Soll ichs besser sein lassen?

  • Zitat

    Original von hanuta
    PS: Es kann jeder eine Rechnung schreiben, auch als Privatmann. Man sollte es dann aber bei der Steuererklärung als Einnahme verbuchen ;)


    Geht das so ohne weiteres? Weil er schreibt ja einen expliziten MWST Ausweis. Dann müßte er doch bei seiner Steuererklärung ein paar Gesetze brechen?? Klär mich mal auf, mein Steuergesetzwissen ist peinlich gering!


    Gruß

  • Zitat

    Abholung möglich heist ja nicht das es bei Ihm Zuhause sein muss oder?


    Wo denn sonst, auf dem Parkplatz oder bei der Postpaketausgabe?


    Soweit ich das verstehe hat er gar kein Rueckgaberecht, auch nicht bei Versand, da sich um einen Privatverkauf handelt. Ein Rueckgaberecht oder eine Garantie waere reine Gutmuetigkeit. Selbst wenn Firmen Neuware ueber eBay verkaufen aendert das nichts. Kann man doch bei eBay nachlesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von sascha ()

  • hmm... ich habe gerade die letzten Tage gelesen, dass man auch als Privatverkäufer das Rückgaberecht gewährleisten muss, es sei denn man schreibt explizit hin, dass der Verkauf privat ist und man nichts dergleichen gewährt.


    Allerdings habe ich keine Ahnung, wie zuverlässig die Quelle war. :(

  • Silpion
    Nicht zuverlässig, siehe aktuelle c't. Wieder eine dieser urbanen Legenden. Das hat wohl mal jemand aufgebracht und seitdem kopiert das ein jeder nur so zur Sicherheit.
    Das Gesetz auf das da so schwammig Bezug genommen wird, gibt's aber nicht.
    checker

    - Handle stets so, dass die Anzahl der Wahlmöglichkeiten steigt. (Heinz von Foerster, 1911-2002) -

  • Also lieber Finger weg von eBay, zumal ich bei 800 Maeusen keine Lust auf Experimente haette.


  • der verkäufer hat die ware falsch beschrieben. wenn nichts von einer defekten packung drinnstand musst du es nicht kaufen. defekte packung heisst oft dass es irgendwo runtergefallen ist z.B. -> spätere folgeschäden sind die regel.


    finger weg

  • also, ich hab gestern 4 stunden damit verbracht die rechtslage zu klären.


    es sieht so aus:


    wenn jemand seine alte jacke verkauft, dann ist es privat. wenn jemand ganz günstig an 30 uhren kommt und die bei e-bay versteigert dann handelt er gewerblich. wenn er kein gewerbe schein hat bekommt er probleme beim finanzamt, es sein denn er meldet es dort und zahlt seine steuern.


    da er power seller ist (bronze), muss er monatlich einen mindestumsatz von 3000 erbringen. das heist er verkauft ware und handelt damit. also MUSS er ein gewerbe haben. hat er ja auch. so. das fernabstzgesetz tritt dann in kraft wenn man nicht "körperlich" an einem geschäft teilnimmt. das heißt etwas am telefon abmacht, oder per fax oder internet. dazu zählt auch das kaufen über e-bay, wenn ein händler ist. da hier die F.A.G nun eindeutig gild habe ich das rückgabe recht innerhalb von zwei wochen. (der vertrag ist übrigens natürlich bindent, keine frage). aber ich mach ja vom FAG gebrauch.


    in seinem artikel schreibt er nichts dafon das das gerät ohne verpackung erkauft wurde. er schreibt auch nichts davon das lagerverkäufer das gerät auf fehler überprüft hat, und auch nicht das er es auch schon zuhause zum testen angeschlossen hat. das hätte er aber erwähnen MÜSSEN. denn diese tatsche ist kaufebtscheident. das heißt, wenn so was in der artikelbeschreibung gestanden hätte, hätte ich das gerät nicht gekauft. und wie ich denke sicher viele andere auch nicht. allein diese tatsache gibt mir schon das recht auf die ware zu verzichten und die annahme zu verweigern.



    ich hab mich eben entschlossen mich mit ihm zu treffen, aber ich denke ich werd es zu 95% nicht kaufen,


    heute abend kann ich mehr berichten. bis dahin cu..



