Wertminderung nach Inbetriebnahme und Rücksendung


  • Ich finde es immer wieder schön, wie Händler mit solchen Kommentaren das FAG ad absurdum führen wollen und den Kunden indoktrinieren möchten, daß sie doch eigentlich gar keine Rechte haben.


    Leider, liebe Händler, sieht das Gesetz und dessen Anwendung zu Euren Ungunsten in Realität ein wenig anders aus. Wirklich Schade, ich weiß, ich weiß!


    Eine Nutzungsentschädigung von 2% / Tag ist o.k.? Das macht einen Restwert von 0 nach nur 50 Tagen! Frage: Was würde also so ein Monitor nach 50 Tagen z.B. bei ebay noch an Wert haben? Null? Wohl kaum, da TFTs sehr begehrt sind. Das wäre auch die Frage, die sich ein Richter stellen würde, wenn es denn wirklich Betrug und nicht das normale Testen nach dem FAG wäre. Zeiten, wie lange man testen darf (von wegen "wie im Laden" wie einige das gerne behaupten...) sind da eben NICHT festgelegt. Es ist ferner die Rede von 14 Tagen in denen man die Ware bei Nichtgefallen zurückschicken kann.


    Und das sieht auch ein Richter wohl kaum anders!


    2. Hier werden Mietpreise mit der Nutzungsentschädigung des FAG verglichen. Tolle Rechnung, nur wird sie wohl so vor Gericht keinen wirklichen Anklang finden, da nur die VERSCHLECHTERUNG zu ersetzen ist. Und mit Verschlechterung bei Gegenständen die keinem rapiden Verfall unterliegen, ist nach einhelliger Rechtsprechung gemeint, daß z.B. keine Beschädigungen wie z.B. Kratzer vorhanden sind und die Ware wieder in verkaufsfähigen Zustand gebracht werden kann (z.B. aufgerissene Tütchen ersetzten etc.). So weit so gut.


    Wenn ein Kunde (z.B. aus Termindruck) ein Gerät erst nach 14 Tagen zurückschicken kann, dann kannst man also automatisch davon ausgehen, daß der Kunde das Gerät wie ein Eigentümer genutzt hat? Tolles Wunschdenken, muß ich schon sagen. Und eine lebhafte Fantasie. Aber leider entspricht das nicht annähernd der geltenden Realität der Rechtsprechung, der sich wohl auch Händler beugen müssen, so ungern sie das vielleicht auch tun.


    Ich kann nur für mich sagen, daß ich es in keinem Fall scheuen würde mich bei einer anfallenden hohen Nutzungsentschädigung mit einem Anwalt zu konsultieren, wie es einige User hier im Forum in derart gelagerten Fällen schon erfolgreich gemacht haben.


    Mit einer solchen Nutzungsentschädigung ist bisher noch kein Händler durchgekommen und daran wird sich zum Leidwesen einiger Händler wohl auch nichts ändern. Meistens jedoch verzichten Händler ganz offensichtlich, spätestens beim ersten Brief des gegnerischen Anwaltes, auf die Nutzungsentschädigung und geben nach. Warum wohl, frage ich mich da, wenn sie doch angeblich mit ihren Methoden und "Einfällen" im Recht sind?


    Es ist wirklich schon abscheulich, wie einzelne Händler versuchen, das für die Händlerschaft sogar noch ein wenig wohlwollende Gesetz an gewissen Punkten auf die eigenen "Bedürfnisse" zu Lasten des Kunden anzupassen.


    Ach so: Und an den Weihnachtsmann glaube ich auch nicht mehr, auch wenn der bei vielen Händlern zu Weihnachten im Laden steht...


    Schöne Grüße


    Mario

  • Hallo Mario,


    da haben wir ja wieder einmal ein Thema über das wir lang und schmutzig diskutieren können. -Ach ist das herrlich :D


    Das Thema hatten wir hier im Board bereits oft.
    Also nochmal:
    14 Tage Rücksenderecht ist nicht gleich 14 Tage Nutzungsrecht.
    Sonst wäre der Passus im genannten Gesetz wohl kaum nötig, oder?


