Recht: 30% Abzug bei Rückgabe


  • Da es eine Spezialklausel für den Widerruf in §357 BGB gibt, hat diese Vorrang gegenüber der allgemeineren Klausel in §346 BGB. Damit ist auch die Ingebrauchnahme der Sache nicht möglich ohne Wertersatzpflicht zu werden. Sollte dies trotzdem vom Käufer gemacht werden, so schlägt der Wertersatz sofort zu. Bei einem Monitor würde dies bedeuten, dass der Käufer diesen auspacken darf und kurz für einen Funktionstest anschließt. Ein Test über 1 oder 2 Stunden liegt dann schon außerhalb der Normklausel.


    Zitat

    Original von Matthäus


    Wenn der Widerruf so teuer wird, soll sich das eben in der allgemeinen Preisgestaltung wiederfinden ...
    Und immer dieses Rumgejammer von wegen bösen Kunden, kein Händler wird gezwungen Monitore zu verkaufen


    Bei so einer Einstellung überlege mal bitte, wie du dann in Zukunft noch deinen Wunschmonitor bekommen willst? Zu akzeptablen Preisen sicherlich nicht mehr. Aktuell gehen die Gerichte sogar schon auf die Meinung über, dass der Kunde die Ware Unfrei zurückschicken darf und die Mehrkosten diesen nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Schadensminderungspflicht scheint zu einem Rechtsgrundsatz aus grauer Vorzeit zu verkommen.


    Wie Wurstdieb schon geschrieben hat, das Widerrufsrecht wurde mal eingeführt, um bei Falschlieferung dem Kunden die rechtliche Möglichkeit zu geben ohne die Kulanz des Verkäufers aus dem Kaufvertrag raus zu kommen. Aber viele Käufer haben nicht den Finger genommen der ihnen gereicht wurde, sondern gleich die ganze Hand. Nicht um sonst ist die Regelung seit ihrer Einführung im Jahr 2000 schon mehrmals durch Änderung eingeschränkt worden.

  • ich hab auch volles verständnis dafür das zu ändern.


    trotzdem muss es recht des kunden bleiben, ein gerät in augenschein zu nehmen, man kann nicht im ernst verlangen, 300 euro und mehr auf grund von katalogwerten auszugeben. der kunde ist nicht nur für die wirtschaft als konsumenten-vieh da, sondern hat auch ein recht auf zufriedenheit mit der ware.


    genauso darf ein händler aber auch nicht als kostenlose leihstelle missbraucht werden.


    das die rücksendung der kunde tragen muss, finde ich völlig ok, man könnte auch überlegen aus den 14 tagen 7 zu machen. die möglichkeit ein gerät zu testen muss aber weiter bestehen bleiben!

    Einmal editiert, zuletzt von Freis ()

  • ich hatte mal ein ähnliches problem, der händler hat mir 25% abgezogen, da der karton angeblich beschädigt war und er so den monitor nicht mehr als neugerät verkaufen konnte.


    ich forderte ihn auf mir beweisfotos zu schicken, dies war ihm jedoch nicht mehr möglich. da ich nicht rechtschutzversichert war, liess ich von einer klage ab.


    den onlinehändler (BLE COMPUTER) habe ich bis dato gemieden.

  • Zitat

    Original von Matthäus
    Ich nicht. Wenn der Widerruf so teuer wird, soll sich das eben in der allgemeinen Preisgestaltung wiederfinden... was sich auf Grund des "harten" Konkurrenzgeschäftes wohl nicht durchsetzt. Tja, da gibt es wohl einfach zu viele Händler - könnte das sein? Und ein Großteil versucht sich dann halt am Rande der Legalität mit irgendwelchen Kampfpreisen über Wasser zu halten.


    Tja, dann mußte eben bei geizhals nicht beim obersten Kandidaten bestellen, da ist der Ärger vorprogrammiert.

    Zitat


    Und immer dieses Rumgejammer von wegen bösen Kunden, kein Händler wird gezwungen Monitore zu verkaufen!


