Problem bei Rückgabe des Monitors bei TFTShop.net!

  • Puuuuhh! Gute Frage. Nächste Frage. :D


    Ich hab das letzte Schreiben vom Rechtsanwalt jetzt nicht vorliegen. Aber soweit ich mich erinnern kann, war darin die Rede, das sich der Händler bereit erklärt hat, den ausstehenden Betrag zu erstatten. Bin mir jetzt allerdings nicht 100% sicher. Aber ich denke auch nicht, das eine Rechtsschutzversicherung diesen Betrag erstattet. Die übernehmen doch lediglich die Kosten, welche bei einem Rechtsstreit enstehen. Oder irre ich mich da jetzt total??


    gruß

    • Offizieller Beitrag

    Nein ich dachte eher daran, dass die Rechtschutzversicherung das als Bagatellbetrag gleich erstattet hat, weil ja ein Anwaltsschreiben usw. ja deutlich teuerer sein dürfte.


    Außerdem haben einige Versicherungen auch einen Mindeststreitwert in den Versicherungsbedingungen.


    Aber gut zu hören dass es bei Dir geklappt hat.

  • @ Technix:


    Zitat

    Die Lage steht also derzeit so das du als Verbraucher eigentlich ganz gut gegenüber dem Händler abgesichert bist und wegen geschätzten 43 Euro würde ich mir da eher solch einen Thread spaaren. ... Dir gehen im günstigsten Fall also etwa 36 Euro verloren die der Händler als reinen Wertverlust erstattet haben will, au Backe das trifft aber die Portokasse
    Manches sollte man einfach mit Rücksichtnahme auf die Gesamtsituation so nehmen wie es ist.


    Ich bin mir fast sicher, daß Du andere Reden schwingen würdest, wenn Du persönlich davon betroffen wärst und vielleicht verdient nicht jeder sein Geld so einfach und schnell wie Du, als dass ihm 36 Euro mehr oder weniger in der Tasche egal sind ;). Bei einem teureren High-End-Monitor kann da gut und gerne schon ein höherer Betrag zustande kommen, der zu entrichten wäre.
    Des weiteren geht es hier primär um das Prinzip und nicht um den Geldbetrag per se, würde ich meinen.

    "Nichts ist so gefährlich, wie das Allzumodernsein. Man gerät in Gefahr, plötzlich aus der Mode zu kommen." (Oscar Wilde)

  • Serrin


    Wenn du Händler wärst, und jeden Tag Geräte zurück geschickt bekämst, die du dann nicht mehr als Neugeräte verkaufen kannst, weil sich jeder die Geräte nur mal so zum Testen bestellt hat, würdest du die ganze Sache auch aus einer ganz, ganz anderen Perspektive betrachten. Glaub mir. So besteht nämlich theoretisch die Möglichkeit, das ganze Jahr über einen TFT zu nutzen, ohne etwas dafür zu bezahlen. Einfach bestellen, 14 Tage nutzen, und dann per FAG zurückschicken. Der Händler kann ja sehen, was er mit dem gebrauchten TFT macht.


    gruß

  • @Jörn:


    Wie kommst Du denn darauf, daß jeder Händler jeden Tag Geräte zurückgeschickt bekommt, die sich die Leute nur mal so zum Testen bestellt haben? Oder das dies bei TFT-Shop so wäre?


    Jetzt mal ganz unabhängig von diesem Fall hier:


    Es wäre falsch zu behaupten, solch ein Mißbrauch käme nie vor.


    Aber es ist sicherlich genauso falsch zu behaupten, das wäre die Regel.


    Wenn ich bedenke, wie aufwendig so eine Rücksendung ist, mit Warterei (auch ohne Verzögerung des Händlers) auf die Rückerstattung des Geldes, etc.


    Meines Erachtens liegt die Rücksenderate für nicht defekte oder für nicht reklasmationswürdige Geräte bundesweit sehr niedrig, und verteilt sich hauptsächlich auf ein paar große, bekannte Versender wie Amazon, Alternate und Co.


    Ich glaube, bei tft-shop dürfte die Rate ausgesprochen niedrig sein, denn die meisten Käufer dort sind ganz gut vorinformiert, weil sie vom Shop überhaupt erst im Forum erfahren haben, und auch von vornherein gut beraten werden dort.


