Wo kann man gut zurückgeben ??

  • Hi Leute,


    habe jetzt Wochenlang dieses tolle Forum durchforstet und denke, dass ich mit dem NEC 1960NXi eine ganz gute Wahl treffen würde.


    Jetzt habe ich ja in der EU normalerweise 14 Tage Zeit um meinen Kaufvertrag zu wiederrufen wenn mir der Monitor doch nicht gefällt ! Stimmts ??


    Hab ihr Erfahrung bei welchem shop das am besten geht ?
    Amazon hat das Geröt schonmal nicht.


    Bisher weiß ich nur von Dell das sie ihn vorrätig haben. Aber bei denen steht in der AGB so was komisches von 7 Tagen ??


    Wäre für Anregu7ngen sehr dankbar !!


    mark

  • Hallo,


    in Deutschland muss dir jeder Händler bei waren die du fernab bestellst (Telefon, FAX, Internet,...) eine gesetzlich vorgeschriebene Rückgabefrist von 14 Tagen einräumen. Das gilt für fast alle Waren (aber nicht alle!)

  • da hast du auch vollkommen recht. aber ich habe gehört, dass es mit manchen händlern ärger gibt.. die wollen dann 1 % vom kaufpreis wegen wertminderung etc..

  • 1% sind ja auch so viel... ??? bei nem tft der 1000€ kostet wären das 10€, also das kann man ja ertragen oder? ;)

  • ok ich bin auch kein pfennigsfuchser und ich gebe dir grundsetzlich recht.


    aber wenn es vermeidbar ist.. wenn due weisst was ich meine..!!


    und ich habe immer noch keine tipp für nen shop ;(


    oder sollte ich vielleicht doch den iiyama e481s kaufen ??


    ?( ich bin so verwirrt....


    ;)

  • Schau mal bei Baer-EShop vorbei, die haben den NEC 1960NXI bl als Einführungsangebot für 684,- € da.
    Das ist nach meinen Recherchen im Internet der günstigste Preis! Lieferzeit soll bisher die 11. KW sein.


    Baer hat hier im board einen guten Ruf, also ich glaube, da kannst du nichts falsch machen!



    wynn

  • Frag doch mal bei Monitorversand.de nach. Die Preise sind unschlagbar und die AGB's in Ordnung. Außerdem keine Versandkosten!


    Ich habe mir dort gerade einen Sony X73b bestellt. Zum sagenhaften Preis von 589 Euro!!! Zufriedenheitsbericht folgt.


    Bei dem hier so viel gelobten tftshop.net kostet das Teil 629 Euro plus Versand 9 Euro und ist somit 49 Euro teurer!
    Außerdem bin ich wohl der erste User, der eine kritische Bemerkung zu den AGB's von tftshop.net hat:


    "4. Versand / Versandkosten
    Zusendekosten sind vertraglich vom Käufer zu tragen und werden bei Widerruf (siehe Punkt 12) nicht erstattet."


    Dies widerspricht in jedem Fall der gesetzlichen Regelung und ist somit unwirksam. Laut Fernabsatzgesetz dürfen im Fall eines Rücktritts oder Widerrufs dem Käufer grundsätzlich keine Kosten entstehen. Sowohl die Aufbürdung der Portokosten als auch eine Bearbeitungspauschale sind unzulässig.


    Allein das war für mich schon ein Grund, nicht bei tftshop.net zu bestellen. Auch wenn hier sonst nur gutes über den Shop berichtet wird.

  • Das stimmt nicht ninandi.
    Die RÜCKSENDEKOSTEN werden von uns wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben erstattet.


  • Da muß ich dem TFTShop Recht geben !!!
    "grundsätzlich keine Kosten" - dann probier mal in einem Laden was zu kaufen brings dann zurück und lass dir deine Benzinkosten erstatten.


    Lieferkosten für bestellte Ware ist eine Dienstleistung und hat somit nur Indirekt was mit der Sache zu tun.


    Rücksendekosten sind natürlich zu erstatten.


    und ich bin der Meinung dass das nur Fair ist für beide Seiten.

  • Die Sache ist legitim ausgedrückt von TFTSHOP.


    Gar nix schlimmes dran, die AGB von Otto und Co. sind schlimmer.

