Problem nach TFT Kauf (Gebrauchtware?)

  • So, gerade eben habe ich den am Samstag entgegen genommenen, bestellten Iiyama E481S-B TFT ausgepackt und festgestellt, dass ich ein Gebrauchtgerät erhalten habe, noch bevor ich etwa die verschweisste Tüte mit dem Handbuch aufgerissen habe.


    Dass man ein TFT mit offensichtlichen Gebrauchtspuren vom Händler bekommt, obwohl man für ein Neugerät bezahlt hat, finde ich eine absolute Unverschämtheit :O.
    Skeptisch wurde ich aufgrund der leicht angebröckelten Styroporeinlagen und es fiel mir dann sofort auf, als ich das TFT-Display enthüllt habe, auf dem sich Fingerabdrücke und leichte Kratzspuren im unteren Panel-Bereich befinden sowie an leichten Abschürfungen am Monitorfuss und an kleinen Reisslöchern an der das TFT verpackende Plastikschutzfolie :(.


    In Betrieb genommen habe ich das Gerät erst gar nicht, da laut AGB nur 2 Stunden Betriebszeit für die Funktionsüberprüfung des Monitors zustehen - die evt. schon verbraucht wurden, so dass ich das FAG ausüben könnte.
    Glücklicherweise ist der Händler in Berlin ansässig und ich werde da morgen einen kleinen Aufstand machen und wenn der Händler nicht bereit sein sollte mir das Gerät sofort gegen ein wirklich neues umzustauschen (welches ich vorort ausgepackt haben möchte), dann wird es wohl zur Anzeige wegen Betrugs kommen (die fremden Fingerabdrücke sind ja ein eindeutiges Indiz) und eine Meldung an Iiyama geben, diesen Händler nicht mehr mit Monitoren zu beliefern.


    Meint ihr ich sollte noch mehr als nur einen sofortigen Umtausch in ein Neugerät fordern (etwa so, wie es die Händler machen, wenn jemand den Monitor zu lange getestet hat) ? Wie würdet ihr Euch in dieser Situation verhalten ?


    Vielen Dank schon 'mal im voraus für Eure Antworten !

    "Nichts ist so gefährlich, wie das Allzumodernsein. Man gerät in Gefahr, plötzlich aus der Mode zu kommen." (Oscar Wilde)

  • Hallo Serrin


    Ich kann deinen Ärger zwar verstehen, aber was willst du ausser einem Tausch gegen ein Neugerät noch verlangen. Einen 2. TFT vielleicht? :D
    Willst du den Händler etwas erpressen? Vielleicht handelt es sich ja um die Fingerabdrücke des Händlers. ;)
    Wenn du ihm in aller Ruhe den Sachverhalt schilderst, dürfte einem Austausch eigentlich nichts im Wege stehen. Und gegen eine Überprüfung des neuen Gerätes vor Ort dürfte der Händler dann wohl auch keine Einwände haben.


    gruß

  • Das sind die Nachteile des FAG. Leider ist so etwas kein Grund zum Umtausch.

  • @ j.kraemer:


    Nun, ich verlange eine Entschuldigung von Seiten des Händlers und bin schon gespannt, was dieser mir zu sagen hat, denn hier liegt entweder Fahrlässigkeit vom Händler oder Betrug vor und beides ist total inakzeptabel (letzteres strafbar).


    Wenn es nicht die Fingerabdrücke des Händlers sind, dann vielleicht die eines Mitarbeiters oder des Vorbesitzers. Es ist nicht mein Problem, wenn der Händler das Gerät nicht zu Iiyama zurückschickt und stattdessen versucht wird, es einem x-beliebigen Kunden unter zu jubeln. Dafür ist wohl auch das FAG dar, daß der Verbraucher nicht ganz nackt dasteht und in diesem Fall dem Händler ausgeliefert ist.
    Wenn der Händler sich uneinsichtig zeigen sollte und das FAG (was ja, so weit ich weiss nur einmal vom Kunden genutzt werden kann) als angewendet ansieht, obwohl ich dort persönlich auftauche, und mir das Gerät nicht tauschen will oder das erneute FAG Recht abspricht, dann sehe ich mich auch im Interesse zukünftiger Kunden dazu gezwungen, o.g. Schritte einzuleiten.


    Natürlich hoffe ich auch, daß der Händler sich richtig verhält, aber als ich dort 'mal vor einigen Monaten angefragt habe, ob man mir auch 'mal zwecks Ansicht den Monitor auspacken und vorführen könne, hat man sich stur gestellt und behauptet, die TFTs würden nicht aufgemacht und gelängen direkt vom Hersteller zum Kunden. Das habe ich ja gemerkt :(.


    @ Totamec:


    Nun, ich hoffe dass Du Dich mit dieser Einschätzung irrst und ich glaube nicht, daß der Händler Lust hat sich mit den Verbraucherschutzbehörden, Iiyama, der Polizei oder gar der Presse einzulassen.
    Na, ich will hoffen, daß ich ein Einzelfall bin und morgen alles glatt läuft, sonst gibt's saures.

