Kartellrechtsklage: AUO-Verteidiger plädiert auf „nicht schuldig“

Wie ein Unternehmensanwalt am Mittwoch mitteilte, wird AU Optronics Corp. (AUO) sich nicht im Rahmen eines Handels mit dem Gericht als schuldig bekennen. Stattdessen will das Unternehmen der Anklage des US-Justizministerium wegen illegaler Preisabsprachen mit einem Verteidiger begegnen.

AUO ist eins von zwölf Unternehmen, die der illegalen Preisabsprache bei TFT-Monitoren angeklagt sind. (Bild: AUO)

Christoph Nedeau, AUOs Verteidiger, ließ schriftlich mitteilen, dass das Unternehmen sich keinesfalls schuldig bekennen werde, weil man überzeugt sei, das Verbrechen, dessen man angeklagt sei, nicht begangen zu haben. „Der Ausgang ist ungewiss, aber AUO tut genau das Richtige!“

Drei aktuelle sowie ein früheres Mitglied der AUO-Führungsriege werden seit einer Anhörung vorm Bezirksgericht in San Francisco am 19. August an der Ausreise aus den USA gehindert. Sie dürfen die Stadt beziehungsweise den Staat Kalifornieren nicht verlassen, dürfen aber ungehindert mit dem AUO-Hauptquartier sowie mit ihren Familien Kontakt haben. Sollten sie gezwungen sein, innerhalb der USA geschäftlich zu verreisen, müssen sie dafür eine gerichtliche Erlaubnis einholen und anschließend sofort wieder nach San Francisco zurückkehren.

Im Juni war die AUO-Tochter in Houston und mit ihr sechs leitende Manager angeklagt worden, sich zum Zweck der Preisabsprache mit etlichen anderen asiatischen Unternehmen verschworen zu haben. Das Kartellrecht sei zwischen 14. September 2001 und 1. Dezember 2006 missachtet oder gebrochen worden. Während die übrigen Beschuldigten sich vor Gericht auf einen Handel eingelassen haben – Schuldbekenntnis und Bußgeldzahlung gegen Verfahrensbeschleunigung – hat AUO die Anschuldigungen wiederholt abgewiesen und angekündigt, sich gegen die Anklage wehren zu wollen.

Nedeau erinnerte in einer Sitzung an den Grundsatz der US-Gerichtsbarkeit, dass der Beklagte solange als unschuldig gelte, bis sein Schuld bewiesen sei. „Weder AUO noch seine Beschäftigten sind eines Verbrechens überführt worden; das Unternehmen will seinen Namen vor den Geschworenen wieder reinwaschen“, sagte der Verteidiger. Nedeau wies darauf hin, dass AOU in Taiwan, aber auch in der restlichen Welt, einen guten Ruf genieße, und das der Erfolg des Unternehmens durch harte Arbeit und Hingabe erreicht worden sei.

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