  • Auch wenn ihr der Meinung seid, dass es legitim ist, das Fernabsatzgesetz sagt etwas anderes. Und der Vergleich mit den Benzinkosten hinkt. Wenn ich in Geschäft gehe und etwas kaufe, habe ich kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht, sondern bin auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wenn ich etwas über das Internet bestelle, sieht das ganz anders aus. Es gibt auch genügend Händler, die sich daran halten, z.B. Mindfactory.
    Und OTTO erstattet (wenn man reklamiert) auch die Portokosten, wenn man die komplette Ware zurückschickt.


    Aber der Hauptgrund, warum ich bei Monitorversand.de bestellt habe, war der unschlagbare Preis. Ich bin bei meiner Suche nur zufällig über die AGB’s von tftshop.net gestoßen. Und meine Nachfrage bei Monitorversand.de ergab, dass dort KEINE Zusendekosten und auch keine Bearbeitungsgebühr zu zahlen sind, wenn man von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht.


    Bitte nicht falsch verstehen, aber man liest hier von ziemlich vielen zurückgegebenen TFT’s, deshalb denke ich, dass dieser Aspekt nicht gerade unwichtig ist.

  • Das FAG Gesetz läßt den Spielraum und es gibt sogar Rechtssprechungen zu dem Thema.


    Auf kurzer oder langer Sicht werden alle Hersteller das so machen. Im Übrigen nimmt Otto bei Elektronikware die zurückkommt eine Testgebühr (außer du bist sehr guter Kunde).

  • Zitat

    Und OTTO erstattet (wenn man reklamiert) auch die Portokosten, wenn man die komplette Ware zurückschickt.


    äähh, kommt da nicht der Hermes Versand und holt die Ware ab?
    Oder verwechsle ich da was?
    gruß

  • Zitat

    Original von ninandi
    Auch wenn ihr der Meinung seid, dass es legitim ist, das Fernabsatzgesetz sagt etwas anderes. Und der Vergleich mit den Benzinkosten hinkt. Wenn ich in Geschäft gehe und etwas kaufe, habe ich kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht, sondern bin auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wenn ich etwas über das Internet bestelle, sieht das ganz anders aus. Es gibt auch genügend Händler, die sich daran halten, z.B. Mindfactory.
    Und OTTO erstattet (wenn man reklamiert) auch die Portokosten, wenn man die komplette Ware zurückschickt.


    Aber der Hauptgrund, warum ich bei Monitorversand.de bestellt habe, war der unschlagbare Preis. Ich bin bei meiner Suche nur zufällig über die AGB’s von tftshop.net gestoßen. Und meine Nachfrage bei Monitorversand.de ergab, dass dort KEINE Zusendekosten und auch keine Bearbeitungsgebühr zu zahlen sind, wenn man von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht.


    Bitte nicht falsch verstehen, aber man liest hier von ziemlich vielen zurückgegebenen TFT’s, deshalb denke ich, dass dieser Aspekt nicht gerade unwichtig ist.


    Und ich würd auch sofort bei einem Laden mit so gut ausgearbeiteten AGBs wie Monitorversand.de bestellen. OMG! Schon das Datum gesehen? Sorry für mich sofort ein Stempel: unseriös.

  • Zitat

    Original von Totamec
    Das FAG Gesetz läßt den Spielraum und es gibt sogar Rechtssprechungen zu dem Thema.


    Entschuldigung, aber das ist kompletter Humbug!


    Die Transportkosten trägt der Unternehmer, denn es handelt sich um einen Widerruf der Willenserklärung, aus der der Vertrag hervorgegangen ist.


    BGB §357 Abs. 2: (...) Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer (...).


    Dies ist das Recht des Kunden nach BGB §312d. Einen so oben zitierten "Spielraum" gibt es nicht, denn:


    BGB §312f: Von den Vorschriften (...) darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften (...) finden (...) auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen (z.B. durch AGB, Anm. des Autors) umgangen werden.

  • Hmm, da kennt sich ja jemand aus...


    Ich denke, sowohl die Shops als auch tankred haben Recht:


    Es gibt natürlich keinen Spielraum in der Auslegung und AGB sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.... :D
    Juristisch Erfahrene kippen die Sache mal eben schnell und setzen ihr Recht auch durch, da kann kommen was will!


