Habe mal von denen einen TFT gehabt. Diesen habe ich an einem Abend einige Stunden lang getestet, Bildqualität hat mir nicht gefallen und hab ihn wieder zurückgeschickt.
Inzwischen habe ich Eine Rückzahlung bekommen, allerdings haben die mir was für die Benutzung berechnet.
Auf Nachfrage wie sie diese Wertminderung rechtfertigen habe ich folgende Antwort bekommen:
ZitatSehr geehrter Kunde,
Die Ware darf nur in Augenschein genommen werden, durch die Benutzung der Ware stimmen Sie dem Kauf zu.
Sie sind mit dem Widerrufsrecht nur dem Kauf in einem Ladengeschäft gleichgestellt und dort ist ein Kauf zur Probe auch nicht möglich.
Ich weiss nicht ganz was ich davon halten soll. Wie soll ich einen Monitor testen ohne ihn einzuschalten?
Und wenn ich mit dem Einschalten einen Kaufvertrag annehme, von dem ich nicht zurücktreten kann, könnt ich den Monitor doch garnicht mehr zurückschicken.
Gibt es irgendein Gesetzt im BGB mit dem ich diese Antwort anfechten kann?