Acer AL1731M (Prad.de User)

  • Hallo


    Das geht schon in Ordnung, aber mit der Bestätigungsemail wird lt. BGB ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen. D.h. Die Bestellung wird vom Anbieter angenommen.


    Dann muss der Händler die Bestelleingänge vor dem Versand der Bestätigungsmails kontrollieren und im fall eines Irrtums den Versand verhindern.


    gruß Koffermurphy

  • Hallo,


    eigentlich müßten sie den Monitor zum angebotenen Preis liefern.


    In ihren AGBs steht folgendes:


    § 2 Vertragsschluss
    (1) Die Angebote von der Firma s.m.t auf deren Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Firma s.m.t Malchow zu bestellen.
    (2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels Email, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Firma s.m.t passiert hat.
    (3)Firma s.m.t ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer Email. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.




    Habe auch bei denen bestellt und eine Bestätigungsmail erhalten.
    Überlege noch ob ich auf der Lieferung bestehen sollte (habe per NN bestellt).


    Gibts noch andere "Überleger".


    Grüße


    wireman

  • Hallo


    Da der Händler extra darauf hinweißt das es ein unverbindliches Angebot ist. Habe diese Erklärung bei gefunden.


    Betrifft speziell Kaufverträge im Internet


    Wie kommt in so einem Fall der Vertrag zustande?
    Handelt es sich bei dem Warensortiment auf der Internetseite um ein unverbindliches Angebot, geben Sie mit Ihrer Bestellung das verbindliche Angebot ab, die Ware zu dem vorgegebenen Preis kaufen zu wollen. Erhalten Sie daraufhin eine Auftragsbestätigung, gilt diese als Annahme Ihres Angebots - der Vertrag wurde geschlossen. Die Lieferung der Ware ist ebenfalls als Annahme zu verstehen.


    Also ist mit dem Versand der Bestätigunsmails der Vertrag abgeschlossen worden.


    Also ich werde auf die Lieferung bestehen.


    gruß koffermurphy

  • Die Jungs beziehen sich auf §453 BGB denke ich, wenn ich das richtig im Kopf habe. Dazu kommt dann AGB 10 (3) und damit wäre die Sache wasserdicht. Wir haben hier einen schadhaften Marktpreis (453) und damit hat er durch 10(3) die Möglichkeit auszuschließen.


    Versuchen könnt ihr es, ich glaube nicht das ihr erfolgen haben werden. Trotzdem: Viel Glück

  • Hey Leute,


    da ich das Thema auch in meinem Studium hatte kann ich Euch sagen das auf jeden Fall von Gesetzesseite kein Anspruch da ist, das wir die Ware für 359€ bekommen. Digital United´s Angebot ist lediglich ein invitatio ad offerandum, also sowas wie ein Schaufensterangebot in der Fußgängerzone. Wir als Kunden geben dann eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung in Form eines Angebots zur Annahme eines Kaufvertrags ab. Digital United hat das Angebot angenommen durch die Bestätigung, der Kaufvertrag is also zustande gekommen. Sie konnten aber und haben auch Ihre rechtsgeschäftliche Willenserklärung angefochten indem sie sich auf einen Inhaltsirrtum (Preis) §119 BGB berufen und somit ist der Kaufvertrag unwirksam.


    soviel zum Thema,


    mfg


    Snoop


    P.S.
    Ist denn kein Syndicus da der das mal eben bestätigt?

    3 Mal editiert, zuletzt von Snoopy12345 ()

  • Hallo


    Studium hin oder her. Ich habe dieses Problem auch mal im forum von reingestellt.


    Und eine Antwort schließt die Anfechtung aufgrund eines Irrtums aus.


    Hallo


    Ich habe gestern bei einem Online Computer Versandhandel einen Monitor zum Preis von 359 Euro bestellt.


    Kurz nach der Bestellung bekam ich per Mail eine Bestätigung der Bestellung.


