Beiträge von Wurstdieb

    re: aldern


    Zitat

    V0 Kontrast 1:800 Leuchtdichte 500cd/m2
    V3 Kontrast 1:1000 Leuchtdichte 300cd/m2


    Falsch. Das V0 hat 1000:1 Kontrast und das V3 wird mit 800:1 spezifiziert.


    Das hab ich hier aber alles schonmal geschrieben. Ich zitiere mich selbst:





    re: Rack-Zero


    Zitat

    Welches der Beiden is denn besser?


    Eigentlich ist die Frage überflüssig, da du als Käufer bei deiner Monitorbestellung ohnehin praktisch keinen Einfluß nehmen kannst, welches MVA-Panel du genau kriegst. Du bekommst, was du bekommst.


    Bei beiden Panels handelt es sich aber um P-MVAs und die sind ziemlich gut - und für diesen Preis fragt man auch nicht lange nach V0 oder V3 oder nach irgendwelchen anderen Monitor-Features wie Hardwareinterpolation etc.


    Bei einem 24" VA-Monitor für läppische 300 Euro greift man einfach zu - egal wie wenige Features er hat und egal wie dürftig er ausgestattet ist. Wenn er einfach nur 'funktioniert', hat man schon gewonnen.



    Gruß

    re: Photomatic


    Zitat

    Der Farbvergleich ist aktiviert und das Gerät wird über DVI-D betrieben.


    Der Farbabgleich (ColorComp) funktioniert natürlich nur dann, wenn auch (irgend)etwas angezeigt wird.


    Bei einem komplett schwarzen Bildschirm gibts ja nichts abzugleichen. ;)



    Zitat

    Bei dunkeler Umgebung habe ich übrigens den Eindruck, dass das "Schwarz" ungleichmässig grün (wie in der oberen rechten Ecke) oder magenta schimmert.


    Da ist bei diesem Panel normal.


    Generell ist dieses leicht grünliche Schimmern ein ganz typisches Merkmal der modernen Wide-Color-Gamut LCD-Panels. Ist aber eigentlich nicht weiter tragisch, da man das ja nur bei einem komplett schwarzen Bildschirminhalt (z. B. schwarzem Bildschirmschoner) bemerkt - genau wie die von dir bemängelten stellenweise etwas stärker durchscheinenden CCFLs.



    Gruß

    re: aldern


    Zitat

    Der Chimei liegt in der Pixelfehlerklasse II, in der sind Pixelfehler 'nichts Unübliches'.


    Nur weil ein Monitor der Pixelfehlerklasse II entspricht, müssen Pixelfehler bei diesem Gerät deshalb nicht 'üblich' sein. JEDER Consumer-Monitor entspricht der Pixelfehlerklasse II.


    Selbst 4000 Euro teure Highend-TFTs wie der EIZO CG221 haben Pixelfehlerklasse II.



    Es gibt nur ausgesprochen wenige Spezialmonitore (z. B. für den medizinischen Einsatzbereich), die mit Pixelfehlerklasse I aufwarten.



    Gruß

    re: JohnDorian


    Zitat

    Argh, das stand nicht im Prad Test!


    Was stand nicht im PRAD-Test?


    Dass beim Chimei Pixelfehler 'nichts Unübliches' sind, wie der Herr Aldern behauptet - das stand natürlich nicht im PRAD-Test!


    Warum stand das nicht im PRAD-Test... weils Quatsch ist! Beim Chimei kommen Pixelfehler auch nicht häufiger vor, als bei allen anderen 22"ern.



    Gruß

    Zitat

    Ich kann mir schwer vorstellen das der Händler die 30% Abzug bei Rückgabe nur bei Monitoren macht...


    Niemand hat hier behauptet, daß der Händler überhaupt ganze 30% abzieht. Nach Aussage des Threaderstellers hat sein Händler nur angemahnt BIS ZU 30 Euro als Wertminderung abziehen zu wollen - die Betonung liegt auf 'bis zu'.


    Es wird sich wohl letzten Endes danach richten, wie lange das Gerät tatsächlich in Gebrauch war und wie stark es beansprucht wurde, bzw. ob auch äußerlich sichtbare Gebrauchsspuren (Dreck, Kratzer etc.) zu verzeichnen sind.


