Preiserhöhung nach Bestätigung

  • Hallo,
    bin neu hier, deswegen weiß ich auch nicht so richtig, ob die Frage hier herein gehört.
    Ich versuche es mal kurz zu machen:
    Habe am Donnerstag bei einem Internet-
    Shop ein TFT bestellt inkl. 0-PF-Garantie für 375€ (Vorkasse). Geldeingang am Montag bestätigt. Heute eine E-Mail bekommen in der unter anderem Folgendes stand: "wie uns unsere Lieferanten mitgeteilt haben ist der von Ihnen bestellte
    Artikel leider nicht mehr lieferbar bzw. liegt uns kein weiterer
    Liefertermin vor."
    Entgegen dieser Angabe wird auf der Hompag das selbe Modell nun für 399,- Angeboten, inkl. 0-PF-Garnatie also knapp 50€ teurer.
    Da der Vertrag wirksam ist (habe ja eine Auftragsbestätigung erhalten), würde ich den Monitor jetzt auch gerne bekommen und mir persönlich ist es egal wenn er nun teurer ist - nur bezahlen will ich die Mehrkosten nicht (würde das Geld lieber in einen Anwalt investieren ;) da geht es um Grundsätze).
    Inwiefern steht mir meine Bestellung zu?
    Das ich vom Kauf zurücktreten kann oder eine Alternative bestellen kann wurde mir seitens der Firma mitgeteilt, ich ahb dann auf den jetzt teureren Monitor (XA7-19i) verwiesen, weil bestellt.



    hier mal die AGB:
    1. Allgemeines
    Sämtliche Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn sie besonders vereinbart und durch den Verwender schriftlich bestätigt wurden.
    Die Bestätigung die automatisch nach der Bestellung über unseren Online-Shop an den Käufer verschickt wird, stellt keine verbindlich Auftragsbestätigung dar. Eine verbindliche Bestätigung kann nur per Fax oder auf dem Postweg erfolgen.


    2. Lieferung und Liefervorbehalt / Mechanische Schäden
    Lagerware wird in der Regel einen Tag nach Eingang der Bestellung ausgeliefert.
    Die Lieferfristen richten sich nach den jeweils im Online-Shop angegebenen Lieferzeiten.
    Die Geltendmachung von Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers vorliegt. Sollte ein bestimmter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, wird der Verkäufer den Käufer über die fehlende Lieferbarkeit unverzüglich unterrichten.
    Mechanische Beschädigungen die äußerlich und nach dem Auspacken der Ware sofort erkennbar sind, müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich oder per eMail (an erstmal uninteressant) angezeigt werden.


    3. Porto und Verpackungskosten
    Unsere Versandkosten werden gewichts- und größenabhängig berechnet und automatisch am Ende des Bestellvorganges angezeigt. Bei besonders großen Artikeln (z.B. A3 Farblaser) kann es sein das ein weiterer Zuschlag berechnet wird. Auch dies zeigt unser Shop dann entsprechend an.


    Versandkosten ohne Zusatzdienste (wie z.B. Nachnahme) gilt z.B. für Vorkasse, Lastschrift:
    0 - 30 kg: 5 EUR, 30 - 40 kg: 25 EUR, 40 - 50 kg: 35 EUR, 50 - 60 kg: 45 EUR
    60 - 70 kg: 55 EUR, 70 - 80 kg: 65 EUR


    Zusatzkosten:
    für Nachnahme: 8 EUR
    Diese Preisangaben gelten nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands



    4. Preise
    Sämtliche Preise, die vom Verkäufer innerhalb seines Internet-Angebotes genannt werden, sind Endkundenpreise in EUR und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese Preise sind ausschließlich für Bestellungen im Rahmen des E-Commerce gültig. Bei uns als EDV-Wiederverkäufer registrierte Kunden erhalten alle Preisangaben netto zzgl. MwSt.
    Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.


