Pixelfehlerprüfung

  • Zitat

    Ich hatte gelesen, dass Pixelfehler nur bei der Produktion entstehen können und nicht durch (z.B.) Verschleiß während des Betriebs auftreten. Ausgenommen sind davon natürlich auch das Herunterschmeissen des Geräts oder ähnliches.


    Stimmt das wirklich ?
    Wenn von Anfang an kein Pixelfehler zu sehen ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass auch in Zukunft keiner entstehen wird ??

  • Ich habe etwas ähnliches gefunden:


    "Laut Aussage von Eizo ist ein Pixelfehler produktionsbedingt und kein Alterungsfehler. Demnach soll laut Hersteller auch nach längerem Betrieb kein neuer Pixelfehler hinzukommen."


    Nachzulesen bei: unter 17TFT --> Eizo 557 0 Pixelfelergarantie.


    Sorry ist, ein Popup fenster, kann deswegen keinen richtigen Link schicken.


    Habe versucht mal kurz bei Eizo sowas zu finden, bin aber mit der Suchfunktion auf der deutsche Homepage nicht weitergekommen.


    Ob das die anderen hersteller auch so sehen weiß ich nicht!


    Grüße

  • Das der Kunde nicht über die PF-Klasse 2 informiert wird, ist so nicht richtig.
    Auf dem Karton steht doch die ISO Norm drauf, somit kann sich doch auch jeder Kunde informieren (z.B. Nachfragen), was es damit genau auf sich hat.
    Somit sehe ich da, falls der Verkäufer nicht falsch informiert, ein Selbstverschulden.


    Aber an alle die sich hier vorher informiert haben, wenn ihr es nicht akzeptieren könnt, warum kauft ihr dann so ein Gerät?
    Ich würde mich vor dem Kauf eingehend über die Rechtslage informieren, denn dann habt ihr etwas in der Hand.
    Vermutungen helfen auch keinem weiter, das Gerichte etwas entscheiden könnten.

    Viele Grüße
    Randy

  • Ich stimme Randy zu, den informierten Käufer braucht man nicht aufzuklären.


    Try2fixit hat deshalb auch eine Einschränkung gemacht: "Natürlich sind die Kunden durch Prad hier schon sehr gut informiert, aber was ist mit den "ahnungslosen" Kunden, die kaufen, ohne über die Problematik bescheid zu wissen. Diese dürften das sehr wohl für einen Mangel halten."


    Sprich die Grundschullehrerin, die gehört hat, das es jetzt flache Bildschirme gibt, und sie 12 Stunden versucht das Staubkorn mit einem fuselfreien Tuch (genau nach Handbuch) zu entfernen. :D


    natürlich steht es auf dem Karton drauf, aber erstens wer liest schon was auf dem Karton steht? Und versteht das auch jeder.


    Habe mir mal die Mühe gemacht das zu tun. Auf einem Samsung Monitor stand, unter ca. 10000000 Preisen (PC-Welt Top 10, PCGames Platz 1 etc. etc.) die fast vollflächig auf der einen Seite abgebildet waren ganz klein (Schriftgröße 5): "Das Produkt muß nicht zwangsläufig alle hier abgebildeten Preise auch gewonnen habe (oder sowas in der Art)"


    Soviel zu dem was auf Verpackungen steht! ;)

  • Ich werde mich ab diesem Punkt nicht mehr hierzu äußern, aber bitte hört auf das RECHT zu verdrehen, weil wir doch eine seriöse Community bleiben wollen. Danke.

  • @Totamec


    Tschuldigung, auf wen/ worauf bezog sich das jetzt?????

  • @ randy
    Ich bin zwar was das Thema allgemein betrifft auch deiner Meinung.
    Aber mal ganz ehrlich:
    1. Was nützt mir ein Hinweis auf dem Karton, wenn ich etwas online bestelle ( nicht jeder Händler weist in seinen Produktbeschreibungen auf die Pixelfehlerklasse hin )?
    2. Der Karton ist für mich eine Verpackung und keine AGB. Ich denke, die wenigsten würden noch nicht einmal merken wenn es sich um die Verpackung eines anderen Gerätes handeln würde (zähle mich auch dazu ).
    Oh, ich sehe gerade Totamec hat es auf den Punkt gebracht. Zu einem für jedermann vernünftigen Ergebnis wird es hier doch nicht kommen.


    gruß

  • Zitat

    Original von Totamec
    Ich werde mich ab diesem Punkt nicht mehr hierzu äußern, aber bitte hört auf das RECHT zu verdrehen, weil wir doch eine seriöse Community bleiben wollen. Danke.


    Sorry Tota, aber ich habe schon genug Semester Wirtschaftsrecht hinter mir, um etwas derartiges beurteilen zu können.