    Je nachdem in welchem Zustand der Kunde das Gerät zurückschickt, behalten die Händler dann üblicherweise entweder gar nichts, oder eben einen gewissen Betrag als Ersatz der Wertminderung ein - das KANN bei dem vom Threadersteller erwähnten Händler im Extremfall eben BIS ZU 30% des Kaufpreises betragen - MUSS aber nicht.


    Ich erkenne hier noch kein 'unseriöses' Handeln des Händlers.



    Zitat

    ...das wird für alle Artikel gelten. Das macht solche Läden sehr unseriös und wirft den Verdacht auf, das Widerspruchsrecht gewinnbringend auszuhebeln, um sich mit einem Drittel des Wiederverkaufspreises zu bereichern.


    Sorry - haltlose Spekulation.

    re: Darkdriver


    Zitat

    Außerdem kannst du dich auf den ersten Absatz berufen, den Wurstfinger hier zitiert hat. Du hast ja wohl nicht mehr getan, als das Gerät zu prüfen. Demnach dürfte dir der Händler nichts abziehen weil das ja scheinbar von Gesetz her erlaubt ist.


    Naja, das ist auch Auslegungssache.


    Ein Gerät zu 'prüfen' dauert eigentlich nicht länger als 1-2 Stunden. Betreibt der User den TFT also nur entsprechend kurz und schickt ihn dann sofort noch am selben oder am nächsten Tag zurück, können (und werden) die meisten Händler sicher nicht mosern.


    Nicht wenige Käufer 'prüfen' den gekauften Monitor aber auch schon gerne mal volle zwei Wochen - und das muss nicht sein. Niemand braucht 10 oder 14 Tage um zu merken, daß ihm das Gerät nicht gefällt.


    Als Händler würd ich dem Kunden auch ordentlich was berechnen, wenn ich beim zurückgeschickten Gerät feststellte, daß der Betriebszähler hundert Std. (oder mehr) drauf hat. So einen Monitor kann man als Händler ja nicht mehr ernsthaft als Neugerät erneut anbieten, sondern muss es eigentlich verbilligt verscherbeln.


    Recht weit kann der Händler im Preis aber nicht runtergehen. Bei einem 300-Euro TFT mit einer Gewinnspanne von etwa 10-20 Euro (bei den meisten billigen 22"ern der Fall) würde das bedeuten, daß der Händler den TFT unter seinem Einkaufspreis verkaufen muss und somit Minus macht.



    Gruß

    re: TheScarface


    Zitat

    Gilt dieses Recht immer, oder nur, wenn die Nutzung über den Umfang eines Tests in einem Ladengeschäft hinausgeht (z.b. der Zähler des Backlights nicht mehr auf 0 steht)?


    Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§ 355/356/357 BGB) bildet zusammen mit dem neuen Fernabsatzrecht (§ 312b BGB) die aktuelle Gesetzgebung und ist somit Nachfolger des mittlerweile nicht mehr aktuellen Fernabsatz-Gesetzes (FAG).




    Auszug aus dem aktuellen Widerrufsrecht (§ 355/356/357 BGB):


    ...Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (siehe unten) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.




    § 346 BGB Wirkungen des Rücktritts


    1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.


    (2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit


    1.
    die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
    2.
    er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
    3.
    der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.


    Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.


    (3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,


    1.
    wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
    2.
    soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
    3.
    wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.


    Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.


    (4) Der Gläubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.




    Gruß

    re: mikeb


    Zitat

    Ich habe ein Gerät in einem internetshop gekauft, es vorsichtig ausgepackt und getestet, wieder eingepackt und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.


    Wie lange hattest du das Gerät bei dir? Nur 1-2 Tage oder länger als eine Woche?


    Normalerweise machen Händer keinen Gebrauch von ihrem RECHT auf Wertminderung, wenn das Gerät nur sehr kurz beim Kunden war.


    Generell können Internethändler dies aber tun. Wieviel ein Händler genau abziehen darf/soll ist gesetzlich nicht genau festgelegt.



