Habe heute dem 29.12. per Mail von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Aber das Gerät erhielt ich bereits am 14. , also vor 15 Tagen.
Daher bleibt meine Frage nach dem rechtlichen Situation.
Zumal ich dem Händler auch per Mail ausdrücklich mitgeteilt und sogar begründet habe, dass die Frage ob ich bei Rücksendung direkt von ihm ein neues Exemplar zugesandt bekomme entscheidend sei.
Grund ist, das es ein benq-Gerät ist und das Unternehmen, welches für benq den Service abwickelt anscheinend gern "refurbished"-Geräte und B-Ware unbekannten Alters als Ersatzgerät schickt. Teils mehrmals hintereinander, oder "Neugeräte" mit Hebelspuren eines Schraubenziehers vom öffnen des Gehäuses, wie ein anderer User hier berichtete.
Wenn die Widerrufsfrist nicht verlängert wird um die Tage an denen ich auf das Ersatzgerät gewartet habe, wäre dies ja eine Umgehung ders FAG, da dann beim Ersatzgerät gar kein Widerrufsrecht besteht, obwohl ich das erste Gerät umgehend zurückgesand habe.