Rückgabe: Zinsen/Gebrauchsgebühr etc.

  • Hi Leute,


    laut Fernabsatzgesetz kann man im Internet bestellte Ware ja innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Ich sehe immer wieder in den AGBs/Klauseln einzelner Händler, das sie es sich vorbehalten ggf. Zisnen, Abnutzung, Leihgebür etc. in Anspruch zu nehmen bzw. vom zu zurückzahlenden Gesamtbetrag abzuziehen.


    Was ist da dran? Hat schonmal jemand die Erfahrung machen müssen, das er nach einer Warenrücksendung nicht den vollen Betrag wiederbekommen hat?


    Bei welchen Händlern kann ich mir, wenn der Zustand des Gerätes und er Verpackung 1A ist, zu 100% sicher sein, das ich mein komplettes Geld wiederbekomme inkl. Rückversandkosten?


    Gruß, Der_Peter

  • bei mir war es so!!


    musste 5euro deswegen zahlen.


    Der Laden war glaube ich norskit wenn ich mich richtig erinnere.


    Begründung: "Ware in einem nicht wiederverkaufsfähigem Zustand"


    Es ging um ne TV Karte, die ich nur einmal eingebaut hatte, aber mit der ich nicht zufrieden war und die deswegen wieder zurückging.
    Der Originalkarton war allerdings verschweißt, musste ich natürlich aufmachen, wie sonst hätte ich die Ware testen können und deswegen durfte ich dann 5euro bezahlen.
    Find ich nen bisschen scheiße muss ich sagen, kann es ja verstehen wenn ein Händler schadensersatz verlangt wenn man den Originalkarton halb zerreißt.


    Hab einige Tage später dann den gleichen Artikel bei Mediamarkt gesehen, unverschweißt versteht sich, vielleicht schweißen manche Händler ihre Ware ja extra ein um die Kunden so abzuzocken!


    Hätte im nachhinein die Ware besser bei ebay verticken können muss ich sagen....


    Also der Laden war NORSK-IT , nochmal schön groß und deutlich;)


    Gute Erfahrungen habe ich gemacht bei DELL, will ich hier auch mal sagen. Alles schön pfleglich behandelt und die haben nix gesagt, so soll es sein.


    Die Rückversandkosten kannst du aber nur wiederbekommen, sofern du für über 40euro eingekauft hast!

    2 Mal editiert, zuletzt von Rach78 ()

  • Jau, erstmal thx für die erste AW. Ich meine auch speziell bei TFT-Käufen im Netz ... wer ist da empfehlenswert und gibt das Geld unter den genannten Bedingungen komplett wieder nach 14Tagen?
    Kann wer weiterhelfen und/oder noch nen paar Erfahrungen posten?

    Einmal editiert, zuletzt von Der_Peter ()

  • Viel schlimmer ist der Shop von T-Com!
    Habe da einen Viewsonic VX2025WM bestellt.
    Toller Monitor, leider kam ich mit der fehlenden Höhenverstellung nicht zurecht.
    Habe wirklich alles supersauber verpackt, Retourenaufkleber rauf und zurück.
    Angekommen soll er am 22.09 sein. Das habe ich aber nur auf Nachfrage erfahren.
    Am 5.10 kam endlich mal eine Mail von denen mit folgendem Inhalt:

    Zitat

    Anzahl: 1
    Artikel: 131343, ViewSonic VX2025wm


    Einzelpreis: 391,50 EUR
    Abzug gem. § 8.2 AGB: 39,15 EUR
    Gutschrift: 352,35 EUR


    Weiter:

    Zitat

    Gemäß § 8.2 der AGB haben wir Ihnen eine Retourengebühr berechnet und in Abzug gebracht.


    Die ziehen einfach mal so pauschal 10% ab! X(
    So geht das ja nun nicht.
    Der wurde von mit sehr vorsichtig aus- und wieder verpackt.
    Geliefert wurde er in der OVP mit Aufkleber drauf (also das können die mir nicht als Wertverlust ankreiden, da die OVP ja schon "beschädigt" ankam).
    Eine Frechheit sondergleichen.
    Das habe ich denen auch geschrieben und Einspruch eingelegt.
    5€ wären ja ok, aber 10% (40€)? Niemals!

    2 Mal editiert, zuletzt von bo2000 ()

  • interesant ist auch, dass man die Ware nichtmal im Originalkarton zurückschicken muss, wenn man die Ware innerhalb der 14 Tage zurück schickt, habe ich zumindest heute gelesen, was ich aber schon irgendwo sehr scheiße für den Händler finde...

  • Zitat

    Original von Sailor Moon
    Wie lange hast du ihn denn zu Hause gehabt?