    5. Rückgaberecht
    Nur für Rechtsgeschäfte, die ein Verbraucher im Sinne der bundesdeutschen Rechtsordnung abschließt, gewährt der Verkäufer das gesetzliche Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen, ohne dass es seitens des Verbrauchers einer Begründung für die Rückgabe bedürfte.
    Die Zwei-Wochen-Frist beginnt im Zeitpunkt des Erhalts der Lieferung; sie wird durch Absendung der vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigten Ware an den Verkäufer (Firma und Anschrift gemäß Kaufvertrag) gewahrt.
    Der Kaufvertrag wird mithin erst nach Ablauf der zweiwöchigen Rückgabefrist nach erfolgter Lieferung endgültig wirksam.
    Das Rückgaberecht gilt nicht für Artikel, die der Verkäufer nicht im Lager führt und die vom Verkäufer auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin beschafft wurden.
    Bei Rückgabe durch den Käufer wird diesem der Kaufpreis und die üblicher Weise anfallenden Versandkosten per Post entstanden sind, erstattet. Kosten für andere Verkehrsträger werden nicht erstattet.
    Unfrei eingesandte Sendungen werden vom Verkäufer nicht angenommen und gehen zu Lasten des Käufers zurück. Sendungen sind daher insbesondere ausreichend zu frankieren. Unfreie Sendungen und Mängel der Frankierung gelten als nicht ordnungsgemäß abgesandt, können also gegebenenfalls nicht fristwahrend wirken, es sei denn, der Verkäufer nimmt die Rücksendung ausnahmsweise doch an.
    Werden beschädigte oder defekte Artikel zurückgegeben, so ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Das Transportrisiko der Rücksendung trägt der Käufer.


    6. Annahmeverweigerung
    Verweigert der Käufer die Annahme der bestellten Ware, ohne dass er bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der Ware von seinem Rückgaberecht gebrauch gemacht hat muss dieser die Bearbeitungskosten (interner Aufwand, Versandkosten, etc) tragen. Das recht auf Annahmeverweigerung von beschädigter Ware oder entspr. mangelbehafteter Ware bleibt davon unberührt. Im Falle einer Berechung der Bearbeitungskosten erhält der Käufer eine detaillierte Auflistung der uns entstandenen Kosten. Zur Prüfung dieser Kosten werden dem Käufer 14 Tage Zeit eingeräumt.



    7. Gewährleistung/technische Angaben
    Die Gewährleistungsfrist für die vom Verkäufer verkauften Artikel beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung.
    Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
    Handelt es sich beim Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
    Der Käufer ist verpflichtet, offene Mängel binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung offener Mängel ausgeschlossen.


    8. Datenschutz
    Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt.
    Der Verkäufer behält sich jedoch vor, Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung zu übermitteln. Der Käufer ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.


    13. Sonstige Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


    14. Aufklärung gemäß Fernabsatzgesetz
    Aufgrund bestehender gesetzlicher Verpflichtung (Fernabsatz-gesetz) zur Aufklärung bei Verkäufern, die ausschließlich durch die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, wird Folgendes festgehalten:


    Anbieterkennzeichnung
    (lass ich hier mal weg)
    Vertragsabschluss:
    Der Käufer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 Abs. 1 BGB). Nach Absendung der Bestellung durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche (OK, Bestellung weiterleiten) erhält der Kunde umgehend eine Email, welche die Bestellung wiedergibt. Mit Erhalt dieser Bestätigung wird die Bestellung des Kunden wirksam, spätestens jedoch mit Erhalt der Lieferung.
    Preise und Zusatzkosten
    Sämtliche genannten Preise sind Endkundenpreise in EURO und enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
    Rückgaberecht
    Der Verkäufer gewährt ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche Rückgaberecht von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt ab dem Erhalt der Lieferung und der Belehrung des Käufers über sein Rückgaberecht. Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf der Zweiwochenfrist wirksam.
    Der Kaufpreis der zurückgesendeten Ware und die Portokosten (entsprechend den Tarifen der Deutsche Post AG) werden vom Verkäufer erstattet. Kosten für andere Verkehrsträger (sowie für Zusatzdienste wie Express oder Versicherung) werden vom Verkäufer nicht erstattet.
    Der Käufer hat nach § 357 Abs. 3 BGB Wertersatz zu leisten, wenn sich durch den bestimmungsgemäßen Einsatz der Sache die Ware verschlechtert. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist. Bei Artikeln für die Verbrauchsmaterialien eingesetzt werden, ist es Ihnen erlaubt zu Testzwecken die bei der Installation angeführte Testseite zu drucken. Die Eingabe von personenbezogenen Daten bei Notebooks und PC-Systemen ist ebenfalls im Rahmen einer Rückgabe zu vermeiden. Wenn Sie ausschließlich der jeder Ware beiliegenden Installationsanleitung folgen und dadurch auch die Ware testen, wird eine Verschlechterung der Sache am einfachsten vermieden.


