ZitatOriginal von Coogan
das wäre ja eigentlich nur noch die Versandkosten, die du bezahlt hast
die wirst du wohl nicht wiederbekommen, und es lohnt sich dafür eher nicht, einen Rechtsstreit anzufangen
Nach aktueller Rechtsprechung müssen die Kosten für den Hinversand auch erstattet werden (OLG Frankfurt, glaube ich, hat das mal so entschieden). Die Kosten für die Rücksendung sowieso, steht ausdrücklich im Gesetzbuch.
Einen Rechtsstreit anzufangen lohnt sich auch bei kleinen Beträgen, da das Kostenrisiko gering ist. Auf Deine Argumentation "lohnt sich nicht bei dem Betrag" bauen ja viele Händler, die die Erstattung der Hinsendekosten systematisch verweigern. Wenn keiner sich wehrt, wird das zur üblichen Handhabe der Händler. Aber auch der Händler dürfte wohl kein Interesse an einem Rechtsstreit haben.
Ich will Notebooksbilliger.de aber nicht unterstellen, dass sie die Versandkosten nicht erstatten würden. Scheint ja laut Geizhals-Beurteilungen einer der seriöseren Händler zu sein und es war nur Deine Vermutung, dass er die Versandkosten nicht erstattet bekommt.