Hallo,
über das Thema Eizo mit 5 Jahren Garantie wurde an anderer Stelle schon diskutiert, auch was Einschränkungen betrifft. Die jetzt bei meinem neuen S2100 beiliegenden Bestimmungen sind für mich jetzt aber der Anlass, ein eigenes und somit sofort erkennbares Thema aufzumachen.
In den begrenzten Garantiebedingungen heißt es:
"Die Garantiefrist beträgt (i) 5 Jahre ab dem Erstverkaufsdatum des Produkts oder (ii) 30000 Betriebsstunden des Produkts; die Garantiefrist für LCD-Schirm und Hintergrundbeleuchtung des Produkts ist jedoch auf 3 Jahre ab dem Erstverkaufsdatum des Produkts beschränkt."
(i) bezieht sich hier auf Fehlfunktion bzw. Beschädigung bei normalem Gebrauch.
(ii) bezieht sich auf eine nicht mehr erreichbare empfohlene Helligkeit.
Weiter heißt es bei den Garantieausschlüssen:
"c) Jegliche Verschlechterung der Bildschirmleistung, die durch Verschleißteile wie den LCD-Schirm und/oder die Hintergrundbeleuchtung usw. hervorgerufen wird (z.B. Veränderung von Helligkeit oder Helligkeitsverteilung, Veränderungen von Farbe oder Farbverteilung, Pixeldefekte einschließlich von durchgebrannten Pixeln usw.)."
Bei den Ausschlüssen gehe ich mal stark davon aus, dass sich das Thema Pixelfehler nur auf die max. erlaubte Fehlerzahl bezieht und bei Überschreitung dieser Zahl die Garantie trotzdem greift. Zudem müsste die EIZO-eigene Pixelfehlerdefinition greifen (schärfer aus Klasse II), darin heißt es: "Monitors with more pixel faults than the maximum listed below defined are covered by the warranty."
Aber nochmals zurück zu den 5 bzw. 3 Jahren.
Bei kann man unter der Garantie-Seite lesen:
"Garantieumfang:
Die Garantie gilt für alle ab dem 01.10.2003 in Deutschland ausgelieferten Geräte. Sie bezieht den Ausfall der Hintergrundbeleuchtung mit ein und erstreckt sich über fünf Jahre oder 30.000 Betriebstunden, je nachdem was zuerst eintritt. 30.000 Betriebsstunden werden im normalen Bürobetrieb jedoch innerhalb von 5 Jahren nicht erreicht. Bei einer 5-Tage-Woche mit 52 Wochen je Jahr und 8 Stunden je Tag errechnen sich mehr als 14 Jahre.
Einige Geräte haben eine abweichende Garantie, die im jeweiligen Produkt-Datenblatt genannt ist."
Im Datenblatt des S2100 (downloadbar bei EIZO) wird aber angegeben: "Service: 5 Jahre Vor-Ort-Austauschservice", also keine Nennung von Einschränkungen.
Was ist jetzt richtig?
Sollte das bei mir gelegte Garantie-Beiblatt korrekt sein, liegt in meinen Augen ein Fall von unlauterem Wettbewerb vor. Man kann nicht allgemein mit 5 Jahren Garantie werben und auf das Hauptbestandteil, das Panel, eine Einschränkung von 3 Jahren geltend machen, zumal auch ein entsprechender Hinweis im Datenblatt nicht vorhanden ist.
Ich werde jetzt sicherheitshalber die entsprechenden EIZO-Seiten downloaden und als Garantiebeweis dokumentieren, d.h. zusammen mit meiner Rechnung abheften.
epp4