Samsung 226BW - Lichthöfe und Summen

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit letzter Woche den Samsung 226BW...Sicherlich winken ein paar jetzt schon ab, weil die Fragen vermutlich immer wieder auftauchen.


    Dennoch möchte ich folgende Frage bzw. Feststellungen teilen:


    Der Monnitor weist nach meiner Auffassung an allen 4 Seiten Lichthöfe auf. an der linken und unteren Seite stärker als bei den anderen.


    Jetzt frage ich mich, ob ich da zu empfindlich reagiere oder gewisse Lichthöfenbreiten im Bereich des normalen liegen.


    Diesbezüglich werde ich am besten einfach mal ein Foto hier einfügen. Leider geht das erst heut Abend.


    Desweiteren summt das Netzteil ein klein wenig. Dafür muss ich aber schon nah an die Lüftungsschlitze gehen, bevor man es klar wahrnimmt.


    Im Prad test zu diesem Modell wurde dies ebenfalls festgestellt. Anscheinend normal, aber finde ich eher nicht so schön.


    Da ich den Monitor schon ein paar Stündchen benutzt habe frage ich mich jetzt, ob ich ihn einfach so zurückschicken soll/kann. Ich bin noch im Bereich der 14 tägigen Widerrufsfrist.
    Dennoch habe ich bei comtech, dem Händler wo ich ihn gekauft habe schonmal einen Rücksendungsantrag gestellt. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob die Mitarbeiter das anerkennen, bzw. wenn nicht, das dann das Widerrufsrecht eintritt, so wie ich es denen bereits geschrieben habe.
    Natürlich bekommt man erstmal die üblichen Textbausteine per Mail geschickt.


    Im Gegenzug habe ich mir den 226CW bestellt. Dieser kommt, wenn ich den 226BW losgeschickt habe und er von Comtech geprüft wurde.
    Laut comtech Support soll das Kein Problem und der Kaufpreis wird mit dem neuen Modell (226cw) verrechnet.


    Vielleicht hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht oder kann mir Tipps gehen, wie ich am besten vorgehen sollte, da ich beruflich nicht lange ohne Monitor auskommen kann.


    Danke im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von alexander` ()

  • Zitat

    Original von alexander`
    Im Gegenzug habe ich mir den 226CW bestellt. Dieser kommt, wenn ich den 226BW losgeschickt habe und er von Comtech geprüft wurde.
    Laut comtech Support soll das Kein Problem und der Kaufpreis wird mit dem neuen Modell (226cw) verrechnet.


    Vielleicht hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht oder kann mir Tipps gehen, wie ich am besten vorgehen sollte, da ich beruflich nicht lange ohne Monitor auskommen kann.


    Danke im Voraus!


    Du weißt sicherlich, dass ein Widerrufsrecht nur für Privatpersonen und nicht für Geschäftskäufe geltend ist?


    Einen Austausch im Gegenzug würde ich nicht machen. Das wäre zwar in einem Reklamationsfall angemessen. Sonst ist es besser, die Monitorrücksendung und eine Monitorneubestellung formal als zwei gänzlich voneinander unabhängige Geschäftsvorfälle zu behandeln. Bei einem Austausch auf Kulanz ist es meines Erachtens sehr fragwürdig, ob für das im Austausch erhaltene Gerät eine erneute Widerrufsfrist in Kraft tritt.


    Eine vollständige Rückerstattung vom Kaufpreises des auf einen Widerruf hin zurückgeschickten Gerätes kann man berechtigterweise nur erwarten, wenn das Gerät keine Gebrauchsspuren aufweist, und es nur kurzeitig zum Ausprobieren eingesetzt wurde.


    Gruß,
    Gustav

  • Ich trete als Privatperson auf. Das mit dem Widerrufsrecht bei Geschäftsleuten ist mir bekannt.


    Im Prinzip möchte ich ja von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen. Der Monitor weist keine Gebrauchsspuren auf. Man ist ja berechtigt laut Fernabsatzgesetz die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken.


    Ich habe allerdings die bereits hier im Thread genannten Gründe beim Shop angegeben. Deshalb denke ich, das ich entweder aufgrund des "Defektes" bzw. des schlechten Panels entweder die Ware zurück geben kann oder ich greife auf das Widerrufsrecht zurück, das mir ja zusteht.


    Denke das müsste richtig sein?!