    Danke für jede Hilfe.


    Für den fall der Fälle (will diesen Monitor als 8ms Version ohne PF auf jeden Fall haben) - kennt hier jemand einen Anbieter für dieses Modell inkl. 0-PF?


    Noch etwas: In den letzten 5 Minuten wurde der Preis um 10€ gesenkt und die Lieferzeit auf Tage: 10+ geändert.

    2 Mal editiert, zuletzt von hypofrozy ()

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Dir die AGBs auch durchgelesen?


    1. Allgemeines
    Sämtliche Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn sie besonders vereinbart und durch den Verwender schriftlich bestätigt wurden.
    Die Bestätigung die automatisch nach der Bestellung über unseren Online-Shop an den Käufer verschickt wird, stellt keine verbindlich Auftragsbestätigung dar. Eine verbindliche Bestätigung kann nur per Fax oder auf dem Postweg erfolgen.


    Hast Du eine Bestätigung per Fax oder Brief erhalten? Wenn nein ist deine Frage doch schon beantwortet.


    Abgesehen davon wegen 50 EUR einen Rechtsanwalt einschalten? Da enthalte ich mich doch besser eines Kommentars.


    Ich kann Dir nur den Rat geben dort mal anzurufen und nachzufragen welche Möglichkeiten bestehen und wenn die sich nicht darauf einlassen um Rücküberweisung des Geldbetrages bitten. Aber bleibe freundlich und fahre nicht gleich mit einem Anwalt auf. Dann werden gewisse Leute stur!

  • Habe wohl in der Aufregung das 'Allgemeine' übersehen.
    Naja, wenn es so da steht, dann bringt der Verbraucherschutz sowieso nichts, da bekommt man ja für 10€ rechtliche Unterstützung (mehr Geld habe ich dafür auch nicht).

  • Hallo hypofrozy,


    ich kann nicht erkennen wieso dein Vertrag über 375,- € ungültig sein soll.
    In meinen Augen ist der Vertrag mit deiner Bestellung rechtswirksam geworden, da nach § 145 BGB zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, nämlich das ANGEBOT des Händlers und die ANNAHME durch deine Bestellung. Der Vertrag ist im Augenblick Deiner Bestellung rechtsgültig und bedarf keiner weiteren Bestätigung. Wenn der Händer den Vertrag über 375 € nicht gewollt hätte hätte er das Angebot ja erst gar nicht unterbreiten dürfen, sei es im Internet, in einem Katalog oder sonstwo.
    Und wenn er nicht liefern kann darf dies ja nicht dein Problem sein. Vielmehr hast Du Anspruch auf den TFT in angemessener Zeit und zu dem vertraglich vereinbarten Preis. Für was gibt es denn sonst Verträge?!
    Unter Punkt 4 seiner AGBs steht doch sogar: "Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung." Alles andere wäre unlauter.
    In meinen Augen ist der Zusatz, dass "eine verbindliche Bestätigung nur per Fax oder auf dem Postweg erfolgen kann" rechtsunwirksam und stellt darüber hinaus nach § 305c BGB eine "Überraschende Klausel" dar. - Ich würde den Händer schriftlich darauf hinweisen.
    Geht er nicht darauf ein würde sich in meinen Augen ein Gang zum Rechtsanwalt sehr wohl lohnen.
    Darüber hinaus würde ich dem Versender eine Lieferfrist setzen, vielleicht 14 Tage, und dann mein Geld zurückfordern, einschließlich aller zusätzlichen Auslagen.
    Ist schon ein starkes Stück, was sich manche Händler erlauben. Du solltest den Namen hier im Forum nennen, damit kein weiterer auf ihn hereinfällt.