    Weiterhin ist ein Nutzungsentgelt auch nicht eine Restwertberechnung oder ein Wertersatz. Als ehemaliger, kurzfristig Jura studierender (war doch richtig, nicht?), solltest du die Feinheiten solcher Formulierungen im Gesetz erkennen.


    Der Gesetzgeber formuliert ganz klar zwei Dinge:
    a) Der Kunde ist unter Umständen Wertersatzpflichtig.
    Bedeutet: Fehlendes Kabel, Packung zerrissen, Gerät zerkratzt etc.


    b) Der Nutzen ist herauszugeben.
    Der gezogene Nutzen (oder auch Gebrauchsvorteil) ist zu erstatten.
    Andernfalls bräuchte wohl kaum jemand noch Geräte zu vermieten, wenn ein Kauf ein 14-tägiges NUTZUNGSRECHT beinhalten würde.
    Bei 14 Tagen könntest du dann nämlich locker auf jeder Messe mit neuen "gekauften" Geräten auftauchen, und sie dann anschließend schön kostenfrei zurücksenden.
    Theoretisch könntest du dieses Spiel dann ewig spielen und NIE tatsächlich etwas kaufen. Und das Ganze dann völlig kostenfrei und zinslos, da dich ja selbst die Rücksendekosten nix kosten würden...


    Hoffentlich versteht nun jeder diese Unterschiede sowie den dahinter liegenden Sinn dieser wohlgewählten Formulierungen im Gesetz.


    Die genannten Mietpreise dienten lediglich der Relation. Niemand hat gesagt, dass die Nutzung = Mietpreis ist.
    Auch habe ich nicht geschrieben, dass 2% grundsätzlich OK sind.
    Einfach nur ein nachvollziehbares Beispiel mit vorhandenen Zahlen, Daten und Fakten im Vergleich. -Also nicht gleich wieder explodieren. -Ich kann nichts dafür, dass Andi dich in einem anderen Thread barsch angefahren hat.


    Zudem ist dir persönlich wohl bekannt, wie ich solche Dinge bei fairen Kunden handhabe. Erinnere dich, und komm mir gegenüber bitte nicht in solch einem Tonfall daher.

  • Zitat

    Original von TFTshop.net
    Anderes Beispiel:
    Kunde erhält Gerät am Montag, widerruft am Dienstag, sendet das Gerät aber erst in der nächsten Woche Freitags retoure...
    Resultat: 10 Tage Nutzung können vorausgesetzt und berechnet werden.
    Und das ohne jemals einen Blick auf den Betriebsstundenzähler zu werfen. -Der ist völlig irrelevant.



    Hallo Prad-Famliy,


    als mal ehrlich: WO bleibt hier der Aufschrei!!!! ?????


    Dieses Aussage von TFT-Shop kann man ja wohl in einem Rechtstaat nicht so stehen lassen! Entweder der Händler kann über einen Betriebsstundenzähler eine unsachgemäße viel zu lange Benutzung nachweißen, oder nicht. ALLES Andere ist eine Unterstellung und daher ein schlechter Witz.
    Ich werde jedenfalls niemals bei so einem Händer einkaufen!


    Was sagt ihr dazu?


    entsetzte Grüße




    - hier ist genauso ein "Witz" passiert... aber leider schon geclosed :(
    Problem bei Rückgabe des Monitors bei TFTShop.net!



    Was ich dem Forum-Admin hier sehr hoch anrechne, ist.. daß dieser Thread nicht ganz gelöscht wurde!

    • Offizieller Beitrag

    Letztendlich wird das wohl jeder Kunde selbst entscheiden wo er kauft und wo er meint auch bei der Rückgabe fair behandelt zu werden. Eine wirkliche Reklamation zu TFTShop.net gibt es im Borad, soweit ich mich erinnere, nur eine. Und ich werde mich diesbezüglich raushalten, weil ich selber nicht nachvollziehen kann, wer nun Recht hat und wer nicht. Auf diesen Thread hattest Du ja verlinkt.


