Kein 14-tägiges Rückgaberecht in der Schweiz?

  • Hiho,


    da ich mir demnächst einen 24"-Zöller kaufen möchte und mich schon etwas umgeschaut habe, mal eine Frage. Stimmt es, dass es in der Schweiz kein 14-tägiges Rückgaberecht gibt? Ich habe verschiedenste Onlineanbieter in der Schweiz gecheckt und nirgends etwas derartiges gefunden. Das Problem ist dass man diese Monitore sozusagen nirgends anschauen kann und sie doch eine rechte Stange Geld kosten...wäre sehr ärgerlich wenn man umgerechnet über 1000 Euro zahlt und dann auf einem Monitor sitzt der einem nicht gefällt.
    Gibt es Erfahrungen wo eventuell kulant ausgetauscht wurde?
    MfG

  • wenn das stimmt wäre das der erste nachteil den schweiz hat weil sie nicht bei der EU ist ;)


    ...wirklich helfen kann ich dir leider auch nicht! ..weißt du wie das ist wenn du den monitor in A oder D bestellst?

    "Jetzt geht`s rund!", sprach der Papagei und sprang in den Ventilator.

  • Das Fernabsatzgesetz (FAG) ist ein deutsches Gesetz und demnach auch nur in der Bundesrepublik gültig. Andere Länder haben da vergleichbare Gesetze. Die Schweiz allerdings nicht. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde 2002 abgelehnt. Die Schweizer halt... =)

  • Hrrmmm, na ich denk mal dass wir Angst hatten dass dadurch alles noch teurer wird, was mach ich denn nun?
    Bei Dell bestellen, da is der Service eigentlich immer gleich...oder auf etwas bewährtes wie den Eizo S2410W zurückgreifen? Oder eventuell ein paar Shops kontaktieren ob sie in dieser Beziehung (bei wenigen Betriebsstunden und schneller Rücksendung) kulant sind....würd doch gern den neuen Benq 24" testen....
    Args

  • und wie ist das jetzt wenn ich als österreicher bei einem deutschen bestell?? gilt dann auch das fag??


    zb hätte ich geplant einen monitor von amazon zu bestellen (zu testzwecken) und den nach ein paar tagen zu retournieren?

    "Jetzt geht`s rund!", sprach der Papagei und sprang in den Ventilator.

  • Es gilt das Recht im Land des Verkäufers. Also als Käufer aus Österreich bei einem Verkäufer in Deutschland gilt das Recht in Deutschland. Dies gilt auch für Schweizer. Da aber die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, kann so eine Abwicklung etwas kompliziert werden. Der eigentliche Kauf und Versand dürfte recht einfach zu regeln sein. Da es sich um eine Ausfuhr aus der EU handelt, entfällt für einen Schweizer Käufer die Bezahlung der deutschen MwSt von aktuell noch 16% bzw. ab Januar 19%. Es gibt eine Nettorechnung. Dafür muss dann beim schweizerischen Zoll Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden, wenn es keine Ausnahmeregelung gibt halt 7,6%. Schwierig wird es, wenn vom Widerruf gebraucht gemacht wird. Schliesslich will man da dann nicht auf den 7,6% sitzen bleiben. Da würde ich mal beim Zoll oder deinem Finanzamt nachfragen, wie man als Privatperson die Mehrwertsteuer erstattet bekommt.