Hallo,
Ich war auf Grund von Lieferengpässen gezwungen bei einem Onlinehändler
ohne Pixelfehlerprüfung zu bestellen. Wenn der der TFT nun Pixelfehlr hat,
wollte ich diesen zurückschicken (eine Investition für min. 5 Jahre sollte schon
fehlerfrei sein). Jetzt steht in jeder AGB:
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder auf eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache zurückzuführen ist.
Leider finde ich das Ganze etwas schwammig formuliert! Beispielsweise bin ich
mir sicher, dass man beim Ladenkauf immer sein Gerät auspacken und
begutachten darf, bevor man bezahlt. Nehmen wir an das Netzteil eines TFT
ist in einer nicht widerverschließbaren Tüte verpackt und ohne weiteres sind
die Spuren eines Gebrauchs von dieser natürlich nicht zu entfernen. Muss ich
jetzt damit rechnen, dass Wertersatz gefordert wird?