    PS: ich bin der bekiro aus dem AC-Forum ;)

  • Viel Glück und Erfolg.


    Und falls du nicht kaufst und er dir mit einer schlechten Bewertung droht, dann würde ich das in kauf nehmen. Du kannst die Bewertung ja kommentieren. Und besser eine schlechte Bewertung, als Probleme 800€ wieder zu bekommen.


    Also, ich drücke dir die Daumen.

    Viele Grüße
    Randy

  • so leute da bin ich wieder.


    ich hab mich also heute mit dem typ getroffen. leider bin ich etwas zu spät dort gewesen. ich war 3 stunden im stau. war nicht gerade lustig. zumal ich meine beiden kleinen töchter dabei hatte. naja, wir uns also dort getroffen. es ging gleich zur sache. er hat seinen kofferraum aufgemacht, und dort war der orginal sony karton drin. nur war das ding sowas von kaputt, verschmutzt und mit packetband zusammengeflickt, das ich etwas überrascht war. denn er hatte mir gesagt, das er das gerät vom lager gekauft habe. er hätte es günstiger bekommen, da das gerät nicht mehr als neuware verkauft werden durfte. das gerät sei aber angeblich neu. halt nur in einem neutralen karton eingepackt. nanu? das war aber keine neutrale verpackung! der war der orginal sony karton. aber in einem sehr schlimmen zustand. so sehen bei mir im keller die alten kartons aus, in dem ich so altes zeug aufbewahre.


    dann macht er den karton auf und holt ein handbuch raus. total abgegriffen. richtig schmutzig und einige knicke drinnen. dann holt er die kabel raus. die waren alle einzelen abgepackt. nur waren die tüten total veraltet. also dreckig (verstaubt) und zerissen.


    ICH: "was ist den mit den tüten passiert. die sehen aber nicht neu aus!"
    ER: "ja das sind nicht die orginalen. das sind alte von mir."


    dann sah man den TFT in einer tüte im karton stehen.


    ER: "wenn du willst kannst du ihn ja rausholen und anschauen"
    ICH: "na klar will ich das"


    wir also gemeinsam das teil rausgeholt und die tüte abgezogen. die tüte ist auch total zerissen und verdreckt und verstaubt. das erste was ich gesehen hab, war die unterseite von dem fuss. da war so eine metall platte, die war ganz schön verkratzt.


    ICH: "was ist denn damit passiert. die ist ja ganz schön verkratzt?"
    ER: "keine ahnung. kann sein das mir das beim testen passiert ist"


    als er dann das teil aufrecht gestellt hat dachte ich, ich sehe nicht richtig. auf dem schwarzen kunstoff war eine grosse stelle totall verkratzt (gescheuert). das war genau neben den lautsprecher. dort wo eigendlich der TCO95 aufkleber sitzt. scheinbar hat jemand den aufkleber entfernt und versucht die aufkleber reste mit einem topfschwamm zu entfernen. die anderen kratzer auf dem schwarzen kunstoff waren auch nicht zu übersehen. genauso wie die kleinen macken am gehäuserand. und das alles hatte ich SOFORT auf dem ersten blick bemerkt. (insgesamt hab ich vielleicht für zwei sekunden das gerät gesehen, denn er hat es sofort weggepackt)


