Eilige Frage - Verschlechterung der Ware?

  • hallo zusammen,


    habe mir einen monitor (eizo s2100-k) bestellt und zurückgeschickt (14-tägiges rückgaberecht). für die nutzung des monitors wurden 4% vom neupreis abgezogen, da der monitor 7 std. verwendet worden sei.


    ist das rechtens? sind 4% rechtens? außerdem habe ich den monitor keine 7 std. verwendet, ich habe es lediglich auf pixelfehler untersucht und nach höchstens einer stunde wieder eingepackt. das gerät ist "NEU", sowohl optisch als auch technisch.


    daniel

    "Was andere Leute von mir denken, geht mich nichts an."

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  • Mal einen Blick in die AGB des Händlers geworfen? Da steht evtl. genaueres drin.


    Eine Wertminderung hat insofern stattgefunden da sich der Monitor genau genommen nicht mehr als Neuware verkaufen lässt.

  • Zitat

    Original von Shoggy


    Eine Wertminderung hat insofern stattgefunden da sich der Monitor genau genommen nicht mehr als Neuware verkaufen lässt.


    danke für deine reaktion. was führt eizo auch diese stundenanzeige ein? ;) sind 4% abzug denn ok?


    daniel

    "Was andere Leute von mir denken, geht mich nichts an."

  • Ich denke mal es geht da nicht unbedingt nur um den Zähler im OSD. Der Verpackung bzw. diesen kleinen Plasitiktüten sieht man bestimmt auch an, dass sie schonmal geöffnet wurden, oder?


    Ich denke, dass 4% eigentlich ganz OK sind zumal ich einen grossen Händler kenne, der sogar pauschal 15% abzieht wenn man das Gerät genutzt hat und dann wieder zurückgibt.

  • Zitat

    Original von Shoggy
    Ich denke mal es geht da nicht unbedingt nur um den Zähler im OSD. Der Verpackung bzw. diesen kleinen Plasitiktüten sieht man bestimmt auch an, dass sie schonmal geöffnet wurden, oder?


    Ich denke, dass 4% eigentlich ganz OK sind zumal ich einen grossen Händler kenne, der sogar pauschal 15% abzieht wenn man das Gerät genutzt hat und dann wieder zurückgibt.


    krass. plastiktüten waren allesamt geschlossen, da ich bereits über solche kabel verfügte. es sind NUR die betriebsstunden, 7 stunden. 4% sind m. e. zuviel.


    mhm.

    "Was andere Leute von mir denken, geht mich nichts an."

  • Frag doch einfach mal nach wie die 4% begründet sind.
    Irgendetwas muss dir der Händler ja schliesslich antworten.


    edit: *doooh* - wegen den 7 Stunden, steht ja da oben... Hast du denn vorher geschaut ob der Zähler auf 0 stand?

  • 7 geteilt durch 4 mal 100 = 175 Stunden.


    Nach dieser Zeit wären demnach 100% Nutzungsdauer erreicht.


    Rein rechnerisch passt das sicherlich nicht, vom absoluten Minderungsbetrag her mag es jedoch korrekt sein.


    Schwer zu beurteilen, AGB des Versenders auf Richtigkeit prüfen.


    MfG


    Bigtower

    Sehen und Erkennen ist zweierlei.

  • Zitat

    Original von Shoggy


    Ich denke, dass 4% eigentlich ganz OK sind zumal ich einen grossen Händler kenne, der sogar pauschal 15% abzieht wenn man das Gerät genutzt hat und dann wieder zurückgibt.


    pauschal 15%, ob das rechtens ist? das wär für das einfach angucken immerhin 150 euro bei einem 1000 euro gerät...


    um welchem händler handelt es sich da, auch gerne per pn!

  • klick


    ich bestelle dort jedenfalls nicht mehr.


    gründe:


    portoquittung lag angeblich nicht dabei, obwohl ins paket gelegt.
    wertersatz 4%
    verrechnungsscheck, statt rücküberweisung


    daniel

    "Was andere Leute von mir denken, geht mich nichts an."

    Einmal editiert, zuletzt von daniellll ()

  • wenn da echt nur die 7 stunden drauf waren und sonst nix, dann find ich 4% scho krass. du hast ja auch beim händler im geschäft die möglichkeit das ding aufzustellen und einzuschalten. und ob das ding jetzt 30 minuten oder 7 Stunden rennt ist lächerlich...


    da lob ich mir cyberport, die haben nicht lange gezickt und mir alles rücküberwiesen.

  • vor allem meine ich, dass die eizo-schirme gar nicht immer mit 0 std. ausgeliefert werden, da gab es hier mal irgendwo einen thread zu, kann mich leider nicht mehr genau dran erinnern. vielleicht mal suchen.

  • Hey,


    m.M. nach ist es nicht rechtens, wenn du in diesem Fall dem Händler etwas erstatten musst. Ich hab zwar kein Jura studiert, versuche es dir aber mal mit meine "normale" Wortschatz zu erläutern ;-).


    Ganz wichtig, du hast aus der dir gelieferten Ware keinen Nutzen gezogen. Du hast sie (nach eigenen Angaben) lediglich für eine sehr kurze Zeit geprüft.


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    Fernabsatzgesetz
    Widerrufsrecht
    Rechtsfolgen Widerruf


    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


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    Zwei Punkte in diesem Absatz:


    Du bist in den AGBs der Händlers zwar auf die Möglichkeit hingewiesen worden wie Unkosten zu vermeiden sind, (Auszug: „[...] Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.[...]“) diese Ausführung ist aber m.M. nach sehr zweifelhaft, weil es bei der Prüfung der Sache unvermeidlich ist, dass eine Wertminderung stattfindet.


    Zweiter Punkt der vom Gesetzgeber ganz klar geregelt ist und auch den obigen Abschnitt betrifft, die Wertminderung bzw. Verschlechterung kann dir, im Falle einer Prüfung der Ware wie du es auch gemacht hast, als Endverbraucher nicht auferlegt werden.



    Also ich würde mich in keinem Fall auf eine "Nutzungspauschale" einlassen und den Händler drauf hinweisen das du den TFT, nicht wie von ihm angeben 7 Stunden in Betrieb hattest, sondern die tatsächliche Zeit angeben (etwa eine Stunde sagtest du).


    Gruß RunnY

    Einmal editiert, zuletzt von RunnY ()