notebooksbilliger.de

  • OK, ich reg mich in Zukunft wegen sieben Euro nicht mehr auf. Da ich über 700 Euro für meinen TFT ausgegeben habe, kommt es darauf auch nicht mehr an. Mir geht es gut, dem Shop geht es schlecht. Es war dreist von mir, dass ich mich über sieben Euro aufgeregt habe. Es war nicht dreist, dass der Shop im Zickzack-Kurs argumentiert hat. Auch die gesetzliche Lage interessiert mich jetzt nicht mehr. Denn jetzt habe ich endlich Verständnis für die Händler entwickelt. In Zukunft ist der Händler König, der Kunde richtet sich nach ihm.


    Komisch, in über dreißig Jahren hatte ich noch nie Probleme mit einem Händler. Vielen bin ich einen Schritt engegen gegangen, das ist doch logisch. Aber wenn ich merke, dass ich verarscht werde, dass man Argumente hinbiegt, dann ärger ich mich wegen sieben Euro, oder 100 Euro, oder 1000 Euro, das ist mir dann egal. Oder wo würdest du die Grenze ziehen? Ab 10 Euro, bei 10 Prozent des Warenwertes, von Fall zu Fall?


    Ein Mahnverfahren habe ich nicht eingeleitet. Wer richtig gelesen hat, der weiss, dass es auch bei mir Grenzen gibt.


    Wenn du mit "EUCH" die Menschen auf dem Mars gemeint hast, dann ist das ok. Wenn du jemand mit "Du" ansprichst, bzw. ihm eine Frage stellst, dann ist das allerdings eine persönliche Anrede. Damit bringst du gegenüber mir und dem Forum deine Meinung zum Ausdruck. Das ist ok, aber dann eier nicht herum.


    Dass du meinen Ärger dreist findest, dich aber - wie du schreibst - auch ärgern würdest, dann passt das nicht ganz zusammen.


    Stell dir Zum Abschluss folgendes vor: Du bestellst einen TFT für über 700 Euro. Der Karton war schon mal geöffnet. Das Gerät hat einen sehr nervenden Pixelfehler. Du schickst den TFT zurück. Das Geld kommt, die Versandkosten nicht. Auf dein Betreiben windet sich der Händler mit wechselnden Begründungen. Die Versandkosten für den Rücktransport werden dir sofort zugesagt. Nach fünf Wochen sind sie noch immer nicht überwiesen. Du musst nochmal aktiv werden. Und jetzt kommst du!

  • Zitat

    Original von thePatrick
    Würdest du wegen 7€ ein Mahnverfahren einleiten? Das kanns ja wohl nicht wert sein. Ich finds ja gut das du, uns alle "gewarnt" hast was bei dem shop abgeht - dafür ist das board ja dar. Wenn du auf solche erfahrungen in zukunft verzichten willst dann würde ich "prad.de-forum approved"-shops empfehlen die wirklich immer gut wegkommen.


    Das war für dich. War daran etwas schlimmes?


    Ich habe doch drunter geschrieben das ich damit keinen beleidigen wollte. (KEINEN AUS DEM BOARD UND AUCH KEINEN DER HIER IN DIESEM TREAD GEPOSTET HAT) Ich bin nun wirklich nicht der mensch der unhöflich ist. Sollte das so auf dich gewirkt haben tut mir das wirklich leid.

  • Zitat

    Original von pitophi
    Stell dir Zum Abschluss folgendes vor: Du bestellst einen TFT für über 700 Euro. Der Karton war schon mal geöffnet. Das Gerät hat einen sehr nervenden Pixelfehler. Du schickst den TFT zurück. Das Geld kommt, die Versandkosten nicht. Auf dein Betreiben windet sich der Händler mit wechselnden Begründungen. Die Versandkosten für den Rücktransport werden dir sofort zugesagt. Nach fünf Wochen sind sie noch immer nicht überwiesen. Du musst nochmal aktiv werden.


    Dein verhalten war normal und richtig! Ich hätte es nicht anders gemacht. Ich will mich weder mit dir, noch mit einem andren hier aus dem board anlegen. Wäre das ok für dich?

  • @pitophi,


    Zitat

    Komisch, in über dreißig Jahren hatte ich noch nie Probleme mit einem Händler. Vielen bin ich einen Schritt engegen gegangen, das ist doch logisch. Aber wenn ich merke, dass ich ver*****t werde, dass man Argumente hinbiegt, dann ärger ich mich wegen sieben Euro, oder 100 Euro, oder 1000 Euro, das ist mir dann egal.


