Hast Du Dir die AGBs auch durchgelesen?
1. Allgemeines
Sämtliche Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn sie besonders vereinbart und durch den Verwender schriftlich bestätigt wurden.
Die Bestätigung die automatisch nach der Bestellung über unseren Online-Shop an den Käufer verschickt wird, stellt keine verbindlich Auftragsbestätigung dar. Eine verbindliche Bestätigung kann nur per Fax oder auf dem Postweg erfolgen.
Hast Du eine Bestätigung per Fax oder Brief erhalten? Wenn nein ist deine Frage doch schon beantwortet.
Abgesehen davon wegen 50 EUR einen Rechtsanwalt einschalten? Da enthalte ich mich doch besser eines Kommentars.
Ich kann Dir nur den Rat geben dort mal anzurufen und nachzufragen welche Möglichkeiten bestehen und wenn die sich nicht darauf einlassen um Rücküberweisung des Geldbetrages bitten. Aber bleibe freundlich und fahre nicht gleich mit einem Anwalt auf. Dann werden gewisse Leute stur!