LG L1710B mit S-IPS Panel (Prad.de User)

  • Zitat

    Original von renaldo
    Genau ,aber etwas anderes ist noch viel Schlimmer.
    Du selbst Thunderbird, bist mit diesem Gerät nicht zufrieden ,hast aber nicht den Mumm ,das mit Deinem Händler vernünftig (volles Geld zurück bei sachgemässem Handling des TFT) zu klären......und wälzt das dann einfach auf jemanden ab ,der auch gern ein Tip Top Gerät für seinen (mal egal welchen) Preis haben möchte.


    Das stimmt doch überhaupt nicht! Ich habe mit meinem Händler doch schon geredet, und er meinte, er könne das Gerät definitiv nur mit einer Wertminderung von 20% zurücknehmen, da es schon einmal ausgepackt war, und ich solle mich mit LG auseinandersetzen, wenn ich das nicht akzeptiere (also auch ich habe keine andere Chance, als von LG ein "gleichwertiges" zu bekommen).


    Und wie ich schon schrieb, werde ich das auch tun, und mir erstmal ein Austauschgerät zukommen lassen. Wenn dieses dann immer noch die gleichen Symptome aufweist, ist das bei dem Monitor anscheinend "normal" und ich werde ihn bei eBay verkaufen.
    Und warum sollte ich dann bei eBay angeben, was mir an dem nicht gefällt? Hat der Händler etwa in seiner Beschreibung stehen gehabt, dass dieses Modell eine schlechte Ausleuchtung hat? NEIN!
    Es ist ja dann schließlich kein Defekt, das Gerät IST dann Tip Top in Ordnung!


    Ich wälze garnichts auf niemanden ab. Wenn von mir jemand das Gerät gebraucht kauft, erhält er genauso ein Gerät, wie er neu vom Händler erhalten würde, in genau dem gleichen Zustand. Ob ihm das Gerät dann gefällt, ist eine andere Frage. Jeder hat die gleichen Chancen, sich vorher über das Gerät zu informieren.
    Vieviel dann für das Gerät bezahlt wird, ist eine ganz andere Frage, und das liegt auch nicht in meiner Macht.


    Also komm mal wieder runter und mach dich locker, ja?!

    2 Mal editiert, zuletzt von Thunderbird ()

  • Na dann komm ich mal wieder runter und versuche wieder locker zu werden :D und rate Dir anschliessend:


    Vorsicht ! ,wenn Du in ein Vorortaustausch mit LG einwilligst,dann setzt Du das FAG ausser Kraft !!


    Und auch für Dich gilt das. :D
    Dein Online Händler geht natürlich erstmal den einfachsten Weg aber das must Du Dir ja nicht gefallen lassen (denn auch Du möchtest ja nicht über den Tisch gezogen werden ,genau wie die Daus bei Ebay es auch nicht wollen :D )


    Du musst ja den TFT auspacken und anschliessen um zu sehen ob und wenn,welche Fehler er hat.Mit den 20 % für vielleicht 2 Tage darf der Händler einfach nicht durchommen.



    Gott,bin ich locker :D


    Gruss Renaldo

  • Also Leute, seid friedlich miteinander! :D Ein Gefecht ist die Sache doch nicht wert, oder? ;)


    20" Preisreduzierung wäre auch für mich absolut inakzeptabel. Pauschal ist das nicht begründbar. Aber das FAG schreibt nicht unter allen Umständen den vollen Ersatz des Kaufpreises vor. Da shängt vomn der Länge des Gebrachs um vom Zustand des Geräts ab.
    Allerdings ist es schwer, auch bei einer schlechten Ausleuchtung des Austauschgeräts von einem Problem der geamten Serie zu sprechen. LG scheint tatsächlich mehr Probleme damit zu haben, aber trotzdem ist diese Sache noch sehr von dem jeweiligen Exemplar abhängig.

  • Gibts da nicht ein Gesetz, dass der Händler ein Gerät inerhalb von 14Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen zurücknehmen muss? Und den ganzen Kaufbetrag zurück zahlen?

