Hallo zusammen!
Hab da mal eine Frage:
Wenn ich etwas im Internetshop bestelle, dieses aber nicht schicken lasse, sondern selbst ab Lager abhole und dieses dort bezahle, verliert dann der Fernabsatzvertrag seine Gültigkeit?
MFG,
Peter
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Hallo zusammen!
Hab da mal eine Frage:
Wenn ich etwas im Internetshop bestelle, dieses aber nicht schicken lasse, sondern selbst ab Lager abhole und dieses dort bezahle, verliert dann der Fernabsatzvertrag seine Gültigkeit?
MFG,
Peter
Ja
ZitatOriginal von PeterGuru
Wenn ich etwas im Internetshop bestelle, dieses aber nicht schicken lasse, sondern selbst ab Lager abhole und dieses dort bezahle, verliert dann der Fernabsatzvertrag seine Gültigkeit?
Das ist umstritten ... Meines Erachtens geht es beim FAG nur darum wie der Vertrag zustande gekommen ist und nicht wie geliefert wird. In dem Fall also ueber das Internet und hier gilt das FAG. Der Kunde hat nicht die Moeglichkeit, sich vor dem Kauf vorort ueber den Kauf-Gegenstand zu informieren.
VORSICHTSHALBER wuerde ich in dem shop nachfragen oder die AGBs lesen.
Aber vielleicht kann einer der zahlreichen Haendler hier etwas dazu sagen.
Gruesse,
Micki
Zitat§312b BGB Fernabsatzverträge:
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen...
D.h. wenn das Ding nicht geliefert, sondern abgeholt wird, ist es auch kein Fernabsatzvertrag.
at Tankred:
Musst das Zitat schon zu Ende führen:
"[...] oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden[...]"
In diesem Fall hat Micki recht!
Ich seh schon, da hab ich wieder mal die richtigen Fragen aufgeworfen. Irgendein Jura-Freund unter uns?
ZitatOriginal von PeterGuru
Musst das Zitat schon zu Ende führen:
"[...] oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden[...]"
In diesem Fall hat Micki recht!
Nein, hat er nicht. Ein Kaufvertrag über eine Sache (in diesem Fall ein TFT-Monitor) ist KEINE, ich zitiere, "Erbringung von Dienstleistungen" und fällt daher nicht unter den von Dir zitierten Nebensatz. Dieser bezieht sich ausschliesslich auf Dienstleistungen, deren Ausübung über einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher z.B. über das Internet vereinbart wurde.
Waren müssen jedoch geliefert werden, damit es ein Kaufvertrag im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist. Daher habe ich nichts weggelassen, sondern die für diesen Fall zutreffenden Zeilen zitiert.
Fazit: die Ware muss geliefert werden, sonst ist es kein Fernabsatz.
Das ist unterschiedlich. Frage dort nach wo du kaufen willst und dann weißt du es auch. Bei netonnet.de z.B. kann man in München direkt im Großlager kaufen und hat die gleichen Rechte wie beim Onlinekauf.
Bei K&M ist das z.B. aber nicht so.
Dort wird der Versandhandel und der Handel über die Ladengeschäfte aber auch stark voneinander abgegrenzt.