Hallo, habt Ihr sowas schon mal gesehen?
"Angebote gelten nur für Industrie, Handwerk, Handel, freie Berufe sowie den anspruchsvollen Privatanwender zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen und privaten Tätigkeit. Mit Bestellung sichert der Auftraggeber zu, die Artikel entweder selbst zu nutzen, oder innerhalb Deutschlands als gewerblicher Händler weiterzuveräußern. Es gelten die allgemein gültigen Richtlinien für den kaufmännischen Geschäftsverkehr."
Gefunden in den AGB von KCT-Systemhaus& Dort wird laut "guenstiger.de"
der derzeit billigste Belinea 101920 angeboten, angeblich ab morgen wieder lieferbar.
Kann ein Händler so das Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz umgehen?
Ich will ja nicht hoffen, daß ich davon Gebrauch machen muß, aber ich habe das Gerät nie im Original gesehen, kann also nicht ganz ausschließen, daß mich etwas total stört.
Da der Monitor derzeit schlecht zu bekommen ist, wenn man nicht ca. 60 Euro Aufpreis oder lange Lieferzeiten in Kauf nehmen will, bestelle ich wohl mal mit dem Zusatz:" Wird privat verwendet: Unter ausdrücklicher Wahrung des Rücksenderechtes nach Fern-Absatz-Gesetz!"
Dann müsste der Händler doch den Auftrag ablehnen oder den Zusatz akzeptieren, oder?
Weiß da jemand genaueres?
Grüß Euch
Blond
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Hallo
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall vorher nachfrage, nicht das du hinterher das böse Erwachen hast.
Wenn du erstmal bestellt hast, dann könnte es evtl. schwer werden. -
Hallo randy, danke für die Warnung.
Ich hab's trotzdem probiert und prompt eine E-mail zurückbekommen, daß es keinen Liefertermin gäbe - eine halbe Stunde vorher hat man mir am Telefon gesagt, morgen kämen genug rein, und auf meine Bemerkung, ich hätte doch wohl alle Rechte nach dem FAG, bekam ich keine Antwort. In der E-mail riet man mir, ein Testgerät von einem örtlichen Fachhändler gegen Gebühr auszuleihen.
Ich kann verstehen, daß sich die Branche gegen einen - sicher häufigen - Mißbrauch des FAG von Seiten der Kunden wehrt. Aber wenn ich mit einem sehr günstigen Angebot in einem Preisvergleich wie guenstiger.de vertreten bin, muß ich mich mit der Konkurrenz, die sich an das FAG hält, vergleichen können, und nicht nur für's Gewerbe anbieten.
Die Frage ist, was passiert mit einem Kunden, der die AGB nicht so genau durchliest oder die Bedeutung dieser Passage nicht erkennt? Für andere Händler liegt die Preis-Meßlatte sehr hoch, wenn hier mit 638,90 Euro geworben wird!
Ich werde dies wenigstens an guenstiger.de melden. Ich glaube, hier stimmt Verbraucherschutz mit den Interessen der anderen Internet-Anbieter überein.
mfg Blond -
Da hast du wohl recht, wenn jemand die AGBs nicht so gut wie du liest oder etwas falsch versteht, dann gibt evtl. ein böses erwachen.
Da sieht man leider wieder, dass der günstigste Preis nicht immer der beste ist.
Hast du schon einmal bei tftshop.net nach gefragt?
Dort wirst du solche Probleme nciht bekommen. Allerdings ist das Gerät dort wohl auch etwas teurer.
Aber, der Hansol ist (nicht nur optisch) baugleich mit dem Belinea und bereits ab 550€ zu bekommen. -
Hallo Randy,
den Hansol hatte ich auch schon im Auge, aber erstens sind die Werte des Belinea halt doch noch ein bißchen besser und vor allem hat mich die Odyssee von TheCrete (im Board) ziemlich erschreckt. Eine Reklamation kann immer mal wieder passieren, das ist ok, aber auf so was hab ich keinen Bock.
mfg Blond -
Da hast du natürlich rect, das war echt erschreckend.
Da ist das was Totamec vom Belinea Service gepostet hat schon viel besser. -
Hi,
FAG kann so nicht umgegangen werden, dass ganze verstößt gegen das AGB Gesetz und ähm dein Kommentar würde nicht reichen im ersten Schritt. Du müsstest da schon mehr ins Detail gehen.
Absolut pfui solche Händler.
Gruss
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@Blond:
Komm zu Papa
Da brauchst dich um sowas nicht mehr zu kümmern -
Papa Papa warum hast du so große Augen und so einen grooooßen Bart ??
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:tongue:
TFTshop.net:
Hi Papa,
muß beichten: bin fremdgegangen. 719.- Euro liegt doch ein bißchen über meinem Budget. Und mit dem Hansol bin ich doch etwas mißtrauisch, nach den Erfahrungen von TheCrete.
Werde aber Bericht erstatten, egal ob es gut oder schlecht läuft. Wenn man immer nur bei schlechten Erfahrungen postet, führt das schnell zu verzerrten Eindrücken, klar, das gilt auch für den Hansol.Hab' mir aber schon gedacht, daß diese merkwürdigen Verrenkungen zur Umgehung des FAG auch die Konkurrenz (t'schuldigung: ich mein natürlich Mitbewerber) interessieren
!