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  • Wieso Verbraucherschutz? Ich verstehe nur Bahnhof. Durch das FAG Gesetz darf der Händler gebrauchte, nämlich Rückläufer, als NEU verkaufen. Du hast als Kunde da 0 Chancen.

  • Doch sicher, eine weitere Auswirkung des FAG ist ja, dass er gar keinen Grund angeben muss warum er das Gerät zurück geben will. Außerdem sind Kratzer und Abschürfungen in jedem Fall ein Tauschgrund bei einem Neugerät. Im Zweifelsfall lass dir das Geld auszahlen und kauf den Monitor wo anders.

    Einmal editiert, zuletzt von Eike ()

  • Beschädigungen am Gerät sind sicherlich ein Tauschgrund, aber keine beschädigte Verpackung durch FAG.
    Natürlich ist es besser, wenn der Händler ein FAG Gerät vor dem Weiterverkauf kontrolliert und die Verpackung in einen ordentlichen Zustand versetzt. Dafür kann er vom Kunden schließlich Geld verlangen, wenn dieser die Wertminderung verursacht hat.


    Was Totamec aber meinte ist, dass ihr nicht zum Händler gehen und euch beschweren könnte, wenn das Gerät technisch einwandfrei ist, sämtliches Zubehör vorhanden ist und es sich "nur" um ein FAG Gerät handelt.

    Viele Grüße
    Randy

  • So, die Sache hat sich scheinbar gütlich erledigt =).


    Vorhin war ich beim Händler und der war sehr einsichtig und konnte auch nicht nachvollziehen, wie es zu dem Handballenabdruck und Schmutz und den Gebrauchsspuren am Fussansatz kommen konnte, da der TFT wohl anscheinend direkt von Iiyama so gekommen ist und dann wirklich nur weitergereicht wurde.
    Offensichtlich waren es doch keine tieferen Kratzspuren im Panel und das konnte per Reinigung beseitigt werden. Die eingerissene Verpackung, leicht gebröckelten Styroporteile und (beim Anschluss des Fusses nicht mehr) sichtbaren Abschürfungen am Fussansatz habe ich akzeptiert, nachdem man dort den TFT angeschlossen hat, mir bescheinigt hat, daß er vollkommen o.k. ist und sogar keine Pixelfehler hat.
    Mittlerweile habe ich den Monitor angeschlossen und ein wenig getestet und er funktioniert soweit einwandfrei (nun gut, die Ausleuchtung konnte ich bei dem Licht hier noch nicht richtig begutachten und beim Nokiatest -obere Reihe mittiges Fenster [s/w Test] flackerte das Panel leicht im Hintergrund - aber komischerweise nur bei der ganz feinen graugestreiften Darstellung).
    Somit konnte doch alles vernünftig geklärt werden und der Händler war sogar dankbar, dass ich mit dem TFT vorbei gekommen bin, ohne diesen vorher angeschlossen zu haben, denn durch den Handballenabdruck hätte ja auch das TFT beschädigt werden können und dass die Schmutzspuren keine tiefgehenden Kratzer waren, konnte der Händler auch nicht auf Anhieb erkennen.
    Man bot mir zwischenzeitlich noch ein DVI-Kabel an als Aufwandsentschädigung, aber da ich schon eines besorgt hatte (auch wenn ich den Monitor bis dato nur per VGA-Anschluss gelaufen lassen habe), habe ich keines mitgenommen (etwas anderes hat man mir leider nicht angeboten und im Endeffekt haben sich ja auch die Gebrauchsspuren in Grenzen gehalten). Einen Umtausch hätte der Händler auch sofort vorgenommen, aber da keine schwarzen Ersatzgeräte mehr dort vorrätig waren, habe ich nicht darauf bestanden und wieder das Gerät zurück genommen.
    Wer den TFT zuvor schon näher in Augenschein genommen hat, wird folglich ein Rätsel bleiben, möglicherweise war es eine Iiyama Mitarbeiter (bspw. wenn der Monitor für einen Stichprobentest nach der Produktion heraus genommen wird oder beim Verpacken der Monitore) oder der TFT ist als Neugerät bei Iiyama eingeschickt worden und nach einer Reparatur in Verkehr gebracht worden ...wer weiss ???


    Zum TFT selbst schreibe ich evt. an anderer Stelle noch etwas. Vielen Dank in jedem Fall für Eure Meinungen und Sichtweisen in dieser Sache ;).