    Trotzdem maße ich mir nicht an, perfekte Rechtskenntnisse zu besitzen. Aber vielleicht könnte ja ein Rechtsanwalt, oder ein Richter etc. hier mal ein wenig dazu schreiben.


    Ich bezeichne das im übrigen nicht "als Recht verdrehen", sondern als Kundenschutz. Ich werde im übrigen bei meinem Rechtsprof. noch einmal nachhaken, wenn das neue Semester im März beginnt. Der ist schließlich Richter und ich denke, daß er das sicher gut beurteilen kann.


    Ich danke Dir für Deinen "netten" Kommentar! Den hättest Du Dir auch sicher sparen können!


    Zu Randy: Die Information sollte vor dem Kaufvertragsabschluß stattfinden. Nicht nachher. Das meinte ich damit.

  • Zitat

    Original von Try2fixit
    .


    Ich danke Dir für Deinen "netten" Kommentar! Den hättest Du Dir auch sicher sparen können!


    Bitte..

  • Hallo Randy!


    Ich stimme Dir zu, allerdings scheint dem aber nicht immer so zu sein.


    TFTshop.net Belinea 101705 + weitere Informationen, nichts zur Pixelfehlerklasse (obwohl sonst eigentlich ziemlich viele Informationen gegeben werden.)


    F-m-shop.de, gibt Infos.


    tec-company.de (Benq TFT 17 Zoll FP767 ) keine Infos, auch nicht bei mehr Details.


    Weitere Stichproben habe ich mir gespart. Ist also ein sehr durchwachsenes Bild.


    Kann also sein, das ich als Käufer das erste mal von Pixelfehlerklasse höre wenn ich den Karton sehe (sprich den Kauf getätigt habe). Obwohl soweit ich mich erinnere kann auf keinem der vielen Kartons die ich bisher gesehen habe irgendetwas interessantes draufsteht. Wenn ich als Kunde unwissend bin und Pech habe, höre ich das erste mal von Pixelfehlern, wenn ich mich beim Kundendienst beschweren will.


    Allerdings bezweifel ich, daß in Ladenlokalen eine bessere "Aufklärung" stattfindet!


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von HMauermann ()

  • Da hast du allerdings auch recht.


    Aber ich sage mal für die Leute, die sich vorher im Board informiert haben, gilt das auf jeden Fall nicht.


    Wir reden mittlerweile aner etwas am Thema vorbei.
    Über diese Frage sollten wir hier weiter diskutieren.

    Viele Grüße
    Randy

    • Offizieller Beitrag

    Try2fixit


    Deine Aussagen zum Rechtsanspruch auf einen fehlerfreien TFT-Monitor kann ich nicht nachvollziehen. Geräte werden innerhalb bestimmter Spezifikationen hergestellt. Dafür gibt es ganz klare Definitionen und eine ISO-Norm. Für alle die es interessiert, was ISO denn nun bedeutet, der soll diesen Link verfolgen!


    Ich denke wenn hier ernsthafte Möglichkeiten bestehen würden, hätten unsere lieben Verbraucherschützer schon mal einen Musterprozess geführt. Das machen sie nämlich ganz gerne.


    Wenn ich mir einen PC kaufe, muss dieser bestimmte Strahlungsnormen erfüllen. Wenn er das nicht tut? Es werden wohl 99 % aller Endverbraucher niemals erfahren, weil man die Strahlen ja nicht sieht. Pixelfehler dürften wohl die Mehrzahl der Verbraucher erkennen. Die Frage ist nur was ist wohl schädlicher?


    Aber zurück zum Thema. Wenn die Strahlungsnorm nicht eingehalten wird, kannst Du das Gerät tauschen. Wenn die Pixelfehlerklasse nicht eingehalten wird, kannst Du das Gerät ebenfalls tauschen.


    Hast Du schon einmal davon gehört, dass ein Endverbraucher einen Händler verklagt hat, weil dieser nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass der Computer strahlt? Und Strahlung kann man ja auch nur als Fehler ansehen und weniger als Feature!


    Ich persönlich finde Deine Bemerkung über Totamec hättest Du Dir sparen können, um es in Deinen Worten zu sagen. Gerade bei so sensiblen Themen, wo die User sehr kontrovers diskutieren, sollte man sich mit Spekulationen zurückhalten.


    Wenn Du klare Fakten hast, gerne. Aber hier geht es weniger darum Firmen oder Händler zu verklagen, sondern über die Technologie, Einblick in die Materie zu erhalten und Fragen zu diskutieren. Prozesse, Klageschriften oder sonstwas dürften in diesem Forum besser aufgehoben sein.