Aldi 19'' Zoll TFT für 300 Euro - gut oder schlecht?

  • Hi


    Also ich bin auch immer noch sehr zufrieden mit dem Medion Gerät.


    Denke aber auch das es eine Reorganisation der Lagerbestände ist.
    Nachdem ich in Berlin bei 5 ALDI Läden war und keiner mehr einen Karton übrig hatte, bin ich 2 Tage nach der Aktion zu meinen ELtern 100 km ausserhalb von Berlin zu Besuch gewesen und bin dort mal in den Aldi. Ich war der erste der dort einen 19" gekauft hatte und 13 Stück waren noch da.
    So wird das sicher überall (mehr oder weniger) in den ländlichen Regionen gewesen sein. Die übriggebliebenen Geräte werden jetzt wieder in die "GroßStädte"-Aldi Läden verfrachtet und nochmal angeboten. Normale Geschäftspraktik, liest man ja auch bei den Plus, Penny, LIdl und Co. Angeboten häufiger.


    Mal sehen ob irgendwann noch mal das Geheimnis des Panel Herstellers herauskommt ? ;)

  • Soviel zum einfachen Umtausch bei Aldi Süd!!


    Welche Garantie gewährt ALDI SÜD?
    ALDI SÜD bietet für alle Artikel die umfassendste Garantie, die denkbar ist. Was nicht gefällt, wird zurückgenommen und der volle Kaufpreis erstattet. Eine Ausnahme bilden lediglich hochpreisige Aktionsartikel, deren technische Fortentwicklung sehr kurzen Zeiträumen unterliegt (z. B. PC, Notebook, Camcorder etc.). Bei diesen Produkten umfasst die Garantie nach Ablauf der Aktion nicht automatisch den Umtausch gegen Auszahlung des Kaufpreises. Hier bitten wir unsere Kunden, zunächst die Hotline bzw. die Service- und/oder Reparaturmöglichkeit des Herstellers in Anspruch zu nehmen.



    Also vorsicht bei Aktionsware!!

  • Bei Aldi-Nord gibt es diese Einschränkung nicht:


    Quote

    Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,


    alle von uns zusätzlich zum Lebensmittelsortiment verkauften Produkte können Sie in allen ALDI-Märkten innerhalb von 1 Monat nach Kauf ohne jede Begründung gegen Vorlage des Kassenbons zurückgeben. Der Kaufpreis wird Ihnen erstattet.


    Gruss Hr.Rossi

  • Hallo dadash,


    eine falsche Behauptung wird durch ihr gebetsmühlenartiges Wiederholen nicht richtig. Ich kann mich der Frage von "Cl25" nur anschließen und stelle immer wieder mit großem Schrecken fest, welche Unkenntnis selbst in einfachsten rechtlichen Dingen herrscht. Also mich würde auch brennend interessieren, auf welcher Grundlage Deine Behauptung beruht? Oder habe ich durch Deine (private) Aussage irgendeinen Rechtsanspruch? Werde mich im Zweifelsfall gerne darauf berufen.
    Zur Klarstellung: Das 14-tägige Rückgaberecht, genauer gesagt Widerrufsrecht besteht nur bei sogenannten Haustürgeschäften. Als Hinweis erlaube ich mir einen Blick in § 312 i.V.m. § 355 BGB.
    Was die Filialleiter von Aldi-Süd, zumindest zur Zeit noch machen, ist in meinen Augen äußerst kulant und lässt viele Käufer glauben, sie hätten darauf einen Rechtsanspruch. Dem ist jedoch natürlich nicht so. "Eisstee" hat sich doch deutlich ausgedrückt.
    Also ich warte auch auf den Tag, dass Aldi hier seine Kulanz herunterfährt, auch in der Hoffnung, dass ihre Produkte, die ich vor allem im PC-Bereich überteuert finde, wieder auf ein wirklich günstiges Preisniveau kommen.


    So long


    BeimBacchus

  • Also lieber gleich beim Aldi kauf ganz klar machen ob eine 14 tage ruckgaberecht besteht oder nicht?
    Vielleicht schriftlich von Verkäufer auf den Kaufbeleg?

  • Hallo BeimBacchus,


    naja.....wenn du hier schon mit deinen Kenntnissen im Verbraucherrecht prahlst, dann solltest du die Gesetzestexte auch richtig interpretieren.
    Ein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht besteht nicht nur bei Haustürgeschäften sondern nach dem Fernabgabegesetz auch bei Online-Geschäften.
    Im § 355 BGB wird diesbezüglich auch keine Einschränkung für bestimmte Vertragsformen gemacht.


