Pay-TV: EU prüft territoriale Beschränkungen

Territoriale TV-Empfangsbeschränkungen sind der Europäischen Kommission ein Dorn im Auge. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hat dazu eine Untersuchung der größten europäischen Pay-TV-Anbieter angekündigt. Darunter befinden sich zum Beispiel BSkyB, Sky Italia und Sky Deutschland.

Pay-TV: EU prüft territoriale Beschränkungen (Bild: Hartmut910 / pixelio.de)

Die „absolute territoriale Exklusivität“, die die großen Filmstudios wie Warner Bros oder Paramount Pay-TV-Unternehmen versprechen, steht auf dem Prüfstand. Almunia versichert: „Wir stellen nicht die Möglichkeit in Frage, Lizenzen auf einer territorialen Basis zu vergeben oder versuchen Studios zu verpflichten, Rechte auf einer europaweiten Basis zu verkaufen.“

Werbeexperte Volker Nickel befürchtet dennoch einen Schnellschuss der Europäischen Kommission: „Ich warne davor, alle geltenden Regelungen wieder plattzumachen – die EU-Kommission macht gerne alles einheitlich“, verdeutlicht der Branchenkenner.

Laut Almunia sollen jene Bestimmungen vorrangig behandelt werden, die reisende Kunden am Empfang hindern. „Ein Beispiel: Wenn Sie einen Pay-TV-Service in Deutschland abonniert haben und in Italien Urlaub machen, werden Sie die Filme, die von diesem Service angeboten werden, während des Urlaubs nicht ansehen können“, erklärt Almunia.

„Natürlich stehen die Kunden im Mittelpunkt“, bekräftigt Nickel. „Aber die Anbieter haben auch betriebswirtschaftliche Interessen, die erfüllt werden müssen. Auflagen im Zuge der Vereinheitlichung von Bestimmungen bringen den Anbietern meist mehr Beschwerlichkeiten als Erleichterungen.“

Almunia weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass bei der Ausstrahlung von Fußballspielen die absolute territoriale Exklusivität den Wettbewerb behindert. Das könnte auch bei obengenanntem Beispiel der Fall sein.

„Pay-TV wird nicht in der Form bestehen bleiben, die es jetzt hat – aber Pay-TV entwickelt sich trotz aller Unkenrufe weiter, genauso wie das Bewusststein, dass man für eine Leistung Geld bezahlen muss“, meint Nickel abschließend, auch in Hinblick auf Paid Content im Internet. (pressetext)

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Andreas Roth

... ist Geschäftsführer der PRAD ProAdviser GmbH & Co. KG und darüber hinaus Chefredakteur von PRAD. Er stellte im März 2002 die Internetseite Prad.de mit dem Schwerpunkt Display Technologie online. Privat gilt er als absoluter Serienjunkie und Netflix Fan.

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