    Fakt ist, dass der Onlinekäufer das Recht hat die Ware so zu prüfen, wie es auch im Ladenlokal möglich wäre. Das bedeutet man lässt sich den Monitor anschließen, sieht sich die Ausleuchtung an, schaut ob Pixelfehler vorhanden sind und testet noch auf das Schlierenverhalten. Das war es dann aber auch.


    Es bedeutet aber sicherlich nicht 10 Tage das Gerät 8 Stunden am Tag laufen zu lassen und dann zurückzusenden.


    Eine unterstellte Nutzung von 14 Tagen, nur weil das Gerät am Ende der Frist zurückgeschickt wird, halte ich auch für fragwürdig. Es ist ja durchaus möglich, dass ein Test, aus welchen Gründen auch immer, erst nach 9 Tagen erfolgen konnte. Allerdings wird in der Regel ein Test sofort nach Eingang gemacht, weil jeder heiss darauf ist das Gerät auszupacken.


    Händler haben es auch nicht einfach, wobei ich jetzt keine Lanze für die Händler brechen will. Wenn sich beide Seiten fair verhalten, gibt es sicherlich keine Probleme.

  • Hallo Moon-Tower,


    ich kann deinen Aufschrei verstehen.
    Allerdings scheinst du zu vergessen, dass auch Händler Bestandteil eines Rechtsstaats sind.
    Händler sind kein "Freiwild" mit denen man machen kann was man will und können sich bei Bedarf genau so zur Wehr setzen, wie jeder andere auch.
    In diesem Fall war das meiner Meinung nach nötig und wurde so gehandhabt.
    Das ist aber eher die Ausnahme denn die Regel.


    Weiterhin verfügen nicht alle Geräte über frei zugängliche Betriebsstundenzähler die "mal eben" ausgelesen werden könnten. Bei manchen Produkten ist zwar ein solcher drin, aber nur über spezielle Servicemenues erreichbar, die nur dem Hersteller zur Verfügung stehen. Der unauthorisierte Log-In in dieses Servicemenue wird fest protokolliert und hat einen Garantieverlust zur Folge, da man dort noch einige Spielchen mehr als nur den Betriebsstundenzähler vorfindet.


    Wie schauts also in der Praxis aus?
    Jedes zurück gesandte Gerät zum Hersteller schicken um die Betriebsstunden auszulesen? Mal abgesehen davon, dass selbst diese Daten für den Kunden in diesem Augenblick nicht nachvollziehbar wären, wäre das Gerät sicher einige Wochen unterwegs. Und dann?
    Daten liegen vor, Kunde bestreitet: Das war ich nicht, kann gar nicht sein.
    Geht der Spaß also von vorne los...


    Was also ist für beide nachvollziehbar?
    Die Zeit, die das Gerät beim Käufer verblieben ist. Insbesondere dann, wenn der Kunde den Rückversand bereits anmeldet, diesen dann aber nicht ausführt.
    Richtig soweit?


    In dem Augenblick ist es nämlich wieder MEIN Gerät, dass ICH bezahlt habe.
    Dummer Weise steht es aber noch beim Kunden.
    Und damit kann er ab dann nicht mehr machen was er will.
    Schon gar nicht, wenn er all seine bisherigen Aufwendungen und meine bisherigen (bis hierher kostenlosen) Leistungen voll erstattet haben möchte.


    So wie eine zügige Lieferung vom Kunden erwartet wird, erwartet ein Händler dann eine zügige Rücklieferung. Nicht mehr, nicht weniger. -Verwerflich?
    Ich glaube nicht.
    Wenn das ganze klappt, findet weder der eine, noch der andere etwas zu meckern. So einfach und im Grunde selbstverständlich sieht die Lösung aus.


    Wir ziehen keinen über den Tisch, wollen aber auch nicht über den Tisch gezogen werden. Faire Kunden werden fair behandelt.
    Habe ich aber einen faulen Apfel im Korb, hole auch ich die Keule aus dem Schrank. -So wie jeder andere es auch tun würde.
    That's all...