Ciao blond -
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"Angebote gelten nur für Industrie, Handwerk, Handel, freie Berufe sowie den anspruchsvollen Privatanwender zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen und privaten Tätigkeit. Mit Bestellung sichert der Auftraggeber zu, die Artikel entweder selbst zu nutzen, oder innerhalb Deutschlands als gewerblicher Händler weiterzuveräußern. Es gelten die allgemein gültigen Richtlinien für den kaufmännischen Geschäftsverkehr."
@Blondi
Hi, ich habe den Thread soeben erst entdeckt. Deshalb meine späte Frage:
Auf welchen Satz oder Satzteil (s.o.) beziehst du denn die Vermutung, dass hier das FAG umgangen werden soll?Frage an alle:
Nach meiner - privaten, laienhaften - Rechtsauffassung kann das FAG nicht umgangen werden, oder?
Kann sich bitte mal eine juristisch beschlagene Person verbindlich zu diesem Problem äußern? Das wäre Klasse -
Als juristische Person kann es nicht umgangen werden (außer du willst gegen das AGB Gesetz verstossen).
Als natürliche Person kann man es ausschließen, Stichwort: neue EU-Recht.Gruss
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Es kann nicht durch soetwas umgangen werden. Da die AGB´s grundsätzlich dem BGB unterstehen. Das BGB ist das was zählt, da ist es vollkommen egal was in den AGB´s steht.
Laut BGB müssen Händler die Waren über "die Ferne" verkaufen ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen.
Ein Händler kann ja auch nicht einfach die Gewährleistung streichen nur weil er lustig ist.
Anders sähe das aus wenn man etwas von privat kauft. Dann hat man keinerlei gewähleistung oder Rückgaberecht
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Wenn ich mich nicht irre gilt das FAG aber ausschliesslich für Privatpersonen! Und als Verkäufer hast Du das recht, Dir auszusuchen, an wen Du verkaufst! (steht irgendwo im BGB)
Wenn Du also als in die AGBs schreibst, dass Du nur an Firmenkunden verkaufst, müsste das (meiner amateur-juristischen Meinung nach ;)) gültig sein - und als Unternehmer kannst Du Dich nicht auf das FAG berufen!"Angebote gelten nur für den [...] anspruchsvollen Privatanwender zur Verwendung in der [...] privaten Tätigkeit."
Damit erlaubt der Händler aber auch den Kauf als Privatperson und kann damit das FAG definitiv nicht umgehen!
Bitte korrigiert mich, wenn das, was ich geschrieben habe, Mist sein sollte!
lG,
Perilymphe -
Das FAG gilt nur Privatpersonen? So nicht ganz richtig. Es gilt für private und juristische Personen im Sinne eines Verkäufers.
Unternehmen können ggü. einem Händler das FAG nicht, oder nur teilweise, geltend machen.Und ich glaube: es ist alles gesagt. Umgehen geht nicht.
Und zur Privat, also natürlichen Person i.e.S.: das neue EU-Recht läßt Garantieansprüche von Privat-Personen ggü. Privat-Personen zu, was aber durch entsprechende Hinweise ausgeschlossen werden kann - wenn Wert und Leistung im Schadensfall außer Relation stehenetc.
Gruss
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Zitat
Original von Perilymphe
Wenn ich mich nicht irre gilt das FAG aber ausschliesslich für Privatpersonen!Sorry, da hatte ich mich schlecht ausgedrückt! Ich hab mich hier auf den KÄUFER bezogen! Nur eine Privatperson kann sich als Käufer auf das FAG berufen! Wie Totamec ganz richtig gesagt hat, kann das eine Firma als Käufer nicht!
lG,
Perilymphe -
ok. als privat person kann ich mich aufs fag berufen.
mich interessiert mal der umgekehrte fall.
was mach ich jedoch wenn ich auf die firma gekauft habe und der grund der rücksendung von dem versänder nicht als mängel angesehen wird!
hab ich da ne möglichkeit das durchzukriegen, oder kann sich da der versender quer stellen und ich hab pech gehabt?!
zb. bei einem notebook betriebsgerausch, betrachtungswinkel etc. die ja auch etwas mit der subjektiven empfindung zu tun haben!
bin grad in der situation und hab das leider erst recht spät bedacht. ware ist unterwegs. könnte also nur annahme verweigern oder auf kulanz hoffen falls was nicht passt?!
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wizard
Bitte achte auf die Groß- und Kleinschreibung (Boardregel 6).Wenn dein Problem als Mangel anerkannt wird, so wird der Verkäufer das Gerät wohl nicht zurücknehmen. Er würde das Gerät dem Hersteller zur Reparatur zusenden.
Alles andere qäre wohl Kulanz der Händlers.Es gibt aber bestimmt Leute hier, die dir das genauer sagen können.
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Gibt nur zwei Möglichkeiten: Kulanz oder Defekt, sonst hast du keine Möglichkeiten zZ im deutschen Gesetz.