Beiträge von Markus Fleischer

    Hallo,


    ich bin es nicht, der diese Quittungen ausstellt. Es ist die Deutsche Post AG. Und wir bekommen ganz normal den original Rücksendebeleg mit der original Rechnung / Quittung der Deutschen Post AG von unseren Kunden mit im Paket geliefert, oder per Brief hinterher geschickt.


    Und nein, ich fahre eben keinen Ferrari. Aber mir ging es darum auszusagen, dass es in Deutschland landläufige Meinung ist, nur weil jemand selbständig ist, ist er finanziell so gut ausgestattet, dass er sich um Geld keine Sorgen machen muss. Da kann man dann eben auch mal noch bei einem Widerruf, nach Steuererklärung (s.o. wg. doppeltem Beleg) ein Plus auf seine Kosten machen, da in meiner / unserer Buchführung dieser Beleg nicht vom Finanzamt anerkannt wird.


    Und auch zur vergangenen Rechtssprechung lässt sich folgendes eindeutig sagen. Wir vollbringen mehrere Leistungen für unseren Kunden, wenn Ware bestellt wird:


    -der Kunde bekommt den kaufgegenständlich Gegenstand
    -dann erbingen wir eine Dienstleistung indem wir die Ware zum Kunden bringen (meist, durch einen Dritten)
    -außerdem wickeln wir die Inkassoleistung ab (auch durch einen Dritten), Nachnahme


    Über all diese Dinge wird ein Kaufvertrag geschlossen, der alle diese Drei Teile enthält.


    Wenn nun ein Kunde den Kaufvertrag widerruft, dann kann er dies nur tun für Gegenstände die im BGB darunter erfasst sind. Ausgesondert hat der Gesetzgeber absichtlich Dienstleistungen. Dazu gehört die Montage von Teilen also Arbeitszeit, eben aber auch An- und Abfahrt zum Kunden, oder gar Höherversicherungen und anderes, sofern diese bereits erledigt, also ausgeführt sind.


    Sonst könnte sich ja jeder per Telefon einen Handwerker bestellen, dieser kommt dann prompt, renoviert die Wohung und nach Fertigstellung wird der Kaufvertrag widerrufen...


    Auch liefern wir im Umkreis Waren, dazu fahren wir zu unseren Kunden, und liefern die Waren aus. Im Prinzip tun wir nicht mehr, als der Postfahrer auch. Wir liefern Waren von uns an unsere Kunden. Wenn diese dann den Kaufvertrag widerrufen, müssten wir ja An- und Abfahrt auch erstatten. So einen Blödsinn habe ich bis jeztzt noch nirgends lesen können!


    Und machen wir uns nichts vor, bei Ihnen ging es doch auch nur darum, dass das Gerät einen Pixelfehler hatte! Ein anderes Gerät haben Sie bei uns ja auch nicht bestellt.


    Dieser Thread hier dient doch ausschließlich zur Verunsicherung und möglicher Abwehr neuer potentieller Kunden, dafür hat der Gesetzgeber auch ein Wort parat, Geschäftsschädigung und Eingriff in den eingerichteten Geschäftsbetrieb.


    Wenn hier Urteile angeführt werden, dann müssen diese auch genau passen, und in keinem dieser Urteile wurde um die Erstattung der Hinsendekosten gestritten, weil diese nach einem wirksamen Widerruf erstattet wurden. Es mag ja Urteile in Deutschland geben, wo dem Händler auferlegt wurde auch die Hinsendekosten zu erstatten, aber Klagegrund waren da nicht die Hinsendekosten. Und niemand wird Berufung gegen ein Urteil einlegen, weil es 9 Euro teurer geworden ist, als es eigentlich sein müsste.


    Gruß
    M. Fleischer

    Also,


    ich muss es jetzt ja mal sagen, nur Sie haben damit ein Problem, mit allen unseren anderen Kunden läuft dies wie eine Eins.


    Aber und dies zeigt ja nun auch die Erfahrung und die Äußerungen hier. Ihnen geht es doch gar nicht darum ein ordentliches Geschäft abzuschließen, sondern einfach mal ein wenig herumzustänkern und Luft abzulassen.


    Ist ja auch mal okay, wenn es Ihnen hilft.


