Beiträge von RunnY

    Hi,
    wenn du schon einen älteren PC hast und auch kein PC-Schraubertyp bist, könnte das auch eine sehr gute Alternative sein.


    TV Box DVB-T

    oder
    TV Box Analog


    Der Vorteil ist hier, dass sich eine solche Kombination deutlich komfortabler bedienen lässt. Grade beim TV gucken musst du nicht jedesmal den PC hochfahren. Ausserdem ist der vielleicht auch recht laut. Weiterhin kannst du dir den TFT Monitor aussuchen, der dir am ehsten zusagt, da diese Boxen einfach per VGA angeschlossen werden.
    Beim Sound könntest du dir wahlweise einen TFT mit integrierten Boxen holen und die TV-Box dort anschließen oder du holst dir für 20 € entsprechende Lautsprecher.


    Du sprichst von einer digitalen Kabel Box die du anschließen möchtest. DVB-T bietet eine vergleichbare Bildqualität, jedoch müsstest du natürlich auf Zusatzsender die dir eine solche Box bereitstellt verzichten.


    Felix
    Heutige Full-HD Fernseher (gängig ab 37") die das 1:1 Pixelmapping beherrschen eignen sich auch sehr gut als PC-Monitor Ersatz. Überschreiten aber dein geplantes Budget kammleguan.


    Gruß

    Zum LG unf Hyundai würde mir als dritte Alternative noch der NEC einfallen. Liegt aber dann mit 610€ schon stark ausserhalb deines Budgets. Kommt aber wahrscheinlich optisch deinen Wünschen am nächsten. Anstonsten, wie hier schon öfters erwähnt, der Hyundai =).


    Link zum NEC


    Gruß

    Ich fasse zusammen:
    Du besitzt momentan ein TFT mit S-IPS Panel. Benutzt ihn für CAD, Grafik, Fotobearbearbeitung.
    Und jetzt willst du wissen, ob ein TFT mit TN-Panel dich "glücklich" macht bzw. für deinen Verwendungsbereich gut geeignet ist ? ?(

    Die 64 Bit Speicheranbindung der Grafikkarte haben mit deiner CPU oder deinem Betriebsystem nix zu tun. Die Warnung steht nur dabei weil sich 256 MB speicher nicht effizient mit 64 Bit adressieren lassen. Also ein Performancenachteil entsteht dir daraus letztentlich, der sich aber nur bei spielen bemerkbar machen würde. Und dafür ist die Karte sowieso nicht ausgelegt.


    Der Link zeigt eine ältere Nvidia-Karte für die auch nicht mehr Gründe zum Kauf sprechen als für die ATI 2400. Dual-Link fähig ist auch die. Wobei das für dein 22" TFT sowieso nicht von Nöten wäre. Ist nach meinen Informationen erst bei Auflösungen erforderlich die von 30" Geräten erreicht werden.

    Da du keine besonderen Anforderungen an deine neue Grafikkarte hast, kannst du da prinzipiell nicht viel verkehrt machen.


    Z.B. die hier


    - Günstig
    - Aktueller Grafikchipsatz
    - Option hochauflösende Filme die mit deinem alten CPU nicht mehr lauffähig wären mit diese Grafikkarte doch noch flüssig wiederzugeben (Richtiger Decoder vorausgesetzt)

    Für Games und Webdesign sollte HDCP überhauptkeine Rolle spielen. Ziel dieser Verschlüsselung ist es das Kopieren von Bild und Ton Informationen auf dem Weg vom Abspiel- zum Wiedergabegerät zu unterbinden. Wird also auch in Zukunft nur Sinnvoll bei Videos(z.B. Blu-Ray/HD-DVD) und vielleicht noch Audiodateien einsetzbar sein.


    Bei Webdesign, je nach dem ob Beruflich oder als Hobby, ist eine natürliche und stabile Farbdarstellung m.M. nach aber schon wichtig. Naja, musst du selber wissen...


    Gruß

    Du hast noch den ganz neuen Hyundai W241D vergessen.
    - noch keine Testberichte
    - kaum User Berichte (zwei hab ich gefunden)
    - sehr günstig (ab ca. 550€)
    - S-PVA Panel
    - Pivot hat er auch


    und das Wichtigste, wenn du dich für den W241D entscheidest, würdest du viele Usern hier im Forum mit einem Bericht sehr glücklich machen :tongue:


    Aber du scheinst ja durchaus bereit zu sein deutlich mehr auszugeben um kein oder kaum Kompromisse beim TFT einzugehen. Ich denke, zu diesem Kampfpreis wird es immer irgendwelche Einschränkungen geben. Noch sind aber keine gravierende bekannt.


    Gruß

    Hi
    ich finde auch das sich der W241D sehr interessant anhört. Hoffen wir mal sich es Prad.de doch noch einmal überlegt und diesen TFT testet. Der Hyundai hebt sich ja doch deutlich von der Masse ab mit einem 24" VA Panel zu so einem Kampfpreis. Zudem ist er brandneu. Also m. M. nach auf jeden Fall testenswert da er für viele Leute interessant sein dürfte die nocht zwischen einem 24" TN oder VA/IPS pendeln. Die einzige Alternative, der LG 245WP, ist ja doch schon eine Generation älter - ich möchte ihn jetzt nicht als Auslaufmodell bezeichnen - und wird vielleicht auch nicht mehr so lange produziert.


