Overdrive 75 Hz
Overdrive „Aus“ (75 Hz)
Wir ermitteln den Schwarz-Weiß-Wechsel mit 11,2 ms und den schnellsten Grauwechsel mit 5,4 ms. Der Durchschnittswert für alle unsere 15 Messpunkte beträgt 9,3 ms. Der CtC-Wert ist mit 19,2 ms ebenfalls langsam. Der Helligkeitsverlauf (GtG 80–50 %) ist völlig neutral, eine Beschleunigung findet nicht statt.
Overdrive „2“ (75 Hz)
Nach Aktivierung der Pixelbeschleunigung (Stufe 2) verbessern sich die Reaktionszeiten deutlich. Die Grauwechsel sinken auf im Durchschnitt 5,3 ms. Der CtC-Wert verringert sich ebenfalls stark auf nun 6,4 ms. Visuell und messtechnisch sind keine wesentlichen Überschwinger feststellbar.
Overdrive „3“ (75 Hz)
Die Auswahl der Stufe 3 führt zu einer weiteren Verkürzung der Reaktionszeit. Der schnellste Grauwechsel beträgt jetzt noch 3,2 ms, und der Durchschnittswert für alle unsere 15 Messpunkte reduziert sich auf knapp 4,9 ms. Überschwinger sind nun allerdings nicht nur messtechnisch nachweisbar, sondern machen sich auch visuell störend bemerkbar.
Nachfolgend die Ergebnisse bei einer Ansteuerung in 60 Hz.
Overdrive 60 Hz
Overdrive „Aus“ (60 Hz)

Overdrive „2“ (60 Hz)
Overdrive „3“ (60 Hz)
Netzdiagramme
In den folgenden Netzdiagrammen sehen Sie alle Messwerte zu den unterschiedlichen Helligkeitssprüngen unserer Messungen im Überblick. Im Idealfall befinden sich die grünen und die roten Linien eng am Zentrum. Jede Achse repräsentiert einen im Pegel und in der Dynamik definierten Helligkeitssprung des Monitors, gemessen über Lichtsensor und Oszilloskop.
Latenzzeit
Die Latenz oder auch Signalverzögerungszeit ist ein wichtiger Wert für Spieler, garantieren niedrige Ergebnisse doch ein direktes Feedback. Beim iiyama XUB2792QSN-B1 messen wir bei 75 Hz eine Signalverzögerung von 14 ms und eine mittlere Bildwechselzeit von 4,9 ms, die sich zu einer Gesamtlatenz von 18,9 ms addieren.
Backlight
Die Hintergrundbeleuchtung des iiyama XUB2792QSN-B1 basiert auf Leuchtdioden. Ihre Helligkeit wird nicht durch Pulsweitenmodulation (PWM) reguliert. Es kommt in keinem Betriebszustand zu Unterbrechungen im Lichtstrom, die bei hinreichend geringer Frequenz als Flackern wahrgenommen werden könnten. Damit eignet sich der Monitor auch bei empfindlichen Augen für längere Arbeitseinsätze.
Bewertung
Gehäuseverarbeitung und Mechanik: | |
Ergonomie: | |
Bedienung/OSD: | |
Energieverbrauch: | |
Geräuschentwicklung: | |
Subjektiver Bildeindruck: | |
Blickwinkelabhängigkeit: | |
Kontrast: | |
Ausleuchtung (Schwarzbild): | |
Bildhomogenität (Helligkeitsverteilung): | |
Bildhomogenität (Farbreinheit): | |
Farbraumvolumen (sRGB): | |
Vor der Kalibration (Graust. Werksmodus): | |
Vor der Kalibration (sRGB): | |
Nach der Kalibration (sRGB): | |
Nach der Kalibration (Profilvalidierung): | |
Interpoliertes Bild: | |
Geeignet für Gelegenheitsspieler: | |
Geeignet für Hardcore-Spieler: | |
Geeignet für DVD/Video (PC): | |
Geeignet für DVD/Video (externe Zuspielung): | |
Preis-Leistungs-Verhältnis: | |
Preis (inkl. MwSt. in Euro): | |
Gesamtwertung: |
4.2 (GUT) |
Fazit
Der iiyama XUB2792QSN-B1 kann in unserem Test überzeugen. Sein blickwinkelstabiles IPS-Panel passt – verpackt in ein unauffällig gefälliges Gehäuse – gut in das moderne (Home-)Office. Die Integration eines USB-C-Docks werden Notebook-Besitzer zu schätzen wissen.
Die Werksabstimmung ist gelungen, wenngleich wir sowohl einen sRGB-Modus als auch einen Gamma-Regler vermissen. Dafür entschädigt unser Testgerät mit guter Ausleuchtung und Bildhomogenität. Auf der Habenseite können wir auch die flimmerfreie Hintergrundbeleuchtung und die sorgfältige Overdrive-Implementierung vermerken. Hohe Bildwiederholfrequenzen bzw. die Unterstützung einer variablen Synchronisation standen dagegen nicht im Lastenheft der Entwickler.
Ein Straßenpreis von derzeit knapp 350 Euro ist für die gebotene Leistung fair kalkuliert.
Hinweis in eigener Sache: PRAD wurde der XUB2792QSN-B1 leihweise von iiyama zum Testen zur Verfügung gestellt. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht. Es gab keine Verschwiegenheitsvereinbarung.
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