    Heute kam von Händler eine Mail, das Sie die Bestellung nicht akzeptieren können, das einen Irrtum bei der Preisgestaltung gab.


    Kann ich vom Händler verlangen das er die Bestellung ausführt und mir dem Monitor zum dem Bestellpreis liefern muss ?


    gruß


    Mike

    von modano - 31.01.2004 19:22:00
    Status: Frischling (3 Beiträge)
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    >Händler akzeptiert Bestellung nicht .


    Sofern sich der Händler in seiner Anfechtungserklärung (und um eine solche handelt es sich bei laiengünstiger Auslegung seiner zweiten Mail wohl) tatsächlich auf einen Irrtum bei der Preisgestaltung berufen hat, so berechtigt ihn das mE NICHT zur Anfechtung seiner WE. Die gesetzlich zulässigen Anfechtungsgründe sind nämlich in den §§ 119, 120 BGB abschließend aufgezählt, und dazu zählt zwar der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 II BGB), nicht aber der sog. Kalkulationsirrtum, um den es sich mE hier handelt.


    Praktisch bedeutet das für Sie: weisen Sie den Händler (am besten schriftlich) daraufhin, dass Sie seine Anfechtung aus den og Gründen nicht akzeptieren können und auf Erfüllung des Vertrags bestehen.


    -----------------
    "fiat justitia et pereat mundus..."

    von Bob.Vila - 01.02.2004 12:20:40
    Status: Legende (264 Beiträge)
    --------------------------------------------------------------------------------

    >Händler akzeptiert Bestellung nicht .


    Hallo


    Erstmal danke für Ihre Antwort. Der Händler hat mir noch nicht geantwortet auf den Hinweis das ich auf Vertragserfüllung bestehe.


    Aber er hat in seinen AGB folgenden Passus stehen
    "(3) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich."


    Dazu bezieht er sich auf §453 was glaube ich mit einem schadhaften Marktpreis zu tun hat.


    Kann er sich auf diese beiden Paragraphen beziehen oder muss er den Vertrag erfüllen.


    Was wiegt denn nun höher der fehlende Anfechtungsgrund oder seine AGB + §453 des BGB


    Gruß und danke


    Mike


    von modano - 01.02.2004 13:13:33
    Status: Frischling (3 Beiträge)
    --------------------------------------------------------------------------------

    >Händler akzeptiert Bestellung nicht .


    Dazu zwei Anmerkungen: zum einen handelt es sich bei § 453 BGB um eine Vorschrift zum Rechtskauf, so dass sich mir nicht ganz erschließt, inwiefern diese auf den vorliegenden Fall Anwendung finden könnte. Zum anderen bezieht sich die AGB-Klausel ja ausdrücklich nur auf OFFENSICHTLICHE Irrtümer - und um einen solchen OFFENSICHTLICHEN Irrtum handelt es sich ja wohl nach Ihren Schilderungen in diesem Fall gerade nicht - schließlich war für Sie nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang sich der Verkäufer bei der Abgabe seiner WE irrte. Diese AGB-Klausel ist daher mE hier gar nicht anwendbar.

  • 1. Der von mir gepostete Auszug aus den AGB's stammt nicht aus denen von Digital United, wie offensichtlich falsch interpretiert, sondern war ein x-beliebiger Passus, wie er bei händlern oft zu finden ist ( in diesem Fall von "Mindfactory AG" ). Ob Digital United auch eine solche Klausel in den AGB's stehen hat, weiß ich nicht.


    2. Ich würde einen so geringen Preis als offensichtlichen Irrtum empfinden. Wie du schon selbst gesagt hast konntest du es gar nicht glauben. Ich denke daher, dass ein solcher Passus sehr wohl anwendbar ist. Ich glaube kaum, dass du das Gerät zu dem Preis noch bekommst, selbst wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen ließest.

    _.+*" Mind Expanding Species "*+._.+*" Estar De Viaje "*+._


    "Begegnungen, die die Seele berühren, hinterlassen Spuren, die nie ganz verwehen."