  • Ja genau, entweder es ist ein Widerruf des Kaufvertrages, der auch keiner Begründung bedarf. Oder aber es ist ein (Kulanz-)Austausch aufgrund einer Reklamation. Beides ist möglich, das eine schließt jedoch das andere aus.


    Schickst du das Gerät zurück und erhältst in Verrechnung Zug um Zug ein Austauschgerät, ist es formal nicht mehr ganz eindeutig, ob ein Widerruf des Kaufvertrag zustande kommt, oder aber es sich um einen Austausch handelt, der auf dem weiterhin fortbestehenden Kaufvertrag beruht.


    Selbst wenn das nicht zu möglichem Verdruss führt, wird die Lieferung bei Verrechnung des durch die Rücksendung entstehenden Guthabens der langsamste Weg sein: Der Händler muss das Gerät auf dem Postwege zurück erhalten, muss es auf Gebrauchsspuren prüfen, dein entstehendes Guthaben buchen, ggf. entstehende Differenzbeträge von dir anfordern und wird erst anschließend das andere Gerät zusenden.


    Der schnellere und rechtlich eindeutigere Weg wäre es, ein neues Gerät zu erwerben und den Widerruf für das andere Gerät unabhängig davon geltend zu machen. Dann hättest du keine – oder wenigstens keine lange Zeit – ohne Monitor zu überbrücken und eindeutige Vertragsverhältnisse. Die Rückerstattung auf einen Widerruf hin erfolgt bei guten Händlern in der Regel binnen 14 Tagen nach Warenrücksendung.


    Gruß,
    Gustav

  • Gibt's eigentlich Erfahrungswerte zu dem 14-tägigem Rückgaberecht?


    Das Fernabsatz/Haustürgeschäft-Gesetz ist doch vor allem eingeführt worden, um überhastete Geschäfte rückgängig machen zu können. Manche Leute klicken ja etwas zu schnell und erst nachher setzt das Denken ein (-> e-bay).


    Wenn Du das Ding auspackst, alle Folien entfernst usw. dann bist nach meinem Verständnis so oder so im Kulanz Fall. Extrembeispiel wäre Du zerschlägst das Display und schickst es innerhalb der 14 Tage zurück. NEU ist ungleich NEUWERTIG. Abgesehen davon, dass soetwas ohnehin nicht vor's Gericht kommt. Abnutzung würde man Dir für 3 Tage sicher berechnen. In welcher Form auch immer (3 * EUR 50,- Leihgebühr z.B.).


    Also : Welche Erfahrungswerte gibt es? Ich kenne einen Shop, der nimmt nur ungeöffnete Ware und jagt alle anderen Kunden wieder aus dem Laden. Kann ich irgendwo auch verstehen. Die meisten Kunden "vergessen" doch was beim Zusammenpacken. "Huch das Notebook hat ja gar kein Ram und Festplatte mehr." Da gibt's schon ganz schön schwarze Schafe und dazu ist das Gesetz sicher nicht geschaffen worden.


    Wie es ausgelegt wird und welche Kulanz hier herrscht ist eben eine andere Frage. Deshalb meine Frage oben: Was sind denn die Erfahrungswerte! Ich finde Dein Händler kommt Dir da schon gut entgegen mit dem Verrechnen.


    bg,
    7oby

  • Also, ich habe sogar vor kurzem noch im Support Chat beim Händler nachgefragt, ob das aufreissen der Folien, in denen die ganzen Kabel waren bereits zu einem Verlust führen.


    Dies wurde verneint. Schließlich kann man die Folien nicht anders öffnen :P
    Der Monitor hat soweit wie bereits gesagt keine Gebrauchsspuren. Wie soll er die auch nach nicht einmal 1 Woche bekommen haben.


    Ich habe alle Verpackungen inklusive der Folie bzw. Tüte in der das Panel lag.


    Nun ma hier zwei Bilder, wobei diese nicht gerade gelungen sind, weil ich momentan leider nur auf meine Handycam zurückgreifen kann und ich unteranderem bemerkt habe, wie besch...en die doch ist :D



    Entweder ich bin zu empfindlich, oder der Monitor weist tatsächlich erhöhte Lichthöfe unten, links und rechts unten auf.