  • Zitat

    Original von TFTshop.net
    Was also ist für beide nachvollziehbar?
    Die Zeit, die das Gerät beim Käufer verblieben ist. Insbesondere dann, wenn der Kunde den Rückversand bereits anmeldet, diesen dann aber nicht ausführt.
    Richtig soweit?



    Hi TFTshop.net,


    genau hier sehe ich das, was ich noch nie zuvor gehört/gesehen habe! Bei einer viele Tage später zurückgeschickten Ware denke ich eben an alles mögliche... nur nicht, daß der Kunde extra so spät zurückschickt..weil er das Gerät noch benutzen wollte. Nicht jeder hat das Postamt um die Ecke.... und zu den Öffnungszeiten "Zeit".


    Sicher gibt es auch schwarze Schafe... ABER Deine Aussage ist einfach zu allgemein und deshalb so mit Sicherheit nicht rechtens.
    Alleine die Unterstellung ist nunmal nicht Beweis genug; und das ist gut so.
    Im Zweifel für den Kunden (wenn keine offensichtlichen Gebrauchsspuren vorhanden sind).


    Gruß

  • wie man hier schön sehen kann ist es bestimmt für den kunden und den händler nicht leicht eine gleiche meinung und preisvorstellung zu finden.
    für mich spiegelt sich hier auch sehr schön wieder wie dem kunden unterstellt wird alles falsch gemacht zu haben und dafür müsse er auch zahlen.


    in der autobranche ist diese schlecht praxis schon länger so gang und gebe sobald man den wagen gekauft hat und mängel auftreten. die gerichte entscheiden aus meiner sicht immer mehr zu gunsten des kunden im zweifelsfall. (ja ich hab es selbst erlebt)


    mein verhalten im falle einer rückforderung ( hier geht es immer noch um 200€ in diesem beispiel) wäre eindeutig der rechtsweg. da kann mir der händler erzählen was er möchte. ( die meisten sagen ja immer das man vor gericht verliert . da hab ich aber angst :D ;) )


    ich werde abe auch nicht das gerät 14 tage voll laufen lassen wenn ich nach 10 min. zu 90% sicher bin das er für meine zwecke nichts taugt!!!

  • Bezgl. des FernAbsG möchte ich hier noch einmal ganz klar Try2fixit zustimmen. Selbstverständlich mögen die Händler das anders sehen und oft auch anders durchsetzen (teils mit Erfolg, teils -wenn der Kunde sich wehrt- ohne).
    Insbesondere bei Bildschirmen, bei denen jeder anders ist und die auch eine gewisse Investition darstellen, kann ich deshalb nur raten, sich vorher gut über seinen Händler zu informieren.
    Bislang habe ich in der Beziehung immer nur Glück gehabt. Erinnere mich noch gut an meinen 240T, wo das erste Gerät einige Probleme hatte. Kurz angerufen, dass ich mich noch nicht entscheiden kann und wie wir weiter vorgehen sollen; siehe da: Gar kein Problem. Konnte das Gerät auch noch nach >3 Wochen zurückgeben, nachdem ein Reparaturversuch seitens Samsung nicht zufriedenstellend war. Von Betriebsstundenzähler etc. war noch nicht einmal die Rede. Wann immer auf der Händlerhomepage irgendwo mglw. in den AGB versteckt von soetwas die Rede ist, kann ich selbst einfach nur Abraten dort zu bestellen.
    Das soll kein Aufruf dazu sein, den Bildschirm jetzt in den 14 Tagen ununterbrochen laufen zu lassen, aber schon der Versuch, dem Kunden hier -meiner Meinung nach- unangemessene Kosten aufzubürden, läßt mich dann schon zweifeln. Damaliger Shop für meinen 240T war übrigens bellavista.de. Zufriedene Kunden empfehlen "Ihren" Laden weiter, insofern glaube ich gar nicht, dass Läden, die das ganze wesentlich gelassener sehen, wirklich schlechter dran sind.
    Anderes Beispiel war mein 30" Bildschirm. Bestellt bei macwarehouse.de. Da der Bildschirm am Anfang ein paar Probleme machte (die im Endeffekt größtenteils auf die Grafikkarte zurückzuführen waren -wobei ich hier vorher schon zwei Karten getestet hatte => lag aber an der Serie an sich, was ich zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht wissen konnte), schickte man mir einen zweiten zum Testen zu. Auflagen gab es keine. Auch hier hat man "Betriebsstundenzähler" übrigens noch nie gehört. Ausgenutzt habe ich es trotzdem nicht, dankbar bin ich für so einen Service aber sehr.
    Selbst zusätzliche Kosten (Versand etc.) sind *nicht* angefallen -noch nicht einmal zur Post bringen mußte ich ihn, wurde alles vom Händler aus geregelt. Da war ich doch schwer begeistert, zumal das Ganze ohne jegliche Diskussionen und extrem freundlich ablief.


