Ende August untersagte der britische Werberat „Advertising Standards Authority“ (ASA) Samsung , in der Print- und Fernsehwerbung die Bezeichnung „LED-TV“ ohne Erläuterung der verwendeten Technologie einzusetzen. Die verkürzte Bezeichnung LED-TV macht auch hierzulande viele Verbraucher Glauben, es handele sich um eine neue Displaytechnik.
Weil eine konkrete Aussage zur tatsächlich verwendeten Hintergrundbeleuchtung fehle, fällt die Fernsehwerbung nach dem Urteil der ASA unter irreführende Werbung; die Printwerbung verletze den Grundsatz der Aufrichtigkeit. Interessenten könnten davon ausgehen, dass die Fernseher mit LED-Panels anstelle von TFT-Panels ausgerüstet sind, urteilte der Rat. Nach Ansicht der ASA ist dies jedoch nur bei einigen Outdoordisplays der Fall, nicht aber bei Geräten für den Endverbraucher, da diese zwar in Entwicklung, auf dem britischen Markt jedoch noch nicht verfügbar seien.
Samsungs Behauptung, die Bezeichnung „LED TV“ habe sich Industrie übergreifend als Synonym für Geräte mit LED-Hintergrundbeleuchtung und solche mit einer Edge-Type-Beleuchtung entwickelt, wies das Gremium ab. Der Rat der Werbewirtschaft Großbritanniens legte fest, das Samsung seine Flachbildschirme nur als „LED-TV“ bewerben darf, wenn zugleich erläutert wird, dass es sich um LC-Displays mit LED-Backlight handelt. Bindend ist das ASA-Urteil nur für Werbung in Großbritannien. In anderen Ländern darf das koreanische Unternehmen seinen Marketingfeldzug fortführen.
Zum Beispiel auf der IFA in Berlin, wo Samsung auf seiner Eröffnungspressekonferenz auf „Plasma-TV, LCD-TV und LED-TV“ im Portfolio verwies. Eine Erklärung, dass es sich bei Letzteren um herkömmliche LCD-TVs handelt, deren Hintergrundbeleuchtung durch seitlich rund um das Display platzierte Leuchtdioden (Edge-Type) anstelle herkömmlicher Kaltkathodenstrahler (CCFLs) realisiert wird, fehlte.
Samsung ist nicht der einzige Fernsehhersteller, der den Begriff „LED-TV“ verwendet, andere ergänzen sie jedoch zumeist um einen kurzen Zusatz.