Mit der CE-Kennzeichnung an einem Produkt erklärt der Hersteller gemäß EU-Verordnung 765/2008, dass dieses den geltenden Anforderungen entspricht, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Anbringung des Siegels festgelegt sind.

Die CE-Kennzeichnung kein Qualitätssiegel, sondern lediglich eine Kennzeichnung durch den Hersteller, der damit zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an sein Produkt kennt und dass dieses diesen Anforderungen auch entspricht.
Die Buchstaben „CE“ standen anfänglich (1985) in vier von neun EG-Amtssprachen für Europäische Gemeinschaft (EG). Deshalb wurde „CE“ in Deutschland früher rechtsförmlich mit „EG“ gleichgesetzt und das ursprüngliche „CE-Zeichen“ hieß in Deutschland „EG-Zeichen“.