    Einmal editiert, zuletzt von raphi1 ()

  • Zitat

    Original von raphi1
    Gibts da nicht ein Gesetz, dass der Händler ein Gerät inerhalb von 14Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen zurücknehmen muss? Und den ganzen Kaufbetrag zurück zahlen?


    Natürlich, hat sich früher mal Fernabsatzgesetzt (FAG) genannt und ist nun im BGB §355 (?) zu finden.

  • Zitat

    Original von raphi1
    Gibts da nicht ein Gesetz, dass der Händler ein Gerät inerhalb von 14Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen zurücknehmen muss? Und den ganzen Kaufbetrag zurück zahlen?


    Ja sicher, aber der Händler will halt nur 80% des Kaufpreises zurückerstatten, da das Gerät schon ausgepackt wurde. Ansonsten würde ich auch 100% bekommen.


    Edit: Hab mich jetzt mal informiert, der Händler ist verpflichtet, mir den vollen Kaufpreis zurück zu erstatten. Die 20% Wertminderung ist rechtswiedrig, egal, ob ich das Gerät schon ausgepackt habe, und was er in sinen AGB's angibt.


    Ich werde ihm jetzt mit rechtlichen Schritten drohen, falls er mir nicht 100% zurückerstatten will.

    Einmal editiert, zuletzt von Thunderbird ()

  • Willkommen im Club (ist nicht böse gemeint) !!!


    Ich hatte ähnliche Probleme wie du.
    Aber mit solchen Problemen wirst du hier nicht ernst genommen, da sich immer noch hartnäckig die Meinung hält "Kauf ruhig mit FAG/BGB kannst ja PROBLEMLOS zurückgeben".


    Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg.



    Neutrino

    • Offizieller Beitrag

    @ Neutiono


    Vielleicht solltest Du bei Deinen Bemerkungen auch sagen, dass es genügend Händler gibt, die dies nicht machen. Der Shop der hier von mir empfohlen wird, macht diese Spirenzchen nicht! Mindfactory versendet zwar FAG-Ware als neu, das Geld bekommt man trotzdem voll zurück.


    Hier muss man halt den richtligen Onlineversender wählen.


    Nicht jeder Onlinehändler verfährt so. Du hast andere Erfahrung gemacht, schade aber nicht zu ändern. Hier zu behaupten man wird nicht ernst genommen halte ich dennoch für unpassend.


    Jeder ist selber dafür verantwortlich wo er seinen neuen Monitor kauft. Wer es eben super günstig will, muss solche Probleme mit einkalkulieren. Außerdem kann man dem Händler ja auch vorab eine Mail mit der Frage stellen, wie er sich bei einer Rücksendung verhält.


    Somit ist man vor bösen Überraschungen zumindest weitestgehend abgesichert.

  • Zitat

    Original von Thunderbird
    Ja sicher, aber der Händler will halt nur 80% des Kaufpreises zurückerstatten, da das Gerät schon ausgepackt wurde. Ansonsten würde ich auch 100% bekommen.


    Kann ich erfahren, welcher online-Händler solche Bedingungen stellt?

  • Klar,


    Ich habe dem Händler jetzt eine E-Mail geschrieben, in dem ich ihm mitgeteilt habe, dass ich nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er mir mein gutes Recht verwährt und mir nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet.

  • Zitat

    Original von Neutrino
    Aber mit solchen Problemen wirst du hier nicht ernst genommen


    Was erwartest du eigentlich von den Mitgliedern dieses Forums?


    Weideblitz
    Richtig, §§355 BGB (sind noch ein paar weitere).


    @Thunderbird
    Sachlich bleiben und auf das BGB veweisen. Dem Händler eine Frist setzen bis wann er den vollen Kaufpreis zurück erstatten soll. Am Ende erwähnen, dass du die Angelegenheit nach Ablauf der Frist deinem Rechtsanwalt übergeben wirst. Die Nennung des Wortes Rechtsanwalt hat nach meiner Erfahrung bei einigen Händlern schon wahre Wunder bewirkt, selbst wenn sie sich vorher tot gestellt haben.

