Zurückschicken und neu bestellen?

  • Hi!


    Da mein TFT leider zwei ziemlich nervige Rote Pixelfehler in der Mitte des Bildschirms hat, möchte ich von meinem 14 Tage Rückgaberecht gebrauch machen und ihn zurückschicken. Dort muss ich ja keine Gründe angeben, kann ich dann aber den gleichen TFT direkt nochmal vom selben Anbieter bestellen oder kann es dann zu Problemen kommen?

  • Da jeder im Abschluss von Verträgen frei ist, kann es die passieren, dass der Händler eine weitere Bestellung von dir ablehnt. Zumal du auch noch den gleichen Monitor bestellen willst. Da die Frist wohl noch nicht abgelaufen ist solltest du dich mit dem Händler in Verbindung setzen und ihm den Fehler schildern. Sollte er nicht direkt hinterm Mond leben wird er dir wahrscheinlich einen anderen Monitor anbieten. Da ich vermute, dass du den Monitor heute bekommen hast, dürfte dir noch genug Zeit bleiben auf eine eventuelle ausbleibende Ersatzlieferung zu reagieren.

  • Ich würde das trotzdem recht zügig in die Wege leiten da manche Hersteller, besonders gerne bei TFTs, eine Abnutzungspauschale verlangen...

  • Warum sich diese Ansicht immer noch festhält, dass FAG gibt es doch jetzt schon seit vielen Jahren nicht mehr. Schau dir mal §357 Abs. 3 S. 1 BGB an. Du hast Wertersatz zu leisten, wenn durch die Ingebrauchnahme eine Verschlechterung der Ware eintritt. Daher ist auch die Aussage von vielen Leuten falsch, man habe mit den 14 Tagen im Versandhandel einen Testzeitraum für die Ware.

  • FAG heisst ja eigentlich nur, dass man das Produkt so in Augenschein nehmen kann wie im Laden vor Ort.


    Bei MediaMarkr und consorten kann man sich auch nur den Monitor ansehen und nicht testen.
    Aber wo fängt Abnutzung an??? Auspacken, anschliessen, Fehler sehen?? Das ist für mich persönlich keine Abnutzung, sondern ein sofort festgestellter Mangel, zumal der TFT dann ja noch auf 0 Stunden steht

  • So sollte es sein. Nur war ja die Erfahrung nach Einführung des FAG, dass viele Besteller dies als Einführung einer unverbindlichen Testphase von 14 Tagen missbraucht haben. So gab es Besteller, die sich Drucker haben schicken lassen und diese dann innerhalb der 14 Tage leer gedruckt haben. Da der Gesetzgeber dieses Problem aber in seinen üblichen handwerklichen Fehlern nicht sehen wollte, gab es den Wertersatz noch nicht. Der kam erst, als das Kaufrecht im BGB geändert wurde und das FAG verschwand.

  • Naja gut das ist dann schon wieder sehr extrem


    Ich mein ich hatte damals mal was w-lan technisches gekauft und wusste gar nicht ob das überhaupt klappen wird.
    durch das fernabsatzgesetz konnte ich es dann wieder zurück schicken, da es nicht klappte.
    Beim Laden um die Ecke wäre da snicht gegangen