BGH Urteil stärkt Verbraucherrechte beim Austausch mangelhafter Geräte

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch darf der Verkäufer kein Nutzungsengelt verlangen, wenn er innerhalb der Garantiezeit ein defektes Gerät durch ein neues ersetzt. Zwar sehen die deutschen Vorschriften einen solchen Wertersatz vor. Allerdings verstoße dies gegen EU-Recht, befand der BGH. Damit setzte das Karlsruher Gericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April um. (Az. Bundesgerichtshof VIII ZR 200/05).

Mit dem Urteil hatte eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Versandhändler Quelle endgültig Erfolg. Quelle hatte einer Kundin Anfang 2004 einen im August 2002 gelieferten Herd ersetzt, weil sich im Backofen die Emailleschicht ablöste. Das Unternehmen verlangte eine Abnutzungsgebühr in Höhe von 70 Euro für die eineinhalb Jahre.

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