    Viele Grüße


    Denis

    Gruß


    Denis

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  • Ich denke man sollte aber auch den Händler verstehen.
    Wenn ich ein Gerät bestelle und mir der Kunde mitteilt, dass er das Gerät zurück senden wird, dies aber erst nach weiteren 7 oder mehr Tage geschieht, so kann das schon zu Problemen führen.
    TFTs sinken ja teilweise um 100 Euro oder mehr im Preis.
    Nehmen wir also an, der Kunde hätte das Gerät sofort zurückgesendet, dann hätte der Händler das Gerät mit geringen Verlust verkaufen können (ihr wollt ja immer ein ungeöffnetes Paket und kein zurückgesendetes).
    Aber nach 7 Tagen oder mehr könnte Preis für das Gerät gesunken sein. D.h. der Händler hat nun den Verlust durch das Rücksenden + die Preissenkung.


    Wir möchten doch alle weiterhin Geräte kaufen und das in der Regel zu guten Preisen mit möglichst gutem Service. Aber auch der Händler möchte gerne etwas verdienen, denn ohne Verdienst lebt es sich nicht gut und im schlechtesten Fall schließt der Händler sein Geschäft.


    Natürlich ist die Frage, was gerechtfertigte Forderungen sind.
    Jeder möchte natürlich das Maximum für sich herausholen.
    Man sollte halt immer fair bleiben, egal ob Käufer oder Händler.


    Wenn ich z.B. ankündige das ich ein Gerät zurücksenden werde, aber dann merke das es zeitlich nicht klappt, so würde ich dem Händler Bescheid sagen. Im Falle von TFT-Shop wäre es dann wohl anders gelaufen als es der Fall gewesen ist.
    Ich habe zumindest nie Probleme beim Einkauf bei TFTShop gehabt.

    Viele Grüße
    Randy

  • Ich kann dem letzten Beitrag von Randy nur zustimmen, und ich denke er spiegelt auch das wieder, was ich in meinem ersten Post gesagt habe. Doch diese Preisminderung ist für mich einfach nur Abzocke, und mein Angebot war mE nur Fair und deckte den Wertverlust der Zeit und die Versandkosten.


    Und jetzt stellt sich halt für mich die Frage, wie gehe ich vor?
    Und diese Frage sollte rechtlich einwandfrei geklärt werden. Aus wager Paragraphendeutung ziehe ich im Moment leider keinen Nutzen, auch wenn die Diskussion wirklich recht interessant ist :(


    Darum vielen Dank erstmal an Mario, der mit seiner Auslegung eigentlich gut und genau das dargelegt hat, was ich vermute... Doch ist das Felsenfest?
    TFT Shop.net legt die Paragraphen anders aus...


    Was mich etwas stört, und das soll kein persönlicher Angriff auf Dich sein, TFTShop.net: Du argumentierst verständlicherweise absolut pro Händler, und jeder der Adminstatus in diesem Thread hat, argumentiert für Dich mit....

    Zitat

    Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Nochmal: das ist nicht erfolgt! Was bedeutet das für mich?
    Und was soll der letzte Satz heissen? War meine Auslegung weiter oben korrekt?