  • Hi,


    so weit ich das gelernt habe gelten, sofern zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden, Kaufverträge als gültig geschlossen.


    Der Händler muß, bevor er eine Bestätigungsmail (die seine Willenserklärung darstellt) herausschickt, mit der im im geschäftlichen Verkehr erforderlichen Sorgfalt prüfen, ob er deren Inhalt abgeben will.
    Somit kann er sich da wohl kaum auf einen Inhaltsirrtum berufen, da der Kunde ja auch von einer verbilligten Aktion ausgehen kann. Das kann dem Kunden daher egal sein.


    Soll heißen: Wenn ich von denen eine Bestätigungsmail erhalten hätte, dann würde ich auch auf dem Kaufvertrag bestehen. Genauso verpflichtet sich der Käufer mit der Bestellung bei Annahme ja auch, den Kaufgegenstand anzunehmen und die Zahlung zu leisten.


    Schöne Grüße


    Mario

  • Zitat

    Der Händler muß, bevor er eine Bestätigungsmail (die seine Willenserklärung darstellt) herausschickt, mit der im im geschäftlichen Verkehr erforderlichen Sorgfalt prüfen, ob er deren Inhalt abgeben will.


    Da hast du vermutlich recht... war warscheinlich sowas automatisches

    _.+*" Mind Expanding Species "*+._.+*" Estar De Viaje "*+._


    "Begegnungen, die die Seele berühren, hinterlassen Spuren, die nie ganz verwehen."

  • @koffermurphy


    Sehr gute Idee das mal bei 123recht.net reinzustellen. Also das der Preisirrtum in §119 nicht abgedeckt wird, wusste ich nicht. Bin ja kein Spezialist auf dem Gebiet... Aber in der mail stand ja aufgrund eines technischen Problems, spielt das noch eine Rolle? Also dann schreib ich natürlich auch dem Händler das ich seinen Kalkulationsirrtum nicht akzeptieren kann. super, glaub aber nicht das der die Monitore rausrückt und n Anwalt ist wohl teurer als die Preisdifferenz. Wer hat denn da jetzt alles bestellt???



    greetz,


    da Snoop

    3 Mal editiert, zuletzt von Snoopy12345 ()

  • hallo zusammen!


    zwangsläufig bin ich bei meiner recherche nach nem neuen tftler auf dieses forum hier gestossen...muss sagen bin echt beeindruckt, hab mir schon viele interessante infos aneignen können :D


    hab mich dann auch auf den 1731 eingeschossen, und wollt fragen, ob wer von euch schon erfahrung mit diesem digital-united.de shop hat?!?!


    denn auch abgesehen von ihrem vormaligen falschen preis ist der immer noch ziemlich günstig dort im moment....frag mich ob da irgendwo ein haken ist


    ausserdem komm ich mit deren bestell- und versandbedingungen net ganz zurecht.....


    also, vielleicht kann mir ja jmd weiterhelfen ;)


    thx,
    nerner

  • hallo bin auch ma wieder da... :))


    bin auch immer noch hellauf begeistert von dem 1731.
    hab aber n paar kleinigkeiten:
    wie bekomm ich das weg:
    >>> Ein Screenshot hier <<<


    und dann zuckt (wird weiß und wieder normal) bei mir manchmal ganz oben die erste zeile des displays.
    stört mich n bissi, kann jemand abhilfe schaffen???


    danke euch

  • Zitat

    Original von nerner
    wollt fragen, ob wer von euch schon erfahrung mit diesem digital-united.de shop hat?!?!


    Kann nur immer wieder sagen, dass n zuverlässigen und schnellen Versand hat...