    So long
    BeimBacchus

  • Ich befinde mich jetzt etwas in der Zwickmühle, da ich von einer Namensnennung Nachteile für mich ableite, etwa eine lange Verzögerung bei der Rücküberweisung, wenn ich mich doch dafür entscheide. Werde aber als erstes die Mail vom Betreiber abwarten. Es war wohl nur ein Lockangebot, da um den Xerox XA7-19i in letzter Zeit großer Wirbel gemacht wurde (Dadurch bin ich selbst auch erst darauf aufmerksam geworden).
    Werde mich dann morgen noch einmal dazu äußern, was zurückkam oder nicht.
    Realistischer weise muss ich aber einschätzen, dass ich es wohl eher doch nicht zu einem Rechtsstreit kommen lassen würde, da ich keine Zeit und Nerv dafür habe (muss gerade ziemlich intensiv studieren, habe nur einen Fernseher als Monitor atm)...
    Jetzt wo der Presi bei 400€ leigt für den Monitor wird ihn ein Schnäppchenjäger so wieso nicht dort bestellen, hoffe ich. Mal sehen, ob Ehrlichkeit und Recht seigen werde. Danke für deine Bezüge zum BGB.
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte Euch bitten rechtliche Meinungen nur unter Vorbehalt zu posten. Die Annahme dass die optische Darstellung eines Onlineshops bereits ein Angebot darstellt ist so nicht korrekt. Hierzu gibt es massenhaft Beiträge in einschlägigen Foren, die sich damit beschäftigen. Selbst eine automatisch generierte Bestätigung reicht nicht aus um schon Rechte daraus herleiten zu können.


    Fakt ist, dass hypofrozy keine Chancen hat und alle weiteren Diskussionen für ihn, zumindest aus meiner Sicht, keine Lösung herbeiführen. Egal ob es nun gerecht erscheint oder nicht.


    Ich kann nur den Rat geben dort anzurufen und die Angelegenheit persönlich zu klären. In den meisten Fällen kommt es dann auch zu einer Lösung.

  • Hallo,
    habe noch keine Antwort bekommen, werde bei dem Shop allerdings noch einmal anrufen und um Rücküberweisung bitten. Merkwürdig ist nur, dass man keinen Richterspruch zu so etwas finden kann, auf den man verweisen könnte. Aber bevor am Ende so etwas herauskommt wie vor kurzem bei ebay, wo ich einem - wie sich nachträglich herausstellte - insolventen Shopbetreiber für einen PC über 800€ überwiesen habe - und dann fast ein halbes auf das Geld warten musste - lieber schnellstmöglich Geld zurück.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wäre insbesondere bei solchen Beträgen vorsichtig. Dazu gibt es zu viele Händler, die das Geld einsammeln und dann nicht liefern können/wollen. In der aktuellen c`t ist auch wieder ein solcher Beitrag zu finden. Vorauskasse käme für mich nicht in Frage. Lieber etwas mehr zahlen und dafür auf Rechnung, per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen. Aus diesem Grund liebe ich Amazon.


    Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel und nicht jeder der Vorauskasse will, ist mit dem obigen Beispiel gleichzusetzen. Aber selbst große Händler können in Insolvenz gehen und dann ist das vorausbezahlte Geld weg. Wenn es 100,00 EUR sind kann man es als Erfahrung verbuchen, bei 1.000,00 EUR dürfte es dagegen schon schmerzlich sein. Für mich wäre es das jedenfalls.