    Und wo ist der Wertersatz geregelt?
    In Marios Aufführung oder in Deiner? Welches sind die Paragraphen? oder wo kann ich nach solchen Verfahren im Netz suchen


    Wovon ich felsenfest überzeugt bin ist das allein der blose Besitz über 14 Tage nicht so eine Minderung hervorrufen kann.
    Ich dementiere auch die 80 Std... Wer liegt jetzt in der Nachweispflicht?! Der Händler hat kein Beweismittel mehr...



    zu einer anderen Sache:
    Inzwischen habe ich einen Scheck über die 800 Eur erhalten. Ich habe zuvor schon schriftlich dementiert dass ich den Abzug in Kauf nehmen werde. Habe ich jetzt die Möglichkeit den Scheck einzulösen und den Rest später einzuklagen, oder akzeptiere ich sein Angebot mit dem Einlösen des Schecks?


    Vielen Dank Euch allen nochmal das ihr so lebhaft mit diskutiert, ob für oder gegen mich...
    liebe Grüße,
    Michael

  • Zumindest bei Preissenkungen seitens der Hersteller sollte ein Händler nicht im Regen stehen. Hatte mich bei MacWarehouse auch erkundigt, wie das mit der plötzlichen Preissenkung bei Apple eigentlich für einen Händler aussieht, der noch Geräte im Lager hat. Hier wurde mir gesagt, dass die Geräte entweder noch zu den alten Konditionen nach Apple zurückgegeben werden können (Händlerseitig) oder der Differenzbetrag entsprechend erstattet wird.


    Gruß


    Denis

    Gruß


    Denis

    Einmal editiert, zuletzt von Sailor Moon ()

  • ich würde den scheck bei der bank einreichen und gleichzeitig schriftlich den händler mit zahlungsaufforderung des restbetrages binnen 14 tagen eine frist setzen.
    gleichzeitig kann er dir aber auch den beweis der "enormen" wertminderung verdeutlichen per "betriebsstundenzähler" (wenn es den gibt) oder anhand von bildern die die abnutzung/beschädigung belegen.



    ps: er möchte dir aber bitte die seriennummer gleich noch zum vergleich zusenden ;)

  • Zitat

    Bei einer viele Tage später zurückgeschickten Ware denke ich eben an alles mögliche... nur nicht, daß der Kunde extra so spät zurückschickt..weil er das Gerät noch benutzen wollte. Nicht jeder hat das Postamt um die Ecke.... und zu den Öffnungszeiten "Zeit".


    Ach was. Ehrlich? Passiert sowas tatsächlich?
    Am 2. Tag feststellen das Gerät genügt den Ansprüchen nicht, und dann 12 Tage lang (in der Regel hat die Post ja auch Samstags auf) keine Zeit finden, das Paket zurück zu senden?
    Na klar passiert das. Aber eben nicht oft.
    Wie sich solche, tatsächlich in Zeitnot befindlichen Kunden verhalten, weiss man aus Erfahrung.
    Wie sich die (zum Glück) wenigen Schlitzohren verhalten, was sie erzählen, wie sie auftreten, ist irgendwann auch nicht unbekannt. Spätestens beim 10. Mal wo du dich als "lieber" Händler veräppelt fühlst, fängst du an solche Gedanken zu hegen.


    Das bedeutet nicht, dass alle Kunden zunächst unter Generalverdacht stehen.
    Irgendwann entwickelt man aber ein Gefühl dafür, wer mit einem Schindluder treiben will.


    Es wird in dieser Diskussion völlig außer acht gelassen, dass ein Kunde nicht täglich Geräte kauft. Ein Händler aber täglich diesem Geschäft nachgeht, und somit sehr viel schneller (weil erfahrener) auf gewisse Verhaltensweisen aufmerksam wird.


