Auslesen der Betriebsstunden?

  • Zitat

    Original von Try2fixit




    Ergänzung: Trotzdem halte ich Abzüge innerhalb der FAG-Zeit für rechtswidrig, sofern das Gerät nicht beschädigt worden ist. Von einer Abnutzung kann man ja aufgrund der hohen Lebenszeit eines TFTs nicht ausgehen.


    Dann nenn mir mal die gesetzliche Grundlage für das. Hab mir heute extra mal ein Kommentar zu dem Thema gekauft, da steht nichts drin was deine Aussage belegen kann.


    Literaturtipp wäre toll.

  • also ich denke auch es müßte klar und deutlich darauf hingewiesen werden, ab wann der händler einen abschlag verlangt und wie hoch dieser ist.
    ich habe heute meinen philips 20" zurückgeschickt, da er einfach kein gelb ordentlich darstellen kontne. die REBKschen streifen sind mir so gut wie nicht aufgefallen, jedenfalls nicht störend. habe dasgerät vielleicht 15 std. betrieben und das auch nur um es mit einem anderen TFT zu vergleichen, an diversen spielen zu testen und um gemeinsam mit der immer erreichbaren hotline nach einer lösung zu suchen. danach war klar, dass es weder per treiber oder firmwareupdate zur problemlöung kommen könnte und durch studium des forums hier, stellte sich auch heraus, dass wohl die komplette serie diesen fehler hat, was ein austauschgerät auch ausschloß.
    daher direkt am nächsten werktag der FAG zurück. auf der homepage des händlers (große discounter kette) steht nichts von wertminderung o. ä.
    jedoch frage ich mich, was mit solchen geräten gemacht wird. die verpackung ist nun schon mal geöffnet worden, jedoch auch vom händler, da kleinere bestellte einzelteile IM monitorkarton mitgeschickt wurden. damit war der karton nicht im originalzustand wie er aus dem philipswerk kommen würde.
    zudem ist es wohl keinem kunden möglich eine verpackung so zu öffnen und danach das gerät wieder so zu verpacken, dass alles wie neu ausschieht.
    schutzfolien, styropor, verschweißte kabel etc. alles ist nicht ohne spuren zu öffnen und wieder einzupacken. mal bricht ne kleine ecke der styroporschalen ab. der tft fängt durch die statische aufladung staub etc.


    meiner meinung nach sollte man ein gerät einen oder maximal 2 tage voll testen dürfen. das mache ich im normalen laden auch so (nach absprache) woher soll man wissen, dass es mit der vorhanden hardware läuft, dass es auch nach 10 stunden arbeit keine augenschmerzen verursacht usw.
    solange man es nicht verschmutzt oder beschädigt sondern in einwandfreien zustand zurückschickt die verpackung zwar nicht original ist, jedoch den schutz des gerätes gewährleistet, sollte der volle kaufpreis rückerstattet werden.
    nur als neuware kann man das gerät wohl erst wieder verkaufen, wenn die betreffenden verpackungsmaterialien auch wieder erneuert werden.


    oder wie seht ihr das?


    BTW: im hifi bereich ist es sogar so, dass man boxen und subwoofer im betreffenden zimmer anschließen und testen darf und sollte! da der klang im zimmer stark vom klang im verkaufsraum abweichen kann. bei nichtgefallen bringt man die gekaufte ware einfach zurück und bekommt den vollen preis wieder.

  • rein gesetzlich hast du als händler verloren....


    es würde sogar genügen wenn er das produkt 13tage nach erhalt per email anmahnt und in der mail schreibt das er das produkt doch nciht mehr will...


    und wenn du nicht auf das fernabsatzgesetz ausdrücklich hinweist kann sich die frist sogar auf 4 wochen bis unendlich verlängern...


    wir hatten das problem das wir manche waren über ebay loswerden und da meinten ein paar schlauberger sich auf das fernabsatzgesetz berufen zu können...deswegen habe ich mich etwas mit der materie beschäftigt...
    ausgenommen aus der regelung sind nur versteigerungen jeglicher art...


    in deinem fall würde ich irgend einen mängel an einem der geräte feststellen und sie dem schlauberger in rechung stellen...

  • Zitat

    Original von maximus1977


    in deinem fall würde ich irgend einen mängel an einem der geräte feststellen und sie dem schlauberger in rechung stellen...


    Ist aber auch problematisch, da der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen muß, daß der Mangel nicht schon bei Auslieferung bestanden hat.