    Aber von alledem abgesehen: ich glaube, das größte Problem ist, daß der Gesetzgeber jeden Mist auf die Händler abwälzt, statt auch auf den Hersteller. Für alles ist zuerst mal der Händler Ansprechpartner: Produktmängel, Reklamationen, Garantiefälle, und, und, und. Von Produkthaftpflicht bis hin zum FAG, zuerstmal hat der Händler den schwarzen Peter. Gerade bei den schmalen Spannen heutzutage finde ich das nicht ganz OK. Wie gesagt, alles von Gesetzes wegen.


    Zur Freude der eigenen Angestellten und Kunden hält sich z.B. ALDI frei von alledem, indem sie den Produzenten schon in den Verträgen zur Herstellergarantie "verdonnern", und das meist auf längere Zeit (36 Monate i.d.R.). Asp. ist dann nicht die Verkäuferin an der Kasse (obwohl es gesetzlich eigentlich so wäre), sondern Medion und Co. Eigentlich richtig, finde ich, auch im Interesse des Handels. Aber ohne das Druckmittel von Knebelverträgen, wie sie nur ALDI durchdrücken kann, werden die Hersteller sich weiterhin schön den Kunden vom Hals halten.


    Fazit: sicherlich gibt es Mißbrauch des FAG von Kundenseite, aber soll man deswegen der überwältigenden Mehrheit der vernünftigen Kunden ihre Rechte streitig machen?


    MfG


    Bigtower

    Sehen und Erkennen ist zweierlei.

  • @ kraemer:


    wenn das das gesetz so regelt soll der händler notfalls damit schaun wie er klarkommt.... und wie gesagt, wenn nichts davon in den AGB´s steht, ist das für den kunden eine ganz schöne Unverschämtheit und eigentlich unrechtmäßig...da der kunde davon nichts wußte.... ich wurde nicht daraufhingewiesen....


    @all


    für mich als student (oh, welch schande!!!!! ) sind 50euro durchaus eine summe die ich nicht ohne weiteres zum fenster rausschmeißen kann!!!!


    und wie ist das mit der rechtsschutzversicherung??? ich mein, ich als studi bin bei meinen eltern in allen belangen mitversichert...müßten die das dann wissen??


    ich danke euch auf jeden fall für eure beiträge.


    außerdem, wer garantiert mir, dass man bei tftshop NUR NEUWARE bekommt??? hmm? wer sagt das??? der Herr Barat??


    wie gesagt bei meinem TFT von dort waren die Klebebänder nicht richtig angeklebt und der Helligkeitswert auf 50 gestellt.... (grundeinstellung sind 100 !!!!! ) also aufpassen, leute !!!! und wer garantiert dass TFTshop meinen TFT nicht wieder als NEU verkauft????? na??? sagt mal??? wer garantiert das??


    mein neuer TFT den ich mir wo anders bestellt hab, bei dem waren 100 in helligkeit eingestellt und auch die Klebebänder richtig angebracht!!!



    außerdem, wie will der Shop beweisen, falls er die Betriebsdauer ausliest, dass ICH diese Betriebsdauer verursacht habe und nicht der Shop selbst in den Tagen, in denen er den TFT schon wieder hat!?!??!?!??!?!?


    ich hoffe mal, der Kunde ist hier klar im Vorteil!!!!!

  • @TBech


    Deine Vermutungen gefallen mir nicht. Bevor Du hier die Pferde scheu machst: Telefoniere mit Robert Barat und kläre dein Anliegen.


    Wenn Du die Wahrheit geschrieben hast und deinen TFT kaum genutzt hast über die 14 Tage, dann wird der Robert das sehen können (da bin ich mir recht sicher).


    Versetz Dich einmal in die Lage des Händlers. Du kannst ja gerne noch was dazu schreiben, wenn Du Dich mit TFTShop verständigt hast.