    Und wie schon geschrieben, natürlich erhalten Sie bei der Post eine original Quittung. Und hier wird noch eines zusammengeschmissen, es ging nicht um die Kosten der Hinsendung, diese könnten wir wieder erstatten! Da wir diese ja auch in Rechnung gestellt haben. Die Kosten für die Rücksendung, können wir eben nicht so einfach erstatten dafür benötigt es einen vom Finanzamt anerkannten Beleg. Und dieser darf eben nicht in Ihrer Buchführung und in unser Buchführung dann das Doppel zu finden sein! Ist doch ganz simpel zu verstehen.


    Bei den o.g. Fällen, muss man genau darauf achten, warum diese Fälle zustande gekommen sind. Teilweise wurde da die komplette Wandlung vom Kaufvertrag erklärt, weil vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten verletzt wurden, oder das Gerät nicht der bestellten Ware (in Teilen)entsprochen hat.


    Der Tenor auch hier auf Prad ist doch, dass die Hinsendekosten nicht erstattet werden, dafür die Rücksendekosten erstattet werden. Damit können alle gut leben.


    Ihnen wäre es doch am Liebsten wenn der Händler Ihnen noch eine Aufwandentschädigung zahlen müsste, für die Zeit und die Fahrtkosten zur Post, eventuell noch einen kleinen Betrag für entgangende Freuden am neuen Gerät...


    Es ist ja auch immer ganz simpel, von seinem Schreibtischstuhl zu Hause, mal auf die großen dicken Fische im Teich zu schimpfen. Die machen doch schließlich Millionen mit dem Versand von Computersachen. Woher kommt denn der Ferrari beim Geschäftsführer und die Villa in LA?


    Ich empfinde es als bodenlose Frechheit, dass Sie hier permanent auf uns schimpfen, obwohl wir nur unseren Job machen, wenn Sie es nicht geregelt bekommen eine simple original Quittung zu uns zu schicken, dann schimpfen Sie jetzt ein Leben lang hier im Internet auf unseren Shop!


    Warum passiert dies, dass wir keine original Quittung bekommen. Nun mitunter handelt es sich um selbständige oder andere kleine Unternehmer (Freiberufler) die selber die Quittungen der Post voll absetzen können. Da wird es dann eben noch ein kleiner Nebenerwerb, wenn man sich die Versandkosten zum einem vom Shop erstatten lässt, und dann beim eigenen Finanzamt die Kosten vom Versand noch mal vom zu versteuernden Einkommen abzieht. Dem schieben wir einen Riegel vor! BASTA Andere Gründe gibt es nicht die original Quittung zu behalten, da selbst bei Paketverlust von der Post nur eine Kopie gefordert wird!


    Aber, wir senden ja bald per PDF einen Beleg zur Rücksendung, und dann ist dieses Thema nun beendet!


    MfG
    M. Fleischer

    Also wir wollen mal eines klarstellen, die Post stellt ordentliche vom Finanzamt anerkannte Quittungen aus. Und dies ist nicht das Doppel und dies ist natürlich auch nicht der Durschreibesatz des Paketaufklebers.


    Wenn Sie zur Post gehen, gibt es mind. zwei Möglichkeiten ein Paket zu versenden. Zum einen gibt es Freeway od. andere Prepaid Versandetiketten. In diesem Fall hätte man die Quittung beim Kauf, und nicht beim Aufgeben des Paketes bekommen. Da kann man dann maximal ein Doppel bekommen, dies nützt nur keinem etwas.


    Und dann kann man den dort ausliegend Durchschreibesatz benutzen. Davon klebt ein Teil, auf diesem Teil findet man auch die Ausdrucke und den Betrag den man bezahlt hat, aber dies ist eben auch nur der Durchschlag. Aber das Original bekommen Sie auch ausgehändigt.


    Ich habe den Blödsinn nicht erfunden, nur gestehen Sie uns bitte ein, dass wir uns an die Vorgaben unseres Finanzamtes halten. Ich möchte einer Buchprüfung gelassen entgegenstehen. Und wir haben Ihnen auch schriftlich im Vorfeld mitgeteilt, dass es ein Doppel eben nicht sein darf.


