Pixelfehler nach Neukauf, trotz Pixelfehlerüberprüfung

  • hallo!


    eine frage:
    ich habe vor einem monat einen hansol bei der firma display planet gekauft.
    dazu habe ich eine pixelfehlerüberprüfung mitbestellt.
    jetzt besitze ich den hansol einen monat und habe heute das nokia monitor testprogramm laufen lassen und einen störenden pixelfehler entdeckt.
    kann ich dies jetzt wohl noch nach 4wochen reklamieren? oder ist es dafür schon zu spät ?


    was meint ihr ??

    Einmal editiert, zuletzt von englishfire ()

  • Wenn Dich der Pixelfehler so arg stört, würd ichs an Deiner Stelle einfach probieren, d.h. mal beim Support des Händlers nachfragen.


    Rein rechtlich ist die Sache denke ich einfach: der Händler garantiert Dir mit der Pixelfehlerüberprüfung ja nicht, dass Dein Display für alle Ewigkeiten keinen Pixelfehler haben wird. Insofern kann der Fehler auch eine Minute nach dem Aufstellen auftauchen, ohne dass es diese dubiose Dienstleistung wie auch immer schmälert. Da es auch innerhalb der Pixelfehlerklasse II ist, bleibt Dir somit nur die Kulanz des Händlers.

  • Ganz so einfach ist es nicht.
    Es kommt darauf an, was du genau von display planet gekauft hast.
    Du kannst nur einen einfachen Test gekauft haben, wo du jetzt keinen Anspruch mehr hast
    oder du hast einen Test gekauft, auf den display planet 2 Jahre Gewährleitung geben muss..


    Ich habe grad auf der Seite geschaut, aber leider keine ausführlichen Infos dazu gefunden.

    Viele Grüße
    Randy

  • So etwas halte ich ökonomisch für unsinnig und rechtlich für nicht haltbar.


    Es ist schlichtweg nicht möglich, eine zwei Jahre dauernde Pixelfehlergarantie zu geben. Jede Evaluation wird zu dem Schluß kommen, dass eine wie bei Display Planet angebotene Garantie sich ausschliesslich auf den Auslieferungszustand bezieht.


    Gäbe es für 30,- € eine zwei Jahre andauernde Pixelfehlergarantie, und auf die zwei Jahre kommst Du wahrscheinlich nur aufgrund der in Deutschland herrschenden Gewähleistungspflicht von 2 Jahren, dann müsste der Händler das Gerät innerhalb dieser zwei Jahre gegen ein anderes ohne Pixelfehler austauschen, jedes Mal, wenn auch nur ein Pixelfehler vorkommt. Soetwas würde einen Run auf einen solchen Händler auslösen und aufgrund der Fehlerwahrscheinlichkeiten in kürzester Zeit zu dessen Ruin führen.

  • Da gebe ich Tankred uneingeschränt Recht.
    Ein Händler könnte solche Garantien gar nicht aussprechen, da er durch die Hersteller keine "Rückendeckung" hat, und Geräte verkaufen würde, die es laut Hersteller offiziell "gar nicht gibt" (Pixelfehlerklasse1)...

  • Wieso? Wenn der Händler dem Kunden eine Eigenschaft der Ware zusichert - egal ob diese Eigenschaft serienmäßig ist oder nicht - dann hat er auch dafür gerade zu stehen. Rausreden mit "Der Kunde hat nur den Test bezahlt - eine Garantie dafür hat er nicht" dürfte er sich genauso wenig können, wie ein Handwerker auch für seine geleistete Arbeit gesetzlich verpflichtet ist Gewährleistung zu geben.


    Ansonsten hätte er dem Kunden ja eine Scheinleistung verkauft und müsste sich vielleicht sogar der Sittenwidrigkeit verantworten.


