Soll ichs besser sein lassen?

  • hallo freunde,


    ich habe die tage bei e-bay einen 18"er gekauft. jetzt bin ich mir nicht mehr sicher ob es richtig war. ich würde gerne eure meinung dazu hören wie ihr darüber denkt.


    hier ist der link nach e-Bay:
    Sony SDM-X82B




    so. ich hab eine email von dem verkäufer bekommen. da stand auch seine telefonnummer drinn. ich hab ihn einfach mal angerufen, und ihn gefragt ob ich mir den TFT bei ihm abholen könnte. er wohnt etwa 60KM von mir weg. das hielt ich für sicherer, geld gegen ware zu tauschen statt per vorkasse auf das gerät zu warten. ich dachte mir wenn was mit dem gerät nicht stimmen sollte, könnte ich ja einfach das gerät nicht nehmen. naja, er war einverstanden, wollte aber nicht das ich zu ihm nach hause komme. er sagte seine freundin möchte nicht das fremde leute ständig bei ihm ein und ausgehen. schliesslich hätte er ständig mit käufern zu tun, und da wären dann auch schon mal unangenehme leute dabei. ok, das kann ich gut nachvollziehen. er hat nun vorgeschlagen uns direkt an der autobahn ausfahrt, genauer gesagt auf einem parkplatz, zu treffen. dann bräuchte ich auch nicht quer durch die stadt fahren und nach einer adresse zu suchen. er bringt dann das gerät mit und ich natürlich das geld. er ist power seller. er ist beruflich selbstständig, hat aber selbst kein ladenlokal. er sagte er bräuchte auch keins weil er nur kunden dienst macht. und bei e-bay verkauft er sachen die er als händler irgendwo aus den lagern günstiger bekommt. damit verdient er sich halt ein wenig nebenbei. das sony sdm-x82b ist auch so ein teil. die verpackung von dem gerät soll wohl beschädigt gewesen sein. deswegen hat er es günstiger bekommen. das gerät soll aber noch neu sein. ist also wohl nichts dran wie er sagt. das gerät wird komplett mit zubehör verkauft. nur das es in einem neutralen karton verpackt ist. er meinte das das gerät aber trotzdem nochmal überprüft worden sei, als er es gekauft hatte. und er selbst hatt es auch noch mal zu hause getestet. er wird mir morgen eine rechnung mitbringen. in der auch die mehrwertsteuer ausgewiesen sind. also, er selbst stellt die rechnung aus und die soll dann für mich sein. es wären dann 3 jahre garantie mit vor-ort-service.


    so, ich hab irgendiwe ein schlechtes gefühl bei der sache. entweder ist das gerät nicht wirklich neu (und ich hab keine chance es auf einem parkplatz zu überprüfen - oder das gerät ist sogar kaputt?), oder es betrügt mich auf eine ganz andere gemeine weise (knüppel übern kopf). schliesslich geh ich dort mit 700 euro hin! ob es verkehrt ist sich erst seinen ausweis zeigen zu lassen? ich weiß nicht was ich machen soll. sollte man von sowas eher die finger lassen? was meint ihr? kann man irgendwie einen TFT oder besser gesagt speziell diesen sony irgendwie testen wie viele stunden de schon hinter sich hat? hab ihr irgendwelche tips worauf ich achten sollte? oder hab ich jetzt paranoier (schreibt man das so?). bei seinen bewertungen in ebay schneidet er ja eigendlich recht gut ab.


    ihr könnt ja auch mal auf die e-bay seite schauen, und sagen was ihr davon haltet.


    bekiro

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  • Mir wäre das zu heiß. Natürlich kann es stimmen, daß seine Freundin das Aus- und Eingehen von Kunden nicht mag. Allerdings habe ich den Verdacht, das er den Test des Monitors vor Ort vermeiden möchte, weil er ggf. Pixelfehler, eine schlechte Helligkeitsverteilung oder sonst einen Defekt hat.


    Ich würde vielleicht mal Fragen, wann seine Freundin gerade nicht zu Hause ist, er aber schon. Wenn er ausweicht, würde ich skeptisch werden.
    Du kannst dir zwar den Ausweis zeigen lassen, letztlich wird dir das nicht viel helfen, wenn du später Ärger hast. Bei 700,-€ gibt es doch eine Reihe mindestens genauso guter Monitore anderer Hersteller, die auch noch preiswerter sind, genauso gut wie der Sony und bei vertrauenswürdigen Händlern zu beziehen sind!