    Wir werden das System aber in der näheren Zukunft ein wening ändern, und Sie bekommen dann im Fall der Rücksendung von uns einen Beleg per PDF zugesendet, den man nur noch ausdrucken muss, aufs Paket klebt, und dann nur noch zur Post bringen muss. Nur leider setzt die Post ihre Software nicht so schnell dafür ein, bzw. ändert diese entsprechend. Das ist bei den Jungs dort immer ein etwas längerer Prozeß .-)


    Gruß
    M. Fleischer

    Hallo,


    na ich will da mal ein wenig Licht in das Dunkel bringen:


    1. Wir erstatten die Rücksendekosten im üblichen Rahmen.
    1.1 Wir benötigen dafür die original Quittung, weil wir diese als Kosten voll absetzen. Würden wir das Doppel (die Kopie) absetzen, könnten unser Kunde diese auch noch absetzen, und ein Beleg wäre doppelt in Abzug gebracht, was das Finanzamt als Steuerhinterziehung wertet und bestraft!
    1.2 Als Absendebeleg gilt auch das Doppel! Und eigentlich reicht für eine Schadenmeldung bei der Deutschen Post AG die Paketnummer. Man erhält dann ein Schreiben von der Post und erklärt, was im Paket gewesen ist. Eine Rechnungskopie würden wir dann auch noch nachträglich zur Verfügung stellen, falls keine mehr vorhanden ist.


    2. Die Kosten für die Sendung zum Kunden sind eine Serviceleistung inkl. Nachnahmegebühr. Diese Leistung kann der Kunde ja nicht wieder zurückgeben, da diese Leistung ja tatsächlich von uns erbracht wurde. Ist explizit auch vom Gesetzgeber ausgeklammert wurden.


    3. Ware ist in einem verschlechtertem Zustand, dann muss mit uns eine Regelung über den Wertersatz getroffen werden. Dies können wir natürlich erst machen, wenn wir die Ware selber begutachtet haben.
    3.1 Pixelfehler, ja die gibt es, und in 10 Jahren Selbständigkeit haben wir 2 LCD Schirme ohne Pixelfehler zurück bekommen, alle anderen Schirme hatten dann tatsächlich Pixelfehler, und dies sind sicherlich bald 1000 Rücksendungen. Man sieht also deutlich wofür das Rücksenderecht benutzt wird.
    3.2 Wenn der Schirm über Gebühr gelaufen ist, oder nach Rauch stinkt, Kratzer hat, oder andere Schäden, dann ziehen wir etwas vom Kaufpreis ab. Wir hatten also wirklich schon Eizo Schirme mit 60-100h Stunden, da haben wir auch ca. 10% vom Kaufpreis abgezogen. In der ganzen Zeit hatten wir einen einzigen Schirm, der die Spezifikationen der Pixelfehlerklasse II nicht erfüllt hat. Es war ein Viewsonic-Gerät, ist aber schon lange her. Man kann also davon ausgehen, dass sowas nicht vorkommt.


    Und wie bei allem, ist es so, dass die ehrlichen Kunden, den "Service" für die "bösen Buben" mitbezahlen. Es gab hier einen Thread, wo einer unserer Kunden, 60h Betriebsstunden auf einen Eizo gezaubert hat, und damit nicht zufrieden war, dass wir dies in Abzug gebracht haben. Diese 10% Abzug reichen im Übrigen nicht aus, um damit volle Deckung zu erzielen. Wenn wir also einen Rückläufer haben, dann verkaufen wir den am Ende für deutlich mehr als 10% Rabatt. Ist ja wohl logisch, wenn ich einem Kunde sage, er bekommt ein gebrauchtes Gerät, dies hätte dann auch noch Pixelfehler, dann sagt er bestimmt nicht ja, wenn das 489,- Euro Gerät 49 Euro günstiger ist....


    Wir haben auch schon vor Zeiten des Rückgaberechtes Waren von Kunden zurückgenommen, weil diese den Kunden nicht zugesagt haben, oder eben nicht für den gedachten Sinn einzusetzen waren. Und aus Sicht der Käufer/Kunden kann ich objektiv anhand der alten Daten sehen, dass wir inzwischen natürlich leicht gestiegene Kosten in diesem Bereich haben, und dies wird immer aktuell umgelegt auf den Verkaufspreis. Und da wir absolut betrachtet wettbewerbsfähig sind, und geblieben sind, legt der Wettbewerb diese Kosten auch auf den VK mit um. Dies bedeutet einen leichten Preisanstieg für den Verbraucher, zumindest für die von uns aktiv über die Jahre vertriebenen Produktgruppen, kann ich dies sagen!


