Test TV Philips 46PFL8008S/12
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Inbetriebnahme und Stromverbrauch

Ein- und Ausschalten

Der 46PFL8008S wird grundsätzlich über die Fernbedienung ein- und ausgeschaltet. Alternativ gibt es für die wichtigsten Funktionen auch Tasten auf der Rückseite des Gerätes. Nach dem Einschalten präsentiert der Fernseher ausführlich den Namen seines Erbauers. Denn es dauert immerhin 21 Sekunden, bis man endlich das TV-Bild zu sehen bekommt. Ein moderner Windows-PC mit SSD schafft in dieser Zeit schon einen kompletten Betriebssystem-Kaltstart.

Abhilfe schafft die Funktion „Schnelle Inbetriebnahme“. Damit legt sich das Gerät nach dem Ausschalten nicht vollständig schlafen, sondern bleibt deutlich reaktionsfreudiger. Jetzt erscheint das TV-Bild schon nach 2 Sekunden. Das ist voll und ganz akzeptabel – nicht aber der gestiegene Energieverbrauch: 26 Watt im Standby – das ist eindeutig zu viel.

Die Funktion „Schnelle Inbetriebnahme“ lässt sich glücklicherweise gut konfigurieren. Die „Standby-Verzögerung“ (gemeint ist bis zum vollständigen Standby) kann auf „automatisch“ oder „manuell“ gesetzt werden. Bei „manuell“ kann man eine Verzögerung zwischen 15 Minuten und 1 Stunde einstellen und zusätzlich drei Zeitpläne definieren, so dass das Gerät zu den typischen Fernseh-Zeiten auch sofort betriebsbereit ist und in der restlichen Zeit den Stromverbrauch auf nahezu 0 herunterregelt.

Bereitschaftszeiten
Startzeit bis Bildwiedergabe TV-Signal 21 Sekunden
Startzeit bis Bildwiedergabe am HDMI-Eingang 20 Sekunden
Startzeit bis Bildwiedergabe TV-Signal
bei aktivierter Standby-Verzögerung
2 Sekunden
Ausschalten Prompt, 0 Sekunden
Ausschalt-Timer ja

Stromverbrauch

Den Stromverbrauch (mit EU-Energie-Label) gibt Philips mit 83 Watt und im Standby mit < 0,1 Watt an. Im vollständigen Standby können wir die Angaben des Herstellers bestätigen: weniger als 0,1 Watt – das ist ein hervorragender Wert.

Im Betrieb hängt der Stromverbrauch vom gewählten Bild-Modus ab. Das liegt daran, dass in den meisten Bildmodi die dynamische Hintergrund-Beleuchtung mehr oder weniger stark aktiviert ist. Wenn die Funktion „Dynamische Hintergrund-Beleuchtung“ aktiviert ist, wird das LED-Backlight je nach Szene ständig dynamisch angepasst und dementsprechend schwankt auch der Stromverbrauch.

Nett gestaltet hat Philips die Anzeige bei der Auswahl des Bild-Modus: ein schmaler Balken zeigt die Auswirkung einer Änderung auf den Energieverbrauch vor laufendem TV-Bild an. Der Balken gibt zwar keine konkreten Werte aus, ist aber keine bloße Grafik, sondern schwankt auch tatsächlich abhängig vom Bildinhalt (siehe Bilder unter OSD).

Für die Praxis am spannendsten ist natürlich der Durchschnittsverbrauch in den am häufigsten genutzten Bildmodi. Dafür haben wir exemplarisch die Modi „Standard“ und „Film“ an einem längeren Fernseh-Abend gemessen und den Durchschnittsverbrauch ermittelt.

Der Maximalwert von knapp 135 Watt ist ein Spitzenwert, den wir nur gelegentlich im energiehungrigsten Modus „Lebhaft“ messen konnten. Dieser Wert wird nur erreicht, wenn man die Backlight-Helligkeit maximal heraufregelt. Der Durchschnittsverbrauch ist auch im Modus „Lebhaft“ deutlich darunter.

Modus Hersteller Gemessen
Betrieb maximal (bei 580 cd/m2)) k.A. 133,4 W
Mit EU-Energie-Label 83 W k.A.
Durchschnittlich im Bildmodus Standard k.A. 80 W
Durchschnittlich im Bildmodus Film k.A. 89 W
Bei Helligkeit 140 cd/m2 k.A. 58,7 W
Standby, vollständig < 0,1 W 0,0 W
Standby mit aktivierter Standby-Verzögerung k.A. 25,9 W

Erste Inbetriebnahme

Die erste Inbetriebnahme gestaltet sich beim 46PFL8008S zu Beginn unkompliziert und zum Ende höchst unerfreulich. Der Käufer wird zunächst mit einem Setup-Menü begrüßt, dass ihn schnell und unkompliziert durch die Erst-Einrichtung führt – bis zum Punkt Verbindung mit dem häuslichen LAN-/WLAN-Netzwerk.