    Das Problem ist ja, dass die Verkäufer selbst nicht über ihre AGB's bzw. Konsumentenschutz Bescheid wissen. Da kommen dann schon irreführende Sachen raus.


    Anyway, es ist unbedingt notwendig die AGBs des Händlers zu lesen. Dort ist genau festgelegt, wo der Erfüllungsort liegt und welcher Anteil (meist in %) vom Betrag bei einer Rücksendung abgezogen wird.


    Wenn nichts definiert wurde, ist der Erfüllungsort jener Ort, wo das Gerät üblicherweise benutzt wird, sprich beim Käufer. Dann bist du in jeder Hinsicht fein raus. Bei einer Rücksendung, kann der Verkäufer eine angemessene (was auch immer darunter zu verstehen ist) Summe vom Betrag abziehen.


    Ich sage es dir nochmal:
    Du hattest Glück, dass du nur die Versandkosten tragen musstest. Er hätte ohne Probleme auch 10-20% des Kaufwertes für die Nutzung (egal wie lange) abziehen können. Wenn andere Händler das nicht machen, ist es ihr Risiko. Viele Händler weichen nur deshalb davon ab, weil sie sich beim Kunden profilieren möchten.
    Nur - dieses Gejammer, nur weil man zu faul war die AGBs durchzulesen nützt dir nichts. Ich hoffe, dass du daraus was gelernt hast!


    Synthie

  • Ich kenn die AGBs diesen onlineshops nicht, muss ich ja auch nicht, aber optimal ist sowas hier:


    Zitat

    Sie sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt, auf unsere Gefahr und Kosten an folgende Adresse zurücksenden.


    Hab ich aus den AGB von ichbinleise.de


    Is mir grade so spontan eingefallen...

  • Auszug aus den AGB von notebooks.de


    Zitat

    DIE RÜCKSENDUNG ERFOLGT AUF GEFAHR DER C & P NETWORK CONSULTING GMBH. DER KUNDE TRÄGT BIS ZUM WERT EINER BESTELLUNG VON 40,00 EUR DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG, ES SEI DENN, DIE GELIEFERTE WARE ENTSPRACH NICHT DER BESTELLTEN WARE.


    Tja, in diesem Fall wurde ihm unrecht getan!


    Zitat

    Hat der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten, so hat er uns die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Rückgabe ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretenen Wertminderungen bleiben dabei außer Betracht.


    Tja, und hier hätte man eigentlich die Wertminderung ersetzen müssen!


    Anyway, ich vermute, dass der Verkäufer, wie so üblich einiges durcheinander gebracht hat und deshalb der Eindruck entstand, dass er den Kunden über den Tisch ziehen wollte.


    Meiner Meinung nach, rein rechtlich, stehen dem Verkäufer die EUR 7 zu. Aber eins muss schon klar sein, ein zufriedener Kunde sollte einem Verkäufer lieber sein als das bestehen auf das Recht! Tja und darin besteht der feine Unterschied zw. einem guten und schlechten Onlineshop.


    Sind wir mal ehrlich, ich würde jetzt auch nichts bei dieser Firma kaufen, da sie es nicht verstehen, wie mit dem Kunden umzugehen ist. Online-Shops kamen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden - es gibt genug bessere Alternativen!


    Synthie

    Einmal editiert, zuletzt von Synthie ()

  • Nur mal so zur Info: die AGB können NIEMALS die Gesetze - in dem Fall das BGB - einschränken oder außer Kraft setzen, sondern nur weiterführende oder zusätzliche Bedingungen enthalten.


    Sollte anderes der Fall sein, ist das AGB in diesem Punkt NICHTIG.

  • @newboardmember,


    Tja, in Österreich (aufgrund der sehr ähnlichen Gesetzeslage in Deutschland auch) ist aber definitiv verankert, dass der Händler einen angemessenen Betrag durch die Wertminderung des Gebrauchs in Rechnung stellen kann.


    Hier sieht das Gesetz sowohl einen Schutz des Käufers, der das Gerät innert 7 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben darf, als auch den Schutz des Verkäufers, der in jedem Fall einen angemessenen Betrag in Rechnung stellen darf. Schliesslich hat der Verkäufer das Problem, dass er ein zurückgegebenen, geöffnetes Paket wohl nicht zum vollen Preis verkaufen kann.


    Tja, auch der Verkäufer hat - Gott sei Dank - Rechte, denn sonst würde es mit den ganzen Online-Shops schlecht aussehen.


