Defekt innerhalb der 2 Wochen Rückgabefrist

  • Hallo,


    wie sieht es eigentlich mit der Erstattung des vollen Kaufpreises aus , wenn beim Monitor innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist ein Mangel festgestellt wird. Kann es da Probleme geben?


    Es besteht ja auch Herstellergarantie, man könnte natürlich auch direkt vom Hersteller ein Tauschgerät bekommen - welches dann eventuell älter sein kann?


    Persönlich würde ich es vorziehen das Gerät dem Händler zurückzusenden, damit dieser das mit dem Hersteller regelt und mir lieber einen neuen Monitor zuschicken lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich musst Du unterscheiden was Du geltend machst. Schickst Du ein defektes Gerät an den Händler zurück, wird dieser im Rahmen der Gewährleistung das Gerät an den Hersteller zur Reparatur senden. In den meisten Fällen ist es einfacher dies selbst beim Hersteller zu tun. In den meisten Fällen heisst es jetzt warten ;(


    Nun ist es davon abhängig um welchen Hersteller es sich handelt. Ein Tausch gegen ein fabrikneues Gerät wird in der Regel nur innerhalb weniger Tage nach dem Kauf vorgenommen.


    All dies beeinflusst die Rückgabe innerhalb der 14 Tage natürlich nicht und ich kann dir nur raten diesen Monitor zurückzusenden. Ob der Händer daraufhin ein neues Gerät an dich rausschickt muss dann abgeklärt werden.


    Ob der komplette Kaufpreis erstattet wird, hängt von der Nutzungsdauer und vom Zustand der Verpackungsmaterialien ab.

  • am besten du packst den tft samt verpackung nochmal in festen karton ein.


    bei einer rücksendung an BLE-Computer hatte mir der Verkäufer 20 % vom Kaufpreis abgezogen, angeblich soll die Verpackung beschädigt worden sein.

  • Du hast die TFT Schachtel direkt als Versandschachtel benutzt? ?( Hast du das auch vom Händler so bekommen? Mein TFT kam in einem ordentlichen Karton, sprich der TFT Karton nochmal eingepackt in Füllmaterial daß auch ja nichts passiert und darum herum halt den separaten Versandkarton. Wenn das einer dann 'roh' zurückschickt 8o würde ich dem mehr abziehen als nur 20% X(

  • Zitat

    Originally posted by pitu
    am besten du packst den tft samt verpackung nochmal in festen karton ein.


    bei einer rücksendung an BLE-Computer hatte mir der Verkäufer 20 % vom Kaufpreis abgezogen, angeblich soll die Verpackung beschädigt worden sein.


    Naja... da lag es vielleicht weniger an der Verpackung:

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  • Innerhalb der 14 Tage kannst du den TFT ja ohnehin zurückschicken, also natürlich erst recht, wenn er defekt ist. Da würde ich gar nicht lange fackeln - zurück zum Händler damit.


    Grüße, lenz

  • Danke erstmal für die Antworten,


    das sind auch alles so meine Überlegungen gewesen. Es handelt sich um ein Dell TFT gekauft von einem deutschen reseller.
    Dieser kann sicherlich nichts für den Defekt, hat ihn aller Wahrscheinlichkeit nach ja so originalverpackt von Dell bekommen.


    Den Ärger habe trotzdem ich als Endkunde.


    Schicke ich das Gerät zurück, wird mir vielleicht etwas abgezogen (Nutzung); der TFT ist ja etwas gelaufen bis der Fehler entdeckt wurde. ?


    Beantrage ich die NBD Garantie bei Dell, bekomme ich dann einen nagelneuen Austauschmonitor? Kann ich den bei Lieferung kurz prüfen, bevor der andere mitgenommen wird? Wenns dumm läuft habe ich dann ein älteres Gerät, welches vielleicht noch einen (zulässigen) Pixelfehler hat und etwas brummt.
    Da ist bei meinem alles i.O.


    Zurzeit habe ich folgende Überlegung.
    Da es sich bei dem Defekt um einen Geräte-Anschluss handelt, den ich z.Zt. eigentlich nicht benötige und somit zunächst mal sonst keine momentan erkennbaren Probleme anliegen, ist es wohl das einfachste den Monitor erstmal zu behalten. Sozusagen mit Pixelfehlergarantie.
    Sollte innerhalb der Garantiezeit ein mich störender Pixelfehler auftreten, kann ich ja das Gerät aufgrund des defekten Einganges tauschen.


    Das wäre zumindest doch eine überlegenswerte Option, oder?

  • Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Ich persönlich würde jedoch auf keinen Fall einen (zum Teil) defekten Monitor behalten, wenn ich den vollen Preis bezahlt habe.


    Ich weiß gar nicht, was es da so lange zu überlegen gibt - du hast einen defekten Monitor gekauft, und befindest dich noch innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist. Ob der Monitor nun 3 h lief, bevor der Defekt auftrat, oder nicht, spielt keine Rolle und lässt sich ohnehin kaum nachweisen, zumal die Beweislast beim Händler liegt.
    Du hast das Recht, einen im Versandhandel erworbenen Artikel so zu prüfen, wie du auch im Laden das hättest machen können - dafür darf dir niemand etwas vom Kaufpreis abziehen. Das ist nichts weiter als Ausprobieren - und wenn er da schon kaputt geht, zurück damit!

    Einmal editiert, zuletzt von lenz ()