Verwundert hat uns dabei lediglich, dass der 46PFL8008S wissen will, ob das Gerät „zu Hause“ oder „im Geschäft“ aufgestellt wird. Was das mit Internet-Zugang und Kamera versehene Gerät mit dieser Information eigentlich anfängt, blieb uns bis zum Schluss ein Rätsel.

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Einrichtung des Fernsehers.

Nachdem die Grundeinstellungen wie gewünschte Sprache, Aufstellort, usw. getätigt wurden, führt der 46PFL8008S schrittweise durch das Einrichten der Fernsehsender, das Hinzufügen angeschlossener Geräte und eine sehr einfach gehaltene Personalisierung der Bildeinstellungen. Dabei kann man vor im Hintergrund laufendem TV-Programm beispielsweise die Helligkeit erhöhen oder verringern, oder den Punkt überspringen.

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TV-Sender suchen und Helligkeit einstellen.

Zu guter Letzt erfolgt die Einbindung in das Heimnetzwerk per LAN oder WLAN. Danach bekommt man gleich eine ganze Reihe an Verträgen bzw. „rechtsverbindlichen Vereinbarungen“ zur elektronischen Unterschrift vorgelegt. Die Fenster sind winzig, das Kleingedruckte sehr lang.

Hier mal ein Auszug aus dem Vertrag mit Net TV: „Die Nutzungsbedingen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Net TV … dar. Die Serviceleistungen werden Ihnen von Dritten zur Verfügung gestellt (nicht von Net TV!). Deshalb sollten Sie sich unbedingt die Zeit nehmen, die Nutzungsbedingungen sorgfältig durchzulesen.“

Angesichts des winzigen Fensters auf dem großen Bildschirm wirkt das Ganze schon unfreiwillig komisch. Bei den Geschäftsbedingungen von Gracenote (rechtes Bild) war es auch gar nicht möglich den Text durchzublättern. Der wird einfach langsam von selbst durchgescrollt. Zurückblättern, wenn man etwas nicht verstanden hat, ist nicht möglich.

Wieso man eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit einer Firma abschließen soll (die man nicht kennt und von der man auch nichts kaufen will) für Leistungen, die von Dritten erbracht werden, die nicht genannt werden und mit denen man auch keine Vereinbarung hat, dürfte sich den wenigsten Konsumenten erschließen.

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Rechtsverbindliche Vereinbarung TV-Guide (links) und Gracenote (rechts).

Wem der Spaß am „Smart-TV“ bisher noch nicht vergangen ist, der wird spätestens beim ersten Aufruf mit dem nächsten Fenster konfrontiert. Wer hier vorschnell weiter drückt, um die „persönlichen Empfehlungen“ zu aktivieren, hat auch gleich der „Registrierung des persönlichen Fernsehverhaltens“ zugestimmt. Wie weit das Sammeln von Daten geht und in welchen Bereichen sie stattfindet, wird nicht genannt. Hinsichtlich Datenschutzrichtlinien wird lediglich auf eine externe Webseite verwiesen – ohne diese konkret zu nennen.

Wer ferner eine direkte Zuordnungsmöglichkeit zum eigenen Namen und Wohnort möchte, kann sich auch noch „zur automatischen Speicherung der persönlichen Vorzugseinstellungen“ beim „Club Philips“ anmelden. Notwendig ist das nicht, denn dazu reicht auch die IP-Adresse, mit der sich das Gerät im Internet bewegt.

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Registrierung des „persönlichen Fernsehverhaltens“.

Wir empfanden die Vorgehensweise bezüglich der Nutzungsbedingungen etwas unsensibel, zumal die Mehrheit der Käufer die ganzen Vereinbarungen wohl ungelesen einfach bestätigt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man den Datenschutzrichtlinien von Philips und nicht vollständig genannten Dritten vertraut oder nicht. Das Internet ist längst zum Angriffsziel von Hackern geworden, da die meist Linux-basierten Geräte bis heute praktisch keine Schutzmaßnahmen bieten. Jüngste Meldungen über zu Bot-Netzen und als Spam-Schleudern zusammengeschlossenen Fernsehern, Kühlschränken und Routern belegen das.

Manuel Findeis

... beschäftigt sich beruflich wie privat seit über 20 Jahren intensiv mit den Themen und Entwicklungen in der IT-Branche. Als freiberuflicher Autor, Testredakteur und Fotograf, kennt er die Anforderungen an ein gutes Display. Für PRAD ist er seit 2013 tätig.

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