    Bedanken darfst du dich in jedem Fall bei all jenen Leuten, die das Fernabsatzgesetz permanent mißbrauchen und munter Ware bestellen, nur um sie 'zu testen' und dann wieder zurückschicken - Ja, auch die Händler müssen sich irgendwie absichern.


    Das Fernabsatzgesetz ist nämlich NICHT dafür da, daß Ware nur 'zum testen' geordert werden kann. Vom 14tägigen Rückgaberecht sollte eigentlich nur im 'Notfall' Gebrauch gemacht werden, sprich: wenn z. B. das online bestellte Paar Schuhe in der Größe zu klein ausfällt, und man 'ne Nummer größer braucht etc.


    Was gar nicht geht ist aber z. B. drei verschiedene TFT-Monitore zu bestellen, um zu 'testen' welcher der beste ist. In diesem Falle hat der Käufer also von vorneherein die Absicht, mindestens zwei der drei bestellten Geräte wieder zurückzuschicken - für den Händler ein Problem, denn der hat dann zwei gebrauchte Rückläufer mehr am Hals.


    Nach diesem Prinzip 'verfahren' leider eine Menge Internetkäufer - ein echtes Ärgernis und großes Problem für jeden Händler. Kein Wunder, daß die mit ihren rechtlich gegebenen Mitteln (Wertminderung) zurückschlagen.



    Gruß

    re: strikegun


    Zitat

    Also stimmt es das es wohl Rest-Panels waren und nun das Lager leer geräumt wurde.


    Der OEM-Hersteller dieses Monitors ist halt günstig an einen (oder zwei) Container mit alten P-MVA-Panels gekommen und hat sie flugs 'wegverbaut'. Irgendwann ist die Ladung aufgebraucht und - aus die Maus!


    Ist nicht das erste Mal, daß OEM-Hersteller extrem günstige TFTs nur einmalig und in stark begrenzter Zahl anbieten (siehe z. B. letztes Jahr den 22" Meditec).



    re: aldern


    Zitat

    ...du kennst ja die Kritiker mit ihrem "für das Geld gibt es nur TN Monitore BlaBla". In ein paar Tagen werden genug Käufer das V0 Panel bestätigt haben anhand des Aufklebers. Dann ist das Schnee von gestern.


    Na, ich würd sagen jetzt ist dieses 'BlaBla' der Kritiker bald wieder aktuell. ;)



    Gruß

    re: TonyC


    Das PRAD-Testgerät wurde mittels Colorimeter und entsprechender Software professionell kalibriert - da kommt es dann nicht mehr zu diesen 'Farbüberwürfen' mit den grünen bzw. türkisen Schliereneffekten.


    Ich hatte dieses Phänomen wie erwähnt schon bei anderen TFTs des öfteren bemerkt (u.a. sogar an hochpreisigen EIZO-TFTs mit VA-Panel). Nach korrekter Kalibrierung waren dieses Farbschlieren aber stets verschwunden.

    re: Nickel020


    Zitat

    Auch ein Grund, warum ich glaube, dass sich die Panels V0 und V3 sich technisch nicht unterscheiden ist, dass der Acer AL2423W der auch ein V0 Panel haben soll eben auch mit "nur" 300 cd/m² und 800:1 angegeben ist.


    Die Modelle Acer AL2423W und AL2416Wd haben das P-MVA Panel M240UW01-V0 verbaut.



    Die V0 und V3-Panels unterscheiden sich wie folgt:


    Das V0 hat offiziell (lt. Hersteller AUO) 1000:1 Kontrast, 500 cd/m², Blickwinkel 178°/178° und 6ms (gtg) Reaktionszeit (16ms typ.)


    Das V3 hat offiziell 800:1 Kontrast, 300 cd/m², Blickwinkel 178°/178° und 6ms (gtg) Reaktionszeit (16ms typ.)


    Beide Panels - das V0 wie auch das V3 - sind bei AUO nicht mehr im aktuellen Programm. Mag sein, daß AUO noch ein paar Ladenhüter aus seinen Lagern gefegt hat und dies möglicherweise der Grund dafür ist, warum jetzt Geräte mit GENAU DIESEN Panels zu Spottpreisen zu haben sind - ein vorübergehendes Phänomen.



