Hallo,
sowas finde ich auch immer recht ärgerlich. In der Praxis geschieht es immer wieder einmal, dass ein Kunde Ware bei mehreren Händlern gleichzeitig bestellt, und der Kunde dann nur die Ware vom schnellsten Lieferanten abnimmt.
Dadurch, dass Sie nun die Ware selber abholen wollen, gilt das FAG nicht. Da Sie nun verbindlich Rechtsgeschäfte abschließen dürfen, könnte Sie der Händler jetzt auf Abnahme verklagen.
Dies macht bei kleinen Artikel keinen Sinn, und läßt einen PC Händler in einem schlechten Licht erscheinen. Stellen Sie sich aber vor, es wäre ein HL LaserJet 8000DTN gewesen, für ein paar Tausend Euro. Da betragen die Versandkosten schon ein paar Hundert Euro, wenn der Händler den Drucker jemals wieder an seinen Vorlieferanten zurückgeben kann.
Außerdem sollte man sich immer in die Lage des anderen versetzen, und sich einen Überblick über die Kosten machen, die man durch dieses Verhalten verursacht hat. Sie selber schauen beim Kauf ja auch auf den Euro...
Rechtlich betrachtet dürfte trotz FAG eine verzwickte Lage aufkommen, dadurch, dass der Kunde die Ware nicht zurückgibt, sondern in Annahmeverzug ist, dürfte er laut BGB Schadensersatzpflichtig gemacht werden können. Des weiteren dürfte auch Vorsatz im Spiel sein, da Sie ja wissentlich Ware bei einem anderen Händler bestellt hatten, und schon wußten, dass Sie die Ware vom ersten Laden nicht mehr abnehmen würden. Aber hier wäre sicherlich mal ein Rechtsanwalt zu befragen...
In der jetzigen Zeit dürfte aber keiner der Versender zu große Probleme haben, die Ware anderweitig zu verkaufen, da ja alle TFTs sehr knapp sind.
Gruß
M. Fleischer