Erfahrung in Sachen Online-Kaufen und Reklamation von TFTs

  • Hi,
    ich bin am überlegen, ob ich mir einen Bildschirm im Netz online ordern sollte, wegen den Reklamationsproblemen.
    Wie sieht das bei Euch aus mit Reklamation, schon irgendwelche sonderlichen Erfahrungen sei es positiv sowie negativ gemacht???


    Bekommt man in der Regel die Versandgkosten zurückerstattet???


    Greets Iche

    • Offizieller Beitrag

    Sei mir nicht böse, aber Du solltest hier nicht eine Frage nach der anderen stellen, sondern Dich vorher bitte mal im Board informieren und die Suchfunktion verwenden. Diese Fragen haben nämlich schon viele User gehabt und diese sind auch ausführlich beantwortet worden. Wenn Du dann noch was wissen möchtest, dann helfen wir Dir gerne weiter.


    Bewertungen von Herstellern findest Du hier und Diskussionen zu Bezugsquellen hier .

  • Hi,
    hat schon jemand seinen TFT bei Geizhals gekauft???
    Gab es Probleme??

  • Geizhals ist doch nur eine Preissuchmaschine und kein Onlinehändler!


    Gruß Power

  • Was willst Du denn jetzt hören? Da findest Du halt die Onlinehändler die bei Geizhals eingetragen sind und das Forum hier ist wirklich voll von Infos über die verschiedensten Olinehändler, einfach mal die SUCH-Funktion des Forums benutzen!


    Bin selber Admin in einem Forum und die ständig sich wiederholenden Fragen von Usern, die nur zu faul zum suchen und lesen sind, nerven echt!


    Ein Forum ist im Endeffekt nichts anderes als eine riesengrosse Faq, man muss nur damit umgehen können!


    Sorry, aber das musste raus, da ich von Dir überall nur Fragen sehe, die hier im Forum schon alle mind. einmal beantwortet worden sind!


    Gruß Power

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube Du hast das Prinzip nicht ganz verstanden! Geizhals bietet Dir Shops an, wo die von Dir gewünschte Ware erhältlich ist.


    Zum Beispiel:


    Shop A: 500,00 EUR
    Shop B: 505,00 EUR
    Shop C: 510,00 EUR usw.


    Diese Shops wirst Du auch über andere Preissuchmaschinen finden, wie z.B. evendi.de oder guenstiger.de.


    Deine Frage ist etwa so als wenn Du bei der Suchmaschine Google "Samsung 191T Onlineshop" eingibst und Du dann Onlineshop D ausgeworfen bekommst und die Frage stellst, hat schon jemand bei oder über Google bestellt.


    Entscheidend ist der Shop, sonst nichts! Stelle die Frage wer kennt Shop B und hat dort schon bestellt. Aber bitte jetzt nicht alle abfragen, denn die die bekannt sind, findest Du in diesem Forum.

  • ich hab mal ne frage zum FAG.
    ein Händler antwortete auf meine Anfrage:


    Falls das Gerät nach Auslieferung bzw. Abholung wider Erwarten Fehler (u.a. auch vermehrte PIXEL-Fehler) aufweisen sollte wird dieses DIREKT durch die Firma ViewSonic vor-Ort ausgetauscht. Dieser Austauschservice tritt auch bei sonstigen Reklamationen in Kraft.
    ViewSonic gewährt prinzipiell einen 36 Monate 24-Stunden Vor-Ort Austauschservice. Dies bedeutet für Sie, dass Sie außer dem Kaufnachweis nichts aufheben müssen (Sie können sich sogar vom Karton trennen).


    und bei onlineshops steht das gleiche bei herstellern wie benq oder sony. Bedeutet dass das man diese modelle per FAG nicht zum shop zurückschicken kann und sich stattdessen mit dem hersteller ärgern muss falls er nicht einsieht warum ich ein gerät mit n paar pixelfehler oder den nicht eingetrettenden Erwarttungen zurückschicke?
    Oder läuft dass dann genauso mit dem FAG, da ich ja das gerät nicht vorort testen konnte als ich es über den online-händler bestellt habe? ?( ?( ?( ?( ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hier will der Händler auf die Hersteller abwälzen.


    Nicht verwirren lassen, innerhalb von 2 Wochen aber ohne Nennung von Gründen an den Händler zurück senden! Der Händler ist verpflichtet die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

  • FAG ist für alle Produkte bei einem Online-Shop bindend, auch wenn er sich durch AGBs rausreden will. Aber dann wär ich halt vorsichtig, da das nciht für die Seriösität des Händlers spricht.


    Der Austauschservice ist daach geltend zu machen wenn man sich spätestens nach 14 Tagen entschlussen hat das Gerät zu halten.


    Gesetz ist Gesetz, da kann jeder Händler sagen was er will. Zur Not kommt der Rechtsanwalt. Aber soo einen Ärger will man ja nciht haben, insofern lieber einen seriösen Händler.



    Gruß bart


    ***EDIT***
    schon wieder mal war er schneller...

    Gruß bart

    Einmal editiert, zuletzt von bart ()

  • Das sind zwei völlig verschiedene Sachen.


    Das FAG gilt immer nur gegenüber dem Händler (im übrigen auch genauso die gesetzliche Gewährleistung).
    Die Hersteller geben aber oft eine über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Garantie. Diese kann man dann direkt beim Hersteller einfordern. Das ist im allgemeinen auch einfacher und schneller als über den Händler.


    Das FAG kann man immer ohne jede Begründung in den erstzen 2 Wochen gegenüber dem Händler anwenden.
    Die gesetzliche Gewährleistung ist auch nur eine Sache zwischen dir und dem Händler, kommt aber nur bei echten Fehlern zur Anwendung.
    Die Herstellergarantie kann man direkt mit dem Hersteller aushandeln.
    Gerade wenn das FAG nicht mehr anwendbar ist eine Abwicklung über den Herrsteller meist dem Händler vorzuziehen. Meiner Erfahrung nach ist es billiger und schneller (da meist Vorort-Service, d.h. das Gerät wird an der Haustür abgeholt und das neue auch wieder an der Haustür abgewickelt, also keine Last mit Postversand) und Hersteller sind oft wesentlich kulanter als Händler.


    Baldur


    Edit: Aber wie die schnelleren Poster ja schon geantwortet haben. Solange man noch innerhalb der 2 Wochen ist, sich immer ohne Begründung auf das FAG berufen, da dann keinerlei Auslegungsprobleme bzgl. Fehler oder nicht bestehen und man auch seine Versandkosten für den Rücktransport erstattet bekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Baldur3025 ()