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  • Hallo Serrin


    Freut uns, das die ganze Sache doch noch ein für dich zufriedenstellendes Ende genommen hat. Viel Spass mit dem Iiyama.


    gruß

  • Na dann können wir ja alle froh sein dass du nicht zur Verbraucherschutzbehörde, Iiyama, der Polizei oder gar Presse gegangen bist. Das hätte nämlich peinlich werden können, denn wie schon gesagt musst du mit bereits ausgepackten TFTs innerhalb des FAG rechnen und kannst dies nicht als Betrug bezeichnen.
    Die "Schäden" sind ja offenbar von dir etwas übertrieben geschildert worden =)


    Auf jeden Fall viel Spaß mit deinem e481s.

  • Wie so oft lässt sich eben doch das meiste das einen erstmal aufregt mit einem Gespräch lösen ohne zu drastischen Maßnahmen zu greifen ;)

  • Hallo Serrin,
    nun aber schnell Dein Profil ändern und den Iiyama eintragen!

    Bevor Ihr eine Frage stellt, schaut bitte in die FAQ. Die meisten Fragen wurden schon einmal gestellt und sind dort ausführlich beantwortet. Auch das Lexikon ist immer einen Blick wert.

  • j.kraemer:


    Besten Dank, ich bin mit dem TFT eigentlich sehr zufrieden bis auf die Ausleuchtung am oberen rechten Rand (die beim Anschauen von DVDs etwas nervt, insbes. wenn man weiss, dass sie da ist), die sich hoffentlich nicht verschlimmert über die Zeit, ansonsten werde ich wohl irgendwann von der Garantie Gebrauch machen.
    Nun gut, allzu ausgiebig habe ich den TFT bisher auch noch nicht getestet, aber bisher war alles fast besser als erhofft und die Begeisterung ist groß durch den Umstieg vom kleinen 17" CRT zum großen 19" TFT :].


    @ Krong:


    Na gut, ob ich das dann letztendlich gemacht hätte, weiss ich nicht - denn vielleicht hätte ich mich bei einer Blockadehaltung von Seiten des Händlers her zuerst an Iiyama gewendet. Das hatte ich bei meinem alten CRT damals auch getan - weil der Händler mich damals schlecht beraten hat - und war sehr positiv überrascht gewesen von dem Iiyama Service.


    Der Tatbestand des Betrugs besteht aber schon irgendwie, denn man bekommt letztendlich keine Neuware, für die man bezahlt hat, und ich glaube nicht, dass man sich das gefallen lassen muss vom Hersteller oder Händler und insofern wäre das unabhängig vom FAG, welches nicht dazu gemacht worden ist, um Umtausch- oder Gebrauchtware bei Nichtgefallen zurück schicken zu können.
    Übertrieben worden sind sie nicht wirklich, denn die Abschürfungen am Fussansatz, das Loch in der Verpackungs-Folie des TFTs, die leicht angebröckelten Styroporteilchen und der Handballenabdruck auf dem Panel sind schon da gewesen und die Reinigung des Händlers hat ergeben, daß durch den Handballenabdruck keine Druckschäden und Kratzer erfolgt sind (was ich sonst nicht akzeptiert hätte und Du an meiner Stelle bestimmt auch nicht ;)). Den Rest habe ich akzeptiert und keine Entschädigung trotz der Gebrauchs verlangt, da der F&M Shop auch einsichtig und richtig (im Zweifelsfall für den Kunden) reagiert haben =).
    Ja danke, den Spass habe ich, denke ich.


    @ Eike:


    Ja, das stimmt und das ist auch gut so :).


    @ Stormbringer:


    Schon geschehen, ein neues Foto muss ich erst noch hinein setzen ;).

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    Einmal editiert, zuletzt von Serrin ()

  • Zitat

    Originally posted by Serrin
    und ich glaube nicht, daß der Händler Lust hat sich mit den Verbraucherschutzbehörden, Iiyama, der Polizei oder gar der Presse einzulassen.


    Zitat

    Originally posted by Serrin
    weil der Händler mich damals schlecht beraten hat



    *kopfschüttel* Ich bin irgendwie froh Dich nicht persönlich zu kennen.

  • @ Cyrax:


    Das mag sich für Dich vielleicht etwas drastisch lesen, aber ich denke man sollte darauf bestehen was einem als Kunden zusteht, denn schliesslich verdient man das Geld ja auch meist nicht im Schlaf. Des weiteren finde ich es erstaunlich wie Du Dir aufgrund meiner Beiträge hier gleich meinst, ein ausreichendes Bild von mir machen zu können bzw. zu solch einer Einschätzung kommen zu müssen.


    In anderen Bereichen - wie etwa bei Restaurantbesuchen - habe ich mich im nachhinein auch schon des öfteren darüber geärgert ein Essen nicht zurück gehen zu lassen oder moniert zu haben, auch wenn es das verdient hätte. Grundsätzlich bin ich auch zurückhaltend was Beschwerden angeht, aber wenn der Dienstleister sehr dreist und bewusst vorgeht, dann lasse ich mir i.a. auch nichts halbgares unterjubeln ohne contra zu geben, wenn ich dafür voll bezahle ;).

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