    Gruß


    Denis


    Am 06.09 soll er abgeschickt worden sein. Bekommen habe ich ihn dann am 09.09 (Samstag).
    Benutzt wurde er vielleicht 1 oder 2 Tage.
    Am 13.09. habe ich einen Retourenschein geordert, welcher dann am 18.09. kam.
    Wie man sieht, sind das nicht die Schnellsten.
    Am 19.09. hab ich ihn zur Post gebracht.
    Dann kam lange nichts. Am 25.09 habe ich dann mal eine Mail geschrieben, was denn nun los ist und die wurde "schon" am 27.09. beantwortet.
    Jetzt am 05.10. kam dann eine Mail mit dem berechnetem Abschlag.
    Alles in allem ist der T-Com-Shop überhaupt nicht empfehlenswert!


    Meinen neuen Monitor (Samsung 215TW) habe ich bei Home of Hardware bestellt.
    Da sieht das ganz anders aus: Bestellung ging am Dienstag raus (Feiertag), Bestätigung über Zahlungseingang und Auslieferung am Mittwoch, geliefert wurde Donnerstag!

    3 Mal editiert, zuletzt von bo2000 ()

  • Zitat

    Bei welchen Händlern kann ich mir, wenn der Zustand des Gerätes und er Verpackung 1A ist, zu 100% sicher sein, das ich mein komplettes Geld wiederbekomme inkl. Rückversandkosten?


    Sicher bist du bei Apple, Alternate, Amazon. Die Läden habens im Moment nicht nötig ihre Kunden mit Kleinigkeiten auszubeuten.


    Gruß

  • Hallo.


    Ich kann auch Atelco empfehlen.
    Habe mir einen TFT in einen Laden meiner Nähe schicken lassen und habe trotzdem ein 30tägiges Rückgaberecht erhalten. Da ich den TFT aber schon im Laden vorab getestet habe, habe ich "nur" noch ein 14tägiges Rückgaberecht erhalten.
    Nach exakt 14 Tagen habe ich mich dann entschlossen, den TFT zurückzugeben, da er einen kleineren Defekt hatte und ich, nach langen hin und her, mich doch dazu entschlossen habe ihn zurückzugeben. War aber Zufall, dass ich ihn solange behalten habe und hatte deswegen schon ein recht schlechtes Gewissen.
    Jedenfalls habe ich das Geld anstandslos zurückbekommen.

    Erfahrungen mit Norsk-It habe ich aber noch nicht gemacht, will ich auch nicht.
    Man sollte sich nur mal diverse Erfahrungsberichte über diesen "Anbieter" durchlesen.:






    Gruß
    K.B.

  • Hallo Leute,


    also ich bin eigentlich entsetzt über eure Äußerungen hier, dass es eine Frechheit sei, dass Händler einen gewissen Betrag abziehen, weil ihr die NEUE Ware in Betrieb genommen habt. Ich kann nur sagen richtig so und dass sollten alle Shops so machen.


    Anscheinend legen viele hier keinen Wert auf NEUware, jedoch werde ich stinkesauer wenn ich mir einen Artikel schicken lasse (Ich bestelle übrigens NEU Ware beim Händler keine Gebrauchte, denn wenn ich solche haben möchte gehe ich zu Ebay oder stöber in Foren und zahle wesentlich weniger) und ich feststelle, dass


    a) die OVP bereits geöffnet wurde
    b) Fingerabdrücke drauf sind und
    c) ich den VOLLEN Preis dafür bezahlt habe.


    Ich verstehe nicht in was für einer Welt ihr lebt.
    Es ist nunmal so, dass wenn ich Ware benutzt habe, sie Wert verliert und sei es nur "ganz kurz".


    Sorry aber ich raste bei so etwas echt aus und kommt mir bitte nicht mit eurem ich hab ja Online bestellt und konnte den Artikel vorher nicht in Augenschein nehmen... blablabla


    Dann geht in einen Laden, schaut euch das Dingens an und entscheidet ob ihr es nun haben wollt oder nicht!


    PS: Ich möchte jetzt hier keinen persönlich Angreifen aber ich wollte meinen Frust einfach mal loswerden, denn langsam macht es mir keinen Spaß mehr online irgendwas zu kaufen....


    Gruß Assel

  • der händler kann auch wertersatz verlangen, nur wird das oft ausgenutzt und ist auch sehr oft nirgendwo zu lesen in den AGBs.
    Wenn es da wenigstens mal einen Hinweis gibt, "wir ziehen so und so viel ab , wenn...."



    Und sorry, 40eus nur weil man eben mal den Monitor ausgepackt hat und angeschlossen und dann wieder eingepackt, ohne kratzer versteht sich is das echt heftig.





