ZitatAlles anzeigenOriginal von TFTshop.net
"Der gezogene Nutzen ist herauszugeben"....
-Ein gerne übersehenes Zitat aus dem BGB zum Widerruf.
In oben genanntem Fall wurde das Gerät offensichtlich lockere 10 Bürotage genutzt, und nicht nur getestet.
"Mietpreise" zu Grunde gelegt, sind die 20% - also 200,- Euro bei einem ca. 1000,- Euro teueren Gerät nicht ungewöhnlich. Dies entspricht einem Mietpreis von 20,- Euro / Nutzungstag.
Bei einem (dem Preis nach wahrscheinlich) 20-21 Zoll Gerät geht dieser Preis voll in Ordnung und entspricht 2% des Kaufpreises / Nutzungstag.
-Was nicht gleichbedeutend ist mit: Weil das Gerät nun zu 20% abgenutzt ist!!! Das hat damit überhaupt nichts zu tun.
Für die reine Überprüfung wie im Ladenlokal möglich darf nichts abgezogen werden. Nutzt der Käufer das Gerät innerhalb der 14 Tage "wie ein Eigentümer", darf voll berechnet werden. Hierzu muss noch nicht einmal ein Betriebsstundenzähler ausgelesen werden. Es werden einfach die Tage der Nutzung herangezogen. -So wie bei Leihstellungen oder ähnlichem.
Anderes Beispiel:
Kunde erhält Gerät am Montag, widerruft am Dienstag, sendet das Gerät aber erst in der nächsten Woche Freitags retoure...
Resultat: 10 Tage Nutzung können vorausgesetzt und berechnet werden.
Und das ohne jemals einen Blick auf den Betriebsstundenzähler zu werfen. -Der ist völlig irrelevant.
@p910i:
...das braucht er auch nicht.
Ich finde es immer wieder schön, wie Händler mit solchen Kommentaren das FAG ad absurdum führen wollen und den Kunden indoktrinieren möchten, daß sie doch eigentlich gar keine Rechte haben.
Leider, liebe Händler, sieht das Gesetz und dessen Anwendung zu Euren Ungunsten in Realität ein wenig anders aus. Wirklich Schade, ich weiß, ich weiß!
Eine Nutzungsentschädigung von 2% / Tag ist o.k.? Das macht einen Restwert von 0 nach nur 50 Tagen! Frage: Was würde also so ein Monitor nach 50 Tagen z.B. bei ebay noch an Wert haben? Null? Wohl kaum, da TFTs sehr begehrt sind. Das wäre auch die Frage, die sich ein Richter stellen würde, wenn es denn wirklich Betrug und nicht das normale Testen nach dem FAG wäre. Zeiten, wie lange man testen darf (von wegen "wie im Laden" wie einige das gerne behaupten...) sind da eben NICHT festgelegt. Es ist ferner die Rede von 14 Tagen in denen man die Ware bei Nichtgefallen zurückschicken kann.
Und das sieht auch ein Richter wohl kaum anders!
2. Hier werden Mietpreise mit der Nutzungsentschädigung des FAG verglichen. Tolle Rechnung, nur wird sie wohl so vor Gericht keinen wirklichen Anklang finden, da nur die VERSCHLECHTERUNG zu ersetzen ist. Und mit Verschlechterung bei Gegenständen die keinem rapiden Verfall unterliegen, ist nach einhelliger Rechtsprechung gemeint, daß z.B. keine Beschädigungen wie z.B. Kratzer vorhanden sind und die Ware wieder in verkaufsfähigen Zustand gebracht werden kann (z.B. aufgerissene Tütchen ersetzten etc.). So weit so gut.
Wenn ein Kunde (z.B. aus Termindruck) ein Gerät erst nach 14 Tagen zurückschicken kann, dann kannst man also automatisch davon ausgehen, daß der Kunde das Gerät wie ein Eigentümer genutzt hat? Tolles Wunschdenken, muß ich schon sagen. Und eine lebhafte Fantasie. Aber leider entspricht das nicht annähernd der geltenden Realität der Rechtsprechung, der sich wohl auch Händler beugen müssen, so ungern sie das vielleicht auch tun.
Ich kann nur für mich sagen, daß ich es in keinem Fall scheuen würde mich bei einer anfallenden hohen Nutzungsentschädigung mit einem Anwalt zu konsultieren, wie es einige User hier im Forum in derart gelagerten Fällen schon erfolgreich gemacht haben.
Mit einer solchen Nutzungsentschädigung ist bisher noch kein Händler durchgekommen und daran wird sich zum Leidwesen einiger Händler wohl auch nichts ändern. Meistens jedoch verzichten Händler ganz offensichtlich, spätestens beim ersten Brief des gegnerischen Anwaltes, auf die Nutzungsentschädigung und geben nach. Warum wohl, frage ich mich da, wenn sie doch angeblich mit ihren Methoden und "Einfällen" im Recht sind?
Es ist wirklich schon abscheulich, wie einzelne Händler versuchen, das für die Händlerschaft sogar noch ein wenig wohlwollende Gesetz an gewissen Punkten auf die eigenen "Bedürfnisse" zu Lasten des Kunden anzupassen.
Ach so: Und an den Weihnachtsmann glaube ich auch nicht mehr, auch wenn der bei vielen Händlern zu Weihnachten im Laden steht...
Schöne Grüße
Mario