    @Totamec: Literaturtipp (allerdings nicht ganz günstig, dafür wird das Werk aber ständig up-to-date gehalten): der Parlandt. Ist ein schönes Standardwerk für Juristen. Da findest Du genug Beispiele von Richterrecht und genug Auslegungen. Für mich als Studi ist das aber noch ein wenig zu teuer und ich gehe lieber in die Biblo dafür.


    @Baer-eshop: Ich kann Dich in diesem Fall voll verstehen. So einen Kunden würde ich bei mir auf eine schwarze Liste setzen. Auf der Wertminderung bleibst Du wahrscheinlich sitzen. Aber ich hoffe und gehe mal davon aus, daß das eher die Ausnahme, als die Regel ist, oder? Ich würde mich jedenfalls als Kunde nicht so verhalten. Es ist schade, daß vielen Menschen (sowohl Kunden als auch Händlern) mittlerweile der nötige Anstand zu fehlen scheint. Ich würde den Kunden auf jeden Fall darauf ansprechen und mal hören, wie er sich dazu äußert.


    Schöne Grüße


    Mario


  • das ist mal wieder ein gesetz mit welchem man die händler ärgern kann...
    im grunde kann man gegen diese schmarotzer nicht viel machen ausser sie anprangern...und den namen und die daten an alle bekannten online-händler sendet... quasi eine schwarze liste wie es bei den versandhäusern schon länger gibt...


  • Warum soll ich mir
    a) ein Buch kaufen wenn ich zwei ausgebildete Juristen fragen kann (wenn ich mich an einem deiner letzten Beiträge erinnere, bist du ja auch bereits Jurist...)
    b) das Buch im Büro lesen kann?


    Ich brauch mir von dir nun wirklich nicht irgend etwas erklären zu lassen im BWL/Jura Bereich. Im PC Bereich höre ich gerne auf dein Wort, aber hier solltest du jemand vertrauen der damit sein Geld verdient und das bin noch immer ich. Im Übrigen wenn ich so ein Depp wäre in dem Bereich wie du mich immer darstellst, verstehe ich nicht das mich ein Lehrstuhl eingestellt hat.


    Aber wie ich schon mal gesagt habe: du hast Recht und ich werde mich in Zukunft aus solchen Sachen heraushalten, wenn du es verantworten magst die Leute in die Irre zu treiben, bitte.

  • und wer zahlt das ganze im Endeffekt?
    WIR :O
    Der Händler muss das ganze ja in seine Kalkulation einbringen...
    EDIT: warum ist das ganze eigentlich in den news ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Magic ()


  • Ich weiß nicht, was Du Dir im Jura-Bereich erklären lassen mußt und was nicht. Aber Du solltest nichts behaupten, was nicht mit dem BGB in Einklang zu bringen ist. Das bist Du den Lesern hier auch in Deiner Funktion als Moderator schuldig!


    Ich dachte bisher, aufgrund Deiner Äußerungen, daß Du Dein Geld als Unternehmensberater und nicht als Jurist verdienst? Ich habe Dich hier auch mit keinem Wort als Depp tituliert, so wie Du das jetzt darstellst. Ich habe im Übrigen nur meine Meinung dazu gepostet. Du hast mir eine Frage gestellt und ich habe sie beantwortet. Deine aggressive Reaktion darauf kann ich leider nicht ganz verstehen.


    Ich verwehre mich allerdings energisch dagegen, daß hier Lesern dargestellt wird, daß sie AGBs hinnehmen müssen, die offensichtlich gegen geltendes deutsches Recht und Gesetz verstoßen. Das hat nicht mit "in die Irre führen" zu tun und das kann ich auch gut verantworten.


    Im Übrigen: Seit wann wird jemand für einen Lehrstuhl eingestellt, der sein Studium noch nicht beendet hat? Das wäre mir neu. Aber das ist mir auch völlig egal.


    Für mich hat sich das Ganze damit ebenfalls erledigt.


    MfG


    Mario

    4 Mal editiert, zuletzt von Try2fixit ()

  • Danke Mario, ich bin wirklich froh das du mir einen Grund gegeben hast heute richtig zu lachen.


    Danke!


    Aggressiv: ich habe etwas dagegen wenn Leute hinter´s Licht geführt werden.


    Wir können da gerne per PN weiter reden.


    So und nun zurück zum Thema bitte.

  • @Totamec und Try2fixit



    Hört bitte auf, euch zu streiten, es sei denn, es bringt einem irgenwelche Vorteile. ;)


    Ich bin schon seit einiger Zeit im Forum und ich dachte immer, dass hier "Freundschaft" und " freundliche Ausdrücke" GROß GESCHRIEBEN WERDEN.