    An deiner Stelle würd ich mich für den Hyundai entscheiden, bzw. ihn mal testweise bestellen. Mir geht es jedenfall so, dass ich mich anschließend immer mehr ärgere wenn ich festelle, dass ich nicht 100% zufrieden mit der Anschaffung bin und ich für einen vertrehtbaren Mehrpreis ein Produkt hätte erweben können, welches diesen Anspruch erfüllt hätte. In einem anderen Forum wo du aktiv bist meine ich gelesen zu haben, dass für dich der 245WP aufgrund seiner Pfeif-Geräusche nicht in Frage kommt. Nach meine Informationen sind diese aber nahezu unhörbar und beeinträchtigen selbst empfindliche Naturen kaum;-).
    Ich habe selbst vor mir in den nächsten Monaten meinen ersten, eigenen TFT zu kaufe und schwanke - ja ich bin bereits in der Planungsphase;-) - ziwschen dem LG und nun auch dem Hyundai. Beim LG wurde positiv erwähnt, dass er kein Glitzern auf der Paneloberfalche hat wie manch andere.


    Ist das ein Novum der M-VA Panels? Oder kann es auch bei diesen dazu kommen?


    Bei uns in der Famile steht ein Samsung 215TW mit P-VA Panel bei dem mir das störend aufgefallen ist.
    Der W241D wird ja auch mit einem P-VA Panel produziert. Glitzert er deshalb auch zwangsweise?



    Gruß RunnY

    Ich weiß es nicht genau, würde aber vermuten, dass es mit dem dynamischnen Kontrast deines TFT zusammenhängt. Ein ähnliches Phänomen konnte ich auch bei unesem Plasma-TV beobachten wenn die Funktion ActiveControle(so hieß sie glaube ich) aktiviert war. Diese hat nämlich den Kontrast, laut Bedienungsanleitung, dem aktuellen Bild angepasst. Beim Wechsel zu einem dunklen Bild mit vielen Schwarztönen wurden diese nach kurzer Zeit nochmal abgesenkt. Davon war aber der gesamte Bildinhalt betroffen und nicht nur die dunklen Bereiche. Mich hat der Effekt auch sehr gestört, so dass ich letztendlich doch lieber auf den dynamischen Kontrast verzichtet habe.
    Aber wie gesagt ist nur eine Vermutung von mir. Vielleicht kannst du den dynamischen Kontrast mal testweise im OSD deaktiveren.


    Gruß

    Der TFT Hersteller Yuraku hat einen neuen 24" Monitor vorgestellt. Der YV24WBH1 soll Mitte Oktober beim Händler stehen und laut mehreren News-Seiten einen empf. VK von etwa 450€ haben.
    Das interessante aber ist der angegebene Blickwinkel von 180° Horizontal als auch Vertikal. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass es sich um ein Modell handelt, bei dem kein TN+Film Panel verbaut wurde. Zum Vergleich: ein der Samsung 245B wird mit einem Blickwinkel von 160°H/V angegeben. Das Panel kommt laut Datenblatt von AUO und weist eine Reaktionszeit von 8ms auf.
    Der niedrige Preis spricht allerdings mehr für großzügige Messtoleranzen seitens Yuraku, als für ein VA- oder IPS-Panel.


    Quellen
    Yuraku offizielle Homepage
    Datenblatt zum Yuraku YV24WBH1


    MfG RunnY

    Hey,


    m.M. nach ist es nicht rechtens, wenn du in diesem Fall dem Händler etwas erstatten musst. Ich hab zwar kein Jura studiert, versuche es dir aber mal mit meine "normale" Wortschatz zu erläutern ;-).


    Ganz wichtig, du hast aus der dir gelieferten Ware keinen Nutzen gezogen. Du hast sie (nach eigenen Angaben) lediglich für eine sehr kurze Zeit geprüft.


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    Fernabsatzgesetz
    Widerrufsrecht
    Rechtsfolgen Widerruf


    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


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    Zwei Punkte in diesem Absatz:


    Du bist in den AGBs der Händlers zwar auf die Möglichkeit hingewiesen worden wie Unkosten zu vermeiden sind, (Auszug: „[...] Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.[...]“) diese Ausführung ist aber m.M. nach sehr zweifelhaft, weil es bei der Prüfung der Sache unvermeidlich ist, dass eine Wertminderung stattfindet.


    Zweiter Punkt der vom Gesetzgeber ganz klar geregelt ist und auch den obigen Abschnitt betrifft, die Wertminderung bzw. Verschlechterung kann dir, im Falle einer Prüfung der Ware wie du es auch gemacht hast, als Endverbraucher nicht auferlegt werden.



    Also ich würde mich in keinem Fall auf eine "Nutzungspauschale" einlassen und den Händler drauf hinweisen das du den TFT, nicht wie von ihm angeben 7 Stunden in Betrieb hattest, sondern die tatsächliche Zeit angeben (etwa eine Stunde sagtest du).


    Gruß RunnY