  • Zitat

    Original von Jetson


    Was erwartest du eigentlich von den Mitgliedern dieses Forums?


    Zunächst einmal muß akzeptiert werden, dass wenn ein Forum Kaufberatungen durchführt ("Welchen TFT zum Zocken ?", "Suche TFT unter 700 Eur"...etc.), dass sich dann Leute auch mit Problemen "nach dem Kauf" melden.


    Wenn man das nicht will, dann sollte es ähnlich der Copyright Ermahnung einen Hinweis dazu geben.
    Zusätzlich dürfte es dann auch ehrlicherweise keine Shop Empfehlungen und Disskussionen zu diesem Thema mehr geben.


    Ich glaube aber das will keiner ernsthaft.


    Also muß auch etwas Verantwortung her, dazu gehört imho eine Aufklärung darüber, dass trotz BGB nicht von problemlosen Einkauf die Rede sein kann.


    Das beste Beispiel dagegen war, als ich monatelang ein bestimmtes Modell vor Ort gesucht habe, und mir dann hier im Board vorgeworfen wurde warum ich mir das Leben so schwer mache und es nicht einfach online bestelle.
    Ich kann einfach nicht so tun, als würde ich den Monitor auf jedenfall kaufen wollen um ihn dann in Wirklichkeit nur mal kurz "checken" zu wollen.
    Das kann man mir von mir aus als Dummheit, Vorsicht oder als Ehrlichkeit auslegen, nach belieben.



    Neutrino


    P.S.: Was kann ich denn deiner Meinung nach erwarten ?

    • Offizieller Beitrag

    @ Neutrino


    Ich glaube Du versteht den Sinn des Forums in keiner Weise. Wir wollen helfen sich im Jungle der TFT-Monitore zurechtzufinden. Und das kostenlos! Eine Rechtsberatung steht hier nicht zur Debatte. Außerdem sollte doch jedem Nutzer klar sein, dass in einem Forum wo zig Meinungen gepostet werden, auch welche dabei sind, die vielleicht nicht Jedermanns Zustimmung finden.


    Jeder kann sich das herausziehen was er will. Ende!


    Was willst Du mit dem Copyright? Auf jeder Seite des Boards steht unten ein Hinweis, schon mal gelesen? Anders ist so eine Kommunikatiosplattform auch überhaupt nicht zu führen.


    Und weshalb sollen keine Shop-Empfehlungen gegeben werden? Ich empfehle ausschließlich TFTShop.net. Mir wurde schon häufig nachgesagt dass ich den Shop nur deshalb empfehlen würde, weil ich dort wohl Provisionen bekommen würde. Aber ist in diesem Forum in den vergangenen 1 1/2 Jahren auch nur eine negative Resonanz zu diesem Onlineshop zu finden? Nein! Ich denke das berechtigt sehr wohl zu der Empfehlung dort zu kaufen. Und das werde ich auch weiterhin tun!


    Wenn für Dich dieses Forum nicht hilfreich ist frage ich mich, warum Du 247 Beiträge verfasst hast? Und soweit ich mich erinnere sind die überwiegende Anzahl Fragen die Du gerne beantwortet haben wolltest!


    Jedem steht es frei die Informationen und Ratschläge zu nutzen. Der Ratschlag das Gerät zu bestellen und bei Nichtgefallen wieder zurückzusenden ist ja nicht grundlegend falsch. Du hast Dich nur für den falschen Shop entschieden. Das kannst Du ja wohl nicht diesem Forum anlasten. Es tut mir ernsthaft leid für Dich, aber hier das ganze Board in Frage zu stellen ist ja wohl doch etwas weit hergeholt!

