Hi,
Ich moechte mir ein TFT Monitor kaufen. Den BenQ FP783 bei Mindfactory. Fuer den Fall, dass mir der TFT aber nicht gefaellt, moechte ich aber die Moeglichkeit haben vom Widerrufsrecht gebraucht zu machen.
Mindfactory AGB:
Zitat
§ 2 Vertragsabschluß, Widerruf
[...]
(4) Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware in Höhe von 15% des Warenwertes zu leisten. Eine abweichende Bewertung des Wertersatzes behält sich die Mindfactory AG vor. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in angemessener Form geprüft, ohne die Originalverpackung zu beschädigen, haben wir keinen Anspruch auf Wertersatz.
Wegen diesem total schwamig formulierten Satz habe ich extra angerufen, ob das ueberhaupt mit dem allgemeinen gesetzlichen Widerrufsrecht zu vereinbaren ist. Der Herr in der Reklamationsabteilung sagte mir, selbst das Oeffnen der Verpackung des Geraetes ist Benutzung.
Das Widerrufsrecht besagt aber:
Zitat
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
[...]
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. [...]
Nach dem allg. Widerrufsrecht darf ich also die Ware pruefen und der Haenlder darf keinen Wertersatz fordern, wenn die Verschlechterung auf die Pruefung der Sache zurückzuführen ist.
Das steht doch im Gegensatz dazu, wass Mindfactory mir/uns weiß machen will.