Hallo!
1.)
Ich weiß jetzt wer Du bist, Frostschleuder.
Hätte kürzlich fast bei Dir einen Monitor bestellt, war aber nicht vorrätig.
2.)
August hat aber nicht nur nach dem PPS gefragt, sondern auch nach der Pixelfehlerüberprüfung durch den Händler. Diese Überprüfung, meinte ich, könnte er auch selbst machen, indem er bestellt und - falls er zu viele Pixelfehler für seinen Geschmack feststellt - den Monitor zurückschickt.
Wenn er die Ware "überprüfen" darf, wie Du schreibst, dann wohl erst recht mal anschauen.
Das Widerrufsrecht soll ja den Kauf im Ladengeschäft zur Gänze ersetzen.
Das Problem ist nur, dass die meisten Käufer - wie August auch - werksverpackte Ware erhalten möchten, und nicht Ware, die schon von anderen Käufern begutachtet wurde. Meiner Meinung nach müßte der Käufer auch solche Ware akzeptieren. Im Ladengeschäft muss man auch damit rechnen, Ware zu erhalten, die der Verkäufer schon mal ausgepackt und einem Kaufinteressenten vorgeführt hat - trotzdem ist es noch Neuware. Ist also ein zweischneidiges Schwert: wenn allgemein zu viel zurückgeschickt wird, kann man bald nicht mehr damit rechnen, immer ein werksverpacktes Gerät zu erhalten.
Trotzdem bin ich nach wie vor der Minung, dass es zum normalen Geschäft eines Verkäufers gehört, dass er Sachen verschickt und sie wieder zurückbekommt, und dafür auch noch die Versandkosten tragen muss. So wie ein Ladenhändler eine Verkäuferin bezalen muss, die einer Kundin ein Kleid nach dem anderen zur Anprobe gibt, und nachher wieder alles wegräumen muss, weil der Kundin nichts gefällt. Das ist das Geschäftsrisiko und muss eben in den Preis einkalkuliert werden.