    ICH:"ähhmm, soll das jetzt ein scherz sein? das gerät ist ja gebraucht! ich dachte es sei neu"
    ER:" wie? ja sicher ist es neu"
    ICH: "biitteeeee? das teil ist doch total verkratzt. das ist doch ein altes gerät. das ist doch niemals neu.
    ER: "alles klar. dann eben nicht. wenn du meinst das ist nicht neu, dann brauchst du es ja nicht kaufen. dann stell ichs bei ebay wieder rein."
    ICH:"wie das wars?" du hast mir doch gesagt es sei neu. - willst mir doch nicht erzählen das sei jetzt neu. ich bitte dich"
    ER:"ey, ist bald gut ne. was willst du mir denn unterstellen. - hätt ich das bloss vorher gewusst. dann hätt ich nicht extra noch ne stunde auf dich gewartet."
    ICH:"ja klasse. was soll ich den sagen. ich hab 3 stunden im stau gestanden deswegen. hätt ich gewusst das ein gebrauchtes teil ist wäre ich auch nicht gekommen."


    wir beide haben uns dann wegedreht und uns ein verärgertes "tschöö" zugerufen.


    so leute, ich will ja nicht sagen "siehste, hab ichs doch gewusst". aber die sache war doch schon von anfang an etwas faul. zumindest hab ich ein seltsames gefühl bei der sache gehabt. wie kann jemand nur so dreist sein. und versuchen sein altes TFT als neugerät zu verkaufen. ich hätte es ja verstanden wenn das gerät noch in einem guten zustand gewesen wäre, aber das teil war wirklich schon "schrott". also ich werd mir jetzt ein TFT kaufen, aber sicher nicht bei ebay. der typ wird auch noch eine passende bewertung von mir bekommen. ich fänd es schade, wenn ein anderer darauf reinfällt. ich glaube nicht das er das teil mit meiner bewertung noch bei ebay verkaufen kann. aber selber schuld, sowas sollte gerade jemand der als power seller ständig dort was verkauft nicht riskieren. er schadet sich doch nur selbst damit. denn er hat ja auch eine ganze menge gute bewertungen dabei. und seien es auch nur "ein paar schlechte", das vertrauen zu ihm wird dadurch auf jeden fall zerstört. ich werd bestimmt nichts mehr bei dem kaufen.



    nagut. ich werd es mal von der positiven seite. ich bin jetzt um eine erfahrung reicher geworden. ;)


    gruss bekiro




    PS:
    ich danke euch allen. hier waren einige gute tips und anregungen dabei, die mich etwas weiter gebracht hatten. wer interesse hat, sich mal über die rechtlichen dinge von auktionen zu erkundigen, sollte das mal bei tun.

    2 Mal editiert, zuletzt von bekiro ()

  • wie ist das eigentlich, wir haben ja einen vertrag abgeschlossen. der ebay zuschlag ist ja rechtsgültig.


    da die artikelbeschreibung nichts von einem alten und gebrauchten gerät erwähnt, (im gegenteil, es wird ja der eindruck erweckt das es ein neuen gerät ist), hab ich doch nun auch ein anrecht auf den angebotenen artikel.


    das heißt, er MUSS mir ein gerät liefern das der beschreibung entspricht. wen ich ihn dazu zwinge, mir ein neues gerät zu besorgen, dann wird er mich erst mal zur kasse bitten. und mir anschliessend das "alte" gerät schicken. dann wäre ich gezwungen gegen ihn vorzugehen und hätte damit den ärger am hals. ich müsste meinem geld hinterherlaufen.


    wie wär es aber, wenn ich mich bei ebay erkundige. man kann ja auch per treuhandservice zahlen. das heißt doch das ebay mein geld bekommt, und erst das geld an dem verkäufer weitergibt, wenn die ware bei mir angekommen ist und alles in ordnung war. hmmm, wäl interessant sich da mal genauer zu erkundigen.


    oder was meint ihr dazu?

  • he,


    ja muß er. das gerät darf nicht beschädigt sein, kann aber gebraucht sein, weil nix von neuware im angebot steht.


    ich würd es aber lassen und gleich bei einem händler kaufen wo ich weiß was ich bekomme!


    gruß

  • Interessanter Gedanke.
    Aber mal ehrlich, willst di dich auf so etwas einlassen?
    Ich würde dass an deiner Stelle lieber nicht machen, dass wäre mir zuviel Ärger.
    Bestell die lieber einen wirklich neuen TFT bei tftshop.net oder einem anderen Shop deines Vertrauens.


