Vor ein paar Wochen entschied ich mich zum Kauf eines TFT. Nach langem (Prad;)) Studium machte der Sony X72 das Rennen. Eigentlich hatte ich den Samsung 171P favorisiert, aber der Preisunterschied hat mir zu diesem Zeitpunkt noch zu große Magenschmerzen verursacht.
Also, die Entscheidung für den Sony war gefallen, jetzt musste noch ein Händler gefunden werden. Notebooksbilliger.de (C&P Network Consulting GmbH) hatte den X72 für 666 Euro plus Versandkosten im Angebot. AGB gelesen, eine E-Mail später war der TFT bestellt. Die Antwort kam recht schnell und der Monitor war auch wenige Tage später bei mir.
Ein kurzer Test offenbarte einen ständig leuchtenden roten Pixelfehler fast genau in der Mitte. Gerät wieder sauber eingepackt und zurück geschickt. Wenige Tage später hatte ich das Geld für den TFT wieder auf meinem Konto - aber - hää - die Versandkosten fehlten.
Ich hab dann notebooksbilliger.de angemailt und um die Überweisung der Versandkosten gebeten. Man teilte mir dann mit, dass man lt. den eigenen AGBs berechtigt sei, die Versandkosten einzubehalten. In den AGBs war aber nichts zu finden. Ich habe ihnen dann folgenden Link von tftjoe gemailt: Im besagten Urteil entschied das OLG Frankfurt, dass auch die Versandkosten zum Kunden erstattet werden müssen. Ausnahmen gibt es nur - wenn überhaupt - wenn über Ware und Versand zwei separate Verträge geschlossen wurden. Und selbst dann ist es strittig und im Übrigen natürlich auch eine Frage des Service des Händlers.
Und was antwortet mir notebooksbilliger.de? Man könne mir die Versandkosten trotzdem nicht zurück überweisen, da über Ware und Versand zwei separate Verträge geschlossen wurden. Ist das nicht lustig? Plötzlich war nicht mehr von den AGBs die Rede, sondern man interpretierte das Gesetz. Ich hab mich dann mit mehreren befreundeten Fachanwälten unterhalten, die sich auch das Urteil des OLG angesehen haben. Deren Fazit: Es wurden in meinem Fall nie und nimmer zwei separate Verträge geschlossen. Die Fälle sind absolut vergleichbar. Und die Rechtsprechung gehe im Moment genau in diese Richtung. Man will den Kunden so stellen, als hätte er nicht bestellt.
Also hab ich notebooksbilliger.de eine weitere Mail geschrieben. Antwort: Der eigene Fachanwalt sieht das anders. Außerdem wären die Margen so gering, dass man die Versandkosten nicht zurück erstatten könne.
Ganz sicher werde ich wegen der betreffenden Summe nicht klagen, aber eines ist sicher: Notebooksbilliger.de - NIE WIEDER!!!