    Synthie

    Einmal editiert, zuletzt von Synthie ()

  • Die Einstellung, daß man sich über 7 EUR (14 DM) nicht aufregen sollte, wünscht sich jeder Händler von seinen Kunden. Ich verstehe aber nicht ganz, wie man so abgestumpft sein kann, als Verbraucher so eine Meinung zu vertreten. Es ist genau diese Masse von Kunden, die sich fast alles bieten lassen, die so ein Vorgehen von Händlern überhaupt erst ermöglichen. Im umgekehrten Fall kann man sich sicher sein, daß ein Händler für 7 EUR, die man ihm schuldet sehr wohl einen riesen Aufstand machen wird.

  • Zitat

    Original von Adrian
    Es ist genau diese Masse von Kunden, die sich fast alles bieten lassen...


    Solltest du damit mich meinen so kann ich dir versichern das ich bestimmt der letzte bin der sich alles gefallen lässt. Aber das kannst du ja nicht wissen. :)


    Jetzt aber doch mal ehrlich, 7 EUR (13,69081 DM) nicht zu bekommen ist ärgerlich. Aber wenn du es mal so siehst das dir der shop einen TFT wieder abnimmt, der keine ahnung wieviel hunderte von € kostet, dann finde ich, das wenn man die Kohle nicht bekommt es einfach so sehen sollte das die 7 EUR dafür waren das man den Monitor zu Hause in aller Ruhe ausprobieren konnte.


    Persönliche Meinung, bitte nicht wieder hauen. ;)

  • hallo pitophi

    wenn du im nächsten elektronikmarkt etwas umtauschen musst, berechnest
    denen auch sprit, parkgebühren usw. ?


    müstest du ja eigentlich - da kommen schließlich auch ein paar euro zusammen !

  • Hallo,


    Es herrscht, vor allem in Foren die Meinung, der Kunde könnte sich alles erlauben.
    Dem ist aber nicht so. Auch die Händler haben neben einer langen Liste von Pflichten Rechte!


    Die Ausübung der Rechte durch den Händler liegt immer im Ermessen, ob er den Kunden behalten, oder an die Konkurrenz verlieren will.


    Synthie

    2 Mal editiert, zuletzt von Synthie ()



  • 8o Genau meine Meinung! 8o

  • Ich habe vor kurzem auch bei notebooksbilliger.de bestellt, möchte den Monitor aber gleich morgen wieder zurück schicken.
    Und wenn möglich ohne die Versandkosten bezahlen zu müssen...
    Würde es denn gehen, das Paket bei der Post einfach nach dem Motto "Empfänger bezahlt" aufzugeben, oder dürfte ich dann damit rechnen, dass der Händler stur die Annahme verweigert?

  • ...hi,
    ich hab mir den thread jetzt nicht durchgelesen,


    aber was ich mal anmerken wollte.


    Da ich nicht weit von der Anschrift von notebooksbilliger.de wohne, bin ich mal vorbeigefahren, um mir selber ein Bild zu machen.


    Das sie sich irgendwo im hintersten Industriegebiet angesiedelt haben ist ja noch okay.
    Aber das "Büro" wenn man es so nennen mag, ....da würde ich nicht mal ein Kugelschreiber bestellen wollen.
    Total ungepflegt, und ein totales Chaos.


    ...Nein danke, da verzichte ich lieber von vornerein auf eine Bestellung.

  • Hallo,


    ich stimme voll zu! Ich habe da den Acer bestellt. Das war am 23.03. Ich habe meine Bestellung letzte Woche storniert. Es gab aber Leute, die am 28.03 bestellt haben, und den Acer gekriegt. Das, was ich bekommen habe, war ne Mail wo stand, dass die Leiferprobleme haben (ich musste extra nachfragen, weil von notebook... kamm kein Info). Ich würde da nie ein Mousepad oder Kugelschreiber bestellen :(
    Es ist mir lieber 20 euro mehr geben, aber auch was von Service haben.

    • Offizieller Beitrag

    @Korban


    Das Gerät unfrei zurückzuschicken würde ich tunlichst unterlassen. Denn das Rückporto zahlst Du im Normalfall und erhälst anschließend die Portoerstattung. Wenn Du Pech hast wird die Annahme verweigert und dann bleibst Du auf den Kosten sitzen! Unfrei kannst Du nur dann verschicken, wenn es der Händler ausdrücklich gestattet.

  • gibts ausser den bereits erwähnten Problemen, noch welche?
    Oder mal was positives?

    • Offizieller Beitrag

    Noch mehr Probleme? Na ich mir würden die schon ausreichen.