    Bei AUOs aktuellen 24" Panels handelt es sich um sog. A-MVA Panels (M240UW01-V2 und M240UW01-V4). Das V2 hat 300 cd/m² und das V4 wird mit 400 cd/m² spezifiziert.



    p.s.: Das Modell Acer AL2416Ws (nicht verwechseln mit dem Wd) hat das Samsung PVA-Panel (kein S-PVA) LTM240M1 verbaut - mit ansonsten den selben Spezifikationen wie oben genanntes P-MVA Panel von AUO. Dieses Samsungpanel war nicht besonders gut (wurde u. a. im alten Dell 2705FPW verbaut), drum hat man es bei den 24"ern von Acer wohl auch durch das AUO P-MVA Panel mit besseren Blickwinkeln ersetzt.



    Gruß

    re: Nickel020


    Zitat

    Was ich mit dem "man kann den Herstellerangaben nicht trauen" bei HWLuxx gemeint hatte, kommt daher, dass der Yuraku *viel* heller ist als mein alter Samsung 193P (PVA Panel) mit 250 cd/m2...


    Ich weiß ja nicht genau WIE ALT dein Samsung 193P ist (bei diesem Modell müssten es aber schon mehrere Jahre sein) - dir ist wohl klar, daß die Leuchtkraft der CCFLs der TFTs mit den Jahren nachläßt.


    Je nach tägl. Betriebsdauer kann ein TFT innerhalb von 4-5 Jahren schon mal 40% (oder mehr) an Leuchtkraft verlieren, das heißt: dein 193P bringt garantiert keine 250 cd/m² mehr.



    Zitat

    Kann mir gut vorstellen, dass die gar keine Ahnung haben, was für ein Panel da überhaupt drin ist. Sonst würden sie mit etwas Intelligenz den Monitor auf ihrer Website als MVA Monitor bewerben.


    Es ist davon auszugehen, daß sich die Yuraku-Einkäufer mit Sicherheit über die verbaute Technik der Geräte informiert haben - niemand kauft die Katze im Sack (schon gar nicht in großer Stückzahl).


    Der Vorteil im Nichtaufführen der genauen Panelart bei den offiziellen Spezifikationen liegt für Yuraku darin, daß sie bei dem Modell jederzeit in einer (unangekündigten) Revision das P-MVA Panel durch ein billigeres TN-Panel ersetzen können.



    Gruß

    re: aldern


    Zitat

    Ehehehe, was noch ein Tick härter ist, der Yuraku 24 Zöller für derzeitige 305€ hat sich auch als P-MVA Monitor entpuppt...


    Wundert mich grad nicht.


    Die Tatsache, daß beide Modelle im identischen Gehäuse daherkommen, ließ mich von Anfang an vermuten, daß es sich bei diesen Monitoren um OEM-Ware handelt - sprich: die werden von irgendeinem asiatischen Großproduzenten hergestellt, aber nicht von diesem Unternehmen selbst in den Handel gebracht, sondern an andere Firmen (wie Novita und Yuraku) weiterverkauft - die kleben dann nur noch ihr Logo drauf und bringen die Dinger dann unter ihrem eigenen Firmennamen unter die Leute.


    Will sagen, die Dinger stammen alle aus dem selben Werk. Wenn überhaupt, dürften nur kleinere Unterschiede bei einzelnen verwendeten Bauteilen vorliegen (z. B. vorhandene Anschlüsse, HDCP-Decoder o. ä.)


    Ich muss meine vorschnelle Aussage bezügl. des verbauten Panels revidieren - offenbar haben diese Billigheimer tatsächlich ein P-MVA Panel verbaut. Auch wenn es sich dabei nur um AUOs veraltetes M240UW01-V0 Panel handelt, so ist es doch ein richtiges VA.


    Wie bereits erwähnt, ist mir nach wie vor schleierhaft wie sich das für die Unternehmen bei diesen Dumpingpreisen rechnen soll.