    Das du sauer auf den Menschen bist kann ich verstehen, aber nachher hast du dann doch ein altes Gerät für viel Geld und ebax ist das egal.


    Die haben ja ihr Geld bekommen, also warum sollten sie sich noch für dich einsetzen?

    Viele Grüße
    Randy

  • Das mit dem Treuhandservice kannst Du mal vergessen, denn der funktioniert nur, wenn der Verkäufer das akzeptiert. Und das wird er in Deinem Fall garantiert nicht machen.


    Außerdem hat die Sache noch einen Haken: Wenn Du per Treuhandservice zahlst, er die Ware schickt, Du die Ware zurückschickst bekommt er zwar sein Geld nicht, aber Du bekommst Dein Geld auch erst zurück, wenn der Verkäufer bestätigt, daß er die Ware zurück erhalten hat. Auch hier wird er sich dann sicherlich Zeit lassen, um Dich noch mal zu ärgern.


    Ich würde mit der Bewertung noch ein bißchen warten. Wenn Du ihm jetzt eine negative Bewertung reindrückst, wird er Dir auch eine negative geben.


    Bewertungen können nur 90 Tage abgegeben werden, d.h. wenn Du am 90. Tag kurz vor der Uhrzeit des Auktionsende Deine Bewertung abgibst, kann er nicht mehr reagieren. In diesem Fall wäre das am 21.12.03 um 12.56 Uhr. Aber vielleicht gibt er Dir schon vorher eine Bewertung, dann kannst Du ganz gepflegt darauf antworten.


    Du könntest seine Auktionen beobachten und wenn der TFT wieder mit einer falschen Beschreibung eingestellt wird, schickst Du den Bietern eine kurze Mail mit einer Erklärung, was er mit Dir abgezogen hat. Die Bieter können dann ihr Gebot immer noch zurückziehen.


    Gruß

  • Ich würde das Ebay melden. Schließlich ist (war) er ein Power-Seller und meiner Meinung ist das schon Betrug. Das Angebot ließ nicht darauf schließen, dass der Monitor in einem so schlechtem Zustand ist! X(
    Neben dem ganze Streß hat Bekiro auch einige Unkosten davongetragen (Autofahrt, verlorene Zeit). :(


    Cu Spaceman

  • @farasi
    zu spät :(


    ich hab gerade die bewertung abgegeben. du hattest recht. ich hätte echt noch etwas warten sollen. jetzt hab ihm schon eine schlechte bewertung abgegeben. aber egal. ich muss nicht bei ebay kaufen oder verkaufen. hab ich ja bis jetzt auch nur zwei mal gemacht. mir macht eine schlechte bewertung nichts aus.


    achso, wie ist das eigentlich, ein power seller MUSS mindesten eine positive bewertung von 98% haben. er ist jetzt bei 97,9%. das würde eigendlich heißen das ihm der power seller status wieder etzogen wird. oder ?


    bewertung


    ok, ich werd gleich noch eine email an ebay senden und dann die sache vergessen.

  • Hi,
    die Berechnung für das PS-Programm sieht vor, daß alle positiven und negativen Bewertungen in die Quote einfließen, nicht nur die von unterschiedlichen Mitgliedern. Die Bewertung durch eBay erfolgt einmal monatlich, und bei Nichterfüllung der Kriterien wird dem Mitglied dann ein weiterer Monat zugestanden, wieder alle Kriterien zu erfüllen.

  • Zitat

    Original von bekiro
    zu spät :( ich hab gerade die bewertung abgegeben (...) ich hätte echt noch etwas warten sollen.


    Meiner Meinung nach hast Du genau richtig gehandelt. Indem Du Deine negative Bewertung jetzt und nicht erst in drei Monaten (oder überhaupt nicht, aus Angst vor einer Rachebewertung) abgegeben hast, warnst Du andere vielleicht noch rechtzeitig vor diesem unseriösen Händler.


    Wenn das eBay-Bewertungssystem funktioneren soll, müßten das alle Nutzer so machen.


    Gruß
    Michael