    ABER: Lohnt es sich wegen 13 EUR vor Gericht zu ziehen??? Ich finde, man sollte die Kirche im Dorf lassen!
    Was mir persönlich nicht gefällt, dass einige Shops meinen, wenn man von seinem Recht der Prüfung der Ware (Auspacken UND in Betrieb nehmen) Gebrauch macht, dass einem dann ein prozentualer Abzug (meist 10%) vom Kaufpreis nicht mehr zurück erstattet wird: die Ware ließe sich ja nun nicht mehr als neu verkaufen....


    DAS!!! ist kompletter Humbug und wird bereits beim Amtsgericht gekippt.
    Dazu gibt es auch bereits eine - man kann schon sagen "gängige" - Rechtsprechung.


    Das ist übrigens einer der Gründe, warum ich bisher noch keinen Monitor gekauft habe: spätestens bei der Frage, was in diesem von mir benannten Fall geschähe: immer diese Antwort. Ich bin mir übrigens sicher, dass genau diese Verkäufer die Ware selbstverständlich als neu und zum vollen Preis weiterverkaufen - auch wenn sie mal wirklich nicht mehr ganz neu aussieht.


    Ach so: Forumsleser und -shops sind von dieser Kritik logischerweise ausgenommen: Also bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen! Das sind hoffentlich auch nur die Ausnahmen, die ich geschildert habe.


    Gruß, lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

  • Zitat

    Was mir persönlich nicht gefällt, dass einige Shops meinen, wenn man von seinem Recht der Prüfung der Ware (Auspacken UND in Betrieb nehmen) Gebrauch macht, dass einem dann ein prozentualer Abzug (meist 10%) vom Kaufpreis nicht mehr zurück erstattet wird: die Ware ließe sich ja nun nicht mehr als neu verkaufen....


    DAS ist aber nun einmal leider die Realität.
    Schau dich doch nur einmal hier im Board um, was Kunden von bereits ausgepackter Ware halten... Jeder will doch eigentlich ein jungfräuliches Gerät bekommen. Was passiert also mit den zurückgesandten Geräten? Sie werden i.d.R. ermäßigt weiterverkauft...


    Zum Testen in Betrieb nehmen ist (auch rechtlich) völlig in Ordnung.
    14 Tage lang NUTZEN, und sich dann gegen das Gerät entscheiden nicht. -Klar, dass sich der eine oder andere Shop massiv dagegen wehrt.


    Ich gebe dir natürlich Recht, dass 10% Abzug mit Sicherheit übertrieben sind. Wenn wir dies so machen würden, käme ich aus dem Lachen nicht mehr heraus. Denn dann würde ich an einem zurückgesandten Gerät MEHR verdienen, als an Neuware...lol


    Das Problem an der Geschichte ist das "Rechtskauderwelsch".
    Rechtlich ist das Ganze eindeutig geregelt:
    Der Kunde hat das Recht, das Gerät zu testen. Er kann es bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen wieder zurücksenden. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit: Er kann es 14 Tage lang testen!!! Genau da liegt das Verständnisproblem und der Interessenkonflikt zwischen Kunden und Händlern...


    Man kann es vereinfacht mit dem Beispiel Otto-Versand erklären:
    Du bestellst dir ne Hose, bekommst sie, probierst sie an, stellst fest, dass sie im Schritt mächtig zwickt. Was machst du? 14 Tage lang darin herumhumpeln und dann zurücksenden? ;)


    So einfach erklärt es sich, wie man auch bei anderer Ware vom Fernabsatzgesetz Gebrauch zu machen hat... :))
    Eigentlich ganz einfach und unkompliziert.

  • moin moin,


    das otto-beispiel hinkt ein wenig, wie unterscheidest du denn ein 14 tage in betrieb gewesenes gerät von einem kurz getesteten gerät?
    da sind ja keine knitterfalten drin :)






    gruß
    searcher

    • Offizieller Beitrag

    Bei dieser ganzen Diskussion wird ein Aspekt immer wieder vergessen. Recht haben und Recht bekommen, sind 2 grundverschiedene Dinge.


    Was macht ihr denn wenn ein Händler die Portokosten nicht erstattet, oder wenn eine Nutzungspauschale abgezogen wird?


    Euer Verlust beträgt dann 10,00 EUR oder vielleicht sogar 120 EUR und dann? Wer will sich denn diesen Stress dann antun oder gar gegen den Laden klagen?


    In erster Linie kommt es darauf an einen Händler zu finden, der nicht unbedingt der Günstigste sein muss, aber eine korrekte Abwicklung leistet und zwar auch bei der Rücksendung.