    Aha, sehr toller argumentativer Vorschlag.;)
    Ich wäre dafür es über der Betriebsdauer de TFTs zu machen, die Funktion besteht ja bei den TFTs.

    mfG sgthawk


    "640kb RAM werden in 20 Jahren noch ausreichen."
    @bill Gates

    2 Mal editiert, zuletzt von sgthawk ()

  • Zitat

    Originally posted by sgthawk
    Tja, dann mußte eben bei geizhals nicht beim obersten Kandidaten bestellen, da ist der Ärger vorprogrammiert.


    Nur, dass es hier nicht um mich geht.. ich weiß jetzt nicht wie du darauf kommst. Dass die Taktik im großen und ganzen nicht aufgeht, sieht man leider daran, dass diese Kandidaten einfach nicht aussterben wollen.

    Zitat


    Aha, sehr toller argumentativer Vorschlag.;)


    Naja, man muss das einfach mal zur Sprache bringen. Woanders müssen Händler oder allgemein Arbeitnehmer/geber auch umsatteln, falls sie nicht mehr genug Geld machen können weil zum Beispiel der Markt übersättigt ist. Der Markt ist immer im Wandel und jammern sichert selten Arbeitsplätze.

    Einmal editiert, zuletzt von Matthäus ()

  • der böse, böse kunde. nutzt das widerrufsrecht schamlos aus, schickt das noch auf den kosten des händlers zurück. und das nur, weil ihm das gerät nicht gefällt.


    die händler heulen doch immer, wenn es nach denen ginge, soll man die katze im sack kaufen und bei problemen die fresse halten.


    mMn. haben onlinehändler viele vorteile.
    dann müssen sie kundenportfoliomanagement betreiben, sich die unliebsamen kunden halt nicht mehr beliefern.
    ganz einfahc.


    außerdem vielleicht mal einen service anbieten mit anständiger beratung, um so die rücklaufquote zu minimieren.
    ebenso ihren einkauf... wenn die schelchte produkte ohne sinn und verstand einkaufen, müssen sie halt dafür gerade stehen.


    und bei solche länden, die gleich mal max. 30% abziehen, kommt mir der verdacht auf, dass sie dann die kohle einstreichen und den artikel wieder zu vollen preis verkaufen. ist einfach unseriös sowas.

  • Zitat

    Original von blah124


    außerdem vielleicht mal einen service anbieten mit anständiger beratung, um so die rücklaufquote zu minimieren.
    ebenso ihren einkauf... wenn die schelchte produkte ohne sinn und verstand einkaufen, müssen sie halt dafür gerade stehen.
    und bei solche länden, die gleich mal max. 30% abziehen, kommt mir der verdacht auf, dass sie dann die kohle einstreichen und den artikel wieder zu vollen preis verkaufen. ist einfach unseriös sowas.


    Nur, die Beratung will ja keiner zahlen und die Preise sind eben kanpp kalkuliert bei den billigsten Händlern. Es sind eben immer wieder diesselben Läden, die sowas abziehen. So dumm kann kein Käufer sein, denn die Händlerbewertungen sprechen für sich.Es fallen ja reihenweise immer wieder Leute drauf rein, obwohl sie die Bewertungen kennen.Sie gehen bewußt dieses Rsisko ein.