  • Mommy gibt es den Acer aber net bei PCKauf2000. Ich warte nun schon 'ne Woche auf mein Gerät. Ist leider gerade nicht verfügbar. Der Shop hat es übrigens vorgezogen mich erst auf mhermaligen Nachfragen darauf hinzuweisen. Nicht gerade vertrauenerweckend und schlaffördernd ?(

  • hm naja da hab ich die wohl ausverkauft :)


    bei mir war er jedenfalls auf lager und ich hab immer n tag später korrekte antwort auf mails bekommen

  • Normalerweise bin ich es gewohnt das man über Eingang der Vorkasse sowie Änderungen der Lieferzeit infortmiert wird. Sei's drum, der SHop ist sicherlich gut vor allem wenn die Ware auch vorrätig ist. Ab Anfnag nächster Woche soll der Acer übrigens wieder verfügbar sein *hoff*

  • Moin.


    Erst mal möchte ich allen danken, die mir die Entscheidung, einen Acer AL 1731m zu kaufen, erleichtert haben. Wenn ich es zusammen rechne, habe ich ca 24 Stunden nur hier bei Prad verbracht.
    Wie gesagt, habe ich mir den TFT bei Mindfactory für 458 Euro bestellt
    und er kam auch promt eine Woche später bei mir an.
    Ich habe ihn gleich angeschlossen, Spiele getestet und auch über meine TV Karte Fernsehen geschaut. Es lief alles bestens.
    Doch dann hatte ich nach der Installation des neuen Patches von Battlefield Probleme mit der Darstellung des Menü´s und habe deswegen einige Foren durchsucht. Dort ist mir aufgefallen das der TFT bei bestimmter Darstellung von Farben anfängt zu pfiepen und das ziemlich unangenehm. Besonders ist mir das hier im Prad-Forum aufgefallen. Nun bin ich leider nicht mehr so begeistert und werde den TFT an den Shop zurück schicken.
    Hat jemand schon Erfahrung mind Mindfactory gemacht, wie lange das dauer könnte?
    Ich habe nämlich meinen guten 19 Zöller meinen Eltern gegeben und die rücken den nicht mehr raus. Nun muss ich wieder an meinen alten 17 Zöller gewöhnen und der war billig *würg*. Hoffentlich geht das mit der Reklamation schnell.


    Gruß


    Kamille

    Was du heute kannst besorgen, das kannst du dir morgen bestimmt nicht mehr leisten.

  • Weisst du ob diese Geräusche noch oft auftreten? Hatte glaub mal gelesen, dass das ein Herstellungsfehler ist und sie den reparieren. Aber solch einen hätten sie ja mittlerweile beheben können. Da ich nen kleinen Tick haben was Geräusche am Computer angeht ;) und ich mir den auch holen wollte, bis jetzt aber genau deswegen gewartet habe, würde mich interessieren ob das bei vielen anderen auch ist?

  • Zitat

    Original von daFaco
    Weisst du ob diese Geräusche noch oft auftreten? Hatte glaub mal gelesen, dass das ein Herstellungsfehler ist und sie den reparieren. Aber solch einen hätten sie ja mittlerweile beheben können. Da ich nen kleinen Tick haben was Geräusche am Computer angeht ;) und ich mir den auch holen wollte, bis jetzt aber genau deswegen gewartet habe, würde mich interessieren ob das bei vielen anderen auch ist?


    Moin.


    Ich habe wirklich keine Ahnung wie oft der Fehler auftritt. Ich weis nur das ich nicht alleine das Problem habe.
    Wenn das wirklich ein Herstellungsfehler ist hoffe ich doch das der nächste den die mir schicken einer ist, der keinen Mucks von sich gibt. Auf dem Zettel mit der Seriennummer am Karton des TFT´s steht unter anderem 2003 und Made in China. Vielleicht ist da wirklich der Wurm drin :D.
    Kann sein daß das noch einer der etwas älteren Baureihe ist, keine Ahnung.
    Vielleicht weist du da mehr mehr als ich.
    Sonst kann ich eigentlich den Monitor wärmstens empfehlen


    Bis neulich


    Kamille

    Was du heute kannst besorgen, das kannst du dir morgen bestimmt nicht mehr leisten.