    Wenn man bedenkt, daß selbst 22"er mit TN-Panel (wie der Chimei CMV222H) bei 300 Euro schon recht knapp kalkuliert sind, kann ich mir die niedrigen Verkaufspreise eigentlich nur so erklären, daß der OEM-Hersteller dieser 24" Geräte die alten P-MVA Panels für seine Produktion offenbar 'geschenkt' bekommen haben muss, um damit derart 'billig' auf den Markt gehen zu können, ohne mit jedem einzelnen verkauften Gerät fett minus zu machen.



    Gruß

    re: Sammy0305


    Ich kenne das Problem mit der türkisen bzw. neongrün leuchtenden Schlierenbildung von vielen anderen TFT-Modellen. Mit richtiger Kalibrierung lässt sich das eigentlich immer in den Griff bekommen.


    Allerdings wäre für eine ordentliche Farbkalibrierung auch der Einsatz eines richtigen Colorimeters angezeigt - ich nehme an, das hast du nicht.


    ...dann bleibt dir nur noch mehr oder weniger mühseliges Ausprobieren übrig. 8o



    Gruß

    Stell mal die Werte des 6500k Modus ein und geh dann nur mit blau um ein paar Prozent runter.


    Wenn die türkisen Schlieren damit nicht weggehen, dreh das Blau wieder auf den ursprünglichen Wert und probiers nochmal indem du das Grün um ein paar Prozent runterdrehst...

    re: Sammy0305


    Zitat

    Übrigends, mit den Werten aus dem Prad Test hab ich n dicken Rot Stich.


    Es macht auch nicht viel Sinn, die kalibrierten Werte unseres PRAD-Testgerätes eins-zu-eins auf ein anderes Gerät zu übernehmen (selbst wenn es ein baugleiches TFT-Modell ist).


    Die werksseitige Vorkalibrierung fällt bei jedem Gerät anders aus - drum ergeben sich auch bei der Kalibrierung von Gerät zu Gerät andere Einstellungen und Idealwerte.



    p.s.: Was dein rotes bzw. türkises 'Ghosting' angeht, solltest du mal versuchsweise einzelne RGB-Werte nur geringfügig verändern (z. B. nur den Blauwert um 1-3% nach unten). Spiel ein wenig damit rum und prüfe nach jeder Veränderung der RGB-Einstellung dein angebliches 'Ghosting'.



    Gruß

    re: Thorhimself


    Zitat

    Ich will einfach wissen wo der verdammte Haken ist ^^



    Ja, das würd ich auch gern wissen.


    Vor allem wäre interessant zu erfahren, wie die (offenbar) so günstig an diese P-MVA Panels gekommen sind, bzw. was genau es mit dieser aufgekauften Panelserie auf sich hat (evtl. Ausschussware?)


    ...in Foren wird jedenfalls bereits jetzt von ersten Käufern des Novita über Totaldefekte des Panels geklagt (bereits am 2. Tag nach Inbetriebnahme).


    Mal abwarten, ob es bezügl. der Paneldefekte bei Einzelfällen bleibt, oder ob sich das häuft - die Zeit wird uns zeigen, WO der Haken ist.



    Gruß

    re: buddyspencer


    Zitat

    Weiter die Frage ob Lenovo bzw. Eizo bei der Bildqualität (aktuell ja VGA) überhaupt besser sind als der Chimei?


    Optimal wird die Wiedergabe aufgrund des mäßigen analogen Ausgangssignals deines Notebooks sicherlich bei keinem der erwähnten TFTs ausfallen - in jedem Fall aber besser als bei dem Chimei.


    Die verbauten PVA bzw. S-PVA Panels der erwähnten Modelle bieten einfach von vorne herein schonmal ein um Klassen besseres Bild als das herkömmliche TN-Panel des Chimei.


    In Puncto Blickwinkelstabilität, Farbtreue, Schwarzwert und Ausleuchtung spielen die PVA-Panels in einer ganz anderen Liga.


    Wie gesagt, wäre der EIZO S2031W mit seiner hohen Pixeldichte bei deiner derzeitigen PC-Situation für den analogen Betrieb die wohl beste Lösung.



    Gruß