    Sollten also noch Fragen sein, dann scheuen Sie nicht, uns einfach mal direkt anzuschreiben, da ich dieses Forum nur sehr sporadisch besuche.


    info@mfe-pc.de Hier sollte innerhalb von 1-2 Stunden an Werktagen eine Antwort kommen!


    Liebe Grüße aus dem regnerischen Pattensen
    M. Fleischer

    Hallo liebe Kunden,


    also die Geräte werden nicht mit Null Stunden von Eizo ausgeliefert, sondern durchlaufen verschiedene BurnInTests. Es kann also durchaus sein, dass bestimmte Geräte alle Tests durchlaufenhaben, oder gar das Panel noch gewechselt wurde, die Elektronik selber kann aber nicht resetet werden!


    Und jeder Kunde bekommt bei uns ein original verpacktes Gerät, dass sieht man ja am Klebeband, da dies immer nur einmal geöffnet werden kann!


    Rückläufer verkaufen wir mit Rabatt an diverse Firmenkunden damit genau diese Spekulationen nicht aufkommen. Ich hatte Ihnen ja auch schon im Forum bei uns angeboten, dass wir Ihnen Eingangs- und Ausgangsbelege zur Verfügung stellen, damit dieser Verdacht aus der Welt geschafft ist, nur haben Sie weder auf meinen Beitrag, noch meine eMail reagiert. Ist jetzt bald schon eine Woche her.


    MfG
    M. Fleischer

    Hallo,


    ich täte ja mal anraten solche Fragen nicht hier bei Prad zu stellen, da dieses Board nicht von uns betrieben wird :)


    Aber Sie haben ja eine Auftragsbestätigung bekommen und damit ist alles in geordneten Bahnen.


    In der Zeit des Ausfalls (ca. 12-14 Stunden über Nacht) konnten Sie keine einzige Bestellung aufgeben. Unser Server auf dem der Web-Shop läuft steht nicht bei uns in der Firma, sondern bei einem Provider in einem schönen 19" Schrank mit Kühlung...


    Gruß
    M. Fleischer

    Hallo,


    ja unser WebServer war für ca. 20 Stunden down. Leider hatte sich die Systempartition selber zerstört. Mit recht großer Sicherheit hat jemand beim Provider den Strom abgeschaltet. Leider will es dort niemand gewesen sein. Nur dumm ist halt, dass unser Raid 5 Controller aus Performancegründen einen Write Cache hat.


    Wieso die USV, die wir jeden Monat fleißig bezahlen, nicht wollte oder konnte kann ich auch nicht sagen.


    Alle Rettungsversuche das Dateisystem wieder i.O. zu bekommen sind fehlgeschlagen. Also durften wir dann in einer Nachtaktion den Server neu installieren und dies dauert ohne Ende, dann die Sicherungen einspielen und alle Patches und Updates. Aber am nächsten Morgen um 10 Uhr waren wir wieder online!


    Jetzt sind nur noch ein paar Kleinigkeiten zu machen, auch ohne "www" werden Sie gleich wieder auf unseren Shop kommen.


    Gruß
    M. Fleischer

    Hallo,


    wie bieten nur eine geringe Auswahl von Geräten mit einer 0PF Garantie an. Wenn innerhalb von 2 Jahren trotzdem ein Pixel ausfallen sollte, tauschen wir das Panel aus.


    Die Quote von 10% bezweifele ich ganz stark. Wie bieten die 0PF Geräte schon bald ein Jahr lang an, und hatten noch nicht einen Kunden, der ein Gerät mit einem nachträglichem Pixelfehler gemeldet hat...


    Ich denke die Quote dafür wird bei 0,1% liegen!


    Eine Versicherung ist nicht der entscheidene Grund, sondern erst einmal ein Panel mit 0PF haben, dass man dann auch so verkaufen kann.


    Gruß
    M. Fleischer

    Ja,


    da gebe ich recht. Wir haben seit Dezember bei diesem Modell immer ein wenig Wartezeit. Da iiyama immer nur kleine Menge ausliefert, nicht aber am Stück mal eine Europalette oder mehr.