    Natürlich bezieht sich eine Gewährleistung nur auf den Zeitpunkt des Verkaufs - aber 6 Monate hat der Händler die Beweispflicht, dass der Makel nicht bestanden hat - und dass ihm wohl genauso unmöglich wie für den Käufer nach dieser Frist den Beweis zu erbringen.

    Einmal editiert, zuletzt von NeoTiger ()

  • Hallo zusammen,
    ich denke ein Pixelfehlertest hat die Halbwertzeit einer Hauptuntersuchung beim PKW.
    Eine ganz neue Plakette sagt lediglich aus, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung keine gravierenden Mängel vorlagen.
    Einen Tag später mag ALLES wieder ganz anders aussehen.
    In diesem Zusammenhang weise ich auf diverse Gerichtsurteile diesbezüglich hin, wo Gerichte entschieden haben, dass bei einem PKW eine ganz frische Plakette kein Qualitätsmerkmal ist, auf welches sich ein Käufer verlassen kann.
    Seit der Reformierung des Gewährleistungsrechtes haben solche Urteile jedoch keine Basis mehr, soll heißen, die Urteile wurden vor der Änderung ausgesprochen.


    Zum aktuellen Fall.
    Nach 4 Wochen auf Pixelfehlerfreiheit zu prüfen ist, objektiv betrachtet, erheblich zu spät. Theoretisch kann der Monitor pixelfehlerfrei geliefert worden sein und der jetzt defekte Pixel hat sich halt Zeit gelassen. Beweisen kann man das wohl nicht mehr, und darauf kommt es doch an.


    Was lernen wir daraus ? Geld sparen und keine Prüfung kaufen und vor Ablauf der 14-tägigen Frist des FAG prüfen und handeln.


    @ englishfire
    Wie störend kann ein Pixelfehler sein, wenn man den nach 4 Wochen nur unter Mithilfe des Nokiatestes feststellt ? Lass Dich nicht von der Pixelfehlerhysterie anstecken. Mein Monitor hat 3 Pixelfehler und die habe ich direkt nach Erhalt der Ware festgestellt. Ich könnte Dir noch nicht mal sagen, wo die denn sind, denn im Alttagsgebrauch sehe ich die wirklich nicht.



    In diesem Sinne
    Gruß Windoof

  • Eine Pixelfehlerprüfung vom Händler halte ich für Unsinn und ich möchte nicht wissen wie da bei den meist getestet wird! Ich habe da schon schlechte Erfahrungen gemacht (klick hier) und habe seitdem von solchen extra Überprüfungen beim kaufen von Displays abstandgenommen (von dem Geld was so eine Pixelfehlerprüfung kostet, kauf ich mir z.B. lieber ein Paar DVDs, da ist das Geld deutlich besser angelegt :D).

  • nun ja, ich hab display-planet mal angeschrieben. mal schauen, was die dazu sagen.


    ich hab den monitor, obwohl vor 4 wochen gekauft, leider erst neulich in betrieb genommen und daher bei der lieferung nicht ausgiebig getestet.


    und sobald man einen pixelfehler entdeckt hat, ist man in seinen bann gezogen und man schaut immer wieder drauf und ärgert sich....

  • NeoTiger:


    Diese Diskussion ist hier im Board bereits mehrfach gelaufen und hat immer wieder hohe Wellen geschlagen.


    Der Kunde kauft in der Regel eine Pixelfehlerfreiheit bei VERSAND / LIEFERUNG +14 Tage natürlich. In dieser Zeit ist der Kunde auf der sicheren Seite. Anschließend greift die Garantieleistung des Herstellers zu den in den jeweiligen Datenblättern des Gerätes nachzulesenden Bedingungen.


    Daraus eine (garantiefähige) Eigenschaft der Ware abzuleiten ist nicht möglich, da die Geräte nicht als Pixelfehlerklasse 1 gefertigt werden. Somit besitzen Sie diese von dir genannte Eigenschaft von vornherein nicht!!! Dies ist auch durch einen vorausgehenden Test nicht zu ändern...