    REBK

    REBK

  • Hey, hey, hey...nu mal langsam.
    ICH war doch selbst derjenige, der diese Nutzungsgebühr beim Rechtsanwalt eingeklagt hat. Und ich wollte doch mit meinem ersten Posting in diesem Thread Kunden, die sich in einem solchen Fall befinden, darauf aufmerksam machen, dies nicht einfach hinzunehmen (Rechtschutzversicherung vorausgesetzt). Nicht falsch verstehen: Ich selbst bin Kunde, und schlage mich hier nicht auf die Seite der Händler. Aber solche Aussagen, wie ,,Der Händler soll schauen, wie er damit klar kommt'' kann ich dann aber auch nicht verstehen. Solltest du das Gerät wirklich nur kurz getestet haben, stimme ich dir zu. Und wenn du nicht darauf aufmerksam gemacht wurdest, ist es meiner Meinung nach auch nicht rechtlich. Genau das war bei mir nämlich auch der Fall. Also, versuche erst einmal, wie von REBK vorgeschlagen, dich mit TFTshop.net in Verbindung zu setzen, und die Sache zu klären.


    gruß


    PS:

    Zitat

    mein neuer TFT den ich mir wo anders bestellt hab, bei dem waren 100 in helligkeit eingestellt und auch die Klebebänder richtig angebracht!!!


    Und das ist für dich also ein Beweis, das es sich um Neuware handelt?? ;)
    Wer garantiert dir das?? ;)

  • @ j.krämer:


    Zuerst einmal bin ich kein Händler bzw. habe mir nicht diesen Job ausgesucht und muss auch nicht mit den Gesetzesvorlagen und der Kundendienstproblematik im allgemeinen leben. Dass der Job ein einfaches Brot bzw. Zuckerschlecken ist, hat niemand behauptet und Bigtower hat die gesetzliche Problematik bzw. die bessere/bequemere Position der Hersteller im Vergleich zu den Händlern trefflich erläutert, wie ich finde. Des weiteren glaube ich auch nicht, daß es eine größere Zahl von Leuten gibt, die sich absichtlich per FAG oder was auch immer zeitweilig einen TFT sichern würden, weil das viel zu aufwendig/stressig im einzelnen und irgendwann auch wohl extrem auffällig wäre. Also ich kenne jedenfalls keine Leute, die sich Klamotten kaufen und diese eine Woche anziehen um sie dann zurück zu bringen und woanders neue aus dem gleichen Motiv heraus "Probe zu kaufen" oder Leute die jeden Tag eine Probefahrt für 6 Stunden bei einem anderen Autohaus einplanen zwecks genereller Autoersparnis. Das scheint mir doch ein wenig an den Haaren herbei gezogen ;).
    Generell würde ich schon dafür plädieren, daß im Zweifelsfall der Kunde begünstigt wird, wenn nicht vom Händler eindeutig bewiesen werden kann, daß der Monitor für mehr als nur zur Funktionsüberprüfung gelaufen lassen wurde. Welchen Zeitraum plant man eigentlich dafür ein ?
    Mein jetziger Iiyama CRT wies damals auch kurz nach dem Kauf Streifen auf, die aber erst nach ca. einstündiger Laufzeit und bei einfarbigem Hintergrund und völlig abgedunkeltem Raum sichtbar wurden (daher hatte ich sie im Geschäft auch nicht bemerkt). Der Händler (ETEQUE in Berlin) hatte sich damals blöd gestellt und gemeint sie könnten da nichts machen und daß ich den Monitorversand zu Iiyama über sie bezahlen müsste und mir die Drohkulisse vor Augen geführt, daß Iiyama das vielleicht nicht als ausreichenden Makel für einen Garantiefall ansehen würde und es so lassen würden und mir Reparaturgeld dafür in Rechnung stellen könnten (das ist ein kundenfreundlicher Service, nicht ? :rolleyes: ). Dennoch habe ich mich nicht abschrecken lassen und bei Iiyama direkt angerufen und die Leute dort waren sehr freundlich, liessen den Monitor abholen und binnen einer Woche hatte ich das Gerät wieder repariert zurück ohne viel Ärger, geschweige denn Kosten.
    Fazit ist, daß es überall schwarze Schafe gibt und oft zwei Seiten der Medaillie (daher würde ich weder den Händler noch den Käufer als Schuldigen pauschalisieren, denn letztendlich muss der Einzelfall es erweisen, wer gepatzt hat) und sicherlich ist das ganze Sache ungünstig/ungenau vom Gesetzgeber geregelt.


    Also ich würde auch in diesem Fall dafür plädieren, daß Händler und Käufer die Sache telefonisch untereinander klären und nicht einfach Anschuldigungen einer Seite nur in den Raum gestellt werden können, ohne das die andere Seite dazu Stellung beziehen kann.