    Übrigens: Der Sony X82 ist ein Auslaufgerät, das Sony derzeit vom Markt nimmt.

  • das der x82 ein ausslaufmodell ist weiss ich. deswegen war es auch schwer noch an einem drann zu kommen. die, die ich noch in den online-shop finden konnte, lagen preislich weit drüber (900 euro). ich dachte mir das das gerät bei ebay halt auch ganz neu wäre. erst nach dem ich das gerät gekauft hatte hat er mir davon erzählt, das der sony nicht orginal eingepackt war.


    ich weiß nicht wie man von einem kauf zurücktretten kann. hapt ihr einen vorschlag mit welchen argument man aus dem kaufvertag zurücktretten könnte? schliesslich hätte er es in der produkbeschreibung erwähnen sollen?

  • In der Beschreibung hat er keine Angabe zur Verpackung gemacht. Man kann allerdings als Kunden davon ausgehen, daß es sich um ein Neugerät handelt. Das Nichtvorhandensein der Verpackung rechtfertig m.E. eine Überprüfung des Gerätes vor Ort, da es sich nich mehr zwangsweise um ein Neugerät handeln muß, aber sehr wohl kann.

  • Hi,
    meine bescheidene Meinung:
    Er hat, bzw. er muß ein Gewerbe (als Powerseller + >>>Rechnung mit ausgewiesener MwSt. wird von uns erstellt!! ) angemeldet haben, ergo: FAG = Fernabsatzgesetz: Rücknahme der Ware ohne angegebenen Grund innerhalb 14 Tage. Also, anschauen das Ding , gefällt mir nicht und sagen nö...nimms gleich wieder mit ;)
    Mein Tip: FINGER WEG!
    Gruß
    silver

  • hey das ist gut !
    ich sag einfach das der TFT nicht neu aussieht, und das ein gebrauchtes gerät nicht ausgemacht war. und wenn er dann auf den handel besteht, komm ich dann von wegen händler und FAG.


    mal sehen wie es morgen ausgeht. ich danke euch recht herzlich für eure meinungen. hat mich ein wenig weiter gebracht. schön wäre es natürlich wenn das gerät einwandfrei wäre und ich es morgen mitnehmen könnte. naja, mal sehen.


    bekiro

  • SEKUNDE!


    Du hast das Ding ja schon ersteigert, d.h. du hast einen Vertrag bereits abgeschlossen und bist erst einmal zur Abnahme verpflichtet.
    Du mußt das Ding also erst mal nehmen.


    Er schreibt natürlich nichts über die Verpackung, muß er auch nicht. Er schreibt doch niergends was von Neuware / OVP oder bin ich blind?


    Im Angebot schreibt er das Abholung möglich ist und dann will er es nicht, dass macht mich stutzig!


    Powerseller müssen nicht unbedingt einen Gewerbeschein haben, dass geht auch anders. Aber er schließt das neue EU-Gesetz nicht aus, im Zweifel hast du also eine Woche Rückgaberecht falls die Ware nicht der angebotenen Ware entspricht.


    Schwere Frage.. Du bist einen Vertrag eingegangen den du erfüllen mußt. Ich würde es aber per Post machen und auf die 10E scheißen. Sollte das Gerät nicht dem entsprechen was du denkst, würde ich es per EU Recht zurückschicken, kostet dann zwar wieder 10E Versand, was es mir aber wert wäre.


    Zum Schluß: Bist du der Bekiro aus dem Aqua Computer Forum??


    Gruß

  • Ich kann silver.07 nur recht geben.
    Wenn er Geld damit verdient ist er Händler, vor allem weil er dir eine Rechung ausstellt (ohne Gewerbeschein dürfte er das gar nicht), und müßte sich auch ans FAG halten. Ich würde ihn mal darauf ansprechen.
    Sollte er dann komisch werden, spätestens dann weißt du das etwas nicht stimmt.

    Viele Grüße
    Randy

  • Randy: Oh doch, darf er. Da gibt es ein ganzes Buch zu bei deinem Buchhändler des Vertrauens wie du das machen kannst ohne einen deutschen Gewerbeschein und du das deutsche Recht umgehen kannst.