  • @Neutrino


    Irgendwie scheinst du uns mit der Verbraucherberatungsstelle zu verwechseln.
    Wir sind hier alles Freiwillige, die aus Interesse an der LCD-Technik über verwandte Themen diskutieren. Es gibt hier jedoch keine Garantie, dass die Informationen korrekt sind.
    Es gibt hier jede Menge Leute, die Probleme nach dem Kauf haben und viele versuchen, so gut wie möglich zu helfen. Ich weiß auch nicht wieso du meinst, man würde hier mit Problemen nicht ernst genommen. Bezieht sich diese Äusserung darauf, weil dir keiner verraten hat, wie man den Betriebsstundenzähler zurückstellt, damit du den NEC 1760NX dem Händler als unbenutzt wieder unterjubeln kannst?
    Und das man überall mit Problemen rechnen muß, wenn man etwas kauft, sagt einem wohl der gesunde Menschenverstand. Fakt ist, dass das BGB ein Widerrufsrecht garantiert, eventuell muß man sein Recht vor Gericht einklagen. Das ist zwar bedauerlich aber nicht zu ändern. Wenn du lieber beim Händler um die Ecke kaufst, ist das doch genauso in Ordnung. Wenn andererseits jemand gute oder schlechte Erfahrungen mit Versandhändlern gemacht wurden, ist es doch vernünftig, diese Informationen zu posten.

  • Also ich wollte hier wirklich keinen Streit vom Zaun brechen, sondern nur mitteilen, da es sich in diesem Thread ja schließlich um den L1710B handelt, dass ich mit dem Gerät in keinster Weise zufrieden bin (wie viele) und selbiges zurückgeben möchte.


    Dass der Händler mir jetzt unberechtigterweise ankommt von wegen 20% Abzug, ist ein Umstand, den ich hier doch ruhig posten kann, oder? Zumal ich den Link zu CKS-Computer hier von Prad.de her hatte!


    Ich möchte ja hier auch keinen rechtlichen Beistand, dazu habe ich mich längs in einem anderen Forum informiert, aber seine Erfahrung zu diversen Online-Händlern wird man hier jawohl noch kundtun können, oder darf man hier nur über die Geräte ansich diskutieren? *kopfschüttel*

    • Offizieller Beitrag

    @ Thunderbird


    Tut mir leid, das hast Du leider in den falschen Hals bekommen :) Die letzten Postings bezogen sich ausschließlich auf die kritischen Anmerkungen von neutrino. Ich habe meine Postings jetzt editiert und ein @ neutrino vorangestellt.


    Natürlich sollst Du Deine Erfahrung posten! Auch wenn Du jetzt eine negative Erfahrung gemacht hast, hilft es vielleicht einem anderen User, der sich momentan überlegt wo er denn bestellen soll.

  • Zitat

    Original von Thunderbird
    Ich möchte ja hier auch keinen rechtlichen Beistand, dazu habe ich mich längs in einem anderen Forum informiert, aber seine Erfahrung zu diversen Online-Händlern wird man hier jawohl noch kundtun können, oder darf man hier nur über die Geräte ansich diskutieren? *kopfschüttel*


    Nein, absolut nicht! Man kann hier um alles, was auch mit TFT-Monitoren ans ich und um Rund den Kauf zu tun hart, alles hier posten! Wenn du den von dir geäußersten Eindruck bekommen hat, ist das leider falsch rübergekommen.
    Also: danke für deine Mitteilung zu deinem L1710B-Erlebnis - für das Board ist es eine wichtige Information! Ich würde versuchen, Härte gegen den Händler zu zeigen udn versuchen, daß dir zustehende Recht durchzudrücken. 20% Wertminderung sind inakzeptabel. Ich hoffe, du hast Erfolg. Laß mal hören, wie du vorankommst.;)

  • @Thunderbird


    Wie auch bei Prad bezieht sich meine Bemerkung ausschließlich auf das was Neutrino geschrieben hat.

  • @Jetson


    Zitat

    Original von Jetson
    @Neutrino


    ... Betriebsstundenzähler ...


    gibt es den wirklich? Falls ja wie kann man den auslesen?


    Gruß