    Jeder hat mal schlechte Laune, oder auch Stress, das ist aber kein Grund einander zu beleidigen.


    Vertragt euch wieder und alles wird gut.


    Stehe momentan auch unter Stress, wegen Prüfungen, würde jetzt auch am liebsten jemanden angreifen, und was habe ich davon? Genau noch mehr Srtess und schlechte Laune ;)


    Habt euch lieb !



    Alles Gute!

    Einmal editiert, zuletzt von VVVV ()


  • Das ist auch so.


    Jeder der mich kennt, weiß das ich nur auf die Barikaden steige, wenn es nicht im Sinne von Prad.de ist. Das war bis jetzt nur zwei-mal der Fall. Bewerte selber.


    Was ich oben schon geschrieben habe: zu dieser Thematik nur noch per PN und hier zurück zum Thema; ich werde mich in solchen Diskussionen nicht mehr einmischen - ob das positiv für User sind die sich in der Thematik nicht auskennen, könnt ihr selber entscheiden. Meine Meinung, auf Wissen beruhend, steht.

  • Hi,


    muss sagen gutes Forum, hat mir bei Kaufentscheidung geholfen, mal keine Trolle, von daher eine gute Adresse in Sachen TFT!


    Es gibt ja mehrere Threads über Rückgabe, wieviele BS und Software zum Auslesen. Dieser scheint mir gleich alles auf einmal zu erschlagen.


    Ok, nu zu meinem "Problem":


    Ich bin seit ca. einer Woche Besitzer einer scheinbar sehr menschenscheuen Hardware. Erbeutet bei Mindfactory: einen L90D+ ! Allerdings mit Pixelfehlern, dummerweise gleich nebeneinander, beide komplett aus (defekt) und im Sichtfeld Mitte links. Hatte mir schon gedacht das da was schiefgeht und bei MF mit PixTest und Goldorder bestellt. Jetzt kam der aber "schon" letzte Woche, obwohl der Termin sich ja immer weiter nach hinten schiebt (aktuell 18.03 ;( )
    Es muss also ein Rückläufer sein. Ich hab logischerweise gleich angerufen und neues Austauschgerät per Goldorder bestellt. (Heißt im Klartext: erst wenn neuer da, geht alter zurück). Dies wurde mir auch per mail 2 mal bestätigt !
    Wenn ich das hier aber mit den Betriebsstunden lese, frage ich mich, ob ich dann noch was für die Nutzung draufzahlen müßte.


    Es ist insofern ein interessanter Fall, da durch die langen Lieferzeiten und Goldorder genau die Konstellation eintritt, die andere schon durchhaben.


    Die Frage ist also: muss ich jetzt draufzahlen, wenn der Händler (MF) mir das Austauschgerät nicht liefern kann und ich das Gerät hier solange fröhlich benutze ?
    Ich bin leider darauf angewiesen, da ich nicht mehr in die "Röhre" gucken will und kann (CRT 8 Jahre und 5min Aussetzer).


    Ich mein auf die harte Tour, kann ich ja es auf eine Streit ankommen lassen, da ich ja das Austauschgerät kostenlos geschickt bekomme.
    Ich wollte aber eben nicht so unfair gegenüber Onlinehändlern sein, da ich deren Situation gut verstehen kann, auf der anderen Seite aber auch an mich denke.


    Ach ja, by the way, wie kann ich die Betriebsstunden beim Hyundai auslesen ?

  • Ich glaube nicht, dass hier jemand beschreiben wird, wie man die Betriebsstunden bei einem TFT Gerät auslesen kann. Sofern dies nicht ganz normal sichtbar ist, bleibt dieses i.d.R. dem Hersteller vorbehalten.


    REBK

    REBK

  • Die Frage ist dann allerdings auch noch auf was der Händler die Betriebsstunden bezieht:


    Habe mir mal den Spass gemacht und die Daten bei meinem NEC ausgelesen und da wird unterschieden zwischen PowerOn Time d.h. wo der TFT richtig in Gebrauch ist und Total Power Time d.h. die Zeit wo der Monitor nur über den normalen Ein/Aus Schalter vorne am Gerät abgeschaltet ist, die Elektronik selber aber Stand By ist... . Das machte bei meinem einen Unterschied von ca. 1:6.



    MfG

  • sunschnecke


    Wieso wäre die Garantie futsch, wenn ich die Betriebsstunden mit einem ganz "normalen" Programm auslesen kann?


    webjunkie99_de
    Kannst Du Dich nochmal per PM bei mir melden!? Ich hab Dir eine PM geschickt.

    Grüße ronker

    Einmal editiert, zuletzt von ronker ()