Moin.
Ich habe ein Gerät in einem internetshop gekauft, es vorsichtig ausgepackt und getestet, wieder eingepackt und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Nun will der Verkäufer mir bis zu 30% von der Erstattungssumme abziehen, weil ich die Ware geöffnet habe! Dies steht auch so in seinen AGB.
Ist das eigentlich zulässig?
cu
m.