Pixelfehlerprüfung?

  • Hab da eine Frage!


    Habe heute bei amazon.de den "Samsung SyncMaster 215TW" bestellt.
    Jetzt wollt ich stornieren (pixelfehlertest) hab aber festgestellt, dass es nicht mehr geht, weil das Produkt schon für den Versand fertig gemachen wird.


    nun mein problem:
    bei notebooksbilliger.de gibt es ja die pixelfehler-prüfung,..
    sollte ich das paket nicht annehmen bzw zurückschicken um extra diese prüfung zu machen? sollte man die prüfung unbedingt machen?


    der 215tw hat die pixelfehlerklasse 2



    danke!


    edit: wieviele pixelfehler muss ich tolerieren?

    2 Mal editiert, zuletzt von confusy ()

  • Du kannst ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen versandkostenfrei zurück schicken. Fernabgabegesetz nennt sich das.
    Du kannst den TFT aber auch ganz vorsichtig auspacken, anschliessen und Pixelfehler suchen, sind keine dabei, dann kannst ihn behalten

  • re: confusy


    Zitat

    sollte ich das paket nicht annehmen bzw zurückschicken um extra diese prüfung zu machen? sollte man die prüfung unbedingt machen?


    Quatsch, du nimmst das Gerät an und überprüfst ihn selbst auf Pixelfehler - hast du einen gefunden (was nicht sooooo häufig vorkommt) und stört der dich dann wirklich zu sehr, kannst du das Gerät immer noch im Rahmen des Fernabsatzgesetzes (FAG) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken.



    Zitat

    der 215tw hat die pixelfehlerklasse 2


    Praktisch jeder handelsübliche TFT hat Pixelfehlerklasse 2 - Nur sündhaft teure Spezialmonitore (für den medizinischen Bereich o. Ä.) haben Klasse 1.



    mfg =)



    Nachtrag:


    Na da war der Ziegenpeter schneller, was. Müßtest du nicht schon längst im Bett (bzw. auf der Heidi) liegen??? :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Wurstdieb ()

  • hehe joa wär auch zu krass :) hab ich auch gerade gelesen ^^


    ehm ist es nicht so, dass ich bei dem bildschirm was bezahlen muss, falls ich den öffne und den teste? eigentlich ist es ja nicht so, aber hab irgendwo was gelesen und das hat mich irritiert :)

  • lol Pixelfehlerprüfung! Bei mir heißt das Fernabsatzgesetz.
    Du kannst aber so fair sein und bei einem Subpixelfehler das Gerät trotzdem behalten. Habe ich auch 1x gemacht, weil es mich nicht stört
    und es recht häufig ist. Musst du aber nicht.


    Natürlich darfst du das Gerät auspacken und anschauen, und sogar ein paar Minuten in Betrieb nehmen! Allerdings


    1) nur ein paar Minuten, das wird kontrolliert.


    2) als Rücksendegrund auf keinen Fall Pixelfehler angeben
    sonder entweder "-" oder "gefällt nicht". Ich bevorzuge "-".


    3) Die OVP darf nicht beschädigt sein, sonst verringerte Erstattungsgebühr.


    Gruß,
    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von F_GX ()

    • Offizieller Beitrag

    Zudem ist Amazon bei Reklamationen/Rücksendungen ein absolut vorbildlicher Versender. Ich selbst nutze Amazon praktisch für alle Warengruppen die sie anbieten, auch wenn in den Preissuchmaschinen der eine oder andere Anbieter günstiger ist. Denn gerade bei Nichtgefallen oder Reklamationen trennt sich die Spreu vom Weizen.

  • Zitat

    1) nur ein paar Minuten, das wird kontrolliert.


    naja, zum testen des bildes braucht man wohl mehr als paar minuten, 1-2 stunden sollte da doch möglich sein, oder nicht?