Puuuuhh! Gute Frage. Nächste Frage.
Ich hab das letzte Schreiben vom Rechtsanwalt jetzt nicht vorliegen. Aber soweit ich mich erinnern kann, war darin die Rede, das sich der Händler bereit erklärt hat, den ausstehenden Betrag zu erstatten. Bin mir jetzt allerdings nicht 100% sicher. Aber ich denke auch nicht, das eine Rechtsschutzversicherung diesen Betrag erstattet. Die übernehmen doch lediglich die Kosten, welche bei einem Rechtsstreit enstehen. Oder irre ich mich da jetzt total??
gruß