    Wenn mich ein Kunde bittet, ein Originalverpacktes Gerät auszupacken, um festzustellen, ob ein Kratzer dran ist, kann ich das natürlich vor Versand tun, und ihm versichern, dass kein Kratzer dran ist. Dies bedeutet aber noch lange nicht, das dieses Gerät gegen Kratzer unempfindlich ist...
    Du zahlst also nicht für eine zusätzliche Garantie im rechtlichen Sinne, sondern für eine Dienstleistung (nämlich der Überprüfung selbst)...


    Soviel zum Wert und Sinn einer Pixelfehlerprüfung...
    Deswegen, und aus einigen anderen Gründen, bieten wir eine solche Prüfung nicht an...


    Ansonsten hat windoof bereits andere wesentliche Punkte erhellt.
    Wie störend ist ein Pixelfehler, den man erst nach vier Wochen mittels eines Testprogramms wahrnimmt??? -Aber dies zu entscheiden, obliegt nicht uns, sondern wird immer vom Kunden entschieden...

  • englishfire hat schon recht. Wenn man einmal weiß, dass ein Pixelfehler vorhanden ist, starrt man ständig drauf :D

  • So einfach ist es nun auch nicht!
    Auf der Seite von display planet steht unter dem TFT
    Optionen:
    Pixelfehlergarantie: (Auswahlbox) Keine Pixelfehler (+30,00 Euro...)
    Von einer Zeitlichen Beschränkung ist da nicht die Rede!
    Und selbst wenn der Händler eine Zeitbeschränkung angibt, so ist sie mit Sicherheit nicht gültig!
    Wenn ich mich recht erinnere, muß bis zu ein halbes Jahr der Händler dafür gerade stehen, danach muß der Käufer nachweisen, das der Mangel schon
    beim Kauf war.
    Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen, auch nicht nach 4 Wochen!

    Gruß vlk


    Besucht doch mal meine nicht kommerzielle Homepage zum Thema "Siggis Silent- PC" über den www Button.

  • So, jetzt mal was Allgemeines zu Pixelfehlern:
    Ich sitze hier an meinem Gericom-Laptop, der etwa 2,5 Jahre alt ist. Ich wusste bis Februar 2004 nicht, was ein Pixelfehler überhaupt ist und dass es sowas gibt.
    Während ich mich hier im Board über einen neuen TFT informiert habe, habe ich gelernt, was Pixelfehler sind. Daraufhin habe ich zur Probe mal die ganzen Tests (Pixperan und Nokia usw.) hier auf dem Laptop gemacht.
    Ergebnis: ich habe einen ständig roten Subpixelfehler im oberen Drittel des Bildschirms, ziemlich mittig. Also den fiesesten Fehler an der gemeinsten Stelle. Aber: er fällt mit beim Arbeiten gar nicht auf...
    Immer wenn ich im Board bin und Pixelfehler lese, suche ich ihn wieder und finde ihn mal schneller, mal nicht so schnell. Hmmm.
    Das Gleiche gilt für die Schlieren: Ich hab auf dem Monitor auch ein paar Shooter gespielt (u. a. Wolfenstein). Ist mir nie aufgefallen, dass das schliert. Hmmmmm..
    Hätte ich hier nichts über die REBK-Streifen gelesen, bin ich mir ziemlich sicher, dass ich den VP201s (danke nochmal tftshop) behalten hätte, WEIL ICH NICHTS GESEHEN HÄTTE. Hmmmmmmmm.
    Also: nicht aufregen, cool bleiben, zwei, drei Tage mit dem Monitor arbeiten und dann nochmal checken, ob es stört.

    Bevor Ihr eine Frage stellt, schaut bitte in die FAQ. Die meisten Fragen wurden schon einmal gestellt und sind dort ausführlich beantwortet. Auch das Lexikon ist immer einen Blick wert.

    Einmal editiert, zuletzt von Stormbringer ()

  • Da muß ich Stormbringer recht geben!
    Man schaut nur auf einen Fehler, wenn man daran erinnert wird!
    Aber darum geht es hier nicht!
    Wenn ich 30 Euro für "Keine Pixelfehler" bezahle, möchte ich auch keine und nicht nur eine Überprüfung beim Händler zum Zeitpunkt der Auslieferung!
    Hier geht es einzig und allein um die Aussage des Händlers (Auswahlbox) "Keine Pixelfehler"!
    Der Händler hat etwas versprochen, was er so nicht gemeint hat.
    Er hätte schreiber müssen "Keine Pixelfehler bei Auslieferung" oder ähnlich!

    Gruß vlk


    Besucht doch mal meine nicht kommerzielle Homepage zum Thema "Siggis Silent- PC" über den www Button.

  • Genau dieser Ärger, den man bekomme KANN, wenn trotz einer solchen Prüfung PF da sind, ist ein Grund (mal von den mehr Kosten abgesehen), warum ich das nie nehmen würde.


    Man sollte auch nie vergessen, wenn man eine Prüfung beauftragt, welche nur für den Zeitpunkt vor der Auslieferung gilt, dass auch noch einiger Zeit noch PF hinzukommen können.
    Es empfielht sich eingeltich immer vor dem Kauf nachzufragen, wie der Händler seine Garantie versteht und das ganz am besten auch schriftlich von ihm zu bekommen.


    Die meisten (Sub-)PF stören ja wirklich kaum (ich habe selbst welche) und sind bei arbeiten nicht zu finden.
    Und wenn man wirklich ein Geräte erwischt, welches störende hat, so kann man das FAG in Anspruch nehmen. Allerdigs werden bei einigen Herstellern auch Geräte mit 1 PF getauscht, wenn sie z.B. in der Mitte liegen (z.B. Acer).
    Das muss man aber für jeden Hersteller extra nachschauen.



    Ich bin auf jeden Fall auf die Antwort von display planet gespannt.

    Viele Grüße
    Randy

  • Zitat

    Original von vomlandsknecht
    Wenn ich 30 Euro für "Keine Pixelfehler" bezahle, möchte ich auch keine und nicht nur eine Überprüfung beim Händler zum Zeitpunkt der Auslieferung!
    Hier geht es einzig und allein um die Aussage des Händlers (Auswahlbox) "Keine Pixelfehler"!
    Der Händler hat etwas versprochen, was er so nicht gemeint hat.
    Er hätte schreiber müssen "Keine Pixelfehler bei Auslieferung" oder ähnlich!


    Und genau da finde ich, hast Du einen Denkfehler. Es gibt (wie ich oben bereits geschrieben habe) nur zwei Möglichkeiten:


    1. Die Garantie bezieht sich auf die Pixelfehlerfreiheit bei Auslieferung
    2. Die Garantie bezieht sich auf die Lebenszeit des Displays, da keine Angabe über einen bestimmten Zeitraum gemacht wurde


    Niemand und ich meine wirklich niemand, kann doch auf die Idee kommen, dass ein Händler die zweite Variante anbietet. Das ist, wie bereits oben geschrieben, nicht zu garantieren, da es ökonomisch einfach nicht machbar ist.


    Irgendwie erinnert mich das an den Grund, warum heute in Mikrowellen steht, man solle keine Haustiere darin trocknen... :rolleyes: ;)

  • Also ich finde Dein Vergleich hinkt. Ich würde das wie vomlandsknecht interpretieren. Ich muss mir doch keine Gedanken machen, ob ein Angebot aus Händlersicht ökonomisch sein kann. ... :rolleyes:

    Grüssle kermit
    Das Leben ist eins der schwersten. :D

  • Ich finde nicht, dass mein Vergleich hinkt.


    Die Hersteller haben das in den USA sicher nicht in die Geräte geschrieben, weil sie alle Tierfreunde sind. Vielmehr gibt es dort einfach viele Leute, die ähnlich wie vomlandsknecht argumentieren. So stecken Leute ihren Hamster zum trocknen in die Mikrowelle und verklagen den Hersteller, weil der nicht draufgeschrieben hat, dass Hamster platzen, wenn man sie in die Mikrowelle steckt. Hamster gehören aber aus logischen Gründen weder zum Trocknen in die Mikrowelle, noch in den Backofen und auch nicht zum Waschen in die Waschmaschine. Das muss man IMHO als Hersteller nicht auf das Gerät schreiben, sondern das sollte dem Kunden schon aufgrund des hoffentlich vorhandenen, gesunden Menschenverstandes einleuchten.


    Ebenso finde ich, dass man bei einer Leistung wie einer Pixelfehlergarantie nicht davon ausgehen kann, dass diese sich auf mehr als eine Überprüfung vor Auslieferung bezieht. Alles andere ist eben nicht logisch, da unmöglich zu garantieren.

  • Okay, halten wir mal fest:


    Der Händler kann eine Leistung "Pixelfehlertest" zusätzlich zur Ware verkaufen. Anhand der Beschreibung der Leistung sollte der Kunde sich vergewissen ob ...


    - mit Pixelfehlertest nur gemeint ist, dass überprüft wird, ob sich das Gerät seine Pixelfehlerklasse einhält, oder


    - ob auf vollständige Pixelfehlerfreiheit selektiert wird


    Wobei ich denke, dass ersteres ziemlich link vom Händler wäre, denn die meisten Kunden würden wohl der Annahme verfallen, dass ein solcher Test ihnen ein pixelfehlerfreies Gerät gewährleistet. Das wäre wohl Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob hier der Kunde fehlgeleitet wird (aus dem selben Grund darf hierzulande kein Getränkehersteller Mineralwasser in 0,65l-Flaschen verkaufen, auch wenn er sie entsprechend deklariert).


    Hat er in der Leistungsbeschreibung aber die Selektion auf totale Pixelfehlerfreiheit zugesagt, dann muss er für diese auch Gewährleistung aufbringen - allerdings nur darauf, dass zum Zeitpunkt der Verkaufs bzw. der Überprüfung kein Pixelfehler existiert hat.


    Problematisch ist jetzt die Frage, ob ein Pixelfehler ein "offensichtlicher" Mangel oder ein versteckter ist. Offenbar berufen sich die meisten Händler auf ersteres, und schließen damit die Reklamation nach den 14 Tagen aus, innerhalb der der Kunde gesetzlich verpflichtet ist solche Mängel anzuzeigen. Denn die gesamte Gewährleistung von 2 Jahren beschränkt sich faktisch nur auf versteckte Mängel - solche, die dem Kunden nicht sofort hätten auffallen können oder sich von versteckten ableiten lassen.


    Ich würde nur jedem raten, der sich einen solchen Pixelfehlertest leisten will, sich beim Händler zu vergewissern, dass dadurch auch Pixelfehlerfreiheit zugesichert wird und sofort nach Erhalt des Geräts selbst einen Test zu machen um innerhalb von 14 Tagen reklamieren zu können (entweder aufgrund des Pixelfehlers oder einfach auf FAG).


    Wer nach diesen zwei Wochen einen Pixelfehler entdeckt, ist entweder auf einen kulanten Händler angewiesen, oder aber zieht damit vor Gericht um ein für allemal von einem Richter klarstellen zu lassen, ob Pixelfehler nun zu den offensichtlichtlichen oder versteckten Mängeln gehören.



    Aber andererseits kann man ja auch ohne Händler-test das Gerät selbst auf Pixelfehlerfreiheit überprüfen und bei negativem Ergebnis grundlos zurückschicken. Also insofern gebe ich TFTshop schon recht, dass die Pixelfehlertests im Grunde witzlos sind - außer man will das Risiko mindern überhaupt einen Reklamationsfall durchmachen zu müssen.

    2 Mal editiert, zuletzt von NeoTiger ()