    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


    (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


    Also....immer schön cool bleiben....ein netter Hinweis hätte auch gereicht!
    Gruss Hr.Rossi

  • Hallo Hr. Rossi


    wo Du hier eine Prahlerei sehen willst ist mir schleierhaft? Vielmehr frage ich mich, ob es nicht an Prahlerei grenzt, beweisen zu wollen, dass man einige Zeilen fehlerfrei, nämlich die Absätze (1) - (3) aus § 355 BGB abschreiben kann. Hätte nicht ein Hinweis auf die Gesetzesstelle genügt? Vor allem frage ich mich, wo Deine sachliche Aussage liegt im Zusammenhang mit dem Ausgangsproblem, nämlich die Frage nach einem allgemeingültigen Umtauschrecht, z.B. bei einem Kauf bei Aldi oder einem anderen Ladengeschäft?
    Wie Du ja richtig abgeklimpert hast steht im § 355 (1) "Wird dem Verbraucher durch Gesetz ein Wiederrufsrecht ... eingeräumt, ..." Welches Gesetz ist hier wohl gemeint?
    Der Gesetzgeber hat vielmehr dem Verbraucher bei sogenannten Haustürgeschäften (es ist mir zu dumm, alles aufzuzählen, was hier darunter fällt sondern verweise auf § 312, jedenfalls ist ein Einkauf bei Aldi o.ä. nicht darunter zu zählen) die Gelegenheit des Widerrufs eingeräumt, da er hier die Ware nicht wie im Geschäft vor Ort in Augenschein nehmen kann. Dies ist der eigentliche geschichtliche Hintergrund für dieses Recht, um das sich ja so viel Ärger spannt, beispielsweise die Abschläge, die Händler vornehmen bei zurückgeschickter Ware.
    Schade finde ich, dass Du meinst, persönlich werden und mit Unterstellungen arbeiten zu müssen, anstatt Dinge einfach mal zur Kenntnis zu nehmen oder sachlich darauf zu reagieren. Wo bitte ist etwas an meinen Aussagen falsch? Oder wo bitte soll ich etwas falsch interpretiert haben?
    Natürlich setze ich voraus, dass man lesen kann und ich habe in keinster Weise eine Einschränkung gemacht. Vielmehr muss man § 355 i.V.m (= in Verbindung mit) § 312 sehen, und der ist Überschrieben mit "Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften", die dann weiter aufgegliedert werden. Von Aldi steht da aber nichts, oder?
    - Scheinbar habe ich in ein Wespennest gestoßen, denn wie sonst kann ich die unfreundliche Reaktion verstehen: Wenn Du Faktenwissen mit Prahlen gleichsetzt scheint sich hier jemand auf den Schlips getreten zu fühlen, ich jedenfalls kann keine Prahlerei erkennen, wenn ich jemandem weiterhelfen will.


    So long


    BeimBacchus

  • Hallo Leute,


    nun bleibt mal schön sachlich.


    Es steht doch eindeutig geschrieben, welches Versprechen ALDI SUED abgibt. Habe mir mal die Mühe gemacht, dass selber nachzuschauen. Meiner Meinung nach ist das eindeutig ausformuliert:


    Quote

    ALDI SÜD bietet für alle Artikel die umfassendste Garantie, die denkbar ist. Was nicht gefällt, wird zurückgenommen und der volle Kaufpreis erstattet. Eine Ausnahme bilden lediglich hochpreisige Aktionsartikel, deren technische Fortentwicklung sehr kurzen Zeiträumen unterliegt (z. B. PC, Notebook, Camcorder etc.). Bei diesen Produkten umfasst die Garantie nach Ablauf der Aktion nicht automatisch den Umtausch gegen Auszahlung des Kaufpreises.


    Dies heisst für mich:


    1. ALDI SÜD nimmt grundsätzlich erstmal alles zurück und erstattet den Kaufpreis - ohne wenn und aber.


    2. ALDI SÜD nimmt "hochpreisige Aktionsware" aus diesem generellen Versprechen heraus. Dazu gehört eindeutig ein TFT Display.
    Während der Aktion (so lange diese Artikel verkauft werden, m.E. bis zum Beginn der nächsten Aktion - 14 Tage lang? Keine Ahnung, wie lange die Aktionen bei ALDI SÜD laufen. Irgendwo müsste auf den Angeboten stehen: ...erhältlich von... bis...) gilt auch das unter 1 abgegebene Versprechen.
    Danach ist Ende. Dann beruft ALDI SÜD sich ganz klar auf seine Gewährleistungspflichten und auf die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
    Das wird ganz klar den Grund haben, dass Sie davon ausgehen, dass sie hochpreisige Aktionsware während der Auktion vielleicht noch an jemand anderen (vergünstigt?) verkaufen können. Nach Ablauf der Aktion ist dieses aber nur noch schwer möglich.


    Ich hoffe das war deutlich genug.


    So far,
    Cl25.

  • Hallo Cl25,


    ich wünschte, es wäre so. Jedoch habe ich so meine Zweifel mit der Dauer einer Aktion. Bei Aldi-Süd beginnen jeweils am Montag und am Donnerstag neue Aktionen, woraus ich eine Aktionsdauer von drei, maximal vier Tagen ableite. Und wenn ich immer wieder höre, dass manche, wenn auch zugegebenermaßen nur wenige Artikel schon 15 Minuten nach Geschäftsöffnung ausverkauft sind, da habe ich mit der Aktionsdauer gernell ein Problem. Wobei ich aber auch nicht weiß, in wieweit die Verfügbarkeit die Dauer beeinflusst?
    Jedefalls finde ich die Formulierung von Aldi-Süd etwas wischiwaschi, da
    1. eindeutige Zeitangaben fehlen und
    2. hochpreisige Aktionsartikel nicht explizit gekennzeichnet sind.
    Jedoch scheint Aldi-Süd bis jetzt in der täglichen Praxis glücklicherweise im Sinne der Kunden zu handeln, was ich klasse finde.