    "Nichts ist so gefährlich, wie das Allzumodernsein. Man gerät in Gefahr, plötzlich aus der Mode zu kommen." (Oscar Wilde)

    • Offizieller Beitrag

    1. Die Geräte werden direkt über den Großändler ausgeliefert und deshalb liegt dem Karton auch nur ein Lieferschein und keine Rechnung bei. Das sollte man schon bemerken können. Wenn TFTShop.net selber der Absender war, dann könnte man stutzig werden.


    2. Komisch ist nur, dass ich diese Seite jetzt seit fast 3 Jahren betreibe und ich den Shop seit dieser Zeit auch empfehle. Dein Posting ist das erste dieser Art. Nicht nur das erste wo jemand als Kunde unzufrieden ist, sondern auch das erste Posting wo die Rückerstattung nicht vollständig erfolgt. Das ist Fakt und hat nichts damit zu tun, ob Du nun Recht hast oder nicht, denn ich werde weder Dir noch TFTShop recht geben. Dazu fehlen letztendlich alle notwendigen Infos und bisher haben wir "nur" eine Seite zu dem Fall gehört. Du sagst das Gerät sei wie neu zurückgeschickt worden, hat das TFTShop ebenso empfunden? Das können wir einfach nicht beurteilen. Deshalb macht es wenig Sinn jemanden Recht zu geben.


    Und abschließend möchte ich noch folgendes anmerken: Ich finde es echt schade, dass hier zwar wild gepostet wird, TFTShop.net aber noch nicht per Telefon angesprochen wurde. Warum? Wer nicht in der Lage ist ein Telefonat zu führen, dem ist dann auch nicht zu helfen. Übrigens ist TFTShop.net auch am Wochenende also Samstag und Sonntag in der Regel erreichbar. Auf der Handynummer probieren! Wer einen wirklich gutgemeinten Rat nicht annimmt und meint per Mail geht es besser, dem ist vielleicht auch wirklich nicht zu helfen.

  • Ich bestelle regelmäßig online Hardware. Mir wurde noch nie bei einer Rückgabe die Nutzung in Rechnung gestellt. Selbst bei einer SD-Card, deren Verpackung nur durch Zerstören (eingeschweißt in stabiles Plastik) zu öffnen war, wurde der Preis anstandslos zurück erstattet ohne jeden Abzug. Bei der Firma habe ich daher auch weiterhin regelmäßig gekauft.
    Ähnlich gute Erfahrungen mit anderen Unternehmen (vom kleinen Onlinshop bis zu Amazon) waren mir auch immer ein Grund, solche Anbieter im Bekanntenkreis weiter zu empfehlen. Auf die Art schafft man zufriedene Kunden und bekommt das Geld über die 'kostenlose Werbung' wieder zurück.


    Würde mir jemand die Nutzung in Rechnung stellen, ohne dass ich einen messbaren/sichtbaren/nachvollziehbaren Verschleiß am Gerät verursacht hätte, wäre das mein letzter Kauf.


    Falls übrigens der Eindruck entstanden sein sollte, dass ich oft Waren zurücksende, kann ich versichern, dass dies nicht der Fall ist. Aber bei mehr als einhundert Käufen seit Bestehen des FAG war doch schon die eine oder andere Rücksendung dabei.


    Auf den Weitergang der Sache hier und die Reaktion vom TFTShop bin ich gespannt. Aber Rückläufer sind nun einmal das Risiko im Online-Handel, das pauschal auf den Kunden abwälzen zu wollen, ist der falsche Weg.


    Dass es 'professionelle' Rücksender gibt, die das FAG schamlos ausnutzen, ist eine Tatsache, aber man sollte dafür nicht pauschal jeden Rücksender benachteiligen.

  • Ich verstehe die Dikussion über BGB Paragraphen etc. nicht. Solange hier keiner eine juristische Ausbildung hat, sollte er sich mit rechtlichen Ratschlägen lieber zurückhalten - eine Endgültige Klärung wie genau das FAG ausgelegt werden muss können wohl nur die Gerichte vornehmen.


    Man hängt bei solchen Rücksendungen bis dahin einfach von der Kulanz des Händlers ab - deshalb würde ICH grundsätzlich nur bei kulanten Händlern bestellen und nicht bei Händlern, die das FAG restriktiv auslegen.