    Was mir halt entschieden gegen den Strich geht ist, das das Schwarz am linken Rand heller wird. Da krieg ich auf gut Deutsch schon 'nen leichten Hals :)


    Anscheinend habe ich tatsächlich die schlechtere Variante genommen. Das Gerät wird vermutlich erst geprüft und dann entschieden. Wenn gegen eine Reklamation entschieden wird, dann schicken die das Ding sowieso an mich zurück. Aber im Prinzip, rein rechtlich könnte ich dann Widerrufen ^^ (14 Tage Frist läuft am Dienstag ab, und da gilt denke ich der Poststempel).


    Naja, bin momentan ein wenig ratlos, was ich jetzt anstellen soll. Notfalls geht das Teil bei ebay über den Jordan.

  • Hallo,


    Warum hast Du nicht erstmal von dem 3-Jahre-Vor-Ort-Garantie-Service Gebrauch gemacht? Da wird das Gerät an der Haustür abgeholt & Du bekommst erstmal ein Leihgerät. Es könnte ja evtl. ein Montagsgerät sein. 8o


    Das Summen könnte daher rühren, dass Du die Helligkkeit zu stark nach unten geregelt hast (niedriger als 86%). Das ist bei Modellen anderer Firmen aber auch so. :rolleyes:


    Ich hab die letzen 7 Tage Testberichte aller Arten durchgeackert für 22-Zoll-Geräte und bin zu dem Schluß gekommen, dass der Samsung 226BW bis jetzt das Beste Modell (für mich) ist. 8) 8)


    Dann bin ich auf den 226CW gestoßen und hab mir gedacht, warum nicht gleich das Nachfolgemodell nehmen? ?( Aber als ich dann von schlechter Farbkalibrierung, Input-Lag in verschiedensten Foren aller Länder gelesen hatte bin ich sehr schnell zum 226BW zurück. Ich werde mir diesen TFT in den nächsten 2 Wochen auf jeden Fall zulegen.


    Hoffentlich bereust Du es nicht mit dem 226CW. Viel Glück. =)


    MfG


    Torsten


    P.S.: Widerrufsrecht sollte machbar sein, wenn keine Gebrauchsspuren am Gerät vorliegen, ansonsten mußt Du vielleicht eine Abgeltung bezahlen.

    2 Mal editiert, zuletzt von TPL29 ()

  • Zitat

    Original von TPL29
    Hallo,


    Warum hast Du nicht erstmal von dem 3-Jahre-Vor-Ort-Garantie-Service Gebrauch gemacht? Da wird das Gerät an der Haustür abgeholt & Du bekommst erstmal ein Leihgerät. Es könnte ja evtl. ein Montagsgerät sein. 8o


    Ganz einfach: Warum Samsung Service anrufen, wenn noch Widerrufsfrist besteht?


    Bei Samsung bin ich mir nicht sicher inwiefern man das als "Mangel" ansieht!


    Was sagen die Herrschaften zu den Bildern?


    p.s. Was versteht man eigentlich unter dem sogenannten "Banding"..Hab bemerkt, das ich beim Scrollen von Verläufen lecker Unterbrechungen habe. Und zwar Zeilenweise...


    Ich glaub so langsam bin ich bereit das Ding einfach wieder zurück zu schicken und abzuwarten was passiert.



    Lediglich eine Neubestellung beispielsweise bei einem anderen Händler trau ich mich noch nicht, weil ich nicht weiß, was Comtech machen wird. Im Prinzip denke ich aber, das sie ihn einfach zurück nehmen, denn ich werde eine Bitte um Widerruf in den Karton legen.


    Bei einer Neubestellung sind dann aber 600 € für 2 Monitor im Umlauf, das schmeckt mir dann doch nicht so :)

    • Offizieller Beitrag

    Also ich finde die Ausleuchtung nicht so dramatisch. Die Aufhellungen sind deutlich sichtbar, klar. Allerdings ist das bei Dunkelheit auufgenommen worden und da sieht es immer schlimmer aus.


    Wichtig ist ob es im täglichen Einsatz stört. Ein Tausch wird da sicherlich nichts brigen und ein Montagsgerät ist das auch nicht.


    Falls Dir das Gerät nicht zusagt würde ich aber das 14tägige Rückgaberecht nutzen.

  • Alexander
    Die Ausleuchtung ist , wie ich finde, für ein TN-Panel ziemlich ok
    und sogar besser als der Durchschnitt.


    TPL29
    Der Samsung 226CW ist kein Nachfolgemodell des 226BW, sondern
    ein eigenständiges Modell - sonst würds den 226BW ja auch nimmer geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Bingood ()