    So long


    BeimBacchus

  • Tja, da ich leider nur ALDI NORD Kunde bin (und da auch nur Lebensmittel...) weiss ich natürlich nicht, wie ALDI SÜD das geregelt hat mit den Aktionen (kenne mich übrigens auch bei ALDI NORD damit nicht aus). Also im Zweifelsfall würde ich so entscheiden:


    Da es sich um regelmässige Verkaufsaktionen handelt und die Dauer der Aktion wohl nicht eindeutige angegeben sind, sondern lediglich die Beginndaten, ist das Ende einer Verkaufsaktion wohl mit dem Anfang einer neuen Verkaufsaktion gegeben.


    Die Verfügbarkeit von Artikeln steht in keiner Beziehung zur Dauer oder dem Ende einer Aktion. Es steht in den FAQ eindeutig, dass kein Anspruch auf Aktionsware besteht.


    Der Begriff "hochpreisig" müsste in der Tat im Zweifelsfall genau definiert werden. Ich würde die Grenze jetzt einfach mal bei >=100 € ansetzen. Wie das ALD SUED oder ,im Fall der Fälle, die Rechtssprechung interpretieren, weiss ich nicht.


    Darüber hinausgehendes Verhalten zum Vorteil des Kunden ist denkbar. Dabei ist aber nicht zu vergessen, dass es sich dabei um Kulanz ausserhalb der Sach- und Rechtslage handelt, ohne Präjudiz, d.h. man kann daraus keinen Rechtsanspruch ableiten.


    Auf gut deutsch: Wenn sie die Ware nach der "Aktion" zurücknehmen ist's gut, wenn nicht, dann auch. :)


    So far,
    Cl25.

  • Hallo BeimBacchus,
    erstmal möcht ich dich selbst zitieren: "eine falsche Behauptung wird durch ihr gebetsmühlenartiges Wiederholen nicht richtig"
    Es besteht eben nicht nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht.
    Naja, und bei deiner" Retourkutsche" hast du dir ja ganz schön einen abgebrochen :D. Glaube nicht das man ein Prahlhans ist wenn man aus dem BGB zitiert, schließlich hat das ja nicht jeder gleich zur Hand. Dein Wissen war natürlich eine "göttliche Eingebung".


    Und die Prahlerei sehe ich darin, das du hier in einer herabsetzenden Weise argumentierst. Schau dir doch mal deine Wortwahl an. Wenn man jemandem mit seiner MEINUNG helfen will, braucht man ihn nicht so abzukanzeln wie du das mit dadash gemacht hast. Deshalb:.." ein netter Hinweis hätte auch gereicht."


    Außerdem gibt es eine alte Anwaltsweisheit: " Vor Gericht wird nicht Recht gesprochen, sondern ein Urteil gefällt."


    @all
    So...vielleicht können wir ja mal wieder zum Thema zurückkommen, denn das Teil ist ja nun bald wieder am Markt. Da wir ja hier anscheinend einen Rechtsanwalt unter uns haben ;).....vielleicht haben wir ja auch einen Elektrotechniker unter uns, der mal nachschauen kann welcher Panel sich in der Medion-Plastikdose verbirgt.


    Gruss Hr.Rossi

  • Am 28 April kommt noch mal das Aldi Gerät.


    Ich war heute in Mediamarkt und die haben denn Siemens C 19-4 mit 8ms Reaktionszeit, 170-170 Blickwinkel, 800:1 Kontrast für nur €299.


    Hat keine DVI aber besserer Blickwinkel. And auch ist eine bekante Hersteller mit drei Jahre Vor-Ort Garantie.


    Aldi hat nur 150-135 Blickwinkel und nicht so gute Garantie Service.


    Welche ist zu empfehlen?


    Eine Stunde in einer Schlange vor geschlossenen Türen zu warten ist nicht mein ding.

  • Quote

    Original von Hr.Rossi
    Ich würde unbedingt einen TFT mit DVI nehmen.
    Gruss Hr.Rossi


    Da ein TFT eine Pc-Komponente ist, die man weniger/seltener tauscht, als z. B. ein Grafikkarte, würde ich gar keinen von beiden nehmen.


    Meine Favoriten sind der FSC-P19-2 (Testberichte muss man abwarten), oder der Eizo L778 (Testberichte hervorragend!!!), oder Samsung 193P+ (Testberichte muss man abwarten).


    Ansonsten stimme ich Hr. Rossi zu, DVI ist Standard.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Blickwinkel beim Siemens C 19-4 170 - 170 ist. Die Werte sind immer relativ, der Gesamteindruck muss stimmen, bzw. immer auffälliger ein gut inszenierter Werbegag!


    Gruss GranPoelli :)