    Nicht weil ich das FAG ausnutzen will, sondern weil es auch manchmal zu Rücksendungen kommen kann, weil man mit einem Gerät einfach absolut nicht zufrieden ist - und dabei will ich dann keine Schwierigkeiten. Dafür zahle ich dann auch gerne ein bischen mehr.
    Dabei sollte es auch keine Schwierigkeiten geben, wenn die Rücksendung sich mal um eine Woche verzögert.
    Abgesehen finde ich 1% pro Nutzungstag viel zu viel.


    In meiner Erfahrung sind kleinere Händler gerade oft weniger kulant, da ihnen jeder zurückgeschickte Artikel mehr weh tut als einem grossen Händler. Aber das sind nur meine persönlichen Erfahrungen.


    Für mich PERSÖNLICH sind solche Geschichten jedenfalls absolute KO-Kriterien für einen Händler, unabhängig davon um welchen es sich handelt.


    Falls diese Geschichte genau so stimmen sollte - was ich nicht nachprüfen kann - glaube ich, dass sich der angesprochene Händler damit ins eigene Fleisch schneidet.

    Einmal editiert, zuletzt von Micha76 ()

  • @TBech:
    Dieser Thread hier ist von Dir am 02.11.2004 begonnen worden. Wenn man das liest, stehen folgende Dinge fest:
    1. Du hast schon angedeutet, dass Du Dir den Monitor nur mal anschauen möchtest:


    Zitat

    Original von BTech
    ich hab leider in meiner Nähe (München) nirgends nen Großhändler die
    ne gute auswahl an 19zoll TFTs haben...deswegen kann ich mir den FSC
    wohl net live anschaun, bin aber so schon sehr begeistert!


    Zitat

    Original von BTech
    mir gehts vor allem auch darum, dass ich mir den P19-1A nirgends
    anschaun konnte, da kein (mir bekannter) großhändler in münchen das gerät
    ausgestellt hat.....
    und wenn er mir einfach nicht gefällt (oder wirklich nervige pixelfehler hat) , dass ich mein geld wieder bekomme...




    2. Bigtower hat Dir direkt in seiner ersten Antwort geschrieben, dass der Händler unter bestimmten Umständen berechtigt sein kann, Dir eine Nutzungspauschale abzuziehen.


    Zitat

    Original von Bigtower
    Du darfst das Gerät in dem Rahmen und Umfang nutzen, in dem es Dir auch bei einem "vor Ort Test" bei einem lokalen Händler möglich wäre.
    Also nicht 14 Tage 6 Stunden am Tag, sondern ein Funktionstest von ein paar Stündchen.
    Ansonsten könnte Dir der Händler (zu recht) eine Nuztungspauschale vom Erstattungspreis abziehen, das gilt natürlich erst recht bei sichtbaren Gebrauchsspuren.



    Also:
    Du hast vorher gewusst, dass Du eventuell eine Nutzungspauschale bezahlen musst, wenn Du den TFT sehr lange testest. Warum bist Du dann so überrascht?

    Bevor Ihr eine Frage stellt, schaut bitte in die FAQ. Die meisten Fragen wurden schon einmal gestellt und sind dort ausführlich beantwortet. Auch das Lexikon ist immer einen Blick wert.

  • Nachdem mir auch bereits einige Nette Mitglieder bei meiner Suche nach einem richtigen TFT geholfen haben, kann ich nun vielleicht ein wenig helfen.
    Es handelt sich bei meinen Äußerungen um keine Rechtsberatung, sondern um die private Ansicht eines examinierten Juristen:


    1) Rechtsgrundlagen
    Die Rechtsgrundlagen für die vorliegende Problematik befinden sich in den §§ 355 ff. iVm § 312b ff., da es sich offensichtlich um einen Fernabsatzvertrag handelt.


    2) Widerruf
    Ich kenne die AGB des Versender nicht, doch scheinen die mir für den vorliegenden Fall auch nicht relevant. Die Möglichkeit des Widerrufs kann ohnehin nicht abbedungen werden. Einzige Einschränkungsmöglichkeit ist §§ 355, 356 iVm 312d, wonach ein Widerruf nicht ausreicht, sondern die Sache inneralb der Frist zurückgeschickt werden muß. Die Frist beträgt in jedem Fall 2 Wochen (sofern korrekt belehrt) und zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung, vgl. § 355 I S.2. Vorliegend hat TBech also in jedem Fall die Widerrufsfrist eingehalten - entweder durch seinen Brief oder durch seine Rücksendung.


