iTunes: Bruce Willis im Erbstreit mit Apple

US-Schauspieler Bruce Willis strebt eine Klage gegen Apple an, weil er seine iTunes-Musiksammlung an seine Kinder vererben will. Das ist laut den Geschäftsbedingungen des IT-Konzerns aber nicht erlaubt. Willis hat sich zu diesem Vorgehen entschlossen, nachdem er festgestellt hat, dass er die Musikstücke, die er erworben hatte, nicht besitzt, sondern nur eine Lizenz für die Wiedergabe hat.

Bruce Willis: will in fünf US-Bundesstaaten klagen (Foto: flickr.com/Buou)

Willis schlüpft in seinen Filmrollen immer wieder in die Rolle eines Helden, der die Welt vor Schurken befreit. Nun will sich der Action-Star auch abseits der Leinwand beweisen und kündigt an, Apple vor Gericht bringen zu wollen, damit er seinen drei Töchtern seine iTunes-Musiksammlung vererben kann. Wenn er vor Gericht Recht bekommen sollte, würde das einen großen Einfluss auf die gesamte Musikindustrie haben.

Viele iTunes-Nutzer lesen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durch und übersehen dabei, dass sie die gekaufte Musik in Wahrheit nicht besitzen und sie deshalb nicht an andere weitergeben dürfen. Willis erwägt deswegen eine Stiftung zu gründen, die seine Musikdateien verwalten soll. Damit will er die Nutzungsbedingen von Apple umgehen. Willis überlegt sich auch in fünf US-Bundesstaaten vor Gericht zu ziehen und den Nutzern des Musikdienstes zu mehr Rechten zu verhelfen. Willis Interesse für Urheberrechte kommt nicht von ungefähr, denn der 57-Jährige ist seit vielen Jahren begeisterter Musiker und bereist mit der Band „The Accelerators“ derzeit die Welt.

Laut Experten dürfte der Schauspieler aber keine guten Aussichten auf Erfolg haben, weil Apple einen zu großen Einfluss auf die Musikindustrie hat. Zudem pflegt es der Konzern, Benutzerkonten, bei denen der Verdacht besteht, dass Musikdateien weitergegeben werden, zu sperren. „Viele Menschen werden überrascht sein, wenn sie feststellen, dass sie die gekaufte Musik gar nicht besitzen. Es ist mehr als verständlich, dass man gesammelte Musikstücke an seine Kinder weitergeben will“, sagt Willis‘ Rechtsanwalt Chris Walton. Er geht aber davon aus, dass Apple seine Geschäftsbedingungen anpassen wird, um seine Nutzer nicht zu verärgern.

„Wenn Sie bei Apple iTunes einen Song herunterladen und dafür 99 Cent bezahlen, dann müssten Sie eigentlich in den Besitz dieser Kopie kommen in einer Art und Weise, die die Urheberrechte an dieser einzelnen Vervielfältigung erschöpft. Das heißt, Sie müssten genau diese Datei weiterveräußern können. So ist das Konzept des Urheberrechts. Erstaunlicherweise haben aber die Urheberrechtler das Gesetz dahingehend ausgelegt, dass es nur Trägermedien erfasst, aber keine digitalen Verkörperungen“, erklärt der Jurist Karl-Nikolaus Peifer unlängst in einem Interview. Dem Urheberrechtsexperten zufolge ist das inkonsequent.

Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Strategic Analytics hat sich der Anspruch der Musik-Konsumenten mit dem Erfolg von Online-Diensten grundlegend verändert. „Zugänglichkeit und Verfügbarkeit wird höher gewichtet als der tatsächliche Besitz digitaler Musik“, sagt Analyst Ed Barton.

Anteilsmäßig überwiegt das Marktsegment der physischen Datenträger noch mit 61 Prozent, gibt aber stetig Anteile ab. Der Marktforscher erwartet für das Jahr 2015 eine weltweite Wachablösung von physischen Musikdatenträgern durch digitale Musikdateien. (pressetext)

Andreas Roth

... ist Geschäftsführer der PRAD ProAdviser GmbH & Co. KG und darüber hinaus Chefredakteur von PRAD. Er stellte im März 2002 die Internetseite Prad.de mit dem Schwerpunkt Display Technologie online. Privat gilt er als absoluter Serienjunkie und Netflix Fan.

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