    mfG sgthawk


    "640kb RAM werden in 20 Jahren noch ausreichen."
    @bill Gates

  • Hallo, ...jede x-beliebige AGB muss man ja nun auch wieder nicht hinnehmen.
    Möchte ein Online-Händler vom Verbraucher bei Ausübung des Rückgaberechts pauschal einen gewissen Betrag als Wertersatz, so ist diese (einzelne) AGB fast immer ungültig. Begründen lässt sich das durch zahlreiche §§ des BGB. Schließlich darf ein Händler durch AGBs nicht einfach gesetzliche Vorschriften umgehen. Wer hingegen sein gesetzliches Recht zum Wiederruf missbraucht, darf sich natürlich über eine Wertersatzforderung des Händlers nicht wundern. Das hat aber mit irgendwelchen Backlight-Countern nichts zu tun. Man sollte es aber unbedingt unterlassen TFTs zu bestellen um sie ohne konkrete Kaufabsicht "nur mal so" zu testen. Und wer einen ungeliebten Händler gar durch die Ausübung seiner Rechte "mal ärgern" möchte, verstößt sowieso gegen das Schikaneverbot. Ehrliche Verbraucher sollten aber keine Angst davor haben müssen, von Ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen! Und der Gesetzgeber behandelt Unternehmer nun einmal anders als Endverbraucher... zum Glück, schließlich befindet sich der Endverbraucher sonst meist in der schwächeren Position (dem Unternehmer gegenüber). MfG

  • Zitat

    Das hat aber mit irgendwelchen Backlight-Countern nichts zu tun.


    Natürlich nicht direkt, aber es ist eine Möglichkeit des Händlers festzustellen, dass das deine Nutzung des Gerätes über die "Möglichkeiten in einem Ladengeschäft" hinausging und der Käufer sein Recht missbraucht hat. Bei einem Gerät ohne wäre das nicht so einfach, solange es äußerlich makellos ist.


    Zitat

    Und wer einen ungeliebten Händler gar durch die Ausübung seiner Rechte "mal ärgern" möchte, verstößt sowieso gegen das Schikaneverbot.


    Bloß dass dieser Tatbestand erstmal bewiesen werden muss....

  • Vergesst nicht die Kunden haben die Macht und lasst euch nichts einreden.
    Hier wird Mißbrauch vom Rückgaberecht angeführt, dass denke ich ist wohl eher die Ausnahme. Der Kunde hat nun mal nicht die Möglichkeit sich die Geräte vorher anzusehen und auszuprobieren wie es im Laden möglich ist.


    Man könnte zwar in den Lagen rennen sich das Gerät vorführen lassen und es dann im Internet bestellen. Ist aber unfair. Und bei einigen Produkten wie z.B. Dell geht das noch nicht mal. Also Rückgabe oder Umtausch ist absolutes Muss.
    Die Preise sind von den Händlern entsprechend zu kalkulieren, wenn dort so ein ruinöser Preiskampft stattfindet, kann dies nicht auf den Kunden abgewälzt werden.


    Händler die hier Ärger machen müssen gandenlos abgestraft werden. Die generellen Bewertungen in den Suchmaschinen sind nicht sehr aussagekräftig. Probleme gibt es bei den Händlern meist bei der Rückgabe, wie sich der Händler hier verhält sagt etwas zum Service, der Kundenfreundlichkeit aus und nicht ob das Paket 2 oder 3 Tage benötigt. Bei den Bewertungen stellt man fast, dass zwar ein Großteil positiv ist, sobald aber eine Rücksendung ansteht, gibt es mehr oder weniger Ärger. Händlerbewertungen bei Idealo.de (sehr Interessant und teilweise ausführlich)

    Eine Internetseite, welche die Händler bewertet übersichtlich und sich auf die wesentlichen Information stützt (Benchmark) und mit den Preissuchmaschinen verknüpft ist, sowie unabhängig ist, wäre eine Lösung. Stress mit den Anwälten der Händler ist vorprogrammiert, also auch eine entsprechende Versicherung nötig.


    Es hilft aber auch schon wenn jeder der Probleme hat diese Postet wo es nur geht z.B. hier oder über die Preissuchmaschinen. Lasst Euch nichts gefallen. Wichtig dabei sachlich und ehrlich bleiben. Unseriöse Händler verschwinden so von ganz allein, wenn es sich herum spricht. Ein guter Händler ist nur der, der sich auch nach dem Kauf um den Kunden bemüht und ihn zufrieden machen will.


    Hatte auch mal riesen Ärger mit Sytemworkx AG, falsches Gerät geliefert, nach Rückgabe, behauptet Gerät wäre zerkratzt, hatte selbst Fotos gemacht, aufgrund des Ärgers im Rahmen der Rückgabe. Auf den Fotos war nichts zu sehen. Darauf hin die Antwort dies soll es beim Transport passiert sein, weil ich den Monitorfuss angeblich nicht eingepackt hätte. Nachdem ich androhte den Schriftverkehr zu veröffentlichen, wollte der Händler mir das verbieten (Verletzung von Geschäftgeheimnissen), drohte mit Anwalt, usw. usw. Hab dann die Rücksendekosten selber tragen müssen. Zum Abzug wegen der angeblichen Beschädigung (Das Foto ist ein Witz) es nicht gekommen. Solche Händler sollten verschwinden. Händler die generell besonders günstig sind machen hierbei tendenziell den größten Ärger, also immer genau hinsehen.

    Einmal editiert, zuletzt von AMaximus ()

  • @ "AMaximus":


    Ja, das meine ich doch auch! Man darf es sich nicht gefallen lassen, wenn ein Händler einfach pauschal bei Nutzung des Widerrufrechts Wertersatz verlangt. Wie ich bereits geschrieben habe, sind solche Klauseln in AGBs unwirksam. Durch AGBs darf der Händler nicht einfach gesetzliche Vorschriften umgehen! Behält der Händler einfach einen gewissen Betrag ein, sollte man sich (wenn nichts anderes mehr hilft und man sich nichts vorzuwerfen hat) nicht scheuen, einen Mahnbescheid gegen den Online-Händler zu erwirken. Und wenn der Händler dann irgendetwas behauptet: Die Beweislast liegt beim Händler, prinzipiell nicht beim Endverbraucher. Spätestens dann sollte der Händler den Restbetrag, den er einfach so einbehalten wollte, zurücküberweisen - oder er bezahlt eben auch noch die Gerichtskosten... Aber hoffentlich sind auch unseriöse Internet-Händler (und nicht nur unseriöse -Nutzer) eher die Ausnahme.

  • Wie lässt sich denn überhaupt ermitteln, wie lange ein TFT-Monitor bereits in Benutzung war? Bei meinem LG-TFT war der Karton nämlich auch nicht mehr vom Hersteller zugeklebt, sondern vom Händler, der war also vorher auch schonmal in Benutzung.

  • Also ich kann nur empfehlen alles fototechnisch (Digi-Cam hat ja nun bald jeder) zu dokumentieren, von der Ankunft des Paketes bis zum Anschluss an den PC.
    Da es ja doch vorkommen kann, dass manche Dinge im Katalog oder auf Bildern besser aussehen, als sie dann in der Realität sind - verstehe ich eine Rückgabe.
    Finde diesen Mißbrauch allerdings zum schreien. 7 Tage reichen auch um zu erkennen, ne den will ich nicht. Und Versand - warum muss das der Händler zahlen?

    Gruss der Aqua*


    *zufriedene Yuraku Besitzer

  • Zitat

    Originally posted by stna1981
    Wie lässt sich denn überhaupt ermitteln, wie lange ein TFT-Monitor bereits in Benutzung war?


    Zumindestens bei Eizo findet man diese Information im On-Screen-Dialog unter dem Menüpunkt "Information".


    -m, dessen L565 knapp 17'000 Stunden auf dem Buckel hat

    Einmal editiert, zuletzt von meatling ()

  • das ist nicht zulässig, du darfst den TFT so in Anspruch nehmen während der Widerrufsfrist, wie es dir im Ladengeschäft auch möglich gewesen wäre. Die Klausel in den AGB´s ist sehr fragwürdig??? Der Händler hat einen Anspruch auf ein Nutzungsentgelt, aber nur wenn der Artikel unverhältnismäßig beansprucht wurde während der Widerrusfrist. Die Beweislast liegt beim Händler.