    3) Rechtsfolgen des Widerrufs
    a) Infolge des fristgerecht abgesendeten Widerrufs (der dem Unternehmer auch zugegangen ist) ist der Verbraucher gem. § 355 I 1 nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden, die zum Vertragsschluß geführt hat


    b) Die Kosten der Rücksendung müssen bei Warenwerten über 40€ immer vom Unternehmer getragen werden, § 357 II 1. Im übrigen trägt der Unternehmer auf die Gefahr der Rücksendung


    c) Verpflichtung zum Wertersatz:
    Nach § 357 III 1 schuldet der Verbraucher im Falle eines Widerrufs Ersatz der Wertminderung, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetreten ist.. Diese Pflicht besteht jedoch nur dann, wenn der Verbraucher auf diese Folge und auf eine Möglichkeit ihrer Vermeidung hingewiesen wurde und die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Also konkret heißt das für TBech:
    aa) Wurdest Du deutlich und unmißverständlich darüber informiert, daß Du in Folge des Widerrufs die durch die Ingebrauchnahme entstandenen Verschlechterungen zu ersetzten hast? Es muß hierbei nach Ansicht des Standardkommentars auch auf den voraussichtlichen UMFANG der zur erwartenden Wertminderung hingewiesen werden, in diesem Fall also 1% pro Tag (Palandt 63. A. § 357, Rn. 10). Die Belehruhng muß spätestens bei Vertragsschluß schriftlich erfolgt sein. Liegt diese Info nicht vor - kein Wertersatz!


    bb) Selbst wenn Du hinreichend informiert worden sein solltest, hast Du "wertersatzfrei" das Recht, die Sache zu prüfen. Wenn Du den Monitor also wirklich nur überprüft hast, muß Du keinen Wertersatz zahlen, § 357 III S.2.


    cc) Zur Beweislast: Der Unternehmer muß beweisen, daß Dein Gebrauch die Sache verschlechtert hat. Du mußt beweisen, daß Du die Sache nur getestet hast.


    Ich persönlich bezweifele stark, daß die von Dir geschilderte Nutzung über Dein Prüfungsrecht hinaus ging. Wann Du den Monitor zurückschickst, hat rechtlich keine Bedeutung. Könnte vor Gericht lediglich ein Indiz dafür sein, daß Du den Monitor tatsächlich länger verwendet hast.
    Selbst wenn aber der worst case vorläge (richtige Belehung, nicht lediglich Prüfungsrecht), dann sind 1% pro Tag sicherlich viel zu hoch gegriffen. Ein Vorredner stellte ja bereits zutreffend fest, daß nach dieser Berechnung ein Monitor nach 100 Tagen wertlos sei. Ein Blick auf Ebay zeigt aber anderes...


    Ich denke daher, daß Du rechtlich auf der besseren Seite stehst. Dennoch empfehle ich auch ersteinmal den kurzen Dienstweg per Telephon. Vielleicht klärt sich dann alles. Wenn nicht, such Dir einen guten Anwalt oder geh zu einer Verbraucherzentrale.


    Ich hoffe ich konnte Dir helfen!


    Rudi


    ps. Dank an alle, die auf meine tft frage geantwortet haben!
    pps. Text unkorrigiert

  • @ Stormbringer


    Genau, ich wollte mir den Monitor anschaun, und wenn ich damit nicht zufrieden bin, ihn wieder zurückgeben, so wie es mir der Gesetzgeber ermöglicht.


    Und es ist auch verständlich (dagegen sag ich gar nichts) dass der Händler etwas abziehen kann, wenn man dem Monitor einen Schaden zufügt oder ihn wie Bigtower genau beschreibt 14Tage lang jede Stunde benutzt.


    Ich habe den Monitor angeschaut und ich war nicht damit zufrieden. Der Monitor hatte einen pixelfehler den wohl kein Mensch über Jahre hinweg aushält und noch mind. 3 weiter Subpixelfehler.... also war ich damit nicht zufrieden.


    Ich hab dann auch nachgefragt ob mir das Gerät evtl. umgetauscht werden kann (so bleibt immerhin der Kauf erhalten), der wunsch wurde mir aber nicht erfüllt. (durchaus auch verständlich).