    Hierzu aus eurer Kundensicht ein Beispiel:
    Stell dir vor du bestellst Ware, zahlst, und dein Händler ruft dich nicht an, beantwortet keine Mail, noch schickt er Ware.
    Was geht dir durch den Kopf?
    Hörst du die Alarmglocken?
    Angenommen du erreichst den Händler eine Woche später, und der antwortet dir müde und desinteressiert:
    Doch doch, deine Ware liegt hier seit 5 Tagen rum. Bin nur noch nicht dazu gekommen sie dir zu zu senden.
    Was geht dir in diesem Augenblick durch den Kopf? Ist dein Kopf schon rot angelaufen?
    Storno? -Prima!
    Der müde Händler antwortet darauf mit: Ja, kein Problem, aber Stornogebühren 10,- Euro. (Ist zwar nicht miteinander zu vergleichen, aber passt ganz gut zu den Rücksendekosten bei Händlern. Also bitte nicht überbewerten. Ist nur ne schöne Story...)
    Flippst du spätestens jetzt aus?


    Angenommen du traust dich einige Monate später nochmals irgendwo was zu bestellen.
    Worauf wirst du bei deinem nächsten Einkauf achten?


    Es geht nicht um "richtig oder falsch machen".
    Auch geht es nicht darum Kunden oder Händlern mutwillig etwas zu unterstellen, wie hier sehr vorschnell festgestellt wird.


    Es geht einzig und allein um vernünftiges Handeln miteinander.
    Und vor allem um Kommunikation.
    Was ich nicht weis, macht mich hier heiß ist die Devise...
    Bei euch, und auch beim Händler.


    Im Grunde wollen alle nur das eine.
    Schnell, angenehm und reibungslos das Geschäft abschließen.
    Mit- oder ohne Rücksendung. Allerdings von zwei offensichtlich völlig verschiedenen Gesichtspunkten aus. Dennoch mit gleichen Vorgaben.


    Sprechenden Kunden kann geholfen werden. In jeder Lage.
    -Siehe Beispiele von Sailor Moon.


    Miteinander sprechen ist das Geheimnis.
    Dann kommen Mutmaßungen gar nicht erst auf, weil man informiert ist.
    So erwartet dies jeder Kunde. Ein Händler ebenfalls.


    Und jetzt interessiert mich brennend:
    Hat der Thread-Starter zwischendurch mit seinem Händler gesprochen?

  • ...und noch was:


    Michael, ruf mich morgen einmal an.
    Eventuell fällt mir zu deiner Story was passendes ein.


    @P910i & MoonTower:
    Nein, damit verkauft er mir nicht seine Seele, und verpflichtet sich auch nicht zu Einkäufen auf Lebenszeit bei mir.


    Wollte ich nur vorab klarstellen, bevor solche Schüsse aus der Hüfte kommen :D

  • Stellt doch mal für Nichtjuristen, den FAG § hier in diesem Thread rein. Da könnte man doch alles schön rauslesen. Oder ist alles seitenlang?


    Gruss GranPoelli

  • Zitat

    Original von TFTshop.net
    ...und noch was:


    @P910i & MoonTower:
    Nein, damit verkauft er mir nicht seine Seele, und verpflichtet sich auch nicht zu Einkäufen auf Lebenszeit bei mir.


    Wollte ich nur vorab klarstellen, bevor solche Schüsse aus der Hüfte kommen :D


    :( was ist das für eine unterstellung ?(
    ich spreche aus meiner erfahrung und in bezug auf den startbeitrag.
    oder bist du der shopbetreiber wo der monitor gekauft wurde?





    :]einer der morgen sein neuen LG 1980U bei der post abholt :D

    Einmal editiert, zuletzt von P910i ()

  • Nee, komm... jetzt reichts.
    Wenn du nur auf Stunk aus bist, und dich (nur weil ich hier öffentlich als Händler poste) permanent angep* fühlst, dann mach mal. Aber nicht mit mir.
    Trag deine Händlerallergie zu denen, die sie dir beschert haben. Nicht zu mir. X(


    Ich bin jetzt wirklich raus aus dem Thread.


    Michael:
    Viel Glück und Erfolg mit deinem Händler.
    Ich drücke dir die Daumen.

  • das muss man wirklich nicht kommentieren was du da von dir gibst.


    PS: ich hatte in einem vorigen beitrag geschrieben das es mir hier nicht gegen TFTShop bzw. den betreiber geht!!!


    Danke und ENDE