  • Hallo,


    wenn ich den allgemeinen Sachverhalt richtig verstanden habe geht hier ja scheinbar nicht nur um eine unverbindliche optische Darstellung eines Online-Shops, was natürlich kein verbindliches Angebot darstellen würde, sondern um ein verbindliches ANGEBOT mit ausgewiesenem Preis und dazugehörigem Bestellvorgang. Wie sonst hättest Du dann den TFT bestellen können?! Und durch Deine Bestellung, die als ZUSTIMMUNG zu dem ANGEBOT des Händlers zu werten ist, ist der Vertrag rechtskräftig. Also hier scheint der Sachverhalt, nach der vorliegenden Schilderung betrachtet, eindeutig zu sein.
    Somit kann ich nur auf meine Ausführungen zum BGB von gestern verweisen und Dir Mut machen, dass wenigstens das BGB auf Deiner Seite steht. Dein Recht dann auch tatsächlich zu bekommen ist dann natürlich wieder ein zweites Thema.
    Wenn der Online-Shop auf eine Insolvenz zusteuert, dann sieht es in meinen Augen allerdings ziemlich mau aus, da kann ich Andi nur recht geben. Dann würde ich auch versuchen, möglicherweise unter Hinweis auf das Widerrufsrecht, mein Geld schnellstmöglich wieder zu bekommen. Denn in einem Insolvenzverfahren werden in aller Regel erst einmal die Ansprüche der Banken und Lieferanten befriedigt.
    Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass die AGBs des besagten Händlers in meinen Augen in einigen Punkten rechtsunwirksam sein könnten und verweise nochmals auf § 305ff BGB. - Eben in vielen Foren wird auch glücklicherweise erkannt, dass sich manche Online-Händler einen Dreck darum scheren, welche Rechte der Kunde hat. Aber das BGB, vor allem seit seiner Änderung vom 1.1.2002, hat glücklicherweise die Rechte der Endverbraucher gestärkt. Und ich denke im BGB stehen keine Meinungen sondern Fakten und Rechtsansprüche, auch wenn sie dem ein oder anderen Händler nicht passen.
    Ich will nicht weissagen, aber die bis dato ausbleibende Reaktion des Händlers spricht doch für sich.
    Und wenn sich alles mit einem lieben Anruf lösen liese, wofür ich ausdrücklich bin und ich nicht genug betonen kann, dass man durch vernünftige Gespräche eigentlich alle Probleme lösen könnte, dann bräuchte man zum Glück keine §§.
    Bin jedenfalls gespannt, wie der Online-Shop weiter reagiert und wünsche Dir, dass alles gut ausgeht!


    So long


    BeimBacchus

  • Hallo.
    Habe am Freitag eine Mail mit Zahlungsaufforderung geschrieben und 10 Minuten später angerufen um eine direkte Antwort zu bekommen.
    Man sagte mir die Mail wäre bereits eingetroffen und man werde das Geld dann zurücküberweisen.
    Heute habe ich eine Mail bekommen, dass der Rücküberweisungsauftrag an die "Buchführung" übermittelt wurde... mal sehen ob gleich was auf meinem Konto drauf ist, ich denke diese Läden überweisen es online, da müsste es ja fix gehen. Wenn das Geld da ist habe ich eventuell noch eine Info für euch ;)

  • Hallo. Geld ist jetzt da. Tec-Company hat es mir zurück überwiesen. Würde den Laden im Nachhinein aber nicht unter Generalverdacht stellen, obwohl ich mich immer noch über die Geschichte ärgere X(.
    hypo

  • Hallo hypofrozy,


    ging ja glücklicherweise nochmal alles gut. Bei "geizhals.at" scheinen mir die Bewertungskommentare von "Tec-Company" etwas durchwachsen zu sein, auch wenn die Gesamtnote mit 1,89 in meinen Augen im grünen Bereich liegt. Aber was nützt einem die gute Statistik, wenn man selber abweichende, negative Erfahrungen gemacht hat?!
    Gleichwohl sollte man bedenken, dass sich manche Versender mit den Rücküberweisungen ausgesprochen viel Zeit lassen, wahrscheinlich, um den Zinsvorteil zu nutzen. Wenn sie nicht unberechtigte Abzüge wegen angeblicher Gebrauchsspuren an der Ware vornehmen könnte ich in einem vertretbaren Zeitrahmen noch damit leben.


    So long


    BeimBacchus