    Somit war klar, dass das Gerät zurückgeht. Ob das Gerät nun noch eine Woche bei mir (ungenutzt) rumsteht oder nicht, sollte wohl keine Rolle spielen.


    Das unverschämte finde ich einfach, dass in der Zeit von einer privaten Nutzung (und somit einer Verschlechterung des Gerätes) ausgegangen wird, ohne jeglichen Beweis oder Nachfrage (ein kundenfreundlicher Shop mit gutem Service hätte dies viell. getan) ob dies auch tatsächlich so war.


    Zitat hierbei aus der Antwort von tftshop:


    "Wir berechnen Ihnen nicht die volle Zeit der Nutzung, sondern die, in der wir von einer Nutzung zur Erlangung eines persönlichen Vorteils (und zu unserem Nachteil) ausgehen müssen. Also für die Zeit, nachdem Ihr Widerruf von Ihnen ausgelöst wurde bis zu dem Zeitpunkt des tatsächlichen Rückversandes. Wir hätten auch den gesamten Nutzungszeitraum berechnen können. Ob Sie in dieser Zeit das Gerät tatsächlich genutzt haben, spielt hierbei keinerlei Rolle."


    Ich habe auf Grund der Empfehlungen in diesem Forum genau diesen Shop ausgesucht, allerdings kann ich diese Meinungen nicht teilen.


    Desweiteren habe ich hier mittlerweile die Meinung bekommen als ob einige Forum-Leiter bestens befreundet wären mit dem Shopbetreiber und somit jedem zu einer Kaufempfehlung bei diesem raten.


    Als Verbraucher fühle ich mich verpflichtet anderen Leuten von meiner Erfahrung zu berichten und diese auf solch Vorfälle hinzuweisen (und dies stellt hier mit Sicherheit nicht das einzige Forum über TFT-Monitore und Kaufempfehlungen dar)


    Wenn das eben die Geschäftsmethoden sind bei diesem Onlineshop, dann kann keiner was dagegen machen, aber als empfehlenswert erachte ich dann diesen Versand nicht.

  • Astaire


    in den AGBs wird daraufhingewiesen dass es zu einem Wertersatz kommen kann und wie man den am besten vermeidet. Eine Prüfung des Gegenstandes steht mir als Kunde in jedem Fall zu und für eine Verschlechterung des Gerätes die durch die Prüfung zustandekommt kann kein Wertersatz gefordert werden.


    Über den Umfang von 1% des Kaufpreises / Tag wird nichts gesagt, ich wurde auch nicht per eMail oder sonstwas nach meinem Rückgabewunsch daraufhingewiesen dass mir solch ein Wertersatz abverlangt werden kann, wenn ich das Gerät nicht SOFORT wieder zurückschicke.
    Der Shopbetreiber bezieht sich dabei auf Kulanz seines erachtens wieviel und wielange er mir Wertersatz abverlangt.


    Der Vorrednet mit den 100 Tagen war ich selbst ;)


    ich danke dir für deine juristische Belehrung

  • Würde mich jetzt aber schon interessieren, ob du dich zwischenzeitlich mit dem Shop in Verbindung gesetzt hast. Oder ist diese oben beschriebene Antwort schon der aktuelle Stand der Dinge? (und somit vielleicht auch das letzte Wort von TFTshop.net)


    gruß

  • das ist der aktuelle Stand der Dinge aus der letzten eMail von tftshop (und wohl auch des letzte wort)


    Desweiteren wurde ich in der "Einleitung" der eMail dauraufhingewiesen, dass tftshop öffentliche Äußerungen meinerseits nicht dulden wird.


    Zitat:
    "Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir öffentliche, eventuell geschäftsschädigende Äußerungen nicht dulden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind Sie in Ihren Formulierungen bereits recht weit auf fragwürdigem Gebiet. Handlungsbedarf wäre bereits zum jetzigen Zeitpunkt gegeben, angesichts einer weitergehenden Eskalation sehen wir von einem weiteren Vorgehen bezüglich Ihrer öffentlichen Äußerungen momentan aber noch ab."


    Ich wüßte nicht, wo mir bis zur jetzigen Diskussion ein Vorwurf zu machen ist? Und dass ich solch einen Fall öffentliche machen darf, solange ich sachlich bleibe und die Äußerung meiner Meinung entsprechen, ist wohl mein gutes Recht!


    muss jetz kurz los,


    Ade