    Ja toll was nützt das wenn die Leute alle in die Läden drinnen, dort die Ware inspezieren und dann billig im Internet kaufen, ist für den Laden auch schlecht und macht miese.


    Das finde ich wiederrum scheiße, im Laden alles schön angucken , sich wömöglich beraten lassen und dann im Internet kaufen...

  • Zitat

    Dann geht in einen Laden, schaut euch das Dingens an und entscheidet ob ihr es nun haben wollt oder nicht!


    Hmm, da nenn mir mal einen Laden, wo du dir z.B. den Dell 2407FPW, oder den EIZO 2410W, oder einen anderen 22'' oder 21'', oder........ anschauen kannst. Soll ich die Liste noch weiterführen?
    Wie hoch ist denn die Chance, dir genau den TFT, den du dir herausgesucht hast, in einem Laden zu begutachten?
    Aber ich verstehe deinen Standpunkt voll und ganz. Und es ist auch wohl klar, das dieses FAG von vielen missbraucht wird.


    gruß

  • Zitat

    Original von Assel
    Hallo Leute,


    also ich bin eigentlich entsetzt über eure Äußerungen hier, dass es eine Frechheit sei, dass Händler einen gewissen Betrag abziehen, weil ihr die NEUE Ware in Betrieb genommen habt. Ich kann nur sagen richtig so und dass sollten alle Shops so machen.


    Ich zitiere mal aus §361a BGB:


    Zitat


    [...]
    Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


    Ob es dir oder dem Shop gefällt oder nicht, ist mir ehrlich gesagt völlig egal.
    Wenn der Shop mit dem Gesetz nicht einverstanden ist, soll er seinen Laden aufgeben.
    Es ist einfach das Recht des Kunden, die Ware vorher in Augenschein zu nehmen. Das Anschliessen eines Gerätes gehört da nunmal dazu und darf dem Kunden nicht negativ angelastet werden.


    Wenn es wirklich soo schlimm wäre, wie du es darstellst: Warum machen anderen Läden nicht solche Probleme? Warum beschweren die sich nicht?
    Es scheint also zu funktionieren.


    Ich bin jedenfalls froh darüber, dass wir verbraucherfreundliche Gesetze haben.



    Zitat

    Original von Assel
    a) die OVP bereits geöffnet wurde
    b) Fingerabdrücke drauf sind und
    c) ich den VOLLEN Preis dafür bezahlt habe.


    Ich verstehe nicht in was für einer Welt ihr lebt.


    In welchen Läden kaufst du denn ein? 8o
    Die Ware wird meistens an den Hersteller zurückgeschickt und neu verpackt.

    2 Mal editiert, zuletzt von bo2000 ()


  • Hallo.


    Ich gebe dir in sofern vollkommen Recht, dass es nicht in Ordnung ist, wenn man dieses Gesetz dazu "missbraucht", um sich erstmal in aller Ruhe einen Überblick der verschiedenen Geräte zu verschaffen und man sich sogleich mehrere jener in Augenschein nimmt. Ich möchte eigentlich bei einem Kauf auch immer ein fabrikneues Gerät in meinen Händen halten, dass dies aber nicht immer der Fall sein kann, ist mir jedoch klar.


    Deine Kritik finde ich ein bisschen überzogen.
    Zum Einen, erhöhen die Händler die Preise sowieso, besser gesagt sind in jedem Gerät (mehr oder weniger) die Kosten für eventuelle Rücksendungen die der Händler im Falle eines Falles begleichen muß, enthalten. Andere Firmen wie z.B. die oben genannte, verdienen sogar noch daran. Was glaubst du denn, was der Mediamarkt oder andere Händler mit Geräten machen, die sie, aus welchen Gründen auch immer, zurückbekommen ? Wieder zum Hersteller zurückschicken, oder gar als Gebrauchtware veräußern ? Wohl kaum, die haben mitunter für genau solche Vorkommnisse Originalverpackungen auf Lager, damit der Kunde immer schön denkt er, würde wirklich Neuware erwerben. Bis zu einem gewissen Punkt finde ich das auch ok, nur sollte diese Ware dann auch möglichst den Zustand einer fabrikneuen Ware besitzen.


