Ich möchte mir gerne ein Colorimeter kaufen, und der Onlineshop bietet auch die Möglichkeit der Selbstabholung (mit Barzahlung). Gilt auch hier das 14-tägige Rückgaberecht nach FAG?
MfG,
Steffen
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Ich möchte mir gerne ein Colorimeter kaufen, und der Onlineshop bietet auch die Möglichkeit der Selbstabholung (mit Barzahlung). Gilt auch hier das 14-tägige Rückgaberecht nach FAG?
MfG,
Steffen
Eigentlich nicht, aber ich würde mal nachfragen bzw. inwieweit sie kulant sind.
ZitatOriginal von sgthawk
Eigentlich nicht, aber ich würde mal nachfragen bzw. inwieweit sie kulant sind.
Das ist leider keine wahre Aussage. Grundsätzlich verneinen kann man das nicht. Bei den Discountern Mediamarkt und Promarkt usw... hast du ein 14 tägiges Widerspruchsrecht und Rückgaberecht. Das gilt auch bei sehr vielen Onlinecomputerhändlern mit angeschlossenen Ladengeschäft mit Verkauf vor Ort, da dort (oftmals) die gleichen AGBs der Webseite gelten und greifen. Dadurch ist das vierzehntägige Widerspruchsrecht automatisch mit eingeschlossen ist. Im Zweifelsfall immer vorher fragen und notfalls dann wo anders einkaufen wenn der Händler nicht will.
Bezogen auf Software erlischt das Umtausch allerdings meist mit dem Öffnen der Verpackung. Da Software einen wichtigen teil eines Kalibrierungspackages darstellt, könnte das dort auch gelten.
ZitatOriginal von TheScarface
Bezogen auf Software erlischt das Umtausch allerdings meist mit dem Öffnen der Verpackung. Da Software einen wichtigen teil eines Kalibrierungspackages darstellt, könnte das dort auch gelten.
Das ist teilweise auch Schnee von gestern und Software EULAs wurden von den deutschen Gerichten für nichtig erklärt. Niemand kann eine Hardware die softwareabhängig ist ohne Öffnen der Software testen. Gleiche gilt auch für reine Software. Detailierte Fakten sind auf über die Suchfunktion zu finden. Ich mag es nicht extra raussuchen.
Das Interessante: ich würde ja sogar die Hardware OHNE die mitgelieferte Software testen und diese somit "versiegelt" (soweit extra geschehen) im Paket lassen. Alternativ-Software sei dank...
Ich habe aber mal eine Email geschrieben. Leider wurde meine letzte Mail an den Shop nach vier Tagen immernoch nicht beantwortet, mal sehen wie es mit dieser ist.
ZitatOriginal von DerSteffen
Das Interessante: ich würde ja sogar die Hardware OHNE die mitgelieferte Software testen und diese somit "versiegelt" (soweit extra geschehen) im Paket lassen. Alternativ-Software sei dank...
Ich habe aber mal eine Email geschrieben. Leider wurde meine letzte Mail an den Shop nach vier Tagen immernoch nicht beantwortet, mal sehen wie es mit dieser ist.
Mache dir da doch nicht einen sooo unnötigen Kopf drum. Rufe bei deinem Händler deiner Wahl an, bestelle das Ding dort telefonisch und sage das du die Ware im Ladengeschäft abholst. Durch die telefonische Bestellung (und durch die Preisinformation über die Webseite) greift das FAG.
Erstmal wieder der Hinweis, dass es das FAG nicht mehr gibt und dies schon seit 2002. Bei einem Ladengeschäft gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Widerruf, dies wird bisher auf freiwilliger Basis gewährt. Hier ist aber mittlerweile zu beachten, dass viele Artikel bzw. Artikelgruppen immer häufiger von dieser Kulanz der Ladengeschäfte ausgeschlossen werden.
Bei Software greift im übrigen der §312d IV BGB. Sobald die Versiegelung geöffnet wurde ist es vorbei mit dem Widerruf.
Im übrigen führt ein Test zu Wertersatz bei einem Fernabsatzvertrag. Es ist nur die, wie im Ladenlokal, übliche Prüfung der Sache möglich (§357 III BGB). Und ob hier überhaupt ein Fernabsatzvertrag zustande kommt ist auch noch zu prüfen. Wahrscheinlich kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde das Geld auf den Tresen des Geschäfts legt. Denn alles andere wäre zum Nachteil des Händlers, der sicherlich nicht auf die Möglichkeit verzichten wird, sich von den Regelungen zum Fernabsatz zu befreien. Dem Kunden entstehen dadurch auch keine Nachteile, da er die Ware direkt im Geschäft begutachten kann.
Aber wenn ich doch theoretisch im Online-Shop bestelle und nur bei Versandart "Selbstabholung" anklicke, dann gelten doch die AGB des Online-Shops... ich habe in deren AGB nachgesehen, und da steht nichts von Erlöschen des Widerrufrechts bei Selbstabholung (es handelt sich um ).
Edit: wen es interessiert, meine Email wurde nun doch beantwortet und mein Recht auf Rücktritt bleibt unangetastet.