    Gruß
    M. Fleischer

    So weit ich erfahren habe, wurden die Geräte zum gleichen Preis verkauft, wie die anderen (schwarz/weiß). Somit würde das Gerät bei uns ca. 579 Euro kosten...nur fairerweise liefern wir nicht frachtfrei, also im Endeffekt dann ca. 589,- Euro inkl. allem...


    Gruß aus dem schön kaltem Pattensen
    M. Fleischer

    Hallo Boarder,


    also den silbernen hat es nie offiziell gegeben. Weil so ein Notstand bei iiyama war, haben die irgendwo her (Projekt/Ausland) das silberne Modell hier nach Deutschland geordert. Es hat also höchstens einen Container gegeben (bei der Verfügbarkeit war es bestimmt noch weniger).


    Vielleicht findet ja jemand das Land, in dem die Geräte offiziell vertrieben werden.


    ODER alle User rufen bei iiyama an und teilen denen mit, dass sie ein silbernes Modell wünschen! So etwas zeigt Wirkung, glaubt mir!


    T. 0800 100 34 35 iiyama Hotline


    Gruß
    M. Fleischer

    Falo


    Du schreibst es ist ja nicht der eigentliche Sinn...???


    Aus unserer Sicht ist es der eigentliche Sinn Geld an unseren Geschäften zu verdienen. Innerhalb von 14 Tagen kannst Du das Gerät zurückgeben, umtauschen bis Du "endlich" mal ein Gerät bekommst, dass keinen Pixelfehler hat, hat der Gesetzgeber nicht ins Gesetz geschrieben.


    Und da wären dann die Probleme. Du hast den Anspruch ein Gerät zu ergattern, dass der Pixelfehlerklasse I entspricht, möchtest dafür aber nur einen Preis bezahlen, dem ein Gerät der Pixelfehlerklasse II entspricht.


    Und wir sollten nicht aus den Augen verlieren, dass wir von einem Eizo L567 sprechen. Und hier sieht die Sachlage eben so aus, dass es eher selten ist, dass man ein Gerät mit 0PF bekommt. Die Quote ist bei einem Hyundai Image Quest Q17 deutlich besser, auch beim L557 ist die Quote viel besser. Deswegen sind die Aufschläge auf diesen Geräten auch viel geringer. Aber aus Sicht eines Verbrauchers sieht es natürlich immer gleich nach Abzocke aus, und dies tun wir dann auch lautstark kund.


    Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen, komm ein paar Tage zu uns, mach ein Praktikum und versuche Du dann den Preis für den L567 besser zu kalkulieren, wenn Du die Fakten kennst! Wie lange dauert ein Test, was kostet der Techniker, wie ist die Quote bei diesen Geräten, für welchen Preis werden die Geräte mit Pixelfehler verkauft. Für Ideen sind wir ja immer zu haben, aber es muss ein Geschäft bleiben, sonst sagt mir das Finanzamt es handelt sich bei meiner Geschäftstätigkeit um Liebhaberei! Viele wissen es nicht, wir sind vom Gesetzgeber her verpflichtet Gewinn zu machen als Firma, sonst ist es Liebhaberei.


    Also ich warte dann auf gute Vorschläge!


    Gute Nacht
    M. Fleischer

    Ich weiß nicht wie Du darauf kommst, wir bieten doch die ungetesteten Geräte Deutschlandweit am günstigsten an! Und wenn wir nun Geräte auspacken, weil einem Kunden ein Panel mit einem möglichem Pixelfehler nicht gefallen würde, kreidest Du uns dies jetzt als Nachteil an!


    Du bist doch ein freier Mensch und kannst selber entscheiden was Du kauftst. Wenn ein Gerät ohne Prüfung unser Haus verläßt, dann entspricht es halt der Pixelfehlerklasse 2.


    Und bitte nicht verwechseln, die Panels, die wir aussortieren bei den Tests, die werden an spezielle Kunden günstiger abgegeben!


    Aber es scheint ja Mitmenschen zu geben, die damit ein Problem haben, wenn ein Händler Geld verdient! Nur dies ist etwas Elementares und sicherlich kein Geheimnis. Nur die 70 Euro sind nicht Gewinn, sondern decken nur die Kosten für Arbeitszeit und Preisreduzierung bei den Panels mit Pixelfehler!


    Ich hoffe hier an dieser Stelle den nicht so leicht zu verstehenden Kalkulationsprozess offengelegt zu haben, und ein wenig Licht ins Dunkel der gemeinen Machenschaften eines Hardwarehändlers gebracht zu haben. Fortsetzung folgt...


    :)


    Gruß
    M. Fleischer

    Hallo mal an alle Boarder,


    alle Händler, Shops, Läden und Internetshops in Deutschland sind darauf angeiwiesen, dass die Hersteller auch Ware liefern können. Da nun jedes Jahr wieder für die Hersteller überraschend Weihnachten eintrifft, reicht die Ware fast nie aus. Außerdem gibt es politische Entscheidungen wohin Ware geliefert wird. Wenn sich nun also die Deutsche Bahn AG entschließt 18000 TFTs neu zu kaufen, und der Auftrag an NEC geht, dann können sich alle an zehn Fingern ausrechnen wer zuerst beliefert wird, und welche Händler zuletzt!


    Traurig wäre es nur, wenn ein Händler die Ware am Lager hat, und die Ware nicht in den Versand schafft, weil es an Arbeitskräften im Lager mangelt. Für uns und meine Mannschaft kann ich nur sagen, dass wir jeden Tag alle Ware zu 100% fertig hatten und pünktlich in den Versand bekommen haben! Auch Inventur läuft bei uns ohne weitere Verzögerungen auf einem Samstag, da wird sowieso keine Ware versendet, und es gibt dann keine Verzögerungen im Versand für die Kunden.


    Seit Jahren halten wir unser Geschäft aber vor und zwischen den Feiertagen immer offen. Aus kaufmännischer Sicht lohnt sich dies nicht, aber da viele Verkäufe aus dem Dezember und November erst am 24.12. in Betrieb genommen werden, ergibt sich immer eine leicht höhere Reklamationsquote am 27.12., der wir mit vollem Personal begegnen...


    Und jedem User hier im Board kann ich nur anbieten mal ein kurzes Schnupperpraktikum bei uns zu machen, um mal die ander Seite kennenzulernen. Und vielleicht dann hier an dieser Stelle darüber zu berichten :)


    Gruß
    M. Fleischer

    Hallo,


    wie ich schon mehrfach hier im Board geschrieben habe, sortieren wir die Panels, die einen Pixelfehler haben aus, und verkaufen diese Geräte an Firmen und Behörden günstiger. Diese Kunden haben dann kein Problem mit einem Pixelfehler.


    Somit bekommen Sie, wenn Sie ein Gerät kaufen immer ein original verpacktes Gerät.


    Wie Sie dem Preisunterschied schon grob entnehmen können, scheint bei diesem Gerät die Ausbeute nicht so gut zu sein. Unsere Erfahrungen spiegeln natürlich immer nur die Vergangenheit wieder, und diese gemachten Erfahrungen sagen uns, dass Sie sich bei diesem Gerät besser auf einen Pixelfehler einstellen sollten.


    Gruß
    M. Fleischer

    Einer der Gründe warum die Hersteller die Panels nicht tauschen wollen, ist der Grund, dass man das Panel zwar ausbauen kann, aber niemals in die verschiedenen Schichten zerlegen kann, so dass bei einem Zusammenbau noch eine Funktion zu garantieren ist.


    Das Panel besteht aus veschiedenen Filterfolien und Scheiben und Abdeckungen irgendwo dazwischen ist das Insekt! Teilweise wird bei der Fertigung mit Unterdruck gearbeitet, damit sich keine Luftblasen bilden...


    Es mag vielleicht Panels geben, die man konstruktionsbedingt zerlegen kann, und auch wieder montieren kann, aber mir ist keins bekannt!


    Gruß
    M. Fleischer

    Hallo,


    die Masche mag ja als "normal" gelten. Aber sich wegen einer Gewitterfliege strafbar machen, finde ich recht überzogen. Nach den Buchstaben des Gesetzes hättest Du Dich wegen Betruges (minder schwerer Fall) zu verantworten...


    Ich hätte es besser gefunden, Du hättest Deine Zeit und Energie daran gesetzt, beim Hersteller etwas auf Garantie zu erreichen. Notfalls eben per Anwalt und Gericht, nicht aber auf diese Art und Weise...


    Gruß
    M. Fleischer