Nachdem ich nun die AGB diverser Firmenhomepages () durchgesehen habe stellen sich mir bezüglich Vertragsabschlüssen im Fernabsatz einige wichtige Fragen.
Die zentrale Frage ist, ob das Rücktrittsrecht von Verbrauchern überhaupt in den AGB ausgeschlossen werden kann? Man beachte folgende Ausführungen:
Was mir in diesem Zusammenhang überhaupt nicht einleuchten will, ist die meist anzutreffende Formulierung, dass ein Rücktritt vom Vertrag nur unter der Bedingung möglich ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet und in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung zurückgeschickt wird.
Ein angemessenes Entgelt wird nur bei Artikeln behoben, die Gebrauchsspuren aufweisen oder deren Verpackung beschädigt ist.
Soll das nun etwa heissen dass ich nur vom Vertrag zurücktreten kann ohne mehr als nur die Transportkosten für die Rücksendung der Ware zahlen zu müssen, wenn ich den bestellten TFT orginalverpackt also wie er angekommen ist herumstehen lasse und dann zurückschicke, das kanns ja wohl nicht sein dass ich den nicht mal kurz anschließen darf um ihn mal anzusehen bzw einzuschalten für ca 15 min? 
Außerdem würde ich gerne wissen was man unter Gebrauchspuren verstehen soll, ist das beim TFT ein Überprüfen des Betriebstundenzählers?
Nun vielleicht ist entweder jemand von euch ein Jurist oder kennt sich mit diesen Dingen aus, er würde mir mit seiner Meinung sehr weiterhelfen(Rechtslage von Österreich ist zu beachten, wird aber in Deutschland nicht viel anders sein denk ich mal).
Wie verhält es sich eigentlich mit dem angemessenen Entgelt, gibts dafür irgendwelche Obergrenzen oder durchschnittliche Prozentsätze (leider hab ich nichts in der Judikatur gefunden)?