    Gruß

  • @Tomatec
    Ok, wieder was dazu gelernt.
    Bisher wußte ich nicht, dass ich auch ohne Gewerbeschien ein Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertssteuer schreiben kann (wenn auch mit Tricks).


    Danke für den Hinweis Totamec.

    Viele Grüße
    Randy

  • Also ich würd mir keine Sorgen machen. Knüppel überm Kopf kommt bestimmt nicht :] Ich versteh das mit der Wohnung, ich habs auch nicht gern wenn eBay Käufer plözlich bei mir zu Hause auftauchen.

  • Zitat

    Original von Totamec
    Randy: Oh doch, darf er. Da gibt es ein ganzes Buch zu bei deinem Buchhändler des Vertrauens wie du das machen kannst ohne einen deutschen Gewerbeschein und du das deutsche Recht umgehen kannst.


    Gruß


    Kannst du daraus mal die Kernausage herausziehen, wie das legal geht?

  • Er schreibt davon zwar nichts, aber die Anzeige erweckt schon, dass es sich um ein Neugeraet handelt. Alleine diese Saetze: Alle Modelle Lieferbar !! Bitte fragen Sie doch nach dem Tagespreis !!!


    P.S: Fuer 800 Euro konnte ich das Teil auch nicht finden, aber fuer 760 Euro frisch verpackt beim Haendler wenn auch nur in silber. In schwarz haettest du es aber auch fuer 800 neu bekommen. Nicht gerade ein Schnaeppchen fuer ein Gebrauchtes.

    Einmal editiert, zuletzt von sascha ()

  • Zitat

    Original von thop
    Also ich würd mir keine Sorgen machen. Knüppel überm Kopf kommt bestimmt nicht :] Ich versteh das mit der Wohnung, ich habs auch nicht gern wenn eBay Käufer plözlich bei mir zu Hause auftauchen.


    Dann darf er in der Beschreibung nicht schreiben "Abholung ist möglich"

  • Also ich würde an Deiner Stelle darauf bestehen, daß Gerät persönlich bei Ihm zu Hause abzuholen und zu testen. Am besten nimmst Du gleich die TFT-Tests, die hier im Board erhältlich auf CD oder Diskette mit.


    Wenn Du seine Bewertungen liest, wirst Du sehen, daß es in der Vergangenheit schon so manchesmal Probleme gegeben hat und die Käufer oft genug hinter Ihrem Geld her rennen mußten.


    Was bringt es Dir, wenn er Händler ist und Du den Monitor zurücksenden kannst, aber dann auf Dein Geld wartest ?! Du bist dann der Dumme, der zum Anwalt laufen darf und noch weitere Kosten hat.


    Ich würde wie gesagt auf persönliche Abholung bestehen und dann im Zweifelsfall behaupten, daß das Gerät nicht mehr neu erscheint und Du deshalb vom Kauf zurücktrtten wirst.


    Desweiteren würde ich auf jeden Fall eine Begleitperson mitnehmen, auch wenn Du Dich auf die Übergabe auf dem Parkplatz einläßt. Zur Sicherheit und als Zeuge.


    Bin gespannt, wie dieses Abenteuer ausgeht....


    Gruß

  • Wenn er in seiner Anzeige geschrieben hat die Abholung waere moeglich, es jetzt aber nach Abschluss des Vertrages verneint, dann hat er doch bereits den Vertrag gebrochen, oder? Unter veraenderten Bedingungen nach Abschluss muesstest du doch gar nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden sein.

  • Abholung möglich heist ja nicht das es bei Ihm Zuhause sein muss oder?




    PS: Es kann jeder eine Rechnung schreiben, auch als Privatmann. Man sollte es dann aber bei der Steuererklärung als Einnahme verbuchen ;)

  • Ich habe mir gerade mal die Bewertungen von dem durchgelesen, das Meiste scheint ok zu sein, aber die neutralen und negativen Meinungen sind doch recht heftig.


    Auf ein Treffen auf einem Parkplatz würde ich auf jeden Fall nicht eingehen, das klingt nicht sehr vertrauenserweckend. Kann man das Rückgaberecht eigentlich auch nutzen, wenn man die Ware persönlich überreicht bekommt? Falls nicht, würde ich auf Versand bestehen, da muss er sich an die Gesetze halten, auch wenn es ihm nicht recht ist.