    Ein Auto was du dir wohlmöglich kaufst, wurde eventuell auch schon etliche Male testgefahren, Kleidung sowieso, hmm, lecker wenn man sich das so vorstellt, man weiß ja nie wer das schon so alles anhatte;-)
    Ein anderes Beispiel sind Restaurants. Also ich meide ja grundsätzlich Restaurants/Lokale, die einen mit Saucen oder dergleichen regelrecht zuschütten. Am besten ein Liter für ein Stück Fleisch, oder so. Ja meinst du, die schütten die Sauce nach meinem Mahl wieder weg ?
    Nix da, die kriegt der nächste Kunde und ob ich eine feuchte Ausprache habe, schmeckt dieser eh nicht heraus.;-)


    Ich glaube auch nicht, dass ein solches Verhalten, also 3 Geräte/Dinge bestellen, 2 zurückschicken, gang und gäbe ist. Mir wäre das jedenfalls zu umständlich und in meinen Rückgabefall, hatte ich sogar noch Spritkosten von insgesamt ca. 10 Euro, immerhin.;-)


    Gruß
    Klaus

  • Zitat

    Original von Klaus Beimer
    Ich glaube auch nicht, dass ein solches Verhalten, also 3 Geräte/Dinge bestellen, 2 zurückschicken, gang und gäbe ist.
    Gruß
    Klaus


    Täusch dich da mal nicht, so selten kommt das nicht vor. In den Foren liest man nicht selten sinngemäße Postings:
    "Ich lass mir mal beide Geräte kommen, danach überlege ich mir, welches ich behalte, das andere geht zurück."
    Jetzt kann man noch eine gewisse Dunkelziffer annehmen. Es wird wohl nur die Minderheit, die so verfährt, dies öffentlich zugeben.
    Damit kann man sicher nicht von Einzelfällen reden, auch wenn es natürlich weit davon entfernt ist, die Regel zu sein.
    epp4

    Einmal editiert, zuletzt von epp4 ()


  • Aber genau für diesen Fall machen Händler etwas, was sich Kalkulation schimpft.
    Ich finde es eine Frechheit, wenn Händler pauschal etwas einbehalten, denn Sie müssen Ihren Verlust im einzelnen nachweisen.


    Ich bin bisher nur ein einziges Mal in das Vergnügen gekommen. Da wurden dann die Versandkosten von 7,50 eingehalten. Aber das konnte nicht begründet werden, denn ich habe das Paket nicht mal ausgepackt gehabt. Leider gab es keine Einsicht vom Händler und ein Titel wäre mir zu viel aufwand gewesen. Dafür gab es aber jede Menge Infos über den Händler bei Snake City und Ciao usw. Das ist vielleicht gemein, aber ich habe immer sachlich alles dargestellt.


    In der Regel gibt es also keine Probleme bei Rücksendungen innerhalb von 14 Tagen. Solange du bei der Ware eine gewisse Vorsicht walten lässt


    Cosmo

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    Ich bin keine Signatur .... Ich mache hier nur sauber °L°
    _____________________________________________

  • Zitat

    Original von Cold_Cosmo
    Aber genau für diesen Fall machen Händler etwas, was sich Kalkulation schimpft.
    Ich finde es eine Frechheit, wenn Händler pauschal etwas einbehalten, denn Sie müssen Ihren Verlust im einzelnen nachweisen.
    Cosmo


    Das habe ich in meinem Statement auch nicht bestritten. Ein unbegründeter pauschaler Abzug ist sicherlich nicht in Ordnung!


    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es auch unter den Kunden einen nicht unerheblichen Anteil an schwarzen Schafen gibt. Die nutzen das Gesetz aus, um sich einfach mal alles zur Ansicht zukommen zu lassen.


    Die "Gegenwehr" mancher Händler in Form pauschaler Abzüge ist sicherlich die falsche und nicht rechtmäßige Vorgehensweise und insbesondere für die Kunden ärgerlich, die aus Gründen zurücksenden, für die das Fernabgabegesetz auch gedacht war.


    Noch ein Wort zur Kalkulation:
    Wenn die Rücksendequote einmal einen gewissen Anteil erreicht, geht es mit jeder Kalkulation ans Eingemachte. Um konkurrenzfähig zu bleiben, kann man dies nicht immer in die Preisgestaltung einrechnen.


    Gute Händler erheben dann in Einzelfällen Gebühren, wenn
    - eine gewisse Gebrauchsdauer festzustellen ist (Betriebsstundenzähler)
    - Gebrauchsspuren erkennbar sind
    usw.


    Schlechte Händler fahren rechtswidrig die "Rasenmäher-Methode" d.h. pauschale Gebühr für alle.
    epp4

  • Um mal auf die Sache mit den nicht vorhandenen pauschalen Abzügen zu kommen. Dies ist leider nicht möglich in Deutschland. In der Vergangenheit hatten dies viele Händler so in ihren AGB festgelegt, dass pauschal z.B. 40 oder 50 Euro abgezogen werden. Diese Klauseln sind aber durch diverse Urteile für nicht vereinbar mit dem individuellem Schadenersatz erklärt worden. Danach ist in jedem Einzelfall der Schaden genau festzustellen und entsprechend zu vergüten. Folge davon ist halt, dass es keine Pauschalen mehr in den AGB gibt und der Käufer nicht weiss, wieviel er denn abgezogen bekommt.