Hallo,
ich bin es nicht, der diese Quittungen ausstellt. Es ist die Deutsche Post AG. Und wir bekommen ganz normal den original Rücksendebeleg mit der original Rechnung / Quittung der Deutschen Post AG von unseren Kunden mit im Paket geliefert, oder per Brief hinterher geschickt.
Und nein, ich fahre eben keinen Ferrari. Aber mir ging es darum auszusagen, dass es in Deutschland landläufige Meinung ist, nur weil jemand selbständig ist, ist er finanziell so gut ausgestattet, dass er sich um Geld keine Sorgen machen muss. Da kann man dann eben auch mal noch bei einem Widerruf, nach Steuererklärung (s.o. wg. doppeltem Beleg) ein Plus auf seine Kosten machen, da in meiner / unserer Buchführung dieser Beleg nicht vom Finanzamt anerkannt wird.
Und auch zur vergangenen Rechtssprechung lässt sich folgendes eindeutig sagen. Wir vollbringen mehrere Leistungen für unseren Kunden, wenn Ware bestellt wird:
-der Kunde bekommt den kaufgegenständlich Gegenstand
-dann erbingen wir eine Dienstleistung indem wir die Ware zum Kunden bringen (meist, durch einen Dritten)
-außerdem wickeln wir die Inkassoleistung ab (auch durch einen Dritten), Nachnahme
Über all diese Dinge wird ein Kaufvertrag geschlossen, der alle diese Drei Teile enthält.
Wenn nun ein Kunde den Kaufvertrag widerruft, dann kann er dies nur tun für Gegenstände die im BGB darunter erfasst sind. Ausgesondert hat der Gesetzgeber absichtlich Dienstleistungen. Dazu gehört die Montage von Teilen also Arbeitszeit, eben aber auch An- und Abfahrt zum Kunden, oder gar Höherversicherungen und anderes, sofern diese bereits erledigt, also ausgeführt sind.
Sonst könnte sich ja jeder per Telefon einen Handwerker bestellen, dieser kommt dann prompt, renoviert die Wohung und nach Fertigstellung wird der Kaufvertrag widerrufen...
Auch liefern wir im Umkreis Waren, dazu fahren wir zu unseren Kunden, und liefern die Waren aus. Im Prinzip tun wir nicht mehr, als der Postfahrer auch. Wir liefern Waren von uns an unsere Kunden. Wenn diese dann den Kaufvertrag widerrufen, müssten wir ja An- und Abfahrt auch erstatten. So einen Blödsinn habe ich bis jeztzt noch nirgends lesen können!
Und machen wir uns nichts vor, bei Ihnen ging es doch auch nur darum, dass das Gerät einen Pixelfehler hatte! Ein anderes Gerät haben Sie bei uns ja auch nicht bestellt.
Dieser Thread hier dient doch ausschließlich zur Verunsicherung und möglicher Abwehr neuer potentieller Kunden, dafür hat der Gesetzgeber auch ein Wort parat, Geschäftsschädigung und Eingriff in den eingerichteten Geschäftsbetrieb.
Wenn hier Urteile angeführt werden, dann müssen diese auch genau passen, und in keinem dieser Urteile wurde um die Erstattung der Hinsendekosten gestritten, weil diese nach einem wirksamen Widerruf erstattet wurden. Es mag ja Urteile in Deutschland geben, wo dem Händler auferlegt wurde auch die Hinsendekosten zu erstatten, aber Klagegrund waren da nicht die Hinsendekosten. Und niemand wird Berufung gegen ein Urteil einlegen, weil es 9 Euro teurer